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Horst Förster

AfD 15.06.2023 Sitzungen 8/56

Vielen Dank! Ja, lieber Herr Peters, ich fühle mich natürlich angespornt von Ihren Erwägungen, Altersbetreuung hier. Ich halte es von Anfang an für eine völlig verrückte Vorschrift, auf Alte abzustellen. 80-Jährige, wenn die Eigentum haben, dann sind die auch eingebunden normalerweise in eine Familie. Oft stehen sie viel besser da als eine junge Familie, und dann geht das Eigentum in der Regel über. Dann kann man das also in der Familie oder den Übergang, alles regeln. Aber Sie scheinen das offensichtlich auch gut zu finden, denn Sie meinten, die brauchen irgendwo doch eine gewisse Betreuung. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Also ein 70- oder 80-Jähriger braucht nicht eine staatliche Betreuung. Entweder selbst kann er das noch oder er hat eine Familie, die ihn stützt, seine Kinder, an die dann vielleicht das Eigentum übergehen wird. (Zurufe von Beate Schlupp, CDU, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also ich halte das für völlig diskriminierend, völlig absurd, hier bei dieser Geschichte auf eine Altersgrenze, noch starr auf 80, abzustellen. Das ist also weder sinnhaft und im Übrigen auch in der Tat – der Gedanke ist mir gekommen – im Grunde absolut lächerlich, altersdiskriminierend, hier auf das Alter abzustellen.

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