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René Domke

FDP 15.06.2023 Sitzungen 8/56

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir haben im März 2022 gemeinsam beschlossen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, „darauf hinzuwirken, dass die ,Stiftung Klima- und Umweltschutz MV‘ nicht fortbesteht“, genau mit diesen Worten und genau bewusst mit diesen Worten. Adressat dieses Beschlusses ist die Landesregierung. Und wir haben seinerzeit eben nichts vorgegeben. Im Beschluss steht nichts im Übrigen, Herr Förster, von Auflösung oder Aufhebung. Es ist kein juristischer Weg vorgeschrieben worden, und das, wie gesagt, sehr bewusst. Seitdem erfuhr der Landtag Näheres nur aus zwei einander widersprechenden Gutachten, eins der Landesregierung, eins der Stiftung, und aus einer Gemeinsamen Erklärung zwischen Stiftungsvorstand und Landesregierung. Die wurde seinerzeit öffentlichkeitswirksam als Durchbruch verkauft. Der Landtag erfuhr davon zeitgleich mit der Öffentlichkeit. Abseits der spärlichen offiziellen Rückmeldung der Landesregierung zu diesem Beschluss meldete sich der Stiftungsvorstand gern und auch sehr häufig öffentlich zu Wort. Zuletzt wurde der vereinbarte Rücktritt wiederum in Zweifel gezogen. Und damit scheint eine mögliche Variante, eine denkbare Variante, wie man das Fortbestehen der Stiftung beenden kann, vom Tisch zu sein. Aber wann eigentlich wollte man denn mal darüber reden? Informationen von der Landesregierung hierzu – Fehlanzeige, Fehlanzeige bis zum Montag, 12. Juni 2023, hinter verschlossenen Türen. Keine Angst, ich pflege es, gegebene Zusagen einzuhalten, und werde keine Details hier verkünden. (Sebastian Ehlers, CDU: Im Gegensatz zu Herrn Barlen. – Julian Barlen, SPD: Was soll das?!) Ohne unseren Antrag hätte es aber wahrscheinlich überhaupt gar kein Signal gegeben. Die Gemeinsame Erklärung der Landesregierung mit dem Stiftungsvorstand aus dem Mai 2022 lautete, und ich darf zitieren, damit man sich noch mal erinnert: „Der Vorstand ist deshalb bereit, durch Rücktritt aller Vorstandsmitglieder einen unbelasteten Neustart zu ermöglichen. … Der Vorstand erklärt sich bereit, zuvor die vollständige Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes vorzunehmen …“ Das scheint der Fall zu sein, ist nur noch nicht geprüft. „Nach dem Ende des Abwicklungsprozesses werden die Vorstandsmitglieder ihre Rücktrittserklärungen abgeben, damit die Ministerpräsidentin die einzelnen Vorstandsmitglieder mit sofortiger Wirkung von ihren Ämtern entbinden kann.“ Und dann wurde noch ein voraussichtliches Datum angegeben, 30. September 2022. Wer heute früh auf den Kalender geguckt hat, weiß, das ist schon eine Weile her. Dieses Datum sollte damals ein realistisches Ziel sein, ist es nicht. Und aha, der Vorstand war bereit, durch Rücktritt einen unbelasteten Neustart zu ermöglichen. Was genau sagt uns jetzt eigentlich dieser Teil der Vereinbarung? Offensichtlich konnte der Stiftungsvorstand im Begriff „Neustart“ nicht die Auflösung der Stiftung erkennen. Und, meine Damen und Herren, ich kann es übrigens auch nicht. Dieses Datum des angekündigten Rücktritts ist verstrichen. Der Vorstand hat seinen Rücktritt nicht erklärt. Und nun kann man ja einwenden, der Jahresabschluss ist ja noch in der Prüfung, die Stiftungsaufsicht ist noch in der Prüfung befindlich und somit sind die Bedingungen ja noch nicht erfüllt, wenn es nicht schon das Schreiben vom 8. November 2022 des Herrn Sellering gibt, in dem er erklärt, dass er gerade nicht daran denke, zurückzutreten, und das eben auch öffentlich und medial bekräftigte. Er begründet es damit, dass er den Weg nicht freimachen wird für eine Auflösung der Stiftung. Zuletzt ersuchte Herr Sellering dann den Rechtsausschuss um ein gemeinsames Gespräch. Er wollte seine juristische Bewertung des Landtagsbeschlusses und die nach seiner Sicht eben nicht mögliche Beendigung der Stiftung darlegen. Auch warnte er den potenziellen neuen Vorstand vor rechtlichen Konsequenzen. Die Befürchtung meiner Fraktion seinerzeit, wohl auch einiger anderer Oppositionsfraktionen, hat sich bewahrheitet, dass uns die im Mai als Lösung präsentierte Gemeinsame Erklärung nichts als Augenwischerei war und das Papier, auf dem sie steht, nichts wert ist. (Horst Förster, AfD: Sie haben doch die Anhörung verweigert.) Unsere kritischen Anmerkungen und Nachfragen wurden als Unkerei abgetan, als Schmutzkampagne sonst wie diskreditiert. Und jetzt noch mal: Die Vereinbarung selber wurde damals öffentlich als Durchbruch gefeiert, danach Schweigen. Und jetzt, wo angekündigt wird, dass sich ein gewisser Teil nicht an die Vereinbarung mehr gebunden fühlt, wird die Öffentlichkeit gar nicht informiert. Und auf einmal finden hinter verschlossenen Türen Gespräche mit der Opposition statt. Erkenne den Fehler! Fakt ist, nach mehr als 16 Monaten, nach mehr als 67 Wochen, nach 471 Tagen, nach zwei rechtswissenschaftlichen Gutachten ist die Umsetzung des Punktes II.3 – kann man noch mal nachlesen und den Beschluss vom 1. März 2023 – nicht nur nicht vorangeschritten, sondern rückt eher in weite Ferne. Fakt ist, die