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Paul-Joachim Timm

AfD 12.05.2023 Sitzungen 8/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Landsleute! Ich sage Danke für den Antrag und bin irgendwie gleich in zweifacher Hinsicht erfreut gewesen: zum Ersten, weil ich in der Vorbereitung mich irgendwie gleich 15 Jahre jünger gefühlt habe – das war so ein kleines Déjà-vu zum Abitur, Biologie Leistungskurs danke dazu! –, und zum Zweiten freut mich, dass die Fraktion der FDP meine Kleinen Anfragen liest. (Sandy van Baal, FDP: Aber immer!) Als Oppositionsführer sind wir natürlich immer gerne bei der Themenfindung behilflich. Aber kommen wir zum Antrag: Die biologische Invasion ist definiert als die durch den Menschen verursachte Ausbreitung einer gebietsfremden Art in einem Gebiet, in dem sie ursprünglich nicht heimisch war. Invasive Arten stellen eine Bedrohung für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt dar sowie für das ökosystemare Gleichgewicht und damit auch für unsere Gewässer. Sie vermehren sich rasch, verdrängen einheimische Arten und verändern die natürlichen Lebensräume. Dies führt zu einem Ungleichgewicht, das sich negativ auf die Artenvielfalt und auf die gesamte ökologische Bilanz auswirkt. Zudem können invasive Arten erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, indem sie beispielsweise Fischerei- und Aquakulturbestände direkt bedrohen oder ihre Bewirtschaftung erschweren und damit unattraktiv machen. Global müssen wir gar nicht auf die prominenten Beispiele gucken – Stichwort „Königskrabbe“, die ja ursprünglich im Pazifik heimisch war, durch die Sowjetunion im Weißen Meer angesiedelt wurde und sich jetzt die norwegische Fjordküste hinunterfrisst –, nein, unseren Binnenfischern hierzulande macht schon die profane Quagga-Muschel zu schaffen, da sie den Aufwand der Fischernetzwartung erheblich erschwert. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, ist in dem Antrag die begehrte Anlandeverpflichtung ein erster wichtiger und, wie wir finden, richtiger Schritt, um zumindest manchen Arten, die ja noch nicht so weit verbreitet sind – der Innenminister führte es aus –, schon anfänglich Herr zu werden. Diese Verpflichtung würde es Fischern und Anglern nämlich untersagen, invasive Arten wieder ins Wasser zu setzen, sobald sie entnommen wurden. Stattdessen müssten diese Fischarten – und das wurde ja auch schon ausgeführt – an Land gebracht werden und ordnungsgemäß entsorgt oder besser noch verwertet werden. Dadurch könnten wir die Ausbreitung invasiver Arten in unseren Gewässern deutlich reduzieren und im besten Falle neue Bewirtschaftungsformen und Wertschöpfungsketten entwickeln. Die OZ vom 10.05., also vorgestern, verweist ja auf den Delikatesshandel mit und nach China im Hinblick auf die Wollhandkrabbe. Wie hieß es so schön in dem Artikel: „Wenn du sie nicht schlagen kannst, iss sie.“ Sehr geehrte Kollegen, die Anlandeverpflichtung bietet eine Reihe von Vorteilen. Zum einen ermöglicht sie es uns, invasive Arten effektiver zu kontrollieren, da sie nicht mehr in der Lage sind, sich ungehindert fortzupflanzen, und zum anderen würde die Entfernung dieser Arten aus unseren Gewässern den einheimischen Arten die Möglichkeit geben, sich zu erholen und das ökosystemare Gleichgewicht wiederherzustellen. Darüber hinaus würden wir durch die Anlandeverpflichtung ein klares Signal senden, dass wir invasive Arten eben nicht tolerieren und entschlossen sind, Maßnahmen zu ergreifen, diese heute und für die Zukunft einzudämmen. Um die Eindämmung invasiver Arten sicherzustellen, sind eine enge Zusammenarbeit – auch das wurde schon erwähnt – und ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den relevanten Interessengruppen und Institutionen unerlässlich, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Die Fischer, Wissenschaftler, Naturschutzorganisationen und staatlichen Behörden müssen zusammenarbeiten, um effektive Strategien zur Begrenzung der Ausbreitung invasiver Arten zu entwickeln und umzusetzen. Dies erfordert erstens eine verbesserte Überwachung der Gewässer, zweitens die Identifizierung und Klassifizierung invasiver Arten sowie drittens die Entwicklung von Maßnahmen zur Prävention und gezielten Bekämpfung. Wohin ein unbegrenzter Populationsanstieg invasiver Arten führen kann, das können wir an Land am Waschbären beobachten. Die Populationsdynamik des Waschbären führt dazu, dass viele Experten mittlerweile sogar die Meinung vertreten, dass selbst die intensivste Bejagung gar nicht mehr ausreichend wäre, um diese Art einzudämmen. Die Schäden daraus sind ja eigentlich hinreichend bekannt. Darüber hinaus müssen wir aber auch unsere Bemühungen intensivieren, um die Öffentlichkeit über die Auswirkungen invasiver Arten zu informieren. Es ist wichtig, dass die Menschen verstehen, warum diese Arten eine Bedrohung darstellen und wie sie selbst dazu beitragen können, ihre Ausbreitung einzudämmen. Bildungsprogramme und Informationskampagnen und Schulungen für Fischer und andere Beteiligte, weil wir hier gerade über den Fall der Gewässer sprechen, können beispielsweise dazu beitragen, das Wissen zu vergrößern und das Bewusstsein zu schärfen, gegen invasive Arten vorzugehen. Sehr geehrte Kollegen, die Zukunft unserer Gewässer und ihrer einheimischen Arten hängt von unserer Entschlossenheit und unseren gemeinsamen Anstrengungen ab. Indem wir invasive Arten begrenzen, schützen wir nicht nur die ökologische Integrität unserer Gewässer, sondern auch die wirtschaftlichen Interessen …

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