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Horst Förster

AfD 15.06.2023 Sitzungen 8/56

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Nun soll es ein Beauftragter richten“, so die Überschrift gestern in der SVZ mit dem Untertitel „Klimastiftung & kein Ende“. Nein, es braucht keinen Beauftragten, für den es etwas zu richten gäbe, denn dass sich die Landesregierung und vor allem die Ministerpräsidentin in eine Sackgasse manövriert haben, liegt alleine daran, dass sie die Stiftung zu einer Frage der Politik beziehungsweise, noch schlimmer, zu einem Machtkampf zwischen Schwesig und Sellering gemacht haben. Dabei geht es hier nicht um eine politische, sondern allein um eine rechtliche Frage, nochmals, allein um eine rechtliche Frage, deren Lösung sich aus der Anwendung des geltenden Rechts ergibt und die eben nicht in den Händen der Politik liegt. Um es voranzustellen, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Auflösung oder Aufhebung der Stiftung liegen eindeutig nicht vor. Meine Vermutung ist, dass die Aufklärungsakteure das inzwischen durchaus begriffen haben, aber einfach nicht wahrhaben wollen. (Thore Stein, AfD: Richtig!) Noch mal zur Erinnerung: Die vom Landtag einstimmig beschlossene Stiftung war die Reaktion auf die rechtswidrigen und demütigenden US-Sanktionsdrohungen gegen Nord Stream 2. Mit ihr gelang es, die Pipeline zu Ende zu bauen. Möglich war dies, weil die Stiftung nicht unter die Sanktionen fiel und die Stiftung einen wirtschaftlichen Nebenbetrieb errichtete, der satzungsgemäß zur Fertigstellung der Pipeline beitrug. Die Konstruktion der „Stiftung Klima- und Umweltschutz“ als dauerhafter Zweck und ein wirtschaftlicher Nebenbetrieb als zeitweiliger Nebenzweck sind rechtlich völlig in Ordnung. Die Satzung wurde entsprechend von der damaligen CDU-Justizministerin Hoffmeister als Stiftungsaufsicht genehmigt. Die Stiftung ist nicht rechtskonform auflösbar, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür einfach nicht vorliegen. Die von der Landesregierung angestrebte Auflösung setzt voraus, dass der Stiftungszweck unmöglich ist oder die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks nicht mehr sinnvoll erscheint. Diese Voraussetzungen liegen jedoch nicht vor. Dies wird durch den von der Justizministerin als Stiftungsaufsicht geprüften und akzeptierten Jahresbericht 2021 über die Erfüllung des Stiftungszwecks ausdrücklich bestätigt. Die Landesregierung strebt dennoch weiterhin eine Auflösung der Stiftung an, beruft sich dabei pauschal auf das Gutachten der Professorin Weitemeyer, ohne auf das Gegengutachten der Professorin Uffmann oder die weitere Entwicklung, insbesondere die Abwicklung des wirtschaftlichen Nebenbetriebs und die entsprechende Satzungsänderung, mit der jeglicher Bezug zu Nord Stream 2 gestrichen wurde, irgendwie einzugehen. Wenn die Landesregierung die Auflösung weiter betreiben will, dann muss sie sich schon die Mühe machen, die Rechtsgrundlage und die konkreten Tatsachen, auf die sie diese Auflösung stützen will, vorzutragen. Zum Gutachten Weitemeyer: Die Gutachterin meint, der Stiftungszweck sei aufgrund der Verknüpfung der Stiftung mit dem russischen Angriffskrieg nicht mehr erfüllbar. Das ist natürlich alles andere als überzeugend, denn eine irgendwie rechtlich relevante Verknüpfung ließe sich vielleicht mit viel Mühe allenfalls mit Nord Stream 2, nicht aber mit dem Ukrainekrieg herstellen. Ferner beträfe diese nur den wirtschaftlichen Nebenbetrieb, nicht aber die Umweltstiftung mit ihrem Hauptzweck. Zudem hat die Stiftungsaufsicht