Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Übergangspflege ist die Brücke in den Alltag, ja, und es ist ein richtiger Gedanke. Und Hintergrund ist – und das müssen wir uns, glaube ich, im Moment noch mal vergegenwärtigen und deshalb will ich das an dieser Stelle auch noch mal sagen –, Hintergrund ist und war, dass Kurzzeitpflegeplätze nicht in ausreichendem Maße vorhanden waren und auch immer noch nicht stehen. Und auch wenn diese Situation unbefriedigend ist und damit die Begründung zur Einführung der Übergangspflege natürlich auch nur mäßig befriedigend, ist und bleibt es im Ansatz eben aus faktischen Gründen richtig, Übergangspflege anzubieten und vorzuhalten. Und der Anspruch auf die Übergangspflege besteht dann, das haben wir gehört, wenn nach 39e Absatz 1 SGB V Pflegeleistungen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand erbracht werden. Und ja, Näheres haben die Spitzenverbände am 31. Oktober 2021 in der Dokumentationsverordnung geregelt und in M-V heißt es ja nun auch seit Februar dieses Jahres, Versorgungslücke geschlossen. Aber, meine Damen und Herren, wirklich? Das Hauptproblem haben Sie bereits angesprochen. Es sind die mindestens 20 angefragten geeigneten Anschlussversorger, die nicht über eine Möglichkeit verfügen, eine Versorgung zu übernehmen. Diese Regelung ist gewiss nicht im Sinne einer möglichst raschen und unbürokratischen Lösung, das ist so, und Leidtragende sind die Patienten. Und sprechen Sie mit den Verantwortlichen im Krankenhaus, dem Geschäftsführer, den Pflegenden und den Mitarbeitern im Entlassmanagement, dann hören Sie natürlich genau das, nämlich die übersteigerte, ausgeprägte Anforderung an die Erfüllung genau dieser Voraussetzungen. Und deshalb wird diese Situation faktisch oft eben nicht genutzt und die Option eben auch nicht. Aber Sie hören – darauf müssen wir auch gefasst sein, und das wissen Sie auch – eine zweite andere Anmerkung, nämlich: Wir haben gar kein freies Bett. Und warum nicht? Weil wir kein Pflegepersonal haben und auch allein aus den faktischen Gründen auch die Übergangspflege deshalb nicht anbieten können. Und ehrlicherweise gehe ich im Moment davon aus, dass wir diese Diskussion auch noch mal haben, wenn wir über die angestrebte Krankenhausreform sprechen. Ich bin sehr gespannt, wie sich diese eigentlich pflegerischen Leistungen in Levels oder Leistungsgruppen wiederfinden lassen und wie man da mit dieser Leistung der Übergangspflege umgeht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn der Bundesgesetzgeber sicherlich aus meiner Sicht nicht der allererste Adressat ist – schließlich sind die Dokumentationspflichten eben nicht im SGB V geregelt, sondern in der Dokumentationsverordnung zwischen Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft, also Angelegenheit der Selbstverwaltung –, dennoch werden wir dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen, da wir die Notwendigkeit sehen, dass in dieser Problematik Initiative ergriffen wird. Der Anspruch auf Übergangspflege muss in der Praxis umsetzbar sein, und darauf gilt es, die Kraft zu richten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Torsten Koplin, DIE LINKE, und René Domke, FDP)