Landesregierung hat es bisher nicht für notwendig erachtet, in irgendeiner Form öffentlich Stellung zu beziehen. Das kann auch taktische Überlegungen haben, strategische Überlegungen, ob sie die Beendigung der Stiftung insgesamt für rechtlich möglich erachtet, wie sie mit der doch sehr deutlichen Weigerung des Vorstands umgehen wird. In der letzten Landtagssitzung erklärte der geschätzte Kollege Professor Dr. Northoff, man werde zu gegebener Zeit noch ausreichend Gelegenheit finden, sich im Rechtsausschuss der Thematik zu widmen. Nein, meine Damen und Herren, das gehört auch nicht in einen Rechtsausschuss, zumindest nicht, solange Sie verweigern, dass der Rechtsausschuss öffentlich tagen kann, denn es findet dann wieder in der Nichtöffentlichkeit statt. (Beifall vonseiten der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und ich glaube, die Öffentlichkeit hat schon einen Anspruch darauf zu hören, wie es hier weitergehen soll. Ich bekräftige noch einmal, wir fühlen uns an den Beschluss gebunden. Der Beschluss – anders, anders, als Herr Förster ihn interpretiert – hat eine weise Entscheidung getroffen oder beinhaltet eine weise Entscheidung, darauf hinzuwirken, dass die Stiftung nicht mehr fortbesteht. Das ist mehr als nur eine Subsumtion von Paragrafen. Das ist etwas anderes. Man kann auch die Voraussetzungen herbeiführen, unter denen es möglich ist. (Horst Förster, AfD: Das ist eine Aufforderung zum Rechtsbruch.) Na, man … (Zuruf von Horst Förster, AfD) Nein, nein, überhaupt nicht! Das ist durchaus möglich. Es ist mit viel politischem Tamtam diese Stiftung ins Leben gerufen worden. Und man muss sich das Konstrukt mal genauer betrachten. Und wenn man gemeinsam mal hinschauen würde, fände man, glaube ich, Möglichkeiten und Wege. (Horst Förster, AfD: Welche denn? Welche denn?) Und dem wollen wir uns ja gar nicht versperren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Er will das Stiftungsrecht ändern.) Nein, ich will überhaupt nicht an das Stiftungsrecht, ich will an die Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. (Horst Förster, AfD: Welche denn?) Und diese Voraussetzungen, die können herbeigeführt … (Horst Förster, AfD: Ja, wie denn?! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist Stiftungsrecht.) Nein, das stimmt überhaupt nicht, das stimmt überhaupt nicht! Sie scheinen ja offensichtlich, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Seit anderthalb Jahren rätseln wir! – Glocke der Vizepräsidentin) Sie scheinen ja offensichtlich sehr viele Detailkenntnisse zu haben. Ich kenne den Jahresabschluss 2022 nicht. Ich weiß nicht, woher Sie das immer alles nehmen, Herr Förster. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wenn Sie die Zahlen kennen, dann sagen Sie die doch hier in der Öffentlichkeit! (Horst Förster, AfD: Die Stiftungsaufsicht hat sie genehmigt.) Aber erzählen Sie hier nicht dauernd, die sind ausreichend finanziert, es ist nichts infrage zu stellen! Lesen Sie sich doch den Jahresabschluss erst einmal durch, was die Wirtschaftsprüfer reingeschrieben haben, zum Beispiel, ob eine Schenkung möglicherweise doch angefochten werden kann durch einen Insolvenzverwalter! Lesen Sie sich doch diese Passagen einfach einmal durch und nehmen Sie es doch zur Kenntnis, dass nicht alles nur durch die Juristerei zu lösen ist! Ich habe noch mal darüber gesprochen, dass es Voraussetzungen gibt, die auch möglicherweise dafür sprechen, dass ein anderer Weg gegangen werden kann. Und, meine Damen und Herren, es obliegt eben nicht den Mitgliedern des Rechtsausschusses, darüber zu befinden. Wir haben einen Beschluss des Landtages. Ich finde, wir sollten uns hier ehrlich machen und sollten dann nach gemeinsamen weiteren Lösungen suchen. Insofern, wir werden ja hier noch in die Debatte einsteigen, beziehungsweise es werden ja noch Argumente kommen, warum das jetzt so ist, wie es ist, und warum die Öffentlichkeit bis jetzt nicht wirklich informiert war, und dann müssen wir nach vorne schauen und müssen nach einer tatsächlichen Lösung suchen, ob mit Herrn Sellering, das ist die große Frage. Das kann ich, ehrlich gesagt, nicht beantworten, weil ich mit ihm keine Gespräche geführt habe. Aber es ist nicht die Aufgabe des Landtages, den eigenen Beschluss zu hinterfragen, sondern es ist die Aufgabe des Landtages, eine Beschlusskontrolle durchzuführen und nachzufragen, wo wir da gerade stehen. Auch wünschte ich mir, dass wir mehr Auskünfte bekommen würden – leider ist die Justizministerin nicht da –, mehr Auskünfte bekommen würden, was denn eigentlich bei der Stiftungsaufsicht, wie weit das Verfahren jetzt ist der Prüfung des Jahresabschlusses und wann wir den dann mal zu Gesicht bekommen. All das ist jetzt etwas, was wir noch abwarten müssen. Aber, meine Damen und Herren, es gehört in die Öffentlichkeit. Die Stiftung ist öffentlich verkündet worden, die Vereinbarung ist öffentlich bekannt gegeben worden, und jetzt muss auch dazu Stellung genommen werden, und zwar öffentlich und nicht hinter verschlossenen Türen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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