in Gestalt der Justizministerin die Erfüllung des Stiftungszwecks ausdrücklich bestätigt. Zum Verständnis: Eine Stiftung ist eigenständig und grundsätzlich auf ewig angelegt. Sie kann selbst vom Stifter nicht aufgelöst werden, es muss ein gesetzlicher Grund vorliegen. Nach der russischen Invasion wandte sich die Ministerpräsidentin über Nacht von ihrem Lieblingskind Nord Stream 2 und der Stiftung ab. Um ein Ende der Stiftung herbeizuführen, wurde der Stiftungsvorstand mithilfe des Gutachtens Weitemeyer gedrängt, einen Auflösungsbeschluss nach Paragraf 12 Absatz 2 der Satzung wegen Nichterfüllbarkeit des Stiftungszwecks herbeizuführen. Diesen Beschluss konnte nämlich nur der Vorstand treffen. Dieser lehnte aber ab, weil er die Voraussetzungen nicht für gegeben hielt. Dennoch kam es am 17.05.2022 zu der Gemeinsamen Erklärung von Landesregierung und Stiftungsvorstand. Danach stellte der Vorstand seinen Rücktritt in Aussicht, machte aber zugleich klar, dass er eine rechtskonforme Auflösung durch einen neuen Vorstand nicht für möglich hielt. Genau das war aber der Schlachtplan der Ministerpräsidentin, die durch die Einsetzung eines neuen, ihr genehmen Vorstands die Auflösung herbeiführen wollte. In der damaligen Pressekonferenz und auch noch danach sprach sie mutig von einem Auflösungsvorstand, den sie einsetzen werde und der dann die Auflösung beschließen werde. Ich weiß nicht, wer die Ministerpräsidentin bei diesem Harakiri-Modell beraten hat, denn das Gesetz sieht keinen Auflösungsvorstand vor. Ein neuer Vorstand ist genau wie der noch amtierende Vorstand an Recht und Gesetz gebunden. Und wo kein Auflösungsgrund besteht, da kann er auch nicht durch ein Wort der Ministerpräsidentin ersetzt werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Zudem ist der Plan der Ministerpräsidentin inzwischen geplatzt, denn der Stiftungsvorstand hat einen Rücktritt ausgeschlossen. Das überrascht mich überhaupt nicht, denn der Stiftungsvorsitzende hat in der Vergangenheit mehrfach überzeugend dargelegt, dass eine rechtskonforme Auflösung nicht möglich ist und der Plan der Ministerpräsidentin auf einen klaren Rechtsbruch hinausläuft. (Zuruf von René Domke, FDP) Bei dieser Sachlage kann und darf der Vorstand überhaupt nicht zurücktreten, denn der Vorstand ist zuallererst der Stiftung verpflichtet und darf deshalb keinem Rechtsbruch die Tür öffnen, mit dem die Stiftung rechtsgrundlos ausgelöscht werden soll. Der Vorstand würde sich sogar, wenn er dem beabsichtigten Rechtsbruch Vorschub leisten würde, schadensersatzpflichtig machen. Jetzt, wo ein Rücktritt des Vorstands auszuschließen ist, ist die Ministerpräsidentin am Zuge. Jetzt kann sie, wenn sie nicht zum Rückzug bläst, genau das tun, was ihr im Gutachten Weitemeyer – auf das sie sich ja immer beruft, das sie für so toll hält – nicht nur als möglich, sondern sogar als geboten vorgeschlagen wird. Sie kann nämlich – immer unterstellt, es liegt der Auflösungsgrund des nicht mehr erfüllbaren Stiftungszweckes vor – den Vorstand aus wichtigem Grund abberufen, und zwar mit der Begründung, dass der Vorstand pflichtwidrig keinen Auflösungsbeschluss gefasst habe. Dieses Konstrukt scheitert aber nach dem zuvor Gesagten daran, dass es an den Voraussetzungen für eine Auflösung schlechthin fehlt und sich somit eine Pflichtwidrigkeit des Vorstands nicht begründen lässt. Wenn die Ministerpräsidentin also ernsthaft der Meinung ist, dass ein Auflösegrund vorliegt, dann möge sie bitte den dann längst fälligen Schritt gehen und den Vorstand abberufen. Meine Damen und