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Wolfgang Waldmüller

CDU 14.06.2023 Sitzungen 8/55

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wunderbar, dass wir es jetzt geschafft haben! Der Antrag ist schon zweimal geschoben und jetzt kriegen wir ihn doch noch drauf. Dann komme ich gleich dazu. Ich habe das schon öfter gesagt, wenn wir über Fachkräftemangel oder Arbeitskräftemangel gesprochen haben, dass, wenn wir nicht die Krise, die Corona-Krise oder die Energiekrise oder Energiepreiskrise hätten, dass das die größte Herausforderung wäre, was die Wirtschaft insgesamt betrifft. Und es hat enorme Auswirkungen auf die künftige Entwicklung. Und ich habe heute gelesen in der Zeitung oder im Pressespiegel, dass 40 Prozent der ostdeutschen Unternehmer bereits sagen, dass es nicht nur eine Herausforderung ist, sondern dass es mittlerweile existenzgefährdend ist. Es ist also eine Herausforderung, qualifizierte Arbeitskräfte zu finden und zu halten. Und gleichzeitig sehen wir aber auch, dass wir an Universitäten einen alarmierenden Stand von Studienabbruchquoten erreicht haben. 35 Prozent der Studierenden brechen ihr Studium ab, und an den Hochschulen und in der angewandten Wissenschaft beträgt die Abbruchquote immer noch 20 Prozent. Das ist eine hohe Zahl und zeigt uns, dass wir dringend Maßnahmen ergreifen müssen, um umzuorientieren, um junge Menschen frühzeitig für andere Bildungs- und Karrierewege zu begeistern. Ich habe immer schon angemahnt, dass hier das Fachkräftethema ein wichtiges Thema ist, ein Thema, was sofort erledigt werden muss. Wir haben im Februar 2022 eine regionalspezifische Arbeitsmarktanalyse in Auftrag gegeben. Wir haben weiterhin im November 22 wiederum eine Analyse in Auftrag gegeben über das Potenzial der arbeitslosen Akademiker. Ich spare mir jetzt die Bewertung dazu, das haben wir damals ausführlich, denke ich mal, getan. Und wir haben einen Antrag auch eingereicht, dass genau die Dinge, die heute schon umsetzbar sind in Richtung Fachkräftesicherung, dass das dann auch heute schon gemacht werden kann. Das Fachkräftesicherungskonzept der Regierung soll jetzt im Oktober 23 kommen. Ob das denn auch so wird, weiß ich nicht. Ich denke, dass wir keinerlei Zeit haben, Fachkräftesicherungskonzepte umzusetzen, keinerlei Zeit haben. Wir haben kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit. Und die Forderungen und Wünsche der Wirtschaft liegen längst auf dem Tisch – deswegen jetzt auch unser Antrag. Und der kommt insofern ganz gelegen, wir haben ja schon mal über die Meister, über duale Ausbildung, über Meisterausbildung und so weiter gesprochen, und dass die Aufwertung des Meistertitels – komme ich gleich zu, in welcher Form – wichtig ist, um duale Ausbildung zu stärken, war uns ein wichtiges Thema. Und da war es auch gut, dass eigentlich auch die bayerische Landesregierung eine Bundesratsinitiative auf den Weg gegeben hat, um eben die Meisterausbildung am Ende für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eben kostenfrei zu machen. Das ist ein wichtiges und gutes Anliegen. Und dieser Reformvorschlag ist im Bundesratsplenum am 3. März einstimmig verabschiedet und der Bundesregierung zugestellt worden. Und diese Reform gibt eben auf, dass die Weiterbildung, dass es eben eine Kostenfreiheit am Ende eben sein soll. Und gleichzeitig wird mit einer kostenlosen Meisterausbildung die Gleichstellung zwischen einer universitären Ausbildung und einer dualen Ausbildung bewirkt. Ich finde die Initiative von Bayern insofern gut, dass wir dann bundesweit die gleichen Voraussetzungen haben und nicht landesweit. Sonst hätten wir schon wieder einen Wettbewerb, wenn das eine Bundesland beispielsweise Meisterausbildung komplett umsonst macht, im anderen Bundesland nicht. Möglicherweise hätten wir dann Wettbewerb, also stehen wir da im Wettbewerb und würden es verschieben. Wenn also in der ganzen Bundesrepublik Deutschland dieses System einheitlich ist, dann kann man das nur befürworten. Sie wissen, was eine Meisterausbildung kostet. Das geht für einen Lehrgang von 2.000 bis 15.000 Euro, je nach Fachrichtung. Es gibt die Prüfgebühren, in einigen 100 Euro, es gibt das Lehrmaterial für die Gesellen, das sind auch mal schnell 100 bis 500 Euro. Und dann kommen die ganzen Nebenkosten noch dazu wie Fahrtkosten, Verpflegung oder Unterkunft und so weiter. Natürlich gibt es auch Förderungen: Es gibt Bundesförderungen, das Aufstiegs-BAföG im Bund, wo eben Materialkosten und Prüfungsgebühren gefördert werden, Materialkosten für das Meisterstück oder Bewältigung der Unterstützungsleistungen zum Lebensunterhalt. Es