Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe gerade so ein bisschen überlegt, was ich darauf antworten soll. (Heiterkeit und Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich habe ja lange für Harald Ringstorff gearbeitet, der in solchen Situationen immer sagte, wie ein Kotelett, bekloppt von beiden Seiten. Bei aller Ernsthaftigkeit, über die wir hier reden, nämlich über Fristen in einem rechtsstaatlichen Verfahren, stellt sich die Frage, was der AfD-Antrag eigentlich wirklich inhaltlich zum Ziel hat. Und zunächst mal möchte ich auf das eingehen, was, glaube ich, eine Riesenleistung war. Wir alle können uns ja zurückerinnern vor mehr als drei Jahren, als die Corona-Pandemie begann, wo auch viele Runden stattgefunden haben, auch in diesem Raum, mit den verschiedenen Interessenvertretern in Mecklenburg-Vorpommern, und wo wir gemeinsam organisiert haben, wie kommen wir eigentlich mit der Situation klar. Und die Sorge, die Angst vieler, vor allen Dingen kleiner und mittlerer Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, war groß, wie kommen wir eigentlich durch diese Zeit. Und ich will noch mal deutlich machen, dass es gelungen ist gemeinsam mit dem Bund, dass wir viele Programme auf den Weg gebracht haben an Hilfen, an Überbrückungshilfen, die tatsächlich geholfen haben, Meine Damen und Herren, und dafür möchte ich erst mal Danke sagen (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) an all diejenigen, die Sie gerade kritisiert haben, die das alles umgesetzt haben im Landesförderinstitut, in der Verwaltung und wo auch immer. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und was habe ich nicht alles gehört von flächendeckenden Insolvenzwellen, Massenarbeitslosigkeit et cetera, auch in Ihren Reden, das alles ist nicht passiert. Natürlich gibt es Schwierigkeiten bei den Unternehmen. Auch viele Reserven in der Liquidität sind zweifelsohne an manchen Stellen aufgebraucht. Das gehört zur Wahrheit dazu. Aber ich will es an der Stelle noch mal deutlich machen, wir haben gerade in Deutschland so viele Hilfen ausgereicht, dass mancher in der Europäischen Union uns kritisiert hat für das, was an Hilfen tatsächlich in der Summe getan wurde. Nun sind wir hier in einem Verfahren, das natürlich ordentlich zum Abschluss gebracht werden muss. Und um gleich einen Eindruck zu vermeiden, weil ja so ein bisschen durchschimmerte, hier gibt es so ein Staatsversagen, zunächst einmal sind Hilfen ausgereicht worden. Und das war ganz wichtig in der Situation, sofort und unmittelbar diese Hilfen auszureichen. Und es geht jetzt darum, dass diese Hilfen natürlich abgerechnet werden müssen. Aber es ist ja so, dass die Hilfen die Unternehmen, diejenigen, die Anträge gestellt haben, erreicht hat, dass sie geholfen haben. Und ich glaube, das sollte man erst mal in den Vordergrund stellen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das hat er aber!) So, und das Zweite sind jetzt natürlich die Schlussabrechnungen, die anstehen. Ich freue mich sehr, dass offensichtlich die AfD ein Herz für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entdeckt hat. Die werden sich freuen. Und jetzt geht es einfach schlicht um die Frage, wie wir mit den Verfahren umgehen. Vieles ist bereits genannt worden. Wir haben ja schon eine Fristverlängerung hinter uns bis zum 30. Juni dieses Jahres. Und in der Tat, das, was eingeht, ist nicht befriedigend. Deswegen wird auch überall da noch mal nachgehakt. Es gibt die Möglichkeit über die prüfenden Dritten, die ja in der Regel die Abrechnungen vornehmen, die Frist zu verlängern bis zum 31.12. dieses Jahres. Diese Möglichkeit gibt es bis Ende August, das zu tun. Ja, es geht über den Einzelfall hinaus. Das kann man so sehen, weil viele den Antrag stellen. Das finde ich aber nicht schlimm, sondern pragmatisch und in Ordnung. Und man wird dann im September – und das geht nur mit allen Bundesländern gemeinsam, zusammen mit dem Bund – genau die Frage zu beantworten haben, aber erst dann die Frage zu beantworten haben, ob man tatsächlich zu einer Fristverlängerung, zu einer weiteren und damit zweiten Fristverlängerung kommt. Ich halte sehr viel davon – und deswegen haben wir alle noch mal daran erinnert –, dass die Schlussabrechnung hier entscheidend ist, dass wir auch die Fristen zunächst aufrechterhalten. Jeder muss auch begründen, wenn er Mittel in Anspruch nimmt vom Staat, dass dann auch Fristen bekannt sind, das entsprechend umzusetzen. Ich weiß, dass insbesondere die Steuerberaterinnen und Steuerberater in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch darüber hinaus sehr belastet sind. Deswegen gibt es eben, wie gesagt, in Einzelfällen die Möglichkeit zu verlängern. Davon wird auch reichlich Gebrauch gemacht. Ich gehe davon aus, dass wir ab September uns mit dem Bund darüber verständigen, erstens wie ist die Antragslage, wie viele Rückmeldungen haben wir bundesweit, und dann wird bundesweit darüber abgestimmt, ob es eine weitere Fristverlängerung gibt oder nicht. Das ist ein ganz normaler Vorgang, mit dem Verwaltung seit Jahrzehnten umgeht, und insofern hoffe ich, dass wir auch hier eine vernünftige Lösung finden. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
