Horst Förster
Ja, vielen Dank, Herr Minister! Ihre Position ist schwierig, das sehe ich ja ein, aber dass Sie die ganze Zeit im Grunde doch um die Probleme herumeiern und ausweichen, hätte ich nicht gedacht. Sie haben ja ganz elegant auf Ihre anwaltliche Rolle aus dem früheren Leben hingewiesen, dass man sich nicht unbedingt so festlegen kann in schwierigen Fragen. Wissen Sie, wenn der Landtag sich anmaßt, einen Beschluss zu formulieren, ob nun beenden, hinwirken zur Auflösung, der im Klartext auf die Vernichtung der Stiftung hinzielt, dann muss man da, wie in dem Urteil vorher, sich eine klare Meinung gebildet haben. Das kann man nicht auf Verdacht machen. Da kann man nicht sagen, mit dem russischen Ukrainekrieg ist alles ganz schlimm, und die ganzen Argumente kennen Sie, die rechtlich im Grunde keine Bedeutung haben, da muss ich vorher mir die Überzeugung bilden, dass die Stiftung wirklich auflösungsreif ist. Und auch Sie haben heute bei dieser komplexen Rechtslage – ist richtig, auch sie ist reduzierbar auf einen ganz einfachen Punkt – ist der Stiftungszweck noch erfüllbar oder nicht, das ist die Kernfrage, und dazu haben Sie auch heute wieder nichts gesagt. Wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks nicht infrage gestellt wird, und die Stiftungsaufsicht hat ja gerade bestätigt, auch in der Bewertung des Jahresberichts 2021, dass der Stiftungszweck erfüllt wird, und so lange Sie nicht das Gegenteil klar beweisen können, bricht doch alles zusammen. Und Sie haben doch das Schreiben von Sellering gelesen. Der hat doch eigentlich immer ganz ruhig und sachlich argumentiert. Sie kennen doch die Pressekonferenz damals zu der Gemeinsamen Erklärung, wo auch der Vorstand noch mal ganz klar zu Geburtsvorgang der Stiftung, Werdegang, Sanktionen und auch zur Auflösung Stellung genommen hat. In der Gemeinsamen Erklärung steht da ganz klar drin, jedenfalls in der Pressekonferenz, dass der Vorstand eine auch rechtskonforme Auflösung schon damals nicht für möglich hielte. Und dann ist ja noch die Satzungsänderung gekommen, die Geschäfte waren abgewickelt. Sie wissen doch genau, dass ein Auflösungsgrund nicht vorliegt. So, und dann berufen Sie sich weiterhin auf Weitemeyer und …
