Anne Shepley
Frau Präsidentin! Werte Kolleg/-innen! Die Grundsteuerreform ist notwendig und längst überfällig. Darüber sind wir uns vermutlich alle einig. Dass es in Mecklenburg-Vorpommern relativ lange gedauert hat, bis sich für die Anwendung des Bundesmodells entschieden wurde, ist auch kein Geheimnis. Andere Bundesländer waren da deutlich schneller. Nichtsdestotrotz sind wir aus bündnisgrüner Sicht mit dem Ergebnis zufrieden. Das Bundesmodell ist auch für Mecklenburg-Vorpommern die richtige Wahl. Aber wie häufig in der Politik, die richtige Lösung ist eben nicht die einfachste. Die Umsetzung der Reform stellt die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Finanzämter vor große Herausforderungen, und ich kann da auch aus persönlicher Erfahrung sprechen, auch bei mir hat diese Erklärung länger als 15 Minuten gedauert. Und ich glaube schon, dass ich ein technisches Verständnis mitbringe und auch Grundkenntnisse der Steuer. Es war trotzdem nicht ganz einfach. Und obwohl – ich denke, das muss hier erwähnt werden –, obwohl die Finanzämter sich wirklich alle Mühe geben, über die Reform zu informieren, wir haben es heute schon öfter gehört, um möglichst bürgerfreundliche Wege der Ansprache zu finden, gibt es schon jetzt eine nicht unerhebliche Anzahl von Einsprüchen sowie vereinzelte Klagen. Wir unterstützen daher die Forderung, die noch zu erstellenden Grundsteuermessbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen, insbesondere dann, wenn es gelingt, dafür eine einheitliche Vorgehensweise der Bundesländer zu erreichen. Nicht nur Bürger/-innen im Land, auch und gerade die Mitarbeiter/- innen der Finanzämter werden profitieren, wenn auf die Einreichung und Bearbeitung der individuellen Einsprüche verzichtet werden kann. So ein Vorläufigkeitsvermerk ist ja auch nichts Unübliches. Ich weiß nicht, wer von Ihnen seinen Einkommensteuerbescheid wirklich intensiv studiert, aber zumindest, wenn Sie Kinder haben, finden Sie auch dort Vorläufigkeitsvermerke hinsichtlich der Höhe der kindbezogenen Freibeträge. Hintergrund dort sind verschiedene strittige Fragen bezüglich der Abziehbarkeit von Kosten für Berufsausbildung und Studium. Strittige Fragen gibt es aber auch bei der Grundsteuerreform, eben weil das Verfahren neu und komplex ist. Und gerade weil wir als Bündnisgrüne die Anwendung des Bundesmodells unterstützen, setzen wir uns dafür ein, diese Fragen umfassend zu prüfen und, wo notwendig, gerichtlich entscheiden zu lassen. Wir halten daher den von verschiedenen Seiten vorgeschlagenen Weg, wie er im Antrag der CDU skizziert wird, für richtig: ein Vorläufigkeitsvermerk für die Grundsteuermessbescheide und eine systematische Auswertung der Widersprüche zusammen mit allen Bundesländern, die sich für das Bundesmodell entschieden haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anders, meine Damen und Herren, sieht es beim Antrag der FDP aus, denn hinter der lautstarken, leider etwas zu pauschalen Regierungsschelte verbirgt sich im Kern das alte Anliegen, Mecklenburg-Vorpommern möchte doch bitte auch die Öffnungsklausel und damit ein eigenes Grundsteuermodell nutzen. Dem können und dem werden wir nicht zustimmen. Für einen Wettbewerbsföderalismus sind wir als Bündnisgrüne nicht zu haben. Wir sehen die Bundesländer nicht im Wettbewerb gegeneinander, wir sehen die Bundesländer in der Pflicht, gemeinsam die beste Lösung zu finden. Wir werben daher weiterhin für einen kooperativen Föderalismus, der das grundsätzlich garantierte Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nicht aus dem Blick verliert. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns noch einen schönen Abend. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von René Domke, FDP)
