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Michael Noetzel

Die Linke 15.06.2023 Sitzungen 8/56

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache es kurz zum Antrag der AfD: Es gibt den Beschluss des Landtages, zu dem Sie sich enthalten haben, und alle demokratischen Fraktionen haben immer wieder bekräftigt, an diesem Beschluss festzuhalten. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Die Auflösungsdebatte wird also so lange dauern, bis die Klimastiftung aufgelöst oder beendet ist. Das halten wir aus. Vielleicht nur noch so viel: Dass ausgerechnet die Klimaleugner der AfD die Klimaschutzstiftung erhalten wollen und sich gegen die Beendigung stemmen, entbehrt nicht einer gewissen Komik, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: Der ist gut!) aber vermutlich geht es Ihnen nicht um den Klimaschutz. (Julian Barlen, SPD: Der ist gut!) Meine Damen und Herren der demokratischen Opposition, jeder hier, jeder kennt den Beschluss, der die Landesregierung auffordert, darauf hinzuwirken, dass die Klimaschutzstiftung nicht fortbesteht. Und jeder weiß, dass die Landesregierung genau das gemacht hat. Sie hat Rechtsgutachten eingeholt, eine Vereinbarung mit dem Stiftungsvorstand geschlossen, und diese Vereinbarung sieht vor, dass der Vorstand nach der erfolgten Testierung und Prüfung des Geschäftsberichts für das Ende des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes durch die Stiftungsaufsicht zurücktritt und damit den Weg für eine Beendigung freimacht. Und jeder, der es wissen möchte, weiß, dass dieser Zeitpunkt noch nicht erreicht ist. (Zuruf von René Domke, FDP) Der Landesregierung Verzögerungen vorzuwerfen, ist daher schlicht unseriös, und, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, wie Sie offensichtlich das ja auch erkannt haben, so entnehme ich das zumindest der Pressemitteilung von Dienstag, dann sehen Sie auch das selbst so. Und Sie sehen das auch so, so habe ich das zumindest herausgelesen, dass die Landesregierung eine sehr klare Position zum Antrag des Landtages hat und eben diesen von mir skizzierten Weg auch beschritten hat. Nun gab es in den letzten Tagen wieder Bewegung in der Sache, weil der Stiftungsvorstand medienwirksam erklärte, er fühle sich nicht an die gemeinsame Vereinbarung gebunden (René Domke, FDP: Im November schon.) und sehe keine Möglichkeit der rechtskonformen Auflösung. Und wenn ich das richtig sehe – und so habe ich den Minister eben auch noch mal verstanden –, liegen der Landesregierung außer diesen öffentlich kolportierten Aussagen keine schriftlichen Erklärungen des Vorstandes, diese Vereinbarung brechen zu wollen, vor. Nachvollziehbar sind mit den Äußerungen Fragen entstanden. Aber noch mal, der Zeitpunkt für die Erfüllung der Vereinbarung ist noch nicht erreicht und daher diese noch erfüllbar. Und es bleibt auch das Geheimnis des Vorstandes, welchen rechtlichen Zustand nach dem Abschluss der Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes er sich dann bei der Unterzeichnung der Vereinbarung vorgestellt hat. Dass er meint, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Beendigung der Stiftung nicht gegeben sind, ist selbstverständlich sein gutes Recht, und das hat er ja auch schon mit der Vereinbarung, mit der Unterzeichnung der Vereinbarung klargemacht. Daraus jedoch abzuleiten, sich an die Vereinbarung nicht halten zu müssen und aus rechtlichen Gründen nicht zurücktreten zu können, das finde ich schon abenteuerlich. Sehr geehrter Stiftungsvorstand, nichts und niemand hindert Sie, die Funktion im Vorstand jederzeit niederzulegen. Ich fordere Sie auf, gehen Sie in sich, tun Sie sich und uns das nicht länger an! (Zuruf von Horst Förster, AfD) Sie haben aus meiner Sicht hervorragende Arbeit geleistet und sich in den Dienst des Landes gestellt. Dafür gebührt Ihnen Dank und Anerkennung. (Christine Klingohr, SPD: Oha!) Das jetzige Gebaren jedoch ist unwürdig und schmälert das Verdienst. Treten Sie zurück! Machen Sie den Weg frei für eine rechtskonforme Auflösung der Stiftung! Und jetzt zurück zu Ihnen, meine Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, und der Bewegung in der Sache: Nachdem die Landtagspräsidentin dankenswerterweise das Gespräch mit den Fraktionen gesucht hat und auch die Ministerpräsidentin und der Innenminister bei einem weiteren Gespräch Rede und Antwort standen, waren offensichtlich alle Fragen beantwortet. Anders kann ich mir nicht erklären, wie sie alle drei unisono mit dem Finger auf die Landesregierung zeigen und dabei ausnahmslos hilf- und ratlos wirken, ohne Substanzielles zur Debatte beizutragen. Und ich beziehe mich da insbesondere auf die Pressemitteilung vom Dienstag. Die CDU-Fraktion versucht es mal wieder mit Halbwahrheiten, wie wir hier eben auch schon mal gehört haben, denn es ist ja nicht die Landesregierung, die den Vorschlag unterbreitet hat, einen Beauftragten zu ersuchen, es war die Landtagspräsidentin. Und mitnichten versucht die Regierung, irgendeine Verantwortung wegzuschieben. Und genauso wenig nimmt die Einsetzung eines Beauftragten durch