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Horst Förster

AfD 12.05.2023 Sitzungen 8/53

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Treiben der sogenannten Klimaaktivisten und wie damit umgegangen wird, ist ein Punkt, warum das Vertrauen in unseren Rechtsstaat kontinuierlich sinkt, denn was hier auf unseren Straßen zum Leidwesen von Zigtausenden Bürgern unter mehr oder weniger ohnmächtiger Aufsicht des Staates geschieht, ist ungeheuerlich. Da werden Großstädte und Autobahnen lahmgelegt. Tausende, wenn nicht sogar Hunderttausende, stehen Stunden im Stau, darunter Rettungsfahrzeuge. Und der Staat geht vor den festgeklebten Extremisten buchstäblich auf die Knie, ein Vorgang, noch vor wenigen Jahren nicht vorstellbar. Ebenso unvorstellbar ist, dass solches Verhalten in Gesellschaft und Politik teils auf Verständnis stößt und Fürsprecher findet. Es fängt mit den Begrifflichkeiten an. In einem Bericht des Deutschlandfunks wurden die Akteure der Letzten Generation als „Klimaschutzgruppe“ vorgeführt. (Heiterkeit und Zuruf von Thore Stein, AfD) Welch kranke Beschönigung, denn „Klimaschutzgruppe“ klingt genauso wie die Bezeichnung „Klimaaktivisten“ neben der Sache! Es sind Klimaextremisten und ganz klar Kriminelle. Mit zivilem Ungehorsam hat das alles nichts mehr zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Diesen Kriminellen, die keinerlei Einsicht zeigen und weitere spektakuläre Attacken ankündigen, wird in den Medien eine breite Bühne geboten. Es finden Pressekonferenzen in Kirchen statt. Mehrere Oberbürgermeister und jetzt sogar der Bundesverkehrsminister laden diese Leute zu Gesprächen ein. Es fehlen nur noch gemeinsame Pressekonferenzen zum Stand der Verhandlungen. Meine Damen und Herren, wir haben es hier mit Überzeugungstätern zu tun, die sich in einer selbstherrlichen Überhöhung über alles, vor allem die Rechte anderer, hinwegsetzen. Ich bin weit davon entfernt, die Klimaextremisten mit der RAF gleichzustellen, dennoch ist die Täterstruktur dieselbe. (Zurufe von Julian Barlen, SPD, Marcel Falk, SPD, Michael Noetzel, DIE LINKE, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um eines vermeintlich hehren Zieles willen – mal eine utopische Gesellschaft, jetzt Rettung des Klimas – setzt man sich über alles hinweg und geht zwar nicht real, aber bildhaft über Leichen. (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Niemand geht derzeit davon aus, dass die Klimaextremisten Leib oder Leben anderer direkt angreifen wollen. Gleichwohl nehmen sie in Kauf, dass Menschen infolge der Blockade von Rettungsfahrzeugen zu Tode kommen. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) In verständnisvollen Kommentaren wird den Klimaakteuren attestiert, sie handelten in Verzweiflung aus der Erkenntnis, dass ohne Erfüllung ihrer Forderungen das Klima nicht zu retten sei. Das ist der Letzten Generation und deren Anhängern jedoch nicht abzunehmen, denn selbst wenn man dem Dogma vom allein menschengemachten Klimawandel folgt und dabei den sich seit ewigen Zeiten wirkenden natürlichen Klimawandel völlig außer Acht lässt, also gewissermaßen ein Klimaleugner ist, so wissen die Klimaextremisten genau, dass es sich hierbei um ein globales Problem handelt und Deutschland mit nur 1,8 Prozent am weltweiten CO -Ausstoß beteiligt ist. Das 2 heißt, egal, was wir hier tun, und selbst wenn Deutschland längst klimaneutral wäre, auf das Klima hätte das so gut wie keinen Einfluss. Die Vorstellung, Deutschland könne mit seinen Maßnahmen das Weltklima retten, (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) ohne die von den Klimaschutzextremisten geforderten Maßnahmen drohe gewissermaßen der Weltuntergang, ist nichts als herbeigeredeter Wahn! Die Klimaextremisten fordern unter anderem einen Gesellschaftsrat, dessen Mitglieder gelost statt gewählt werden sollen. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, total extremistische Forderung.) Dieser soll dann unter Anleitung sogenannter Experten verbindliche Pläne ausarbeiten, dass Deutschland bereits 2030 klimaneutral wird. Was ist davon zu halten? Im Koalitionsvertrag sind Bürgerräte zu konkreten Fragestellungen vorgesehen. Die Idee, neben dem Parlament Bürgerräte einzusetzen, ist zunächst einmal ein Eingeständnis, wie weit sich die Politik selbst von den Menschen entfernt sieht, um solche Parallelausschüsse für notwendig zu halten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ein Bürgerrat mag im Einzelfall sinnvoll sein, wobei allerdings immer die Gefahr besteht, dass bei einer Fokussierung auf nur ein Thema der Blick für das Ganze verloren geht. Zudem spricht vieles dafür, dass bei einem bloßen Gremium der Experte letztlich den Weg doch vorgibt. Hier geht es aber nicht um einen beratenden Bürgerrat, sondern um einen Gesellschaftsrat, dessen Ergebnisse verbindlich umgesetzt werden sollen. Das widerspricht allen demokratischen Prinzipien. Das ist der Weg in eine Räterepublik, der für die GRÜNEN, nicht aber für demokratische Parteien gangbar sein sollte. Den Klimaextremisten droht zu Recht die Einstufung als kriminelle Vereinigung. Ihr Vorgehen ist von einer kontinuierlichen Struktur geprägt und zumindest auch auf die Begehung von Straftaten hinreichenden Gewichts ausgerichtet. Dieser Zweck ist bei einer Verfolgung ihres Fernziels Klimaschutz nicht von untergeordneter Bedeutung. Wenn der Berliner Staatsanwaltschaft die Schwere der Straftaten bisher noch nicht ausreicht, also nur die Schwere reicht noch nicht aus, dann ist das kaum nachzuvollziehen und dürfte wohl eher daran liegen, dass sich das Fernziel Klimaschutz hier als Hemmschuh für eine konsequente Strafverfolgung auswirkt. Kein Hemmschuh besteht jedoch bei einigen Oberbürgermeistern, darunter bei dem Oberbürgermeister von Greifswald, sich unter Androhung weiterer Straftaten nötigen zu lassen, sich mit den Extremisten zusammenzusetzen und einen Deal, Resolutionsunterstützung gegen Schonung der Stadt, auszuhandeln. Wie rechtsfeindlich grün muss man eigentlich sein, um sich in einem Rechtsstaat auf einen solchen Deal einzulassen, ohne dass sofort danach der Amtsstuhl gehörig ins Wackeln gerät?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es kann und darf keinen Zweifel daran geben, dass es fundamental rechtsstaatlichen Prinzipien widerspricht, wenn ein Bürgermeister dafür, dass seine Stadt von weiteren Straftaten verschont wird, irgendwelche Zusagen macht. (Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den Zusammenhang gab es doch gar nicht.) Es darf nicht einmal der Anschein politischer Erpressbarkeit entstehen. (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ganz anders sieht das offensichtlich unser Innenminister. In seiner Antwort vom 03.04.2023 auf meine Kleine Anfrage zum Verhalten des Oberbürgermeisters von Greifswald erklärt er lapidar, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) es sei „keine Rechtsnorm bekannt, die … einem Oberbürgermeister Gespräche mit Personen untersagt, die bestimmte Vorstellungen in Bezug auf die Angelegenheiten der … Gemeinschaft haben,“ (Rainer Albrecht, SPD: Recht hat er.) „und zwar auch dann nicht, wenn diese Personen ihre Vorstellungen mit rechtswidrigen Mitteln durchsetzen wollen.