Martin Schmidt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Ihnen liegt unser Antrag vor, die Frist der Corona-Hilfen-Abrechnungspakete weiter nach hinten zu schieben, denn die Steuerbüros, das Landesförderinstitut und die Finanzämter kriechen auf dem Zahnfleisch. Das bekommt man seit zwei Jahren mit, wenn man irgendeiner x-beliebigen Veranstaltung der Finanzwirtschaft, von Wirtschaftsprüfern oder von Steuerfachleuten beiwohnt. Ich hoffe, das weiß die Landesregierung selbst, was in den Finanzämtern oder beim Landesförderinstitut los ist. Nicht nur die Grundsteuerreform und die gesetzlichen Änderungen der sogenannten Entlastungspakete bringen viel durcheinander und fordern einiges ab. Hinzu kommt der eklatante Fachkräftemangel im Bereich des anspruchsvollen Finanzwesens und nicht zuletzt das vorliegende Thema, die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen. Die zahlreichen unterschiedlichen Corona-Hilfen, also die Überbrückungshilfen, die November- und Dezemberhilfen und so weiter sorgen für viel Bürokratie. Sie wissen das sicherlich alle noch, die Hilfen wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Ausfällen bewilligt. Man hat schnell ausgezahlt, ohne sonderlich viel zu prüfen. Und das war auch völlig richtig. Wenn man geschäftsbeeinträchtigende Auflagen erteilt, muss man als Staat auch zügig für Kompensation sorgen, (Thore Stein, AfD: Richtig!) und zwar im Vorfeld ohne Bürokratie. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Natürlich braucht es dann im Nachgang aber auch Nachweise. Im Rahmen der Schlussabrechnung sind die tatsächlichen Umsätze und Kosten gegenüber der Bewilligungsstelle – das ist hier in Mecklenburg-Vorpommern das Landesförderinstitut – nachzuweisen. Auf Basis der Schlussabrechnung setzt die Bewilligungsstelle die endgültige Förderhöhe im Schlussbescheid fest. Dies kann für den Förderempfänger eine Bestätigung der erhaltenen Mittel, eine Nachzahlung zu seinen Gunsten oder eine Rückzahlung bedeuten. In seltenen Fällen führt dies auch zu einem juristischen oder strafrechtlichen Nachspiel, beispielsweise bei Subventionsbetrug. Nun ist es so, dass die Schlussabrechnung per Gesetz durch einen prüfenden Dritten im Sinne von Paragraf 3 des Steuerberatungsgesetzes einzureichen ist. Das heißt im Klartext, dass Steuerberater sich um die sogenannten Pakete kümmern sollen. Für Zwecke der Schlussabrechnung wurden die Corona-Hilfsprogramme zudem in zwei sogenannte Pakete eingeteilt. Paket I umfasst die Überbrückungshilfe I bis III sowie die so bezeichneten November- und Dezemberhilfen. Paket II umfasst die Überbrückungshilfe III Plus und IV. Die Einreichung von Paket I ist seit dem 5. Mai 2022, die von Paket II seit dem 15. November 2022 möglich. Sowohl für Paket I als auch Paket II ist das Fristende zur Einreichung mittlerweile der 30. Juni 2023. Wie Sie wissen, es wurde bereits schon vom Bundesministerium verlängert. Ja, kommen wir zu den Zahlen: Laut Angaben der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 8/1717 vom 24. Januar 2023 waren zu diesem Zeitpunkt in Mecklenburg-Vorpommern erst 749 Pakete eingereicht, 30.769 Pakete fehlten. Das sind etwa 2,35 Prozent, obwohl die Frist bereits verlängert wurde. Ursprünglich sollte zum 31.12.2022 abgegeben werden. Und es ist mehr als verblüffend, dass Herr Minister Meyer bei der vergangenen Plenarwoche keine aktuellen Zahlen nennen konnte oder wollte in der Fragestunde. Irgendwas von 800 Paketen hat er dann vor sich hin geredet. Deshalb habe ich im letzten Finanzausschuss noch einmal nachgehakt. Dort teilte man mit Stand vom 31.05.2023 mit, dass mittlerweile 2.304 Pakete eingereicht wurden, 29.214 seien noch ausstehend, eine Steigerung auf immerhin 7,3 Prozent der Pakete. Gerade einmal 145 Einzelfallfristverlängerungen wurden beantragt. Erst 162 von 2.085 eingereichten Paketen I wurden abschließend geprüft und beschieden, und bei Paket II ist noch kein einziges beschieden und geprüft worden. Damit fängt man erst voraussichtlich ab Juli 2023 an. Was lässt sich erahnen? Stellen Sie sich diese Frage, meine Damen und Herren! Sie können sich sicherlich denken, dass die Zahlen nicht sonderlich zufriedenstellend sind. Eine vollständige Einreichung aller ausstehenden Pakete zum 30.06.2023, also in knapp zwei Wochen, wird wahrscheinlich selbst durch die Landesregierung nicht erwartet. Bis zum 31.08.2023 ist zwar noch ein Antrag