den Landtag die Verantwortung von der Landesregierung. Und ebenso die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: auch hier die Behauptung, die Ministerpräsidentin würde höchstpersönlich durch die Hintertür versuchen, die Verantwortung auf den Landtag zu schieben und sich aus der Verantwortung zu stehlen. Es ist und bleibt der Vorschlag der Landtagspräsidentin, die mit den Fraktionsspitzen des Landtages zusammengesessen hat. Es war eben nicht die Regierung. Und wenn Sie behaupten, die Optionen lägen lange auf dem Tisch und die Regierung würde nicht handeln, dann ist das ebenso falsch. Es gab und aus meiner Sicht gibt es nach wie vor einen Plan, einen Plan mit dem Vorstand, und, meine Damen und Herren, die Landesregierung macht genau das. Entschuldigung! (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) Meine Damen und Herren, im Grunde gilt, es geht nur mit dem Vorstand. Das hat Herr Pegel hier gerade auch noch mal dargestellt. Das weiß der Vorstand, das weiß aber auch die Regierung und das könnten auch Sie wissen. Zu Ihren Forderungen bezüglich der Abberufung und der Rolle der Stiftungsaufsicht Folgendes – ich zitiere Frau Weitemeyer aus dem Münchner Kommentar zu Paragraf 86 ff., und ich kann, Herr Minister, da muss ich Ihnen widersprechen, dem Plenum das nicht ersparen, weil wenn hier juristisch argumentiert wird, dann muss man eben auch die juristischen Gegenargumente bringen können, damit nicht nur die eine Meinung hier stehenbleibt –: „Eine Abberufung kann … nur erfolgen, wenn die Interessen der Stiftung dieses rechtfertigen.“ Und es sind die Interessen der Stiftung, die zu berücksichtigen sind. Und es sind eben nicht die Interessen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Und die in der Satzung vorgesehene Abberufung aus wichtigem Grund – und ich zitiere erneut – „liegt unter Heranziehung der in § 84 Abs. 3 S. 2“ Aktiengesetz „genannten Gründe vor, wenn das Organmitglied aufgrund grober Amtspflichtverletzungen oder Unfähigkeit zur Ausübung der Geschäftsführung nicht mehr in der Lage ist, sein Amt auszuüben bzw. ein Fortbestehen der Organmitgliedschaft der Stiftung Schaden bringen würde …“ Und auch hier, es geht um den Schaden der Stiftung und nicht um den Schaden des Landes, den die Stiftung anrichtet. Und Sie können auch keine Amtspflichtverletzung oder gar eine Unfähigkeit zur Geschäftsführung herbeifabulieren. Da können Sie behaupten, was die Landesregierung angeblich alles tun kann, juristisch fundiert ist das dann eben nicht. Und genauso verhält es sich mit der Stiftungsaufsicht. Die Stiftungsaufsicht ist eine Behörde. Diese Behörde handelt nach Recht und Gesetz. Und da steht nun mal nirgendwo, enthebe den Vorstand einer Stiftung, die der Landtag und die Landesregierung nicht mehr mögen. Und da steht auch nirgends, löse die Stiftung auf, weil sie uns nicht mehr gefällt. Und es ist zwar interessant, wie die Bündnisgrünen, aber auch andere Oppositionsparteien beziehungsweise ehemalige Regierungsparteien meinen, dass politisch motivierte Entscheidungen von den Ministerinnen und Ministern oder der Ministerpräsidentin in den Behörden und der Justiz von oben durchdiktiert werden können, aber das zeugt am Ende entweder von Unkenntnis der Staatsorganisation oder Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze wie die Bindung aller staatlichen Institutionen an Recht und Gesetz. Oder es ist – und davon gehe ich aus – purer Populismus, (Torsten Renz, CDU: Da irren Sie.) denn fachlich sachlich (Torsten Renz, CDU: Da irren Sie.) sind derartige Forderungen und Beiträge gerade nicht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und ich jedenfalls bin froh, dass sich insbesondere die Justizministerin die regelmäßigen Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Behörden verbietet, sich schützend vor sie stellt und sie ihre Arbeit unbeeinflusst und nur nach Recht und Gesetz handelnd machen lässt. Und zum Schluss noch zur FDP: Sie sind in dieser Pressemitteilung die Einzigen, die sich möglichen Lösungen gegenüber aufgeschlossen zeigen und konstruktive Mitarbeit anbieten. Und das möchte ich ausdrücklich positiv hervorheben und verbinde das mit der Hoffnung, dass wir tatsächlich sachlich und fachlich bei dieser Frage im Austausch bleiben können und die tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten auf dem Weg zur Beendigung der Klimaschutzstiftung anerkannt oder wenigstens gesehen werden. Und so habe ich auch Ihren ersten Redebeitrag verstanden und gehe daher davon aus, dass Sie das auch ernst meinen. Die Einrichtung der Klimastiftung war eine gemeinsame Angelegenheit der Regierung und des Landtages und auch die Beendigung ist eine gemeinsame Entscheidung. Und da sollten dann auch alle demokratischen Fraktionen gemeinsam und konstruktiv arbeiten in der Sache, für unser Land und nicht in dem Bemühen, aus allem in dieser Sache einen noch so kleinen und wie auch immer gearteten politischen Vorteil zu ziehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Koplin, DIE LINKE: Sehr gut!)

Alle Reden von Michael Noetzel Protokoll ↗