Dr. Heiko Geue
Ja, vielen Dank! Ja, vielen Dank auch an Sie, Herr Förster, dass Sie das noch mal aufrufen! Wir gehen davon aus natürlich, dass es Musterklagen auch geben wird und die entsprechend verhandelt werden, aber übrigens nicht nur gegen unser Bundesmodell. Die Bayern haben ja auch schon Klagen gegen ihr Modell, wundert mich jetzt ehrlich gesagt auch nicht vor dem Hintergrund. Und ja, wir wissen in der Landesregierung, die Bürgerinnen und Bürger haben Angst vor einer höheren Steuerbelastung, deswegen ist, noch mal, auch aus meiner Sicht diese Transparenzfrage auch so eine wichtige, dass wir darlegen können, wie hat sich denn insgesamt das Aufkommen am Ende dann entwickelt. Und deswegen werden wir da auch weiterarbeiten. Das ist einmal dieses. Es hängt aber mit dem Hebesatz zusammen. Das ist eigentlich gar kein – Sie haben es selbst eben gesagt –, kein rechtliches Problem. Und das andere, bezogen auf den Bodenrichtwert und ist der richtig ermittelt worden und ist mit der Pauschalierung das alles richtig gewesen, darf man den überhaupt benutzen und so weiter, gehe ich auch davon aus, dass es vor den Gerichten geklärt wird. Und je nachdem, wie weitgehend dann die Einschränkungen sein würden, (Zuruf von René Domke, FDP) werden wir dann politisch natürlich auch sehen, wie wir damit umgehen. Ich kann Ihnen jetzt diese Frage, die Sie gestellt haben, rechtlich am Pult nicht bis zum Ende beantworten. Aber für uns ist das politisch wichtig und wir würden natürlich dann entsprechend darauf reagieren. Aber noch mal, ich glaube, ein Teil der Ängste hängt mit dem Hebesatz zusammen und wird jetzt projiziert auf den Bodenrichtwert. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
