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Christiane Berg

CDU 14.06.2023 Sitzungen 8/55

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung soll aufgefordert werden, sich für eine Verlängerung der Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungspakete starkzumachen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau.) pauschal bis 30. Juni 2024. Ihr Antrag stammt aus dem März dieses Jahres. Am 24.03. war er eigentlich dran. Dann sollte er am 11. Mai noch mal dran sein, und jetzt haben wir ihn endlich zur Beratung hier. Aber – und Sie haben ihn noch ergänzt um das Paket I – vorher handelte es sich nur um Paket II. Ja, und jetzt müssen wir sagen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr guten Antrag gemacht.) da bin ich voll bei dem Minister. Es ist fast so, dass man sagen kann, er ist überflüssig. Wir werden ihn auf jeden Fall ablehnen, denn im August vergangenen Jahres – das haben Sie auch selbst gesagt – wurde die Frist durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz um sechs Monate bis 30.06. verlängert. Sowohl die Bundessteuerberaterkammer als auch der Deutsche Steuerberaterbund hatten das im letzten Jahr gefordert und diese Entscheidung dann zur Verlängerung begrüßt. Und bis heute haben wir nichts gehört von einer Stresshölle, von beiden Seiten nicht. Die Zeit wurde genutzt, um die notwendigen Abrechnungen zu erstellen, und es ist möglich, auch das haben wir gehört, im Einzelfall können es auch mehr Fälle werden, diese bis 31.08. dieses Jahres beziehungsweise 31. Dezember zu verlängern. Meine Damen und Herren, weder der Deutsche Steuerberaterbund noch die Steuerberaterkammer haben jetzt eine neue Forderung aufgemacht. Sie informieren im Internet umfangreich über die Schlussabrechnung und zielen erkennbar darauf ab, das muss man auch sagen, die Unternehmen zu einer zügigen Abrechnung zu motivieren. Ja, das ist mit sehr viel Arbeit verbunden. Und wir sollten den August vielleicht noch mal in den Fokus nehmen und schauen, ob es dann die erfor…, nicht die erforderliche, sondern die herbeigerufene Katastrophe gibt. Ich bin der Meinung, das wird nicht passieren. Deshalb erscheint eine weitere und vor allem pauschale Fristverlängerung um ein weiteres Jahr weder erforderlich noch aus buchhalterischen Gründen nachvollziehbar. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP)

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