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Martin Schmidt

AfD 12.05.2023 Sitzungen 8/53

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Steuerzahler! Wieder einmal befassen wir uns mit der Grundsteuerreform. Der Finanzminister hat vor Kurzem erst die aktuellen Zahlen bekanntgegeben und noch immer sind zahlreiche Grundsteuererklärungen nicht abgegeben worden. Und auch, es wurde hier eben schon erwähnt, langsam wird klar, dass sehr viele Menschen auch in Einspruch gehen wollen. Laut letzter Meldung aus dem Finanzministerium sind mittlerweile 84 Prozent aller erforderlichen Grundsteuererklärungen abgegeben worden, und dieser Wert belegt, dass auch die verlängerte Frist immer noch enorm schwierig ist für viele Menschen, dies korrekt abzugeben. Und von daher ist eine Verlängerung eigentlich auch geboten gewesen. Leider hat sich Herr Finanzminister Dr. Geue da lange Zeit nicht wirklich für gewinnen lassen, hat den Kopf in den Sand gesteckt. Und für uns sehen Rücksichtnahme und Bürgernähe einer Landesregierung wirklich anders aus. Da hätte man sich viele Sorgen und Diskussionen ersparen können. Jetzt müssten eigentlich, wenn wir in einem Rechtsstaat leben würden, (Torsten Renz, CDU: Leben wir! Nicht „leben würden“! Leben wir!) dann allmählich auch mal die Sanktionen angewendet werden, (Sebastian Ehlers, CDU: Leben wir! Da bekommen sogar Sie manchmal recht.) aber die Bußgeldbescheide scheinen immer noch nicht verschickt worden zu sein. Das will der Finanzminister wohl dann anscheinend doch nicht. Wahrscheinlich ist der Wert noch zu hoch an Personen, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, und es würde für zu viel Unmut in der Bevölkerung sorgen. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat das jetzt mit dem Antrag zu tun?) Vielleicht wartet man deswegen noch ein bisschen darauf, dass dann noch mehr Erklärungen eintrudeln. Es bleibt weiterhin beim „Du-Du-Du!“. Zum Glück, sagen wir da von der AfD-Fraktion, es wäre ja auch etwas unverschämt, Länder und Bund haben sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 bis zum 01.07.2022 Zeit gelassen, bis der Bürger endlich seine Erklärung elektronisch abgeben durfte. Weil Länder und Bund über vier Jahre trödelten, sollen die Bürger sich nun abhetzen – wir haben dafür jedenfalls kein Verständnis. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Uns liegen hier nun zwei Anträge aus der Opposition (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) zu diesem Sachverhalt vor, und es geht um das weitere Prozedere. Wie mittlerweile in der Fachwelt bekannt ist, gibt es noch sehr viele offene juristische Fragen. Eben haben wir ja schon den Einstieg so ein bisschen gewagt. Viele Klagen gegen die bereits ergangenen Messbescheide und Grundsteuerwertbescheide sind auf dem Weg. In etlichen Finanzämtern gehen Klagen ein gegen die Feststellung der Grundsteuerwerte. Organisationen wie Haus & Grund Deutschland oder der Bund der Steuerzahler führen Musterklagen in den Bundesländern, wo das einheitliche Bundesmodell gilt. Dass das auch in Bayern jetzt der Fall ist, war mir noch nicht bekannt. Dann geht es anscheinend auch schon in den anderen Ländern los. Der BdSt äußert Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells, insbesondere hinsichtlich der Bewertung. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Wir von der AfD-Fraktion teilen diese Feststellung, dass Eigentümer keine Möglichkeit haben, gegen die von den sogenannten Gutachterausschüssen bestimmten Bodenrichtwerte vorzugehen. Die Verfahren sind relativ intransparent, lassen nicht wirklich durchblicken, auch in Hinblick auf die Mietpreisstufen. Insbesondere fordern Verbände und Steuerexperten, dass die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes, also der Grundsteuerwertbescheid, unbedingt vorläufig erlassen werden sollen. Ein sogenannter Vorläufigkeitsvermerk soll seine Anwendung finden. Den darauf folgenden Grundsteuermessbescheid will allerdings hier beispielsweise die CDU-Fraktion unter Vorläufigkeitsvermerk stellen. Das ist ein bisschen unklar von der CDU, was jetzt tatsächlich gemeint ist. Der sogenannte Vorläufigkeitsvermerk nach Paragraf 165 Abgabenordnung zeigt an, dass der Steuerbescheid nicht endgültig ist und unter Umständen seitens der zuständigen Behörde noch angepasst werden kann. Ich denke mal, dass die CDU in ihrem Antrag eigentlich den Bescheid meint, den Steuerwertbescheid, nicht nur den Grundsteuermessbescheid, wahrscheinlich