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Daniel Seiffert

Die Linke 15.06.2023 Sitzungen 8/56

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kaum ein Gesetzesvorhaben erregt so viel Aufmerksamkeit, wird so umstritten diskutiert beziehungsweise hat Unsicherheiten derart befördert wie das Gebäudeenergiegesetz. Der Umgang mit dem Thema offenbart schlechten Politikstil und eine Uneinigkeit, die kaum eine Vorgängerregierung so offen zur Schau stellte. Die CDU nutzte dies für eine unsachliche Gegenkampagne, sprach von „Heizungshammer“ und Herr Merz setzte noch einen drauf: „Die Koalition versinkt im Sumpf dieses Gebäudeenergiegesetzes.“ (Wolfgang Waldmüller, CDU: Haben Sie mal die Umfrage in der deutschen Bevölkerung gehört?) Und Herr Söder forderte natürlich auch zum Stopp des Gesetzes auf. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Erreicht wurde mit all dem vor allem eine völlige Verunsicherung, und ja, daran hatte auch die Kampagne der CDU einen ganz entscheidenden Anteil. (Beate Schlupp, CDU: Woran machen Sie das fest?) Viele Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer wollen sich überstürzt noch eine Gasheizung einbauen lassen. Es herrschen Unmut und finanzielle Überforderung und Angst, das eigene Heim verkaufen zu müssen. Die Geschichte dieses Gesetzesvorhabens ist ein fatales Beispiel. Die notwendige Wärmewende, die ja wirklich unverzichtbar ist, wurde zu einem Feindbild, die Menschen wurden nicht mitgenommen. Zunächst verunsicherte ein unabgestimmter Referentenentwurf die Öffentlichkeit mit großen Einschnitten in Eigentumsrechte. Dann wurde ein entschärfter Gesetzesentwurf vorgelegt, dem die FDP zwar formal zustimmte, es aber inhaltlich mit einer Protokollerklärung ablehnte und dann noch mal 47 Fragen dazu stellte. Begleitet wurde dies mit Streit auf offener Bühne und in jeder Talkrunde zwischen GRÜNEN und FDP. Die FDP blockierte lange die parlamentarische Befassung, damit den Zeitplan. Und auch Kanzler Scholz schaltete sich in meinen Augen zu spät ein und appellierte eindringlich an alle Akteure, zu einer Einigung zu kommen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Akteur/-innen heißt es doch, denke ich?!) Seit vorgestern liegen nun die sogenannten Leitplanken zur weiteren Beratung des GEG vor. Die Fassung des Gesetzentwurfes, der den Bundestag erreichen und dort beraten werden wird, kennen wir allerdings noch nicht. Der Minister hat schon einiges gesagt. Es finden sich in diesen Leitplanken einige gute Tendenzen. Insbesondere den Punkt, dass nun endlich das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz zusammen betrachtet werden und ganz eng verzahnt werden, kann man nur ausdrücklich begrüßen. Es ist so, das gehört zusammen, das kann nur zusammen gedacht werden. Das ist ein großer Fortschritt. Sehr geehrte Damen und Herren, im Bundesrat wurde der Großteil der von den Nordländern, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern, eingebrachten Antragspunkte beschlossen. Darin wird beispielsweise klargestellt, dass die öffentliche Hand eine Vorbildrolle einnehmen muss. Den Ländern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, über die Vorschriften des Gesetzes hinausgehende Regelungen zu treffen. Vor allem jedoch fordert die Länderkammer im weiteren Gesetzgebungsverfahren, den Schwerpunkt deutlich mehr auf die sozialen Belange und sozialen Folgen zu richten. Bestandteil der Stellungnahme ist, dass Menschen in einkommensarmen Haushalten, unabhängig davon, ob sie im Transferbezug sind, vor möglichen Kostensteigerungen durch Maßnahmen zur Sanierung, Erneuerung, Erweiterung oder Umgestaltung der Heizsysteme und Verbesserung der Energieeffizienz angemessen geschützt werden müssen. Zudem wird eine gerechte Verteilung der