auf Einzelfallfristverlängerung möglich, die dann bis zum 31.12. dieses Jahres gilt. Dies gilt aber nur für Einzelfälle. Minister Meyer sagte es ja bereits im vergangenen Plenum, Stichwort „absolute Ausnahme“. Wir jedenfalls hoffen nicht, dass die Einzelfristverlängerung quasi eine De-facto-Fristverlängerung für alle wird, denn dann bräuchte man es auch nicht mehr Einzelfallfristverlängerung zu nennen. Wir glauben auch nicht daran, dass nun noch Quoten von bis zu 90 Prozent der Anträge bis zum Monatsende vollständig eintrudeln. Die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen stellen für die prüfenden Dritten derzeit eine erhebliche zeitliche Belastung dar, das nun neben dem allgemeinen Tagesgeschäft in den Steuerbüros, den anderen zusätzlichen Mehraufgaben, wie der Bewältigung der Grundsteuerreform oder den zahlreichen Entlastungspaketen. Vor diesem Hintergrund hatte die Bundessteuerberaterkammer bereits mit Schreiben vom 2. Juni 2022 mit Nachdruck vom Bundesministerium gefordert, die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung vom damals vorgesehenen Ende Dezember 2022 um mindestens ein weiteres Jahr bis Ende Dezember 2023 zu verlängern. Man wollte die unmenschliche Stresssituation für die Steuerberater entzerren und Planungssicherheit schaffen. Auch der Deutsche Steuerberaterverband hat in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages vom 6. Mai 2022 zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz die Situation verdeutlicht, ich zitiere: „Erst im Laufe des Jahres 2023 werden die Schlussabrechnungen für die Wirtschaftshilfen Paket II […] zu bewältigen sein. Angesichts der Erfahrungen, die wir mit den bisherigen Programmen und den bisherigen Zeithorizonten machen durften, gehen wir davon aus, dass sich diese Herausforderungen noch bis weit in die Jahre 2024/2025 hinziehen werden.“ Zitatende. Liebe Kollegen, diese Situation ist weiterhin gültig. Um eine Überbelastung der prüfenden Dritten und der Bewilligungsstellen zu vermeiden, wollen wir diese Frist verlängern. Die Frist zur Einreichung des Schlussabrechnungspaketes II und I soll mindestens auf den 30. Juni 2024 verlängert werden. Darauf muss die Landesregierung nun auf Bundesebene hinwirken. Das Ganze tut niemandem weh und wäre eine echte Erleichterung für alle und die zahlreichen damit beschäftigten Akteure im Finanzwesen. Die Alternative zu unserem Vorschlag wäre, dass Sie weiterhin darauf beharren in zwei Wochen, dass alles eingereicht sein muss. Einzelfallfristverlängerungen müssen bei sehr vielen Unternehmen natürlich auch kategorisch abgelehnt werden, theoretisch, und dann müssten theoretisch auch die Rückforderungen raus wegen scheinbar fehlender Mitwirkungspflicht. Ich glaube nicht daran, dass diese Landesregierung das politisch verantworten will. Es wird so laufen wie bei der Grundsteuererklärung, unzählige Unterlagen werden fehlen. Heute stand beispielsweise in der Presse, bei der Grundsteuererklärung sind es noch ungefähr 50.000, die fehlen. Man wird wieder den Zeigefinger hochnehmen und sagen, du, du, du, jetzt macht aber langsam mal über Monate hinweg! Aber ein Bußgeldbescheid oder im Falle der Grundsteuererklärung ein Verspätungszuschlag, oder wie man das auch immer nennen möchte, wird nicht herausgehen. Und wir wissen auch, warum das nicht gemacht wird. Man will nicht Zehntausenden Wählerstimmen vor den Kopf stoßen. Aber damit, meine Damen und Herren in der Landesregierung, verballhornen Sie unseren Rechtsstaat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie machen nicht nur unsere Verwaltung lächerlich als Planer, die den Ochsen hinter den Pflug spannen, sondern auch noch als zahnlose Tiger bei der Eintreibung der Bußgelder. Bitte hören Sie auf, diesen Staat und seine Behörden zu diskreditieren, weil Sie nicht regierungsfähig sind! Hören Sie auf, den letzten verbliebenen Fachleuten aus der Steuer- und Finanzbranche hier das Leben zur Stresshölle zu machen! Hören Sie auf, manipulativ und herrschaftswissend mit der Öffentlichkeit umzugehen (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Christian Winter, SPD) und psychologische Kniffe verfrühter Fristen anzuwenden! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Lassen Sie uns ganz einfach und offiziell die Fristen verlängern, damit unsere Bürger in Ruhe das Corona-Chaos abrechnen können! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
