Anne Shepley
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin Oldenburg! Werte Abgeordnete! Liebe Eltern! Immer wieder haben uns in den letzten Monaten Zuschriften verzweifelter Tagesmütter und Tagesväter erreicht, die in unterschiedlichen Landesteilen vor dem finanziellen Ruin stehen. Das Problem ist nicht neu, und wir wissen, dass Sie sich bereits in der letzten Legislaturperiode damit auseinandergesetzt haben. Die Lage hat sich aber inzwischen derart zugespitzt, dass wir um ein Handeln nun aus unserer Sicht nicht mehr herumkommen, denn die Tageseltern sind in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile nur noch eine ganz kleine Gruppe. Und es werden immer weniger, und das, obwohl sie herausragende Arbeit leisten und für viele Familien unverzichtbar bei der Betreuung unserer Jüngsten sind. Aus diesem Grund hat der Bundesgesetzgeber auf das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern abgestellt und dieses festgelegt. Es ist grundsätzlich bei der Frage zu beachten, ob das Kind in einer Kita oder von einer Tagesmutter oder einem Tagespapa betreut werden soll. Und um dieses Wunsch- und Wahlrecht zu gewährleisten, ist es ja nun mal folgerichtig, dass ein adäquates Angebot sowohl an Krippenplätzen, aber auch an Kindertagespflegestellen vorhanden sein muss. Und was die Plätze in den Kitas angeht oder in den Krippen, da ist Mecklenburg-Vorpommern ganz vorne dabei, und das ist auch sehr gut so. Zahlreiche Erzieher/-innen leisten hier eine wichtige und sehr, sehr gute Arbeit, für die ich mich an dieser Stelle, ich denke, für viele hier im Raum stellvertretend bedanken kann, und viele unserer Kleinsten sind hier natürlich sehr gut aufgehoben. Ein Blick auf die Entwicklung der Kindertagespflegestellen verriet jedoch Dramatisches. In den letzten zehn Jahren ist die Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern um über 50 Prozent geschrumpft. In Rostock war der Rückgang noch stärker: Gab es hier 2017 noch 149 Tageseltern, sind es heute nur noch 65. Von einem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern kann man da schon kaum noch sprechen. Dabei wissen wir doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass jedes Kind einzigartig ist, dass jede Familie individuelle Bedürfnisse hat, und es Eltern gibt, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen eine Betreuung im häuslichen Umfeld und in kleinen Gruppen wünschen, in der kleinen Gruppe wünschen. Während in Krippen sechs Kinder von einer Erzieherin betreut werden, sind es in der Kindertagespflege nur fünf. Zudem gibt es in Krippen häufig Gruppen aus mehreren Erzieher/-innen, wo dann zwölf Kleinstkinder entsprechend gemeinsam in einem Raum betreut werden. Für manche Kinder ist das eine willkommene Herausforderung, die mögen den Trubel, die sind da mittendrin dabei und für die ist das genau das Richtige. Und für andere Kinder ist eben eine ruhigere Atmosphäre und eine Kleingruppe im häuslichen Bereich etwas, wo sie sich wohlfühlen und wo auch die Eltern sagen, das ist für mein Kind genau das Richtige. Wie ich bereits sagte, ist jedes Kind anders, und dementsprechend sollte sich die Betreuung vorrangig an den Bedürfnissen der Kinder und den Wünschen der Eltern orientieren, wie vom Bundesgesetzgeber festgeschrieben. Um dies jedoch zu gewährleisten, brauchen die Eltern eine echte Wahl zwischen den Angeboten. Sterben die Tagespflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern weiter ab, ist das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern grundsätzlich in Gefahr. Ein Blick in die Zahlen, den ich Ihnen jetzt nicht ersparen kann, verdeutlicht, dass 2014 noch ungefähr 1.375 Tagespflegepersonen knapp 21 Prozent der Kinder betreuten – der Kinder unter drei Jahren –, und 2022 waren es dann nur noch 722, die knapp 11 Prozent der Kinder betreuten. Also eine Halbierung des Kindertagespflegeangebots innerhalb von acht Jahren und die damit einhergehende Beschneidung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern, das kann politisch nicht gewollt sein, insbesondere dann nicht, wenn sich an dem Personalschlüssel von 1 : 6 und der Gruppengröße in den Krippen nicht zeitnah etwas ändert. Schließlich muss doch für jedes Kind das passende Angebot bereitstehen. Die Ursachen für das zunehmende Sterben der Kindertagespflege liegen vor allem im finanziellen Bereich. Dabei muss ihre Vergütung nach Paragraf 23 Absatz 2 SGB VIII „leistungsgerecht“ ausgestaltet sein. Auch das Bundesfamilienministerium sieht darin den zentralen Schlüssel. Zitat: „Nur durch eine leistungsgerechte Vergütung werden hinreichende Anreize für eine qualifizierte Tätigkeit in der Kindertagespflege geschaffen. Gleichzeitig sorgt eine einheitliche, leistungsgerechte Ausgestaltung der Vergütungsstruktur dafür, dass sich die Kindertagespflege zu einem anerkannten Berufsbild entwickeln kann.