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Beate Schlupp

12.05.2023 Sitzungen 8/53

Vielen Dank, Herr Minister! Um an dieser Stelle noch mal für Klarheit zu sorgen, wann kann man in der Kurzintervention eine Frage stellen. Das haben wir im Präsidium oder im Ältestenrat so geklärt, dass dann, wenn eine Zwischenfrage nicht zugelassen wird oder auf das Ende geschoben wird, man auch die Kurzintervention hilfsweise mit einer Frage untersetzen kann. Wenn aber keine Zwischenfrage gestellt wurde, kann man am Ende in einer Kurzintervention auch keine Frage stellen. Das hört sich vielleicht ein bisschen kompliziert an, wenn man in Ruhe drüber nachdenkt, ist es verständlich, und ich bitte, da auch dran zu denken, wenn Sie das nächste Mal über Zwischenfrage oder Kurzintervention nachdenken. (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU: Jetzt ist alles klar.) Und jetzt hat das Wort für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schmidt.

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