“ Der Minister redet damit absolut am Problem vorbei. Es geht nämlich nicht um bestimmte Vorstellungen zu allgemeinen Angelegenheiten, es geht darum, wie ein Bürgermeister im Rechtsstaat auf die Androhung von Straftaten zu reagieren hat. Die Bürger sind mehr ganz anderer Meinung als der Minister. Da bin ich mir absolut sicher. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, wenn das so ist, dass Sie sich sicher sind! – Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die Erklärung des grünen Oberbürgermeisters, er sehe sich nicht erpresst, weil die Forderungen weder seine Person schädigen noch seiner eigenen Position widerstreben, kommentiert ein Leser im „Nordkurier“ so, Zitatanfang: „Ein solches Demokratieverständnis und Verantwortungsbewusstsein sind schon ein Offenbarungseid. Was zählen hier schon Rechte und Gesetze, Hauptsache, die politische Richtung stimmt! Und mit dieser Haltung darf ein Oberbürgermeister weiterhin die Geschicke der Stadt leiten. Was für ein Armutszeugnis für die Demokratie!“ Zitatende. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, zutreffender hätte ich es auch nicht sagen können. Es geht hier um etwas sehr Grundsätzliches. Es ist unerheblich, dass sich der grüne Oberbürgermeister nicht erpresst fühlt, weil er ja wohl die Gesinnung der Straftäter teilt. Maßgeblich ist, dass ihm mit neuen Straftaten gedroht wurde, wenn er nicht auf bestimmte Forderungen eingeht, und dass er daraufhin einen Deal ausgehandelt hat. Das ist rechtlich eine klare Nötigung und politisch eine klare Erpressung. Und das darf nicht der Stil im politischen Diskurs in diesem Lande sein! Wenn die Landesregierung das alles für in Ordnung befindet, dann besteht umso mehr Anlass für diesen Landtag, hier ein klares Signal zu setzen, dass ein solches Verhalten eben nicht in Ordnung ist und keine Nachahmung erfahren darf. Es ist ein Fall für die Kommunalaufsicht, einzugreifen und einen vom Weg der Rechtsstaatlichkeit abtrünnigen Oberbürgermeister (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auf den Pfad des Rechts zurückzuholen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Zum Schluss noch ein kurzes Gedankenspiel zur Entscheidungshilfe. Was wäre eigentlich, wenn eine rechte Gruppierung in gleicher Weise und mit denselben Aktionen gegen die illegale Migration in unsere Sozialsysteme demonstrieren und die Autobahnen an unseren Grenzen blockieren würde? (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wie sagte der „Nordkurier“-Leser? „Hauptsache, die politische Richtung stimmt!“ (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich fürchte oder bin mir fast sicher, Sie werden das heute hier wieder bestätigen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel. Minister Christian Pegel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Förster, Sie müssen sich entscheiden, ob Sie an diesem Pult Jura machen wollen oder Politik. Zumindest abschnittsweise bei den Argumentationsmustern muss ich mich dazu entscheiden. Wenn ich Jura betreibe, gibt es eine notwendige Grundvoraussetzung, wenn ich an der Uni nach festen Sachverhalten arbeite. Ich muss erst den Sachverhalt ermitteln. Und wenn ich den ermittelt habe, kann ich auf der Grundlage rechtliche Schlüsse ziehen. Der rechtliche Schluss droht falsch zu sein und ins Fehlerhafte zu gehen, wenn ich den Sachverhalt nicht ermittle. Ich glaube, Ihnen ist an der Sachverhaltsermittlung hier gar nicht gelegen, weil der grüne Oberbürgermeister natürlich ein willkommenes Ziel für ein grundsätzliches Ablehnungsprozedere ist. Ich empfehle sehr, wenn wir hier Jura machen und Sie wollen Rechtsaufsicht ansprechen, dann machen Sie schlicht Jura, erst Sachverhalt, dann Rechtsfolge! Aber Sie wollten gerne eine Mischung machen. Sie wollten den großen Topf rühren, das Ganze mit einem juristischen Anschein garnieren, den ehemaligen Amtsgerichtsdirektor draufsetzen und sagen, das muss doch juristisch wahr und richtig sein. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und dann ist da ganz viel Politik drin. Deswegen ist dieser Antrag, davon war ich ausgegangen, zunächst mit dem großen kritischen Werbefeldzug gegen Klimaschutzpolitik an sich garniert worden. Es musste mindestens der herbeigeredete Wahn, Klimaschutz betreiben zu wollen, dazukommen. Es musste Medienschelte dabei sein, die ich im Übrigen in Teilen teile. Aber Sie werden sich dann auch den Schuh anziehen müssen, dass Sie genau den gleichen Weg gehen. Die Medienschelte lautete, gebt denen nicht so viel Aufmerksamkeit, denn genau das ist es, warum sie die Aktion betreiben, freundlich formuliert. (Beifall Ann Christin von Allwörden, CDU, und René Domke, FDP) Das Gleiche tun Sie auch. Ich unterschreibe aber Ihre Kritik. Das ist die kostengünstigste Medienreichweite, die ich kenne. Und nahezu kein gewerbliches Produkt erreicht diese Medienweite, selbst wenn Sie Millionenbeträge in Werbung stecken würden, was hier gelingt. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Aber noch mal: Sie verfolgen die gleiche Linie, Sie unterstützen das. Aber jetzt springen wir mal zurück in die juristische Variante, die Sie ja berechtigterweise anfragen. Und darauf haben Sie eine Antwort bekommen, zu der ich zu 110 Prozent weiterhin stehe. Denn die Frage ist: Ist jemand erpresst, ist jemand genötigt worden, und wenn er es nicht wäre, sollte und durfte er dann reagieren als Amtsträger – und das ist ein Oberbürgermeister –, wie er es getan hat? Und jetzt ordne ich, bevor ich Jura mache, gern politisch ein, damit wir da gar nicht im Dissens sind, das habe ich an dieser Stelle übrigens bereits einmal getan. Die Vorgehensweise, die da an den Tag gelegt wird, egal, ob Sie von Extremisten, Aktivisten sprechen, ist völlig wurscht. Die Vorgehensweise widerspricht jeder Form von demokratischen Grundsätzen. Punkt! Mit dem Satz hätten wir im Übrigen Ihre Einleitung hinbekommen. Sie hätten sogar den Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Herrn Dr. Fassbinder, zitieren können. Die ersten drei Punkte, die ja sehr umfänglich sind, hätten wir in einem Satz, Zitat des Oberbürgermeisters, ersetzen können. Und das Zitat des Oberbürgermeisters lautet – und besser und treffender könnte ich es auch nicht formulieren –: „Drohungen sind kein akzeptables Mittel der politischen Debatte in einer demokratischen Gesellschaft.