notwendigen Kosten gefordert, um die Menschen mitzunehmen. Neben der Vermeidung von Überforderung von Eigentümerinnen und Eigentümern durch klimaschutzbedingte Investitionen muss dabei besonderes Augenmerk auf den Schutz von einkommensarmen Mieterinnen und Mietern gelegt werden. Auch das ist Bestandteil unseres Antrags. Auch die vorgesehene Regelung zur Altersgrenze für Ausnahmen kritisiert der Bundesrat in seiner Stellungnahme. So soll die Altersschwelle von 80 Jahren durch eine einfach handhabbare Härtefallklausel ersetzt werden, die auch konkrete Sachgründe einbezieht und insbesondere soziale Kriterien berücksichtigt. Oder sie ist auf eine sachlich begründbare Altersgrenze, wie etwa das Renteneintrittsalter, abzusenken. Auch die Länderforderungen nach einem Quartiersansatz teilt meine Fraktion unbedingt. Es ist schön, dass auch das sich verstärkt wiederfindet. Erstens sind solche Lösungen effektiver als Einzelhauslösungen, und sie sind dort unverzichtbar, wo Einzelhauslösungen problematisch umsetzbar sind. Beispielsweise bei Reihenhäusern sind wegen der notwendigen Grundstücksabstände aus Lärmgründen Luftwärmepumpen einfach nicht machbar. Auch die Forderung nach Förderung von Geothermie ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern von besonderem Interesse. Wir verfügen über ein hohes Potenzial an Geothermie zur kommunalen Wärmeversorgung, aber es ist teuer, dieses Potenzial zu erschließen. Sehr geehrte Damen und Herren, auf drei Aspekte – Förderung, Mieterschutz und kommunale Wärmeplanung – will ich vertiefend eingehen. Meine Fraktion unterstreicht, dass das Gesetz und die Förderregelungen zeitgleich in Kraft treten müssen. Das muss jetzt wirklich auch so festgeschrieben werden. Zusicherungen, den Heizungstausch mit einer Grundförderung von 30 Prozent zu unterstützen, wären sozial ungerecht. Davon profitiert der Millionär genauso wie die Familie, die gerade so ohne staatliche Leistungen auskommt. Eine Gießkannenförderung, die die FDP durchsetzen will, lehnen wir ab. Eine Förderung von bis zu 50 Prozent soll für Haushalte möglich sein, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Aber auch die andere Hälfte als verbleibende Eigenbeteiligung ist zu gering. Wer kann schon einen Kredit abstottern, wenn man nur mit Unterstützung über die Runden kommt oder außer der Heizung umfangreich energetisch sanieren muss? (Petra Federau, AfD: Muss, ja, muss!) Bundesbauministerin Geywitz versicherte auf dem Wohnungsbau-Tag im April, dass es eine Kreditförderung in Höhe von 60.000 Euro für alle geben wird. Aber wie weit kommt man heutzutage mit 60.000 Euro für Heizung, Dämmung, Fenster und Türen? Auch ist es fraglich, wie das umsetzbar ist, da es Hürden bei der Kreditvergabe gibt, wie etwa Einkommen, Belastung und Alter. Es wird also maßgeblich von den Förderhöhen und einem Anspruch auf Förderung abhängen, ob ein Heizungstausch leistbar ist. Dabei geht es um einen ganzen Blumenstrauß von Förderinstrumenten. (Petra Federau, AfD: Vielen Dank für die Blumen! Brauchen wir aber nicht.) Die soziale Wohnraumförderung steht bei uns an erster Stelle und ist zwingend massiv zu erhöhen, um soziale Mieten zu sichern. Aber auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude über das BAFA sowie die KfW-Förderung sind sozialer auszurichten mit gestaffelten Förderungen nach Einkommensgrenzen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Zudem verweisen wir auf den versprochenen Klimabonus, Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsbau sowie steuerliche Vergünstigungen. Steuerliche Vergünstigungen für energetische Maßnahmen schmälern allerdings die Steuereinnahmen der Länder, das muss uns klar sein. Ich sagte bereits, für meine Fraktion ist besonders wichtig, dass Mieterinnen und Mieter