Herren, die Ministerpräsidentin wird genau das aber nicht tun, weil die mutmaßlich klugen Köpfe im Innen- und Justizministerium ihr längst erklärt haben dürften, dass sie mit einem solchen, vom Vorstand anfechtbaren Schritt vor Gericht eine klare Schlappe erleiden würde. Damit sind wir auch nicht am Ende, denn die Gutachterin Weitemeyer hält neben der Abberufung des Vorstands auch eine Aufhebung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde wegen Gemeinwohlverstoßes für möglich. Einen solchen Verstoß hat die Justizministerin als zuständige Stiftungsbehörde jedoch eindeutig verneint und das auch im Rechtsausschuss mehrfach bekräftigt, also auch hier eine für die Ministerpräsidentin aussichtslose Gefechtslage. Seit über einem Jahr wird über eine Auflösung der Stiftung gestritten. Inzwischen werden die Zweifel, ob das überhaupt rechtlich möglich ist, auch medial aufgegriffen. Diese dem Recht entrückte und politisch aufgeheizte Debatte schadet nicht nur der MV-Stiftung, sondern auch dem Stiftungswesen insgesamt, denn wenn es der Ministerpräsidentin gelingen sollte, ihren Plan doch noch durchzuziehen, indem die Stiftung weiter mit Dreck beworfen wird und ihr am Ende das Geld ausgeht, dann kann keine Stiftung mehr vor einer politischen Auflösung sicher sein. Es ist höchste Zeit, die unrühmlichen Auflösungsbemühungen aufzugeben und die Debatte über eine Auflösung der Stiftung definitiv zu beenden. Noch zum Auflösungsbeschluss: Weder der Landtag noch die Landesregierung sind befugt, eine Stiftung aufzulösen. (Sebastian Ehlers, CDU: Es gibt keinen Auflösungsbeschluss. Haben wir auch nicht gemacht.) Für Maßnahmen, die die Stiftung betreffen, ist allein die Stiftungsaufsicht zuständig. Deshalb ist die Aufforderung des Landtages an die Landesregierung, die Auflösung der Stiftung einzuleiten beziehungsweise darauf hinzuwirken, dass aufgelöst wird, was ja dasselbe ist, zumindest bedenklich. Da der Beschluss aber überhaupt keine Bindungswirkung hat, worauf ich damals schon hingewiesen habe, ist er mehr oder weniger bedeutungslos. Er ist eine Luftnummer rechtlich. Meine Damen und Herren, die Rechtslage ist eindeutig. Wir brauchen keinen Beauftragten und kein weiteres Gutachten, das wäre reine Steuerverschwendung. Was wir brauchen, ist einzig und allein ein gewisser juristischer Sachverstand und der Mut, eine Entscheidung, die sich als falsch erwiesen hat, zu korrigieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dazu bedarf es auch keines Beschlusses. Lassen Sie die Stiftung einfach in Ruhe und weiter ihre Arbeit machen! Und zur politischen Bewertung – ist ja noch etwas Luft hier – (Zuruf von René Domke, FDP) sind zwei Punkte hervorzuheben: (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das auch aus heutiger Sicht achtenswerte Motiv der Stiftung, (René Domke, FDP: Das ist die Verteidigung des Klimaschutzes.) die völkerrechtswidrigen US-Sanktionen zu umgehen (Zuruf von René Domke, FDP) und das Milliardenprojekt von Nord Stream 2 nicht in der Ostsee versenken zu müssen, geht in der Debatte völlig unter. Das ist insbesondere im Hinblick auf den späteren Sprengstoffanschlag, bei dem mit den Händen greifbar ist, wer dahintersteckt, ein Armutszeugnis deutscher Politik, der irrationale Schwenk der Parteien nach der Invasion Russlands, mit dem das dringend benötigte Gas aus Russland plötzlich toxisch und das umweltschädliche Gas aus den USA ein begehrtes Gut wurde. Besonders augenscheinlich dabei ist die wundersame Wandlung der CDU, einer Partei …

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