“ Punkt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Noch mal: das Zitat des eben kritisierten Oberbürgermeisters, den ich dafür nicht kritisiere, sondern von dem ich mich in seinen Worten in Gänze wiedergegeben fühle. Der Oberbürgermeister hat dann ein Gespräch geführt, und das ist der Punkt, den Sie kritisieren, aber genau eingeleitet mit einer öffentlich verlautbarten, bis heute jederzeit nachlesbaren Äußerung, die ich eben genannt habe, mit dem ganz klaren Hinweis, er lässt sich nicht erpressen, er lässt sich nicht bedrohen. Aber mit verschiedenen Kritikern spricht er, und das hält er auch aus mit Personengruppen, die er hier ins Gespräch eingeladen hat. Er hat sich danach im Übrigen auch zu keiner Zusage, zu keinem Deal, zu keiner Aussage zwingen lassen. Auch das lässt sich … Und jetzt sind wir wieder dabei: erst Sachverhalt, Tatbestand nennen die Juristen das, dann rechtliche Würdigung. Der Tatbestand, den Sie zugrunde legen, ist falsch. Er hat keinen Deal geschlossen, sondern er hat auch nach dem Gespräch ganz klar den eben genannten Satz wiederholt, erstens. Zweitens, er hat ganz klar gesagt, Bürgerräte, die einen Bundestag ersetzen, sind kein gangbares Mittel. Er hat ganz klar das Primat der demokratischen Institutionen und Entscheidungsprozesse betont. Das hat er auch öffentlich getan. Er hat aber – und das ist im Übrigen, wenn Sie seine Vorgehensweise auch in Greifswald anschauen, ihm nicht fremd –, er hat gesagt, dass er durchaus Bürger in entsprechende Gremien zusammennimmt, um die Dinge begutachten zu lassen, was Greifswald in einem Bürgergutachten im anderen Kontext im Übrigen umfangreich getan hat. Er hält das für ein durchaus kluges Mittel, wie Politik sich Impulse von außen holt – und dann kommt das Komma –, aber natürlich nicht ersetzend für den allein zur Entscheidung berufenen Deutschen Bundestag, im Zweifel auch den Bundesrat und den dahinterstehenden Zusammenschluss von Wählerinnen und Wählern, also das deutsche Staatsvolk. Von daher, es gibt rechtsaufsichtlich nichts zu bemängeln und zu kritisieren. Ich schließe mich dem Satz des Oberbürgermeisters, der ihn durch alle Gespräche geleitet hat und die er im Übrigen im Pressegespräch neben den Beteiligten, denen Sie Erpressung vorwerfen, stehend wiederholt hat: „Drohungen sind kein akzeptables Mittel der politischen Debatte in einer demokratischen Gesellschaft.“ Und wenn wir gemeinsam mal versuchen würden, dem Ganzen weniger Aufmerksamkeit zu geben, dann hoffte ich auch, dass manches ein bisschen nachließe. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Ich glaube, dass gesellschaftliche Mechanismen leider momentan völlig falsches Handeln – da stimme ich ihm zu – bestärken und verstärken. Und das sollten wir in diesem Hohen Hause jetzt nicht auch noch mitmachen. Es wird also kein rechtsaufsichtliches Handeln geben, weil es kein rechtswidriges Handeln gibt. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Minister! Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der CDU Frau von Allwörden. Ann Christin von Allwörden , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir schreiben den 01.12.1955. Rosa Parks sitzt in einem Bus in Alabama, USA. Rosa Parks ist Afroamerikanerin. Als ein weißer Mitfahrer den Bus betritt, wird die 42- jährige Parks vom Busfahrer aufgefordert, sich zu erheben und den Platz, eigentlich sogar die gesamte Sitzreihe freizumachen. Rosa Parks kommt dieser Aufforderung nicht nach. Sie bleibt sitzen. Es ist die Zeit der Rassentrennung in den USA. Rosa Parks wird schließlich verhaftet. Ihr Verhalten gilt als ein Fixpunkt der schwarzen Bürgerbewegung. Rosa Parks wird von den Klimaaktivisten der Letzten Generation als deren Vorbild genannt, ein leuchtendes Beispiel des zivilen Ungehorsams, eine kleine Aktion, die eine Gesellschaft verändert. Ob dies wirklich vergleichbar ist, wird einmal die Geschichte zeigen. Rein rechtlich lässt sich sagen, Rosa Parks verstieß gegen ein damaliges Gesetz, welches das Problem selbst war und was heute wie damals gegen unser Grundgesetz und die Menschenrechte verstoßen würde. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die Klimaaktivisten beeinträchtigen das Eigentum anderer und/oder den Straßenverkehr, Regeln, die grundsätzlich nicht gegen die Menschenrechte verstoßen oder gegen die per se nichts einzuwenden sein sollte. Deshalb sind für mich höchstpersönlich die Herangehensweisen sehr unterschiedlich. Meine Fraktion unterstützt zielgerichtete Maßnahmen gegen den Klimawandel. Dafür allerdings andere Menschen in ihrem Alltag zu nötigen, das geht meiner Fraktion zu weit. Und der Normalbürger ist mittlerweile von diesen Aktionen auch maximal genervt. Und das kann man auch anhand der Reaktionen mittlerweile von den Menschen, die von solchen Aktionen betroffen sind, überall sehen in gemachten Videos. Dabei bin ich nun wirklich eine Freundin der politischen Diskussion, auch mal der etwas heftigeren Version. Andere Meinungen, Vorschläge und Ideen müssen sein. Nur dann lässt sich die Zustimmung der breiten Gesellschaft gewinnen. Und ganz nebenbei macht es auch Spaß, die Meinungen auszutauschen. Dies aber zu umgehen und dabei möglicherweise eine das Recht überschreitende Radikalität für sich in Anspruch zu nehmen, das finde ich mehr als bedenklich. Nachdem die Klimaaktivisten in der Vergangenheit versucht haben, bundespolitisch auf sich aufmerksam zu machen, und nachdem man sagen kann, dass sie bundespolitisch mit ihren Forderungen keinen wirklich sichtbaren Einfluss erzielt haben, stellen sie sich um und wenden sich mehr und mehr an die Kommunalebene. Es geht Ihnen darum, mit den Aktionen so einen Druck zu erzeugen, dass ihre Forderungen umgesetzt werden. Es geht nicht um das Gespräch an sich oder um eine Kompromissfindung. Sie generieren ihre Forderung als alternativlos. So ein Aufeinanderzugehen empfinde ich als ungehörig. So gehen zivilisierte Menschen nicht miteinander um. Nicht umsonst gab es bereits einige Verurteilungen, die dies ebenso einstufen wie ich. Allerdings sehe ich den Antrag der AfD ebenso kritisch. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Ich denke, jeder von den Bürgern unseres Landes gewählte Bürgermeister hat genug Verantwortungsbewusstsein, sich selbst inhaltlich fundiert mit den Forderungen der Klimaaktivisten auseinanderzusetzen. Da bedarf es nicht des vorauseilenden, regulierenden Eingreifens von oben. Und es ist auch Sache des gewählten Bürgermeisters zu entscheiden, ob er den Gesprächsfaden aufnehmen will oder nicht. Und ich sage es noch mal: So sehr ich die Art und Weise des Handelns der Klimaaktivisten auch infrage stelle, es kann manchmal eine gute Idee sein, dennoch die Hand zum Gespräch zu reichen, allein deshalb, weil man den jungen Menschen damit nahebringt, was Anstand, gutes Benehmen, Diplomatie und ein korrekter Umgang miteinander sind. Da muss man vielleicht manche Schreiben und Worte bis zu einem gewissen Punkt, ich sage mal, wegatmen. Aber im direkten Gespräch kann man den handelnden Personen dann Auge in Auge deutlich machen, dass das hier kein Kindergarten ist, in dem man sich gegenseitig droht. Als Frau der deutlichen Worte würden mir da zumindest einige Leviten einfallen, und dennoch kann man gesprächsbereit sein. Zusammengefasst: Ich zweifle nicht an der Handlungsfähigkeit und Handlungsbereitschaft jedes einzelnen Bürgermeisters im Land. Und aufgrund der kommunalen Eigenarten würde auch jeder Bürgermeister seine eigene individuelle Entscheidung für die Stadt dazu treffen. Das ist für mich Teil seiner Verwaltungsarbeit, nicht Teil der Arbeit des Innenministeriums. Und noch anders ausgedrückt, ich bin mir sicher, dass sich jeder Bürgermeister im Land bei Fragen an die Kommunalabteilung des Innenministers wenden kann. Dann werden dort Gespräche geführt, Alternativen besprochen und diskutiert, und dem Bürgermeister wird in seinem Handeln, das dieser aber selbst bestimmt, der Rücken gestärkt. Kein Bürgermeister im Land wird alleinegelassen mit seinen Fragen zum Umgang mit den Klimaaktivisten. So hoffe ich jedenfalls, denn so habe ich das Innenministerium und die Kommunalabteilung in den letzten zehn Jahren kennengelernt, und da wird sich hoffentlich nicht so viel verändert haben. Den Antrag der AfD hält meine Fraktion deshalb für höchst überflüssig und wir werden ihn deshalb auch ablehnen. Im Endeffekt, (Nikolaus Kramer, AfD: Wegatmen.) im Endeffekt schaden die Klimaaktivisten derzeit sich selbst und der Klimabewegung. Solche Aktionen können potenzielle Verbündete abschrecken, tut es auch, und von den Bürgerinnen und Bürgern werden diese Aktionen als radikal wahrgenommen. Schade um das Ziel, denn ich glaube, auf anderem Wege erreicht man wesentlich mehr. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel. Michael Noetzel , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt ein effektives Mittel, um diesen Rechtsstaat zu bewahren, und das lautet: Keine Deals mit der AfD, ihren extrem rechten Parteigliederungen wie der Jungen Alternative und keine Deals mit ihren demokratiefeindlichen Allianzen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, die AfD halluziniert sich in ihrer ideologischen Steppe, die neben ein paar bräunlich flüchtlingsfeindlichen Sträuchern weitgehend von inhaltlicher Leere geprägt ist, (Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD – Zuruf von Michael Meister, AfD) die nächste Fata Morgana herbei. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Klimaextremisten, die bundesweit hilflose Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Geiselhaft nehmen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Michael Meister, AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) um sich zu ihrem eigenen Vorteil ein 9-Euro-Ticket zu erpressen, das ist Blödsinn! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jens-Holger Schneider, AfD: Ihr seid so langweilig! – Glocke der Vizepräsidentin) Wovor die AfD eigentlich Angst hat, sind weitere Maßnahmen, die geeignet sind, den Klimawandel, die Klimakatastrophe abzumildern (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) und ja, auch Veränderungen mit sich bringen werden. Was eigentlich dahinter steht, ist eine völlige Ignoranz gegenüber wissenschaftlichen Fakten, (Jens-Holger Schneider, AfD: Oh, oh, oh, oh!) eine von egozentrisch getriebene, (Jens-Holger Schneider, AfD: Oh, oh, oh, oh!) von Egozentrik getriebene Mentalität (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) nach dem Motto „Erst komme ich und dann der Rest“ (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und schlussendlich das giftige Kalkül, Sorgen auszunutzen, Ängste zu schüren und durchaus und daraus politisches Kapital zu schlagen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sehr treffend!) Das lehnen wir ab. Und deswegen sagen wir, keine Deals mit der AfD! (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Julian Barlen, SPD – Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Meine Damen und Herren, ich habe es in der letzten Debatte im Januar bereits gesagt, ich muss weder alle Aktionen von Klimaschutzgruppen gutheißen noch deren Inhalte und Forderungen teilen, wogegen ich mich jedoch sperre – und das ist das Ziel dieses Antrags –, ist eine pauschale Verunglimpfung einer ganzen Bewegung, zu der auch „Fridays for Future“ gehört, (Nikolaus Kramer, AfD: Mit Pauschalverunglimpfung kennen Sie sich ja aus, Herr Noetzel!) die sich um die Belange des Klimas und schlussendlich um die Zukunft dieser Welt scheren. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Falls es bei deren Aktionen zu Verstößen, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten kommen sollte, sind es im Zweifel die Strafverfolgungsbehörden, die sich damit beschäftigen müssen, und zwar auch mit der Frage, ob es sich bei Straßenblockaden um Nötigung oder um eine Versammlung handelt, sobald zum Beispiel mehr als drei Leute unter eindeutiger Meinungskundgabe beispielsweise durch ein mitgeführtes Transparent eine Straße kurzfristig für den Autoverkehr unbenutzbar machen. So ungefähr hat es das Amtsgericht München in seinem Leitsatz zum Beschluss am 7. Dezember 2022 festgehalten (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und es damit unter den Schutz des Versammlungsrechts gestellt. Es ist zum Glück nicht die AfD, die dies zu beurteilen hat und dies zu entscheiden hat, mit wem sich Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu Gesprächen treffen. Zumindest wäre mir auch keine Norm bekannt – das ist ja heute auch schon angesprochen worden –, die es Kommunen verbietet, Gespräche mit bestimmten Interessenvertretern aufzunehmen. Klimaschutz passiert in den Kommunen, und hier haben die Amtsträgerinnen und Amtsträger frei zu entscheiden, mit wem sie hierzu in den Austausch gehen und mit wem eben nicht. Keiner der bislang gesprächsbereiten Stadtoberhäupter hat von Drucksituationen, Erpressung oder schmutzigen Deals gesprochen. So viel zur neuerlichen Fata Morgana der AfD. Auch der FDP-Verkehrsminister, Volker Wissing, steht wohl nicht im Verdacht, mit der Letzten Generation zu kuscheln oder vor ihnen zu kuschen. Dennoch zeigt er sich