sind Darlehen, es sind Zuschüsse, die da gegeben werden. Aber unterm Strich, auch wenn da wieder einiges zurückgekommen ist, wenn man den Meister dann bestanden hat und sich selbstständig macht, überhaupt keine Frage, da gibt es auch wieder einen Rückfluss, aber unterm Strich führt das zu keiner Zeit dazu, dass wir eine kostenfreie Meisterausbildung eben haben. Es gibt noch zusätzlich die Bildungsprämie und wir im Land haben Gott sei Dank das „Meister-Extra“ und die Einmalzahlung in Höhe von 3.000 Euro für diejenigen, die unter den besten 50 Absolventen des Landes stehen. Das ist eine gute Sache. Aber trotzdem, trotz alledem konnte bislang noch keine Gleichwertigkeit zwischen dualer und universitärer Ausbildung hergestellt werden. Und selbst wenn man davon ausgeht, dass die Meisterprüfung unter den besten 50 Absolventen erfolgreich abgeschlossen wurde, ich habe es schon gesagt, wir kommen nie auf eine kostenfreie Meisterprüfung. Und gerade vor dem Hintergrund, dass wir eine, ich sage mal, eine universitäre Ausbildung oder das deutsche Hochschulsystem großen Wert auf freien Zugang zu Bildung legt, steht dieser Weg, dieser kostenfreie Zugang zum Studium eigentlich ja schon fast im Wettbewerb zu dem Meister, zu der anderen Richtung, die man im Berufsleben gehen kann. Über die duale Ausbildung, Aufstiegsmöglichkeiten zum Meister, Selbstständigkeit, was auch immer da im Wege steht, steht das also, im Verhältnis steht das eigentlich schon fast im Wettbewerb dazu. Und deswegen ist es richtig und gut so, dass die Meisterausbildung, der Zugang zu diesem Teil der Ausbildung eben kostenfrei sein muss und soll. Und das ist auch der Inhalt des Antrags. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Daniel Peters, CDU: Sehr richtig! – Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Ein weiterer Inhalt ist eine Landesprämie für ein bezahltes Schülerpraktikum bei einem ausbildungsberechtigten Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern. Da gehts um Schüler ab 15 Jahren, denen eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen, ihnen erste Einblicke in die Arbeitswelt zu geben. Sie wissen selbst, wie das mit der Berufsfrühorientierung ist. Herr Winter, in unseren Klassen, die wir gemeinsam betreuen oder die dann kommen, fragen wir ja immer, sag mal, weißt du schon, was du werden willst. Und es ist nach wie vor so – leider, leider –, dass 50 Prozent der Abgänge immer noch nicht wissen, wozu sie, wenn sie aus der Schule kommen, tatsächlich sich entscheiden. Und das ist fatal, weil es dazu führt, dass man entweder die angefangene Lehre, wenn man denn in die Dualausbildung gegangen ist, wieder abbricht und möglicherweise woanders wieder anfängt, oder dass man sich eben dann nicht richtig entschieden hat. Das kostet alles wieder Zeit und Umstände. Also insofern ist das ein gutes Mittel, um eben diesen finanziellen Anreiz, um die Bereitschaft für ein zusätzliches Praktikum zu erhöhen. Die Schüler können so verschiedene Berufsfelder kennenlernen, berufliche Fähigkeiten, Aufwand und ihr berufliches Netzwerk erweitern. Und zudem erhöht das Praktikum ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz im Unternehmen. Die Landesprämie bietet somit wertvolle Vorteile für die berufliche Orientierung von Schülern. Meine Damen und Herren, das solls zur Einbringung soweit gewesen sein. Ich bitte da, diesem Vorschlag zu folgen. Das sind vernünftige Vorschläge, sind natürlich nur kleine Teile in Richtung Fachkräftesicherung, das ist mir schon klar. Es ist auch nur ein Teil, weil das große Ganze, da müssen wir noch warten bis Oktober, bis dann da was kommt. Aber man kann ja die kleinen Teile, die jetzt schon wirken, die jetzt schon notwendig sind, die jetzt schon gut sind, die kann man auch jetzt schon auf den Weg bringen. Und vielleicht ein Wort noch kurz zu dem Änderungsantrag: Sie haben ja an dem Änderungsantrag von uns gesehen, der Änderungsantrag ist jetzt nicht inhaltlicher Art, sondern er soll – weil wir wurden darauf angesprochen, weil es möglicherweise Verständnisunklarheiten gegeben hat, dass es nur für das Handwerk gemeint ist, aber die Bundesratsinitiative im Bund, die umfasst neben der Fortbildung zum Handwerksmeister auch Meisterfortbildungen im Zuständigkeitskreis, natürlich auch der IHKn sowie weitere gleichgestellte Weiterbildungen, Fachwirte –, er dient eben nur zur Klarstellung, damit man nicht dem Irrtum unterliegt, es geht nur um den Handwerksmeister und sonst nichts, deswegen der Änderungstrag. – In dem Sinne, vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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