“ Zitatende. In Mecklenburg-Vorpommern erhalten Tageseltern als Teil der laufenden Geldleistungen einen Betrag zur Anerkennung der Förderleistung, der leistungsgerecht ausgestaltet sein soll – ich habs schon erwähnt – und sich am zeitlichen Umfang der Leistung sowie an der Anzahl und Förderbedarf der betreuten Kinder orientiert. Hinzu kommen die Kostenerstattungen, die den Tagesmüttern für ihren Sachaufwand entstehen. Das Land beteiligt sich genau wie bei der Kita und Krippe auch mit 54,5 Prozent an diesen Kosten und unterstützt die Gemeinden zusätzlich mit einer kindbezogenen Pauschale. So weit, so gut, Fakt ist aber, dass die finanziellen Rahmenbedingungen und die Höhe der Geldleistungen nach wie vor die Jugendhilfeausschüsse jedes einzelnen Landkreises und jeder kreisfreien Stadt selbst festlegen. Was wir in Mecklenburg-Vorpommern somit vorfinden, ist ein Flickenteppich an höchst unterschiedlichen Geldleistungen. Ich möchte an dieser Stelle natürlich nicht sämtliche Leistungen auflisten, aber lassen Sie mich exemplarisch ein paar Landkreise herausgreifen: So bekommt im Landkreis Rostock eine Tagesmutter für einen Vollzeitplatz à 50 Stunden pro Kind eine Förderleistung in Höhe von 431 Euro, hinzu kommen Sachkosten in Höhe von 97 Euro, und von diesen 97 Euro muss dann diese Tagesmutter Strom, Nebenkosten, Spielzeug, Hygienebedarf, Fort- und Weiterbildung und so weiter bezahlen. Wenn auch nicht gesetzlich festgeschrieben, so könnte man sich beispielsweise an dieser Stelle zumindest an der 300-Euro-Sachkostenpauschale orientieren, die das Bundesministerium der Finanzen empfiehlt, denn mit lediglich 97 Euro erhält eine Tagesmutter auch nach Inflation und gestiegenen Energiepreisen insgesamt nur 528 Euro für einen Vollzeitplatz. Immerhin knapp 100 Euro mehr hat eine Tagesmutter in Vorpommern-Rügen zur Verfügung. Insgesamt 797 Euro pro Kind bekommt eine Tagespflegeperson in der Mecklenburgischen Seenplatte. Warum man nun zum Beispiel in Güstrow knapp 270 Euro weniger pro Kind und wenn, man von fünf Kindern ausgeht, insgesamt 1.350 Euro weniger pro Kind monatlich bekommt als beispielsweise im knapp 65 Kilometer entfernten Demmin, kann niemand mehr erklären. Das ist nicht gerecht, das ist nicht fair und das sollte so nicht sein. Dass die Sätze zu niedrig sind, sieht man unter anderem an den zahlreichen Rechtsverfahren, sei es in Rostock, Schwerin oder Greifswald, und auch schlicht daran, wie eingangs dargestellt, dass immer mehr Tagespflegeeltern einfach aufgeben. An dieser Stelle braucht es Klarheit statt Durcheinander, es braucht einheitliche Rahmenbedingungen statt Flickschusterei. Anstatt wie bisher den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Verantwortung zu überlassen, wie es die Landesregierung auch in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage tut, sollte diese vielmehr – und das ist jetzt unser Antrag – die Option nach Paragraf 23 Absatz 2a Satz 1 SGB VIII wahrnehmen und landeseinheitliche Rahmenbedingungen sowie leistungsgerechte Vergütungsstrukturen für ganz Mecklenburg-Vorpommern schaffen. Da bekäme sie im Übrigen auch Rückendeckung vom Landkreistag, welcher in einer Anhörung 2020 sagte, dass eine landesweite Gleichbehandlung von Kindertagespflegepersonen anzustreben sei und er diese Bestrebung trotz der Mehrkosten unterstützen würde. Die Frage, die wir uns stellen, ist, worauf warten wir dann noch! Was in … (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Danke! Was in Thüringen gelingt, wo landeseinheitliche Untergrenzen im Kindergartengesetz festgeschrieben sind, oder auch im Saarland, wo das Ministerium für Bildung und Kultur eine landeseinheitliche Regelung geschaffen hat, kann auch hier in Mecklenburg-Vorpommern gelingen. Wir haben uns in unserem Antrag bewusst dagegen entschieden, hier bestimmte Summen oder Mindestbeträge zu nennen. Dies würden wir gerne in einem gemeinsamen Verfahren herausarbeiten. Wichtig ist mir an allererster Stelle, und da spreche ich natürlich für die ganze bündnisgrüne Fraktion, dass wir die Dringlichkeit erkennen und dass das Land generell Verantwortung für die desolate Situation der Kindertagespflegepersonen übernimmt. Schon in der letzten Wahlperiode ist eindringlich von Expert/-innen appelliert worden, und wenn Sie das weitere Sterben der Kindertagespflegestellen nicht einfach hinnehmen wollen, dann handeln Sie bitte jetzt und stimmen Sie unserem Antrag zu! Entwickeln Sie gemeinsam mit der kommunalen Familie und den Kindertagespflegestellen eine einheitliche Methode, um die Sachkosten realitätstreu und ortsbezogen zu ermitteln! Sorgen Sie für eine echte leistungs- und landeseinheitliche Vergütung der Kindertagespflegestellen in Mecklenburg-Vorpommern! Stellen Sie das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern sicher und ermöglichen Sie den Jüngsten auch in Zukunft die Perspektive auf eine Betreuung im häuslichen Umfeld! Ich freue mich auf die Debatte, und danke Ihnen bis hierher für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