dialogbereit, und es ist genauso legitim, sich diesen Gesprächsangeboten zu verweigern, wie es der Hamburger Bürgermeister oder die Kölner Oberbürgermeisterin getan haben. Auch hier gibt es meines Wissens keine Norm, die hierzu verpflichten würde. Das ist gut so und das wird auch so bleiben, denn im Gegensatz zur AfD räumen wir der kommunalen Selbstverwaltung einen hohen Stellenwert ein und werden sie vor Angriffen von rechts schützen. Meine Damen und Herren, interessanterweise war es die AfD, die sich über eine angeblich mangelnde Dialogbereitschaft der Politik gegenüber Kritikerinnen und Kritikern der Corona-Schutzmaßnahmen beschwerte. Das entlarvte sich recht schnell als reine Propaganda, denn alle demokratischen Fraktionen waren im ständigen Aushandlungsprozess über die richtigen Maßnahmen und insbesondere mit all jenen, die davon betroffen waren. Hilfs- und Überbrückungsgelder in Milliardenhöhe stehen hierbei wohl für sich. Wo die demokratischen Kräfte hier im Land eine Grenze gezogen haben, war, als durch unangemeldete vermeintliche Spaziergänge Straßen verstopften und massenhaft gegen das Versammlungsgesetz verstoßen wurde und als antisemitische Plakate dazukamen, Todesdrohungen postuliert, Waffen mit sich geführt und schlussendlich Einsatzkräfte sowie Presse körperlich angegriffen wurden. Die Kritik der AfD ist mir bis heute nicht erinnerlich. Da haben wir hier im Parlament eine Grenze gezogen, die wir auch hier weiter deutlich ziehen werden. Wir grenzen uns von diesem Teil ab, in dem rassistische, antisemitische und menschenverachtende Positionen einen Raum finden, wo sich Tag-X-Fanatiker wohlfühlen und demokratiefeindliche Kräfte festgesetzt haben. Unter Demokratinnen und Demokraten ist der Dialog ansonsten das Mittel der Wahl. Den Rechtsstaat zu bewahren bedeutet für uns, ich habe es eingangs schon erwähnt, keine Deals mit der AfD, ihren extrem rechten Parteigliedern und ihren antidemokratischen Allianzen. Ihren Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Im Pariser Klimaabkommen hat sich die Staatengemeinschaft darauf verständigt, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Uns bleiben noch sechs Jahre, zwei Monate, zehn Tage, zwei Stunden, 36 Minuten und 41 Sekunden, (Jens-Holger Schneider, AfD: Wir werden alle sterben.) bis das globale CO -Budget für das Erreichen des 1,5-Grad-2 Ziels aufgebraucht ist. (Jens-Holger Schneider, AfD: Wir werden alle sterben.) Um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, müssten die CO -Emissionen in allen Sektoren noch in diesem 2 Jahrzehnt drastisch reduziert werden, und zwar bis 2030 im Vergleich zu 2019 um 48 Prozent, bis 2035 sogar um 65 Prozent. Wegen der Dringlichkeit des Anliegens erwähne ich diese Zahlen des Weltklimarats nun schon zum zweiten Mal in dieser Plenarwoche. Sie sollten jeden und jede von uns zum Handeln bewegen. Der Weltklimarat betont, dass jede weitere Erwärmung zu einer raschen Eskalation der mit dem Klimawandel verbundenen Gefahren führe. Intensivere Hitzewellen, heftigere Regenfälle und andere Wetterextreme erhöhen die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme weiter. In jeder Region stürben Menschen an den Folgen extremer Hitze. Die klimabedingte Nahrungsmittel- und Wasserunsicherheit werde mit einer weiteren Erwärmung noch zunehmen. Wenn zu diesen Risiken andere widrige Ereignisse wie Pandemien oder Konflikte hinzuträten, werde es immer schwieriger, diese zu bewältigen. Das, sehr geehrte Kolleg/-innen, ist die Ausgangslage, in der sich eine Bewegung formiert hat, die sich Letzte Generation nennt. Sich selber beschreiben die Mitglieder so: „Die Regierung ignoriert alle Warnungen. Immer noch befeuert sie die Klimakrise und hat uns damit an den Rand eines Abgrunds gebracht. … Wir werden nicht abwarten, während ein Staat nach dem anderen kollabiert. Am Ende sind wir alle in Gefahr. Wir sind der Überlebenswille dieser Gesellschaft. … Wir sind die Letzte Generation, die den Kollaps unserer Gesellschaft noch aufhalten kann. Dieser Realität ins Auge blickend, nehmen wir hohe Gebühren, Straftatvorwürfe und Freiheitsentzug unerschrocken hin.“ Zitatende. Als Sofortmaßnahmen fordert die Letzte Generation so banale Dinge, ich nenne es mal so, ein Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde auf deutschen Autobahnen und ein dauerhaftes 9-Euro-Ticket. Außerdem soll die Bundesregierung einen Gesellschaftsrat einberufen, der Strategien erarbeitet, wie Deutschland bis 2030 die Nutzung fossiler Rohstoffe beendet. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, veranstaltet die Letzte Generation unter anderem Sitzblockaden auf Stadtstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen. Oft kleben sich dabei zumindest einige der Demonstrant/- innen am Straßenbelag fest. Weitere Protestformen bestehen darin, dass sich Mitglieder der Letzten Generation an Kunstwerken und Exponaten in Galerien und Museen festkleben und/oder diese mit Lebensmitteln beschmieren. Diese Protestaktionen werfen eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen auf. Diese reichen von polizeirechtlichen Fragestellungen wie der Kostentragungspflicht für einen Polizeieinsatz, der Rechtmäßigkeit von Meldeauflagen und der Vereinbarkeit des sogenannten Präventivgewahrsams mit der Verfassung bis hin zu strafrechtlichen Fragestellungen wie der Einstufung der Letzten Generation als terroristische Vereinigung, der Strafbarkeit von Sitzblockaden (Zuruf von Horst Förster, AfD) als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung sowie der Strafbarkeit sonstiger Protestaktionen als Sachbeschädigung. Diese Rechtsfragen werden bei Weitem, bei Weitem nicht so einhellig beantwortet, wie der vorliegende Antrag Ihnen glauben machen will. Allerdings werde ich das hier angesichts meiner begrenzten Redezeit nur in Ansätzen darstellen können: Erstens. Die Letzte Generation ist keine terroristische Vereinigung im Sinne des Paragrafen 129a Strafgesetzbuch. (Horst Förster, AfD: Das sagt doch keiner!) Das hat Generalbundesanwalt Peter Frank Ende März dieses Jahres mitgeteilt. „,Da sehen wir keine Zuständigkeit derzeit‘, führte Frank aus. Aktivitäten wie sich an Straßen festkleben oder Kunstwerke beschädigen fielen in die Zuständigkeiten der Landesjustiz.“ Frank reagierte damit auf die in der Union verbreitete Sorge, dass sich Teile der Klimabewegung radikalisierten. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte sogar von der Entstehung einer „Klima-RAF“ in Anlehnung an die Terrorgruppe Rote Armee Fraktion gewarnt, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) der mehr als 30 Morde zur Last gelegt werden. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hatte diesen Vergleich schon vor einiger Zeit als „Nonsens“ abgetan. Zweitens. Nicht jede Teilnahme an einer Sitzblockade ist strafbar. Ein Beispiel: In seiner Entscheidung zu einer Sitzblockade der Letzten Generation am 23. Juni 2022 unter dem Motto „Öl sparen statt bohren!“ auf einer Kreuzung in Berlin, wies das Amtsgericht Tiergarten im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfungen nach Paragraf 240 Absatz 2 Strafgesetzbuch darauf hin, dass das Thema des Klimawandels und der ökologisch notwendigen Wende im politischen Handeln ein dringendes globales Thema sei. Angesichts der die Menschheit dringlich betreffenden Ziele der Demonstrationsteilnehmer, angesichts der Tatsache, dass dringende Transporte das Demonstrationsgebiet passieren konnten, angesichts der Tatsache, dass die Demonstranten, dass die Demonstration, pardon, die Betroffenen kaum länger als eine Vielzahl sonstiger Demonstrationen im Stadtgebiet beeinträchtigt hat, und angesichts der vorangehenden Ankündigungen weiterer Demonstrationen, sodass zumindest einige der betroffenen Fahrzeugführer im Vorfeld auch auf öffentliche Verkehrsmittel hätten umsteigen können, kam das Amtsgericht zu dem Ergebnis, dass die Ausübung der Demonstrationsfreiheit durch die Demonstrationsteilnehmer/-innen die nur geringfügig eingeschränkten Grundrechtsbelange der behinderten Fahrzeugführer/-innen überwiegt und daher der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt ist. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drittens. Wenn der Greifswalder Oberbürgermeister, Stefan Fassbinder, Mitgliedern der Letzten Generation ein Treffen anbietet, ist das noch lange kein Fall für die Rechtsaufsicht. Anfang März hatte die Letzte Generation die Hansestadt Greifswald dazu aufgefordert, die Etablierung eines Gesellschaftsrats auf Bundesebene zu unterstützen. Ansonsten würde sie ihre Proteste auch auf Greifswald ausweiten und für eine maximale Störung der öffentlichen Ordnung sorgen. Fassbinder wies die Forderungen der Bewegung in dieser Form zurück und betonte, dass Drohungen – das hat der Innenminister ja auch schon zitiert – kein akzeptables Mittel der politischen Debatte in einer demokratischen Gesellschaft seien. „Ich biete den Verfasser*innen des Schreibens aber wie anderen Bürger*innen auch ein Gespräch an“, sagte er dazu. Die Letzte Generation nahm das Gesprächsangebot an und trug dem Greifswalder OB bei einem Treffen am 17. März seine Anliegen vor. Dagegen bestehen in rechtlicher Hinsicht keinerlei Einwände. (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Einschätzung wird übrigens auch vom Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages geteilt. Der erklärte unlängst: „Ob die Stadtpolitik vor Ort das Gespräch aufnimmt, entscheidet jede Stadt selbst.“ Die von der AfD beantragten Feststellungen braucht kein Mensch. Für ein Eingreifen der Rechtsaufsicht besteht keinerlei Anlass. Wir lehnen den Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ich begrüße auf der Besuchertribüne Mitglieder des Stadtjugendrings und des Kinder- und Jugendparlaments Wismar. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion der FDP den Fraktionsvorsitzenden Herrn Domke. René Domke , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es ja nun schon mehrfach gehört, der Greifswalder Oberbürgermeister, aber er nicht allein, Stefan Fassbinder, hat den Klimaaktivisten der Letzten Generation, er hat sie nicht nur zum Gespräch eingeladen, er hat Ihnen auch Unterstützung zugesichert bei ihrer Forderung nach einem Gesellschaftsrat für Klimaschutz. Meine Damen und Herren, was auch immer das sein soll und was auch immer dieses Gremium legitimieren soll, da habe ich so meine Zweifel. Ich glaube, wir haben Prinzipien der Demokratie in Deutschland. Da sehe ich einen solchen Gesellschaftsrat nicht. Wenn es eine Art beratender Beirat sein soll für die Politik, dann gerne, aber sicherlich nicht durchgesetzt mit den Mitteln, die da gerade angewandt werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Also im Gegenzug – und das ist ja das, was es erkennbar macht –, im Gegenzug soll es dann eben wohl keine Aktionen mehr in Greifswald geben der Letzten Generation. Und das, meine Damen und Herren, das muss ich in den Kontext setzen. Unsere Position als Freie Demokraten ist ganz klar: Kein noch so hehres Ziel rechtfertigt es, sich über die Rechtsordnung zu stellen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Kunst- und Kulturgüter und fremdes Eigentum dürfen nicht beschädigt werden. Andere Menschen und sich selbst bringt man schon gar nicht in Gefahren. Das Vorgehen der Letzten Generation oder anderer Gruppen, das ist ja nicht die einzige, kann weder moralisch gerechtfertigt werden – und das sollten wir auch gar nicht erst versuchen – noch als rechtlich legitim eingestuft werden. Es ist – da möge man mich nicht falsch verstehen –, es ist das gute Recht zu demonstrieren, für die eigenen Ziele einzustehen. Es ist auch sicherlich das gute Recht in der Wahl der Mittel. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt unterschiedliche Arten, wie man Demonstrationsrecht ausdrücken will, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Bis zu einem bestimmten Grade, ja.) ja, bis zu einem bestimmten Grade. Genau das ist der Punkt. Ganze Städte lahmzulegen, sich an Eigentum zu vergreifen, das sind … (Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist nicht wahr!) Natürlich ist das wahr! Ich meine, das können wir ja sogar sehen. Also die lassen sich ja dabei auch noch filmen. Das ist ja, also so blöd muss man ja auch erst mal sein, dass man sich bei einer Straftat filmen lässt! (Heiterkeit bei Sabine Enseleit, FDP) Und ich denke auch, dass der Rechtsstaat da auch härter durchgreifen wird, denn wir haben ja jetzt inzwischen, dass bei Wiederholungstaten natürlich jetzt auch Haftstrafen ausgesprochen werden. Und das ist ja auch richtig so. Die Geldstrafe bezahlt nämlich jemand anderes. Die Leute werden doch dahin gesetzt und irgendjemand anderes verspricht ihnen doch, dass er die Geldstrafe übernimmt, wenn sie überhaupt verhängt wird. Unser Rechtsstaat darf sich überhaupt nicht erpressbar machen, und das geht gar nicht um diese Gruppe alleine, es geht um alle Gruppen, die vielleicht mit solchen Mitteln versuchen, ihr Recht durchzusetzen oder ihren Willen durchzusetzen. So wollen wir es mal besser ausdrücken. