landtag-mv.de ↗

Horst Förster

AfD 12.05.2023 Sitzungen 8/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin mir nicht sicher, ob die Bürger, die uns zuhören oder zuschauen, nach dieser Debatte weniger ängstlich geworden sind und ihre Bedenken beiseitegeschafft haben. Deshalb möchte ich aus meiner Sicht noch mal ganz klarstellen, wir stimmen zwar dem Antrag auf Vorläufigkeitserklärung zu, aber, ganz kurz, die Aufkommensneutralität, die in den Raum gestellt wird, da müssen wir nicht drum herumreden, die sagt überhaupt nichts dafür – ist ja auch schon gesagt worden –, ob hinterher der Grundsteuerbescheid mehr oder weniger hoch ist, weil es natürlich den Kommunen überlassen bleibt, wie hoch sie ihren Hebesatz festsetzen. Und zur Klarstellung noch mal, es geht zunächst doch um die Wertfeststellung. Das war doch die Problematik, wo die Regelung dafür verfassungswidrig war. Und das ist ja auch das, was im Grunde jetzt weiterhin irgendwie infrage gestellt wird. Wir haben also, es wird jetzt mit dem Wertungsbescheid die Wertung, der Grundstückswert festgesetzt, und das fließt dann in den Messbetrag mit weiteren Faktoren, der Grundstücksmessbetrag. Und dann, das ist das, was jetzt stattfindet, irgendwann kommt dann der Grundsteuerbescheid. Aber die Bedenken der Bürger gehen doch dahin, dass diese Regelungen für die Festsetzung des Wertes, dass die möglicherweise auch jetzt nicht in Ordnung sind. Und aus meiner Sicht kann man doch wirklich sie beruhigend sagen, sollte sich ergeben, dass diese Regelungen des Wertungsgesetzes, so, wie es jetzt geregelt ist, dass das verfassungswidrig ist, dass auch jetzt keine dem Gleichheitsgrundsatz entspricht, dass also gleiche Verhältnisse gleich bewertet werden, dann kann man ganz ruhig, aus meiner Sicht jedenfalls, trotzdem dem Grundsteuerbescheid zuschauen, weil nämlich das dann eine verfassungswidrige Grundlage ist. Und diese Verfassungswidrigkeit, jedenfalls politisch ist das völlig klar, wenn diese Regelungen für verfassungswidrig erklärt werden, dann beruhen die Grundsteuerbescheide auf einer verfassungswidrigen Grundlage und sind damit natürlich anfechtbar. Denn das ist anders als beim Straßenanliegerbescheid. Wenn die Satzung nicht stimmt – und meistens geht es um die Satzung –, dann können sie den anfechten, wenn sie den konkreten Bescheid bekommen. Also ich glaube, wir haben teilweise die Leute noch mehr verunsichert, weil sie doch meinen müssen, wenn jetzt nicht diesen Anträgen stattgegeben wird, dass dann trotzdem ihnen weiterhin großes Ungemach droht. Oder mit anderen Worten, wenn das jetzt nicht geschehen würde, dann sind sie nicht gesichert. Nein, nochmals, es ist völlig offen, wie die Hebesätze sind, aber die Grundlagen dafür, die jetzt geschaffen werden, wenn die verfassungswidrig sind, dann laufen später die Rechtsmittel dagegen nicht weg. Das ist jedenfalls meine Auffassung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Alle Reden von Horst Förster Protokoll ↗