landtag-mv.de ↗

Dr. Heiko Geue

12.05.2023 Sitzungen 8/53

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Ich würde Sie nie unter Druck setzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Grundsteuer ist eine der wichtigsten originären Einnahmequellen der Kommunen. Finanziert wird damit die Daseinsvorsorge, insbesondere Schulen, Kitas, Schwimmbäder, Büchereien, Straßen, Radwege und Brücken, alles vor Ort. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes – es ist darauf hingewiesen worden – ist die Reform der Grundsteuer notwendig, damit die Steuer nach 2025 auch erhoben werden kann und all diese Dinge finanziert werden können. Bislang sind rund 618.000 Erklärungen in den Finanzämtern eingegangen. In den vergangenen Tagen wurden insgesamt rund 178.000 Erinnerungsschreiben versandt. Ja, die Reform ist für alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mit Mühen verbunden. Deswegen haben die Finanzämter über 100 Bürgerforen zur Unterstützung durchgeführt. Meine Staatssekretärin und ich haben noch mal fast 20 Veranstaltungen gemacht. Es gab die Onlinehilfen der Finanzämter, telefonische Hotlineberatung ist aufgestockt worden, es sind eigene Öffnungszeiten für die Grundsteuer eingerichtet worden. Mein Dank gilt wirklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter, die wirklich richtig reingehauen haben und so viel da waren. Das war toll! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ja, am Ende gab es eine Bearbeitungsfrist von sieben Monaten, ursprünglich waren vier Monate vorgesehen, und dadurch kann man wirklich wunderbar die Psychologie der Erklärungsabgabe beobachten. Raten Sie mal, an welchem Tag in diesen sieben Monaten die meisten Erklärungen abgegeben worden sind! Na, was meinen Sie? (Zurufe aus dem Plenum: Am letzten.) Am letzten. Danke, Frau Abgeordnete! Sie hat wahrscheinlich auf ihre eigene Erfahrung so ein bisschen geschaut. Ich weiß es nicht. (René Domke, FDP: Was?!) Zu Beginn, in den ersten zwei Monaten, sind täglich durchschnittlich 1.500 abgegeben worden. Im Oktober waren es dann 5.700 im Spitzenwert, dann, nach der Bekanntgabe der bundesweit einheitlich abgestimmten Fristverlängerung – Sie schlabbern das immer so ein bisschen, auch Herr Domke, so, als würden wir hier alleine irgendwas machen, wir haben uns mit allen immer bundesweit abgestimmt –, da gingen dann die Abgaben so was von runter, (René Domke, FDP: Der Vorschlag kam aus dem BMF.) auf nur noch 1.400 durchschnittlich, also weniger als am Anfang. Im Januar dann, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) als klar war, es gibt nicht … (Torsten Renz, CDU: Hier steht, die Grundsteuer, noch immer fehlen 100.000 Erklärungen.) Im Januar … (Torsten Renz, CDU: Der aktuelle Überblick von heute! 100.000 Erklärungen!) Bitte, Herr Abgeordneter, hören Sie mir doch mal bitte zu! (Torsten Renz, CDU: Ich kann auch zwei Sachen gleichzeitig.) Im Januar war dann, als klar war, es wird jetzt nicht noch mal verlängert, in der letzten Woche vor Fristablauf gab es durchschnittlich 13.500 Erklärungen, insgesamt über 93.400 Erklärungen in dieser Woche, also genauso viel in dieser einen Woche wie in den ersten zwei Monaten, und dann der Spitzenwert – es ist ja schon gesagt worden – am 31. Januar 2023 27.700 Erklärungen. Die Zahlen zeigen eindeutig, dass das Näherrücken der Abgabefrist ein wichtiger psychologischer Faktor ist. Niemand macht Steuererklärungen gerne (Zuruf von René Domke, FDP) und jeder schiebt gern die Bearbeitung so weit nach hinten wie möglich. Das ist doch psychologisch nachvollziehbar. Und genauso war es auch. Wir können es ja hier zeigen und beweisen. In Einzelfällen war natürlich auch die Fristverlängerung möglich, bei Eigentümern mit umfangreichem Grundbesitz in Form von Abarbeitungsplänen, die mit den Finanzämtern zu vereinbaren waren, jedoch nicht über den 30. Juni hinaus, für private Eigentümer genauso wie für Eigentümer aus dem öffentlichen Bereich. Jetzt kommt es darauf an, dass die fehlenden Erklärungen noch so schnell wie möglich nachgereicht werden. Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern hat sich wie zehn weitere Bundesländer für das Bundesmodell entschieden. Das war jetzt in den Reden nicht so im Schwerpunkt, aber doch in den Anträgen. Dieses Bundesmodell ist in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern entwickelt worden. Die Besteuerung – wir haben uns für das Bundesmodell entschieden hier in Mecklenburg-Vorpommern –, die Besteuerung erfolgt mit dem Bundesmodell nach dem Wert des Grundstücks und nicht alleine nach der Fläche, wie zum Beispiel in Bayern. Es wäre schlicht ungerecht, wenn ein Einfamilienhaus im Schweriner Schlossgarten mit einem deutlich höheren Verkehrswert genauso besteuert würde wie das gleich große Haus zum Beispiel in Krebsförden. Das muss doch eigentlich jedem einsehbar sein. Genau das würde aber passieren, wenn wir, wie von der FDP angeregt, doch mal drüber nachdenken würden, doch vielleicht ein anderes Modell, zum Beispiel auch das bayrische, zu nehmen. In Bayern ist es auch so, dass das Alter des Hauses vollkommen egal ist. Da wird dann ein Haus genauso besteuert von der Grundsteuer, ob es jetzt Jahrzehnte alt ist oder gerade erst neu gebaut ist. Das ist doch nicht gerecht. (Martin Schmidt, AfD: Und was hat das mit Gerechtigkeit zu tun?) Deswegen haben wir uns für das Bundesmodell entschieden, auch weil damit aus unserer Sicht die vom Bundesverfassungsgericht bemängelten Wertverzerrungen gut beseitigt werden. (René Domke, FDP: Aber die Bedenken beziehen sich auf das Bundesmodell.) Außerdem gibt es auch noch eine soziale Komponente im Bundesmodell. Das war auch wichtig für die Entscheidung hier, warum wir uns dafür entschieden haben. Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, kommunale sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften werden unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Abschlag auf die Steuermesszahl bei der Grundsteuer begünstigt. Also, unser Modell ist gerechter und sozialer als die Flächenmodelle der von dem Bundesmodell abweichenden Länder. Deswegen hat sich die damalige Landesregierung – aus meiner Sicht auch vollkommen zu Recht – im November 2019 auch hierfür entschieden und, noch mal, im April 2021 auf die Inanspruchnahme der Länderöffnungsmöglichkeit, der Länderöffnungsklausel verzichtet – das vielleicht als kleine Erinnerung für die CDU. (Marc Reinhardt, CDU: Aber es gibt jetzt eine neue Sachlage. – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Meine Damen und Herren – Herr Domke, hören Sie mal zu am besten jetzt, auch wenn die CDU jetzt meint, hier was sagen zu müssen –, wenn die FDP jetzt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells hat, wie ich das hier auch aus Ihren Worten rausgehört habe, aber auch des Antrages, dann sollten Sie sich doch einmal mit Ihrem Bundesfinanzminister austauschen. (René Domke, FDP: Das machen wir ja auch.) Das Bundesfinanzministerium … Ja, wenn Sie das machen, dann wissen Sie, dass das Bundesfinanzministerium weiterhin von der Verfassungsmäßigkeit des eigenen Modells ausgeht. (Horst Förster, AfD: Das ist doch klar.) Ihr Antrag, (Zuruf von René Domke, FDP) Ihr Antrag vermittelt den Eindruck, Sie können sich ja dazu äußern, ob das ungerecht ist, wie ich sehe, aber ich habe den Eindruck, dass Sie lieber heute als morgen zum bayrischen Modell wechseln würden. (Marc Reinhardt, CDU: Zum bayrischen schon gar nicht.) Wenn das so ist, dann sagen Sie es auch klar, halten den innerpolitischen Schaden aus. Sie sollten dann aber auch bitte den Aufwand, der damit verbunden ist für die Bürgerinnen und Bürger, nicht verschweigen und auch die verlorenen Kosten, die für das Land entstehen, weil wir ja alle hier das Modell auch bezahlt haben. Meine Damen und Herren, die strikte Anwendung der Bodenrichtwerte stellt aus Sicht der Landesregierung keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes dar. Sie haben ja auch darauf sich bezogen, dass es jetzt Gutachten – von Herrn Kirchhof zum Beispiel – gibt, der genau das behauptet. Der Bodenrichtwertansatz wird bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft-, Schenkungs- und Grunderwerbsteuer seit Jahrzehnten ohne verfassungsrechtliche Beanstandung praktiziert. Warum sollte das also bei der Grundsteuer nicht möglich sein? Auch besteht keine Rechtsschutzlücke – auch das wurde ja hier angedeutet –, weil Betroffene heute nicht die Steuerbelastung ab 2025 absehen können. Die Finanzämter stellen mit ihren Bescheiden den Grundsteuerwert nach den gesetzlichen Regelungen fest. (Zuruf von René Domke, FDP) Die letztliche Grundsteuerbelastung hat keinen Einfluss darauf, ob dieser Wert zutreffend festgestellt worden ist oder nicht. Genauso verhält es sich bei der Festsetzung des Steuermessbetrags. (René Domke, FDP: Das ist ein bisschen eigen, ja.) Meine Damen und Herren, in Mecklenburg-Vorpommern sind bislang rund 38.000 Einsprüche gegen die Grundsteuerwertbescheide eingegangen. Viele berufen sich auf verfassungsrechtliche Zweifel, nicht wenige ohne jede Begründung. Da gibt es ja auch Anleitungen, warum das gemacht wird. Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten momentan prioritär die eingegangenen Erklärungen ab. Das sind immerhin schon fast 300.000. Die Bearbeitung der Einsprüche muss und kann deswegen zum Teil erst im Anschluss erfolgen. Vor diesem Hintergrund der Einsprüche fordern jetzt die FDP und CDU, dass wir da anders vorgehen sollen. Die FDP fordert in ihrem Antrag den Vorbehalt der Nachprüfung – da werden Sie sogar richtig persönlich, ich weiß gar nicht, warum, aber bitte! – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Weil er sehr nah dran ist am Thema!) und die CDU in ihrem Antrag die Ausgabe von Bescheiden mit Vorläufigkeitsvermerk. Diese Ansinnen lehnt die Landesregierung ab. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Erstens habe ich bereits einleitend darauf verwiesen, wie wichtig die Grundsteuer für die kommunale Ebene ist. Und, Herr Domke, Sie werden es wissen, der Vorbehalt der Nachprüfung würde dazu führen, dass der gesamte Steuerfall offenbleibt, solange die Feststellungsfrist läuft. Unabhängig davon, dass dies nach der abschließenden Prüfung des Steuerfalls rechtlich gar nicht mehr möglich ist, würde das für die steuererhebende Kommune bedeuten: Rechtsunsicherheit. Da würde Rechtsunsicherheit eintreten hinsichtlich der Grundsteuereinnahmen. Wollen Sie das wirklich? (Zuruf von René Domke, FDP) Wir wollen das nicht. Ich lehne das ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Auch die von der CDU geforderte Ausgabe von Bescheiden mit Vorläufigkeitsvermerk hätte das gleiche Problem für die Kommunen, für die Einnahmen. Aber es fehlt auch die Rechtsgrundlage dafür, das hat ja selbst Herr Domke angedeutet. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die Voraussetzungen nach Paragraf 165 Abgabenordnung liegen nicht vor. Auch Verfassungsgericht, Gerichtshof der EU oder Bundesfinanzhof sind nicht tätig. Dementsprechend gibt es weder in Mecklenburg-Vorpommern noch in anderen Ländern Bescheide mit Vorläufigkeitsvermerk. Bitte gucken Sie auch immer in die anderen Bundesländer! (Marc Reinhardt, CDU: Warum?) Meine Damen und Herren, noch ein paar Worte zum Transparenzregister. Da brauchen wir wirklich keine Aufforderung, aber, Herr Domke, auch das wissen Sie, wir können doch jetzt noch gar kein Transparenzregister haben. Hier sind doch noch gar nicht die Daten da. Klare Zielstellung der Politik ist, die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral sein. Auch aus meiner Sicht ist Transparenz sehr wichtig und deswegen sind wir auch schon an dem Zusammenarbeiten, schauen, was ist möglich. Es wird nicht ohne Herausforderung gehen, weil manches an Daten wird nicht vorliegen, auch Mitte 2024 nicht, wenn wir frühestens ein entsprechendes Register vorlegen könnten. Daran wird aber weitergearbeitet. Wir werden berichten, das ist ein wichtiges Thema. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Dr. Heiko Geue Protokoll ↗