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René Domke

FDP 12.05.2023 Sitzungen 8/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist der letzte Tagesordnungspunkt. Vielleicht können Sie sich alle noch mal ein Stück weit beruhigen. Es ist vieles, glaube ich, missverstanden worden oder man wollte es vielleicht auch missverstehen. Meine Damen und Herren, zur Vorläufigkeit hatte ich ausgeführt. Da brauchen wir erst einmal ein Musterverfahren. Wir werden trotzdem den Antrag der CDU mit unterstützen, weil ich davon ausgehe, dass dieses Musterverfahren nur eine Frage der Zeit ist. Und machen wir uns nichts vor, dann wird es wieder eine Ministerkonferenz geben und man wird ganz schnell dazu kommen, auf den Gedanken, die Vorläufigkeit zu setzen, weil man natürlich mit diesen Massenrechtsbehelfen überhaupt gar nicht umgehen kann. Der Vorbehalt der Nachprüfung hätte eine andere Möglichkeit geboten, weil a) sind wir nicht abhängig von einem Musterverfahren. Und ich glaube, jeder ist sich im Klaren, dass das noch nicht vollumfänglich geprüft werden konnte. Und ich sage Ihnen eins auch, Herr Finanzminister, genau diese Unsicherheit mit den Bodenrichtwerten, das ist ja nicht nur eine Einbahnstraße. Es ist ja nicht nur so, dass die Bürgerinnen und Bürger glauben müssen, was da drin ist, sondern im Grunde wissen Sie es ja auch nicht genau, wie die Bodenrichtwerte zustande gekommen sind. Wir verlassen uns alle auf einen Berechnungsmodus, der bis jetzt rechtlich überhaupt gar nicht überprüfbar ist. Obacht! Obacht! Das geht in beide Richtungen. Und deswegen spricht einiges für den Vorbehalt der Nachprüfung, wenngleich Vorläufigkeit im Moment mehr im Raum steht. Transparenzreg… Ach, da wollte ich noch mal auf Herrn Förster eingehen. Wenn Ihre Theorie stimmen würde – und ich habe extra noch mal nachgeschaut –, wir haben zwei Grundlagenbescheide und am Ende gibt es einen endgültigen Bescheid. Wenn die Grundlagenbescheide bestandskräftig sind, dann kommen Sie an den anderen, an den Folgebescheid nicht mehr ran. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und wenn Ihre Theorie auch stimmen würde, ich kann Ihnen ja gewissermaßen folgen, es ist vielleicht auch nicht ganz systematisch sonst, aber es ist ja schon die Verfassungswidrigkeit der alten Berechnung festgestellt worden. Ist irgendein Bescheid aufgehoben oder geändert worden? Nein. Ja, wir arbeiten bis heute mit derselben Grundsteuer, die eigentlich verfassungswidrig ist, weil es eben einen Übergangszeitraum gab, und das wird in Zukunft auch so sein. Wenn also die Bürgerinnen und Bürger jetzt Einspruch einlegen, erfahren sie natürlich einen verbesserten Rechtsschutz, weil diese Bescheide änderbar sind, wenn hinterher zum Beispiel festgestellt wird, der Bodenrichtwert ist falsch ermittelt worden. Also das ist schon so, ansonsten laufen sie wirklich Gefahr, dass sie am Ende dastehen und zu ihrer Kommune gehen und sagen, den Bodenrichtwert, also jetzt sehe ich ja, was für eine Grundsteuer rausgekommen ist, den Bodenrichtwert, den hätte ich doch eigentlich anzweifeln müssen. Das müssen sie jetzt machen. Das müssen sie jetzt machen! (Tilo Gundlack, SPD: Das ist doch Quatsch!) Nein, es ist kein Quatsch! (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Das ist kein Quatsch! (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Komm! Du hast deine Redezeit gehabt, jetzt habe ich die Redezeit. So, Transparenzregister. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Beruhigen Sie sich doch, meine Herren! (Glocke der Vizepräsidentin) Transparenzregister.

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