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Horst Förster

AfD 15.06.2023 Sitzungen 8/56

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, dass alle um das Problem herumgeredet haben, teilweise wissend, dass sie um das Problem herumgeredet haben. Es ist herausgearbeitet worden, dass es zur Beendigung, Auflösung, Aufhebung, wie auch immer, der Stiftung eines klaren gesetzlichen Grundes bedarf. Und, das klang ja bei Herrn Pegel jedenfalls an, das würde bedeuten – nochmals, zum x-ten Male –, dass der Stiftungszweck nicht mehr erfüllt werden kann beziehungsweise so gestört ist, dass die Erfüllung nicht mehr sinnvoll erfüllt werden kann. So wird es ja auch von der Stiftungsaufsicht bestätigt, indem sie den Jahresbericht akzeptiert hat. Es fängt schon bei dem Beschluss an, den Sie nach wie vor völlig falsch interpretieren. Natürlich kann der Landtag alles, alles Mögliche machen. Er kann einen Beschluss machen, das Klima soll sich ändern, einen Beschluss machen, dass alle Männer morgen Röckchen tragen sollen, der kann alles machen. Aber wenn man diesen Beschluss ernst nehmen will, wenn dieser Landtag in dieser brisanten Situation damals einen Beschluss fasst, der da heißt, dass darauf hingewirkt wird, dass die Stiftung beendet wird, dann heißt das also ganz klar, der Landtag sagt, die Stiftung muss weg. Und da stellt sich schon die Frage, auch wenn es nur eine Anregung ist, ob das zulässig ist, weil die Stiftung – und jetzt sage ich wieder, das Wesen der Stiftung, vor allem Frau Oehlrich, ist sie noch da, ja, wird ja teils völlig verkannt, komme ich gleich aber noch mal darauf zurück –, wenn dieser Beschluss ernst genommen werden soll, dann heißt es also, die Stiftung soll weg. Aber für Maßnahmen gegen die Stiftung ist der Landtag nicht zuständig, auch nicht die Landesregierung, da ist ausschließlich die Stiftungsaufsicht zuständig. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Und wenn man da einen Beschluss fasst, tut alles – an die Regierung –, mach alles, liebe Regierung, dass diese Stiftung verschwindet, dann ist das schon ein bisschen, ein bisschen sehr viel. Das heißt im Klaren, diese Stiftung soll vernichtet werden. Also ich halte das für rechtswidrig, aber als Anregung mag es ja von mir aus gelten. Aber Sie bewerten ja diesen Beschluss auch völlig falsch. Sie glauben ja immer noch, die Umsetzung des Beschlusses würde dazu führen, dass die Stiftung beseitigt wird. Worum ging es denn bei dem Beschluss? Es ging doch, das war doch der Schlachtplan der Ministerpräsidentin, das hat sie auch auf der Pressekonferenz, auf der Gemeinsamen Erklärung deutlich gesagt, das sollte, die Vereinbarung war, der Vorstand tritt zurück. Also wir stehen da im Beschluss des Landtags, dass die Landesregierung darauf hinwirkt, dass der Vorstand zurücktritt. Das ist dann mit dieser Gemeinsamen Erklärung erfolgt. Und Sie glauben doch immer noch im Ernst, dass damit die Stiftung weg wäre. Das ist doch das, was der ehemalige Minister Sellering immer wieder gepredigt hat, dass der Vorstand nicht zurücktreten darf und zurücktreten muss, weil der Landtag das beschließt oder anregt oder wie auch immer, sondern der kann es nur machen, wenn ein gesetzlicher Grund dafür vorliegt. Und den kann der Landtag nicht liefern, diesen gesetzlichen Grund kann die Stiftungsaufsicht nicht mal liefern, das kann niemand liefern. Das ergibt sich aus dem Gesetz. Der einzige Grund wäre eben, wenn der Stiftungszweck weggefallen wäre, und dann hätte dieser Vorstand, wenn dann das Projekt gelungen wäre und der Vorstand wäre vereinbarungsgemäß zurückgetreten, hätten wir einen neuen Vorstand und der wäre genauso an Recht und Gesetz gebunden gewesen. In der gesamten öffentlichen Debatte war aber klar, dass dieser neue Vorstand einer sein soll, genehm der Ministerpräsidentin, der dann sozusagen den Todesstoß versetzt. Sie werden nur eingesetzt, um dann den Auflösungsbeschluss – Klammer auf: der rechtswidrig wäre – zu erfüllen. Das haben Sie bis heute nicht erkannt, wenn Sie immer von Umsetzung Ihres Beschlusses sprechen. Dieser Landtag ist nicht befugt, einen Beschluss zu treffen, der wirklich im Ergebnis die Vernichtung der Klimastiftung beinhaltet. Es kann nur eine Anregung sein, und das ist glänzend schiefgelaufen bis jetzt. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das erkennen Sie einfach nicht oder wollen Sie nicht erkennen. Es ist geradezu ein Witz, dass ich als AfD-Mann den Minister Sellering (SPD) – ich kenne ihn zwar schon aus meiner früheren Tätigkeit, er war ja Justizminister, ich kenne ihn ganz gut und ich weiß, dass er ein sehr rechtstreuer, sehr rechtlich beflissener Mensch ist, und er kommt aus Westfalen, die lassen sich so schnell nichts vormachen, die sind ziemlich stur –, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) so, und jetzt bin ich Verteidiger von Sellering, das muss man sich mal vorstellen! Sellering, das ist mein Eindruck, ist der Einzige in der gesamten Debatte, der Ahnung hat, der auch sich sachlich geäußert hat. Und jetzt wollen Sie einen Beauftragten. Was hätte denn nähergelegen, als mit Sellering mal zu sprechen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Genau.) Sellering in den Rechtsausschuss zu laden? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir haben das beantragt, Sie haben es abgelehnt. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Der war eingeladen.) Wir haben es zweimal beantragt. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Der hat aber nicht angenommen.) Wir haben beantragt, Sellering anzuhören. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das wissen Sie ganz genau!) Seien Sie doch still! Sie haben doch das, (Unruhe vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Präsidentin) Sie haben doch das ...

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