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Paul-Joachim Timm

AfD 14.06.2023 Sitzungen 8/55

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrtes Präsidium, liebe Landsleute, unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern sieht sich aufgrund des demografischen Wandels mit enormen Herausforderungen im Gesundheitssektor konfrontiert. Als aktuelle Beispiele hierfür dürften jedem auf Anhieb die prekäre Situation in der Pflege als auch die ärztliche Unterversorgung im ländlichen Raum einfallen. Um Letzterem effektiv zu begegnen, wurde in der 7. Legislatur das Landarztgesetz Mecklenburg-Vorpommern auch durch meine Fraktion verabschiedet. Angehende Studenten, die sich auf die sogenannte Landarztquote bewerben, beabsichtigen, sich vertraglich zu binden, um nach ihrem Studium direkt in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung zu stehen. Wie wichtig dies für unser Flächenland ist mit einem hohen Anteil älterer Menschen, das steht hier sicherlich bei allen Fraktionen außer Frage, denn in den nächsten zehn Jahren steht in den Hausarztpraxen ein Generationswechsel an. Dies sollte allen bekannt sein. Laut Ärztekammer wird jeder dritte der insgesamt 1.200 Hausärzte – also circa 400 Hausärzte – in den nächsten zehn Jahren in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Ganze Landstriche könnten dann ohne hausärztliche Versorgung dastehen, insofern wir als Politik nicht kompensieren und unsere Instrumente nachschärfen. Die Landarztquote ist ein wirksamer Hebel, den wir aber zu 100 Prozent nutzen sollten, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) damit nicht ein einziger dieser wertvollen Studienplätze verloren geht. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Geht ja nicht verloren.) Aus der Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage auf Drucksache 8/1906 geht allerdings hervor, dass leider nicht alle Plätze in Anspruch genommen wurden. Im Jahr 2021 wurden demnach von den 31 verfügbaren Plätzen 29 in Anspruch genommen. Im Jahr 2022 gab es 32 verfügbare Plätze und nur 28 Immatrikulationen. Die nicht besetzten Studienplätze gehen in beiden Jahren auf eine Nichtannahme des Studienplatzangebots zurück. Das ist ein Verlust von insgesamt fünf Allgemeinmedizinern für unser Bundesland in zwei Jahren des Landarztprogrammes. Rechnen wir diesen Malus auf zehn Jahre hoch, verlören wir so etwa ein ganzes Studienjahr an verfügbaren Studienplätzen aus diesem Programm und damit auch die Ärzte, die sie werden könnten. Dass die Landarztquote nicht ausgeschöpft ist, darüber berichteten unter anderem auch die „Frankfurter Rundschau“ und die „Ärztezeitung“ in Bezugnahme auf unsere Kleine Anfrage. Aber dabei fehlt es gar nicht an potenziellen Nachrückern. Die Landesregierung antwortete auf unsere Nachfrage auf Drucksache 8/2071, dass sich 2022 insgesamt sieben Bewerber aus dem Jahr 2021 wiederholt bewarben. Ein Nachrückverfahren für die Studienplätze der Landarztquote ist allerdings im Vergabeverfahren derzeit gar nicht enthalten. Und genau das ist das Problem, das wir mit unserem Antrag adressieren und beheben wollen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) denn bislang lässt der Staatsvertrag hierfür ein Nachrückverfahren schlichtweg einfach nicht zu, indem Artikel 9 Absatz 2 Satz 3 des Vertrages vorschreibt, dass die nicht über die Vorabquotenregelung im Sinne des Artikel 9 vergebenen Studienplätze im Rahmen der Hauptquoten vergeben werden. Dies soll im Dialog mit anderen Bundesländern nun geändert werden. Und auch darauf zielt unser Antrag ab. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, mit den übrigen Bundesländern darüber in Verhandlungen zu treten, den zwischen den Ländern bestehenden Staatsvertrag über die Hochschulzulassung dahin gehend zu ändern, dass die Vergabeverfahren nach Artikel 9 des Vertrages ein Nachrückverfahren enthalten (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und die nicht in Anspruch genommenen Studienplätze eben nicht im Rahmen der Hauptquoten vergeben werden. Somit wird in Zukunft kein Potenzial für unser Bundesland verschenkt, denn das, meine Damen und Herren, können wir uns keineswegs leisten. Potenzial vor allem deshalb, weil die Bewerber der Landarztquote noch einen weiteren Vorteil haben. Die Antwort der Landesregierung aus eben jener vorhergehend genannten Anfrage ergab nämlich auch, dass alle bisherigen Bewerber über medizinische Erfahrungen verfügten, sei es über eine berufliche Ausbildung und Tätigkeit oder eben über Freiwilligendienste. Somit verfügen Studenten der Landarztquote bereits ab Beginn des Studiums über einen erheblichen Praxisbezug, den es hier in unserem Bundesland zu halten gilt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) In den Plenarprotokollen zum Gesetz war immer der Vorwurf zu lesen, dass die Verabschiedung des Landarztgesetzes zu lange gedauert hat. Deshalb, meine Damen und Herren, schieben Sie die beabsichtigte Nachschärfung mit unserem Antrag nicht auf die lange Bank und stimmen zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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