möglichst wenig belastet werden. Viele sind bereits überlastet. (Petra Federau, AfD: Ja.) So geben armutsgefährdete Alleinlebende in Deutschland mehr als die Hälfte ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aus. In Mecklenburg-Vorpommern dürfte der Anteil Alleinlebender und Alleinerziehender mit geringen Einkommen und sehr hoher Wohnkostenbelastung deutlich höher liegen. Die Kosten der Modernisierung werden über die Modernisierungsumlage umgelegt. Damit steigen die Mieten, und das dauerhaft. Das Dilemma war und ist, dass steigende Anforderungen an die Gebäudeeffizienz – eine energetische Sanierung – höhere Mieten nach sich ziehen. Deshalb fordern wir, dass die Modernisierungsumlage endlich abgeschafft oder zumindest deutlich reduziert wird. (Beate Schlupp, CDU: Deswegen bauen wir ganz neue Häuser, ja?!) Da die Heizenergiekosten auch vor der Energiekrise stiegen, waren Modernisierung und Einsparung beim Heizverbrauch noch nie warmmietenneutral. Es gilt somit zu sichern, den Mietanstieg auf ein geringes und bezahlbares Maß zu reduzieren. Ansätze gibt es im Gesetzentwurf, die reichen aber nicht. Auch muss im Mietrecht gesichert werden, dass Entmietungen ausgeschlossen werden. Um Mietanstiege abzufedern, braucht es in erster Linie einen Rechtsanspruch auf Förderung. Als dritten Aspekt widme ich mich der kommunalen Wärmeplanung. Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sowie einige andere Orte verfügen bereits über Wärmeplanungen oder Vergleichbares. Die allermeisten Kommunen sind jedoch überfordert und auf Unterstützung auch angewiesen. Auch werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die kommunale Wärme ja gerade erst geschaffen. Ich freue mich, dass das jetzt aber doch zusammen behandelt werden wird, denn es gilt zu verhindern, dass private Investitionen kommunalen Wärmeplanungen zuwiderlaufen oder diese konterkarieren. Wärmenetze rechnen sich nur, wenn auch viele angeschlossen sind. Andererseits dürften Anschlusszwänge, nicht getätigte Investitionen zu Fehlinvestitionen und wirtschaftlichem Totalausfall führen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle für die Linksfraktion klar, dass wir das Anliegen des Gesetzesvorhabens unterstützen. Wir müssen umsteuern bei der Gebäudewärme. Wir brauchen eine Wärmewende zum Erreichen der Klimaziele. Wertvolle Zeit wurde vertan, deshalb muss konsequent gehandelt werden. Insofern lehnen wir den Antrag der AfD, die Gesetzesnovelle zu stoppen, rundweg ab. Zum Antrag der FDP verweise ich auf die vorliegenden Antworten der 77 Fragen. Darin erteilt das Ministerium der FDP eine Absage, bereits ab 2024 für den Verkehr und die Gebäude einen Emissionshandel in Deutschland einzuführen. Derzeit ist bis 2026 eine Einführungsphase mit einem festen Preis für CO -Emissionen angesetzt. 2 Zur Begründung wird angeführt: „Die Preisentwicklung beim Emissionshandel und die Entwicklung der Marktpreise für fossile Brennstoffe über längere Zeiträume sei für Eigentümer, die in der Regel keine Erfahrung auf den Energiemärkten hätten, schwer zu prognostizieren und daher bei der Investitionsentscheidung kaum adäquat zu berücksichtigen.“ Andere Antragspunkte entsprechen denen, die Gegenstand des Koalitionsantrages sind beziehungsweise die Länderkammer aufgegriffen haben. Wir lehnen auch diesen Antrag ab. Auch in Bezug auf den Antrag der CDU wurden Aspekte aus dem Antrag bereits aufgegriffen beziehungsweise decken sich mit unseren Forderungen, unser Antrag ist aber weitergehend. Wir lehnen auch diesen Antrag ab (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Euren Antrag lehnt ihr auch ab?!) und bitten um Zustimmung zum Koalitionsantrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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