vielleicht auch beide. Ist jetzt nicht tragisch. Ich gehe zumindest davon aus, dass der Grundsteuerwertbescheid auch mitgemeint war. Auch im Antrag der FDP findet sich so eine kleine Schwammigkeit. Beispielsweise bei der Feststellung Nummer 3 heißt es, Zitat: „Der Bundesfinanzminister hat am 05.10.2022 den Bundesländern eine Verlängerung der Abgabefrist … vorgeschlagen …“ Ja, wenn wir aber genauer sind, dann hat Herr Lindner am 05.10.2022 bei Twitter angekündigt, dass er das machen will, und wir wollen ja hier keine seltsamen Twitterbeiträge feststellen, sondern mit Fakten arbeiten. Und erst auf der Finanzministerkonferenz am 13.10.2022 kam es zur Entscheidung aller Finanzminister, eine bundesweite Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuerfeststellungserklärung bis zum 31.01.2023 zu gestatten. Das, denke ich mal, sollte klargestellt werden, also auch ein paar handwerkliche Fehler. Aber nun weiter zum Inhalt. Mit der Richtung beider Anträge können wir grundsätzlich uns anfreunden. Im FDP-Antrag mit dem Titel „Grundsteuerreform endlich transparent und rechtssicher gestalten“ geht man ja zum Beispiel auch auf das Thema ein, das ich mit einer Kleinen Anfrage schon mal abgefragt habe, das Thema der Aufkommensneutralität. Die Reform soll aufkommensneutral sein und damit soll sich keine Erhöhung ab 2025 im Gesamtaufkommen einschleichen. Und in der Antwort auf meine Kleine Anfrage in Drucksache 8/1890 zur Aufkommensneutralität habe ich danach gefragt, wie das hier jetzt im Land abläuft. Das haben Sie sicherlich auch gelesen, Herr Domke, und da heißt es, Zitat: „Die Landesregierung prüft gegenwärtig, in welchem Rahmen gegebenenfalls ein Transparenzregister ausgestaltet und errichtet werden kann, damit der Nachweis eines aufkommensneutralen Hebesatzes erbracht werden kann. Im Rahmen des Prüfauftrages finden im März erste Gespräche zwischen den beteiligten Ressorts … statt. Hierbei ist zunächst zu klären, ob die Umsetzung eines Transparenzregisters möglich ist und wie die Ausgestaltung zu erfolgen hat“ und so weiter und so fort. Ich muss das jetzt hier nicht alles zitieren. Aber wenn Sie das lesen, dann können Sie ja erkennen, dass daran bereits gearbeitet wird. Und der Herr Dr. Geue hat ja eben schon geschildert, dass man dafür ja natürlich auch die Daten bräuchte, die ja noch fehlen, wie wir alle wissen, viele Daten, um das alles dann zu berechnen. Und wenn Sie da irgendwie mehr Tempo drin haben wollen, dann sollten Sie zumindest in Ihrem Antrag festlegen, wann denn der Zeitpunkt ist, die Frist sozusagen für das Transparenzregister. Aber so ein lapidares „Mach mal schneller, liebe Landesregierung“, das hilft uns jetzt hier auch nicht wirklich weiter in diesem Antrag. Und ich glaube, Sie hatten früher mal irgendwie den Begriff genannt, irgendwie „Plaudertaschenpolitik“ oder so was haben Sie das genannt, Herr Domke, mal. Da würde ich wirklich dann bitten, werden Sie konkret, wann soll das Transparenzregister veröffentlicht werden und wie würden Sie das so schnell hinbekommen. Dann kann vielleicht Herr Geue so auch handeln. (René Domke, FDP: Ja, mache ich ihm den Vorschlag.) Ja, auch das Thema der Massenrechtsbehelfe und so was, da muss ich hier nicht weiter ausführen. Es ist Freitag, fast 18:00 Uhr, ich sehe hier schon viele abziehen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Aber nur eine Sache noch zum Hauptfeststellungszeitpunkt, Herr Domke. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Der nächste ist, soweit ich das nachgeschlagen habe, 2029. Das halten wir auch schon für sehr weit nach hinten verlagert. Also wenn Sie da eine Auswertung von allem haben wollen, dann sollte man das schon vorher machen und nicht auf die lange Bank schieben, sechs Jahre weiter nach hinten. Das ist für uns auch nicht so zielführend. Zusammenfassend hier noch mal ein Appell an den Finanzminister: Es ist wichtig, dass das Transparenzregister kommt. Sorgen Sie dafür, dass Vorläufigkeitsvermerke auf zumindest den Grundsteuerwertbescheiden zu finden sind! (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Lassen Sie die Bußgeldforderungen bitte weiterhin sein und verlängern Sie ruhig die Fristen auch offiziell! (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dem Antrag der CDU werden wir trotz begrifflicher Unklarheiten zustimmen. Beim Antrag der FDP enthalten wir uns. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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