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Jeannine Rösler

Die Linke 15.06.2023 Sitzungen 8/56

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Eltern wünschen sich für Ihr Kind eine gute fachliche und liebevolle Betreuung. Sie wünschen sich eine Betreuung, bei der der Nachwuchs nicht nur emotional gut aufgehoben ist, sondern auch pädagogisch begleitet und gefördert wird. Für Kleinkinder bis drei Jahren halten wir dafür die Krippen als Betreuungseinrichtungen vor. Sie unterbreiten im Sinne der frühkindlichen Versorgung, Bildung und Bindung ein hoch qualifiziertes Angebot. Ein zusätzliches flankierendes Angebot steht mit der Kindertagespflege bereit. Grundsätzlich haben die Eltern – die Antragstellerin erwähnte es ja – die Wahlfreiheit nach Paragraf 5 SGB VIII. Meine Damen und Herren, welche Qualifikation erforderlich ist, um in einer der Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern als pädagogische Fachkraft tätig werden zu können, ist im KiföG klar definiert. Die Regel ist hierbei die insgesamt 4-jährige Ausbildungsdauer der klassischen Erzieherausbildung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis 27 Jahre oder eben die 3-jährige ENZ-Ausbildung für Kinder bis zehn Jahre. Demgegenüber steht eine pädagogische Grundqualifikation im Umfang von 300 Stunden für Tagespflegepersonen, die keine entsprechende Vorbildung haben müssen. Das ist mit einer vollzeitschulischen Erzieherausbildung oder einer ENZ-Ausbildung eben nicht vergleichbar. Selbstverständlich – und darauf ist ja hier auch schon eingegangen worden – gibt es auch Tagespflegepersonen, die eine Qualifikation im Sinne des KiföG vorweisen können. Aber die ist im Sinne des SGB VIII eben nicht Voraussetzung, um die Genehmigung zum Betrieb einer Tagespflege zu erlangen. Das sage ich deshalb so explizit, weil ich mit der Grundaussage Ihres Antrages, es handele sich um gleichwertige Angebote, eben nicht ganz mitgehen kann, wenn wir uns die Vorbedingungen hier anschauen. Auch Ihre Behauptung im Feststellungsteil Ihres Antrages, dass, Zitat, „nach den §§ 23 und 24 … (SGB VIII) … die Kindertagespflege gleichberechtigt neben die Kindertageseinrichtungen treten“ soll, ist für mich nicht haltbar. In Paragraf 23 werden vor allem Fragen um Geldleistungen und Beratungsleistungen für Tagespflegepersonen geregelt, in Paragraf 24 Fragen der altersabhängigen Betreuung vor allem für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und darauffolgend für Kinder zwischen einem und drei Jahren, über drei Jahren bis zur Schulpflichtigkeit und der Hortbetreuung bis Klasse 4. An welcher Stelle Sie hier herauslesen, dass beide Betreuungsformen gleichberechtigt wären, das erschließt sich mir nicht. Fakt ist, dass eine Passage in Paragraf 24 eben nicht für, sondern eher gegen Ihre Argumentation spricht. So heißt es in Paragraf 24 Absatz 3 Satz 3: (Torsten Renz, CDU: Dann müssen Sie den ändern, den Paragrafen 24. Sie sind doch der Gesetzgeber.) „Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.“ Bei besonderem Bedarf oder ergänzend, nicht regelhaft oder alternativ! Meine Damen und Herren, dass der – die Behauptung ist ja jetzt hier mehrfach aufgestellt worden –, dass der Rückgang an Kindertagespflegepersonen hauptsächlich an, also an den Finanzen liegt, dass die finanziellen Rahmenbedingungen so sind, wie sie sind, das ist hier mehrfach behauptet worden, aber ich habe hier nicht einen einzigen Beleg gehört dafür. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wann waren Sie denn das letzte Mal bei einer Tagesmutter und haben nachgefragt?) Also es gibt dazu keine Umfragen. Das müssten Sie, diese Behauptung müsste ja auch belegt werden. (Torsten Renz, CDU: Haben Sie denn Belege?) Dass die Zahl der Tagespflegepersonen kontinuierlich zurückgeht, liegt eben auch an weiteren als von den Ihnen dargestellten Gründen. (Torsten Renz, CDU: Wenn Sie unter Mindestlohn bekommen würden, würden Sie den Job auch nicht machen wollen. – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unglaublich!) Und da spielen viele Faktoren eine Rolle, das ist ja hier auch schon dargelegt worden: selbstverständlich die Geburtenzahlen, die Entscheidung von Eltern, (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie müssten einfach mal mit den Leuten reden. Es gibt sogar einen Landesverband inzwischen, der aktiv ist. – Zuruf von Torsten Renz, CDU) eben nicht für die Kindertagespflegepersonen, sondern eben halt für die Krippe oder für die Kita, die Altersabgänge. Wir erleben das ja überall, dass die Kindertagespflegepersonen auch in ein Alter kommen, wo sie eben ihre Aufgabe, (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das glaubt Ihnen doch kein Mensch! Das hat uns alles schon Frau Oldenburg erzählt. – Zuruf von René Domke, FDP) Aufgabe nicht mehr weiterführen, weil sie in den Ruhestand oder beziehungsweise in die Rente gehen. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und wo kommt der Nachwuchs her? Und warum kommt er nicht? Weil die Löhne so gut sind, oder was?! – Glocke der Vizepräsidentin)

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