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Law and Order.) Wir dürfen uns also nicht, nicht auf Druck auf Verhandlungen einlassen. Und, meine Damen und Herren, es ist ein bedeutsames Ziel, das unterstreichen wir, der Klimaschutz ist sicherlich etwas, was noch viel mehr in den Fokus zu rücken ist, aber das Signal ist völlig falsch, was hier gesetzt ist. Und jetzt bitte ich das auch nicht zu verwechseln mit den Gesprächsangeboten, die der Bundesverkehrsminister gemacht hat. Er hat nämlich klipp und klar von vornherein gesagt: „Argumente austauschen, ja, aber erpressen lasse ich mich nicht. Es wird keine Zugeständnisse geben.“ (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und das ist doch genau der Punkt. Das zeichnet eine Demokratie aus, dass wir die Argumente austauschen, in welcher Form auch immer. (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich kann keine Argumente austauschen, wenn ich mich auf die Straße klebe. Ich kann keine Argumente austauschen, wenn ich mit Lebensmitteln Kunstwerke beschmiere oder wenn ich mich irgendwo anders festbinde, festkette oder sonst irgendwas. Wer soll denn da zuhören?! Und vor allem: Was soll denn das bringen? Wir haben es ja gerade gehört, die Sympathie in der Bevölkerung ist schnell aufgebraucht bei solchen Aktionen. Ich erreiche genau das Gegenteil. Darüber sollte man sich mal lieber Gedanken machen. Und Drohung und Druck wird zu nichts führen, sondern nur das Argument. Und dafür sollten wir offen sein, das sollten wir nicht verteufeln. Es braucht aber Ihren Antrag auch nicht, liebe AfD-Fraktion, weil was soll das jetzt hier? Sie geben dem ja eine Bühne. Es wird jetzt noch mehr darüber diskutiert, und vor allem, es gibt überhaupt gar keine rechtliche Grundlage. Der Innenminister hat es ausgeführt. Dem kann ich eigentlich nur beipflichten. Da war alles gesagt worden, was zutreffend ist. Schon gar nicht ist das hier eine Frage der Rechtsaufsicht. Da ist nichts zu überprüfen. Der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeister, die sich hier erpressen lassen oder die hier sozusagen Verhandlungsbereitschaft zeigen, die werden sich irgendwann einer Neuwahl stellen müssen. Und dann wird man sehen, was die Bürgerinnen und Bürger davon halten. Das ist aber Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung, das regelt sich von alleine. Da gibt es Stadtvertretungen, die dazu eine Meinung haben, und so weiter. Das ist nichts, was eine Rechtsaufsicht kontrollieren müsste oder sogar nachsteuern müsste. Meine Damen und Herren, Unrecht kann eben auch nicht durch anderes Unrecht in Recht gekehrt werden. Deswegen sollten wir jetzt nicht zu Mitteln greifen, die sozusagen auch nicht auf der Rechtsgrundlage stehen. Ein Staat, der sich heute für vermeintlich gute Zwecke oder aus pragmatischen Gründen erpressen lässt, weil vielleicht die Stadt dann nicht mehr mit solchen Protesten zu rechnen hat, weil der Verkehr dann möglicherweise wieder fließt, der wird schon morgen mit ganz anderen Forderungen konfrontiert werden. Und das ist das eigentliche Problem, was ich sehe, dass es dort ein Eskalationspotenzial gibt, denn wenn irgendeine Sache keine Wirkung mehr entfaltet, dann wird es in der Eskalation immer weitergehen, weil man immer mehr Aufmerksamkeit möchte. Und es ist schade, dass wir dem überhaupt so viel Aufmerksamkeit schenken. Mit Menschen … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Fraktionsvorsitzender, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Oehlrich? René Domke , FDP: Gerne. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Danke schön, Frau Präsidentin! Herr Kollege, ich habe vorhin ja aus einem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten zitiert, das eine Sitzblockade als rechtmäßig, also eben nicht als verwerflich anerkannt hat. Ich frage Sie, welche Freiheit für Sie schwerer wiegt, die der Autofahrer/-innen oder die von Versammlungsteilnehmer/-innen. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU – Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) René Domke , FDP: Also ich gehe mal davon aus, wenn ich antworten darf, Frau Präsidentin, … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Ja, ja. René Domke , FDP: …, ich gehe mal davon aus, es kam bei diesem Urteil zu keiner Gefährdungssituation. Aber die meisten, die meisten sind mit ihrem Auto unterwegs, weil sie was zu erledigen haben, weil sie Transporte, weil sie Güter transportieren müssen, weil sie Menschen transportieren, weil man von A nach B möchte. Das ist auch ein Gut und das ist auch etwas, was schützenswert ist. Wir haben auch schon die Situation gehabt, dass Krankenfahrzeuge nicht durchgelassen werden konnten, weil es dort diese Klimakleber gab. (Jens-Holger Schneider, AfD: Und Menschen verstorben sind letztendlich!) Und das, meine Damen und Herren, oder das, Frau Oehlrich, das ist genau das, wo ich sage, da ist die Wahl der Mittel verfehlt. Da ist die Wahl der Mittel verfehlt. Und das muss man doch einmal zur Kenntnis nehmen! Das muss man mal zur Kenntnis nehmen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und die Freiheit, die Freiheit der Demonstrierenden, die Sie ja hier beschreiben, diese Freiheit findet ein Ende, nämlich dort, wo die Freiheit der anderen, die davon betroffen sind, anfängt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Wolfgang Waldmüller, CDU: So ist es. – Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU: Genau.) Und das gilt hier bei uns in unserer liberalen Grundordnung ganz besonders. Noch mal: Wir dürfen uns hier nicht erpressen lassen von Menschen, die sich gegen den Rechtsstaat richten, ihn missachten und die sich selber über Recht und Gesetz stellen wollen. Also Sie haben jetzt geschickt nur ein Urteil rausgesucht. Es gibt auch andere. Und präventive pauschalierende Maßnahmen allerdings lehnen wir genauso ab. Deswegen lehnen wir auch den Antrag der AfD ab. Meine Damen und Herren, wir müssen die Demokratie schützen, und das ist ganz egal, gegen wen. Immer da, wo man anfängt, sich über Recht und Gesetz zu stellen, da hört es mit uns Liberalen jedenfalls auf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Professor Dr. Northoff. Dr. Robert Northoff , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag nutzt als Aufhänger die Bewahrung des Rechtsstaates und fordert, „Keine Deals mit kriminellen Klimaextremisten“ zu machen. Mein erster Eindruck, Herr Kollege Förster, da gibt es einen Hang der AfD zur verbalen Aufrüstung und unnötigen Radikalisierung. Das erschwert den Zugang zu dieser Thematik. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Denn lassen Sie uns das mal in Ruhe überlegen: Wie ist denn der Rechtsstaat zu verstehen, und ist er wirklich in Gefahr, wenn Menschen miteinander reden? Zunächst: In einem Rechtsstaat haben die Menschen Grundrechte, die vom Staat zu achten und zu schützen sind. Aber auch dem staatlichen Handeln sind bestimmte Grenzen gesetzt. Auch die Verwaltung hat sich an Recht und Gesetz zu halten, so Artikel 20 Grundgesetz. Vor einigen Jahren, das ist heute noch nicht erwähnt worden, hat das Grundgesetz aber auch eine Ergänzung in Artikel 20a Grundgesetz erhalten. Und die Formulierung, ich glaube, da haben sozusagen unsere Aktivisten auch ein bisschen geklaut: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen … nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt ...“ Und ich glaube, das müssen wir zunächst einmal an dieser Stelle festhalten, das sind auch Wertentscheidungen in unserer Gesellschaft. Wenn also das Grundgesetz von einer Verantwortung für künftige Generationen spricht, geraten allerdings, das stimmt, diejenigen, die sich selbst als Letzte Generation sehen, sich also um die Zukunft der Menschen und der Gesellschaft Gedanken machen, die ganz offensichtlich eine tiefe Sorge in sich tragen, dass die politisch Verantwortlichen nicht genug dafür tun, diese jungen Menschen geraten bei der AfD in die Schablone von kriminellen Extremisten. Und da kann man der AfD wirklich nicht folgen. Eine Jugend, die in der Corona-Zeit eher Gefahr lief, in Langeweile zu ersticken, engagiert sich nun für ein grundgesetzlich gesichertes Staatsziel, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Ich erinnere mich noch daran, dass die AfD vor einigen Jahren den Klimawandel prinzipiell geleugnet hat. Aber inzwischen ist doch, glaube ich, in der internationalen Diskussion mehr als deutlich, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) dass es klimatische Veränderungen gibt, einen Ausstoß gibt und dass der Straßenverkehr irgendwas damit zu tun hat, dass er dazu beiträgt. Und wir wissen das, ich weiß es selbst von meinen Reisen, die ich gelegentlich mache, dass Inseln im Pazifik oder auch Länder wie Bangladesch teilweise schon jetzt wirklich in ihrer Existenz bedroht sind. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und wenn Sie jetzt gerade von der AfD sagen, das bezweifeln wir ja im Antrag schon gar nicht mehr, dann freut mich das natürlich, weil das ein Weg sozusagen zur vernünftigen Analyse ist, wenn wir zunächst mal von derselben Basis ausgehen, dass es diese Bedrohung durch den Klimawandel gibt. Für mich jedenfalls – und ich kann da auch für die SPD sprechen – ist der Klimawandel eine nicht zu leugnende Herausforderung, die wir politisch lösen müssen. Ich kann auch an den Green Deal der EU oder auch an die politischen Entscheidungen dazu erinnern, dass die Nutzung fossiler Ressourcen eben heruntergefahren werden soll. Diesem großen Ziel der Klimaaktivisten kann man sich also durchaus anschließen. Dadurch wird der Rechtsstaat nicht gefährdet. Aber ist denn nun der Weg dahin auch in Ordnung? In einem demokratischen Rechtsstaat gibt es vorgegebene Wege, Änderungen politisch zu erreichen. Strafbare Handlungen gehören nicht dazu. Und ehrlich gesagt, ich halte auch nicht viel davon, sich in diesem Kontext auf Notwehr oder Nothilfe zurückzuziehen, wie das einige Aktivisten dann tun. Das überzeugt mich jetzt nicht. Und, Herr Domke, weil Sie gerade den Kopf schütteln, ich habe mich auch sozusagen etwas erschrocken zurückgelehnt, als ich gehört habe, dass das Grundgesetz-Denkmal – sogar noch ein Kunstwerk von einem israelischen Künstler – mit Farbe beschmiert oder beworfen wird. Das jedenfalls macht mich sozusagen nicht zu Freunden dieser Gruppe. Das kann nicht sein. Allerdings Artikel 8 gibt Kritikern der Gesellschaft das Recht, sich zu versammeln. Artikel 9 schützt die Vereinigungsfreiheit. Davon machen viele von uns Gebrauch und das ist auch richtig. Aber natürlich, wir haben es schon gehört, das Demonstrationsrecht hat ja seine Grenzen. Gewalttaten, Sachbeschädigungen, Nötigungen gehören grundsätzlich nicht dazu. Aber bitte lassen Sie uns darauf ohne Eifer und Zorn reagieren, mit Augenmaß und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips! Der Antrag zielt nun insbesondere auf sogenannte Deals von Kommunalverantwortlichen, von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. Der Begriff wird ja unterschiedlich genutzt. Der Green Deal bei der EU ist sicherlich positiv konnotiert. Hier ist es eher als eine zweifelhafte Vereinbarung offenbar gemeint, deswegen müssen wir da differenzieren. Das haben schon die anderen auch gemacht, aber ich will das gern noch einmal kurz ausführen. Frage 1: Darf ein Mitglied einer kommunalen Leitung, ein Oberbürgermeister, eine Oberbürgermeisterin mit einer Gruppe sprechen, die eine ähnliche Auffassung hat wie er oder sie selbst? Ja, das ist sogar ihre Verpflichtung, das ist ihres Amtes. Darf ein Mitglied einer kommunalen Leitung mit jemand sprechen, der eine andere Auffassung hat als man selbst? Auch hier ein Ja. In der Demokratie gibt es unterschiedliche Zugänge zu Problemen. Der OB ist der OB aller Bürgerinnen und Bürger und er hat auch mal zuzuhören. Darf ein OB mit jemand Vereinbarungen treffen, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt berücksichtigen? Ja, auch das darf er. Das passiert unter anderem beim Baurecht oder so ziemlich häufig. Aber da nähern wir uns dann auch, das stimmt, einer gewissen Grenze. Kann man einem Oberbürgermeister empfehlen, Straftaten von Klimaaktivisten zu billigen? Ich würde sagen, nein, das geht nicht. Auch der Oberbürgermeister ist Teil der vollziehenden Gewalt, (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und die Gewaltenteilung ordnet die Reaktion auf Straftaten der Polizei und der Justiz zu. Und darf sich ein Oberbürgermeister angesichts drohender Straftaten von Klimaaktivisten zu einem bestimmten Verhalten nötigen lassen? Nein, auch das, glaube ich, ist nicht in Ordnung. Politische Entscheidungen müssen rational und vernünftig abgewogen werden. Gerne darf man dabei auch die Konsequenzen einer Entscheidung abwägen, auch die Rechtsfolgen einer Entscheidung abwägen, aber es wäre, da bin ich dann schon bei Ihnen, ein fataler Fehler, wenn man den Eindruck fördern würde, man könne über die Androhung von Unrecht politische Ziele erreichen. Das darf man nicht. Aber so, wie ich das bisher erlebt habe, auch in Greifswald, hat es in der Vergangenheit vor und nach solchen Gesprächen regelmäßig Presseerklärungen gegeben, die zum einen das Gemeinsame, aber eben auch das Trennende deutlich gemacht haben, und das ist dann in Ordnung. Der Antrag der AfD versteigt sich am Ende dann unter 3. in der Forderung, die Landesregierung möge im Wege der Rechtsaufsicht den Kommunen hier irgendeine Anweisung erteilen. Der Antrag, Herr Förster, das wissen Sie, ist eigentlich schon formal nicht in Ordnung, denn die Landesregierung ist natürlich nicht hier in diesem Zusammenhang gefragt. Das ist so ein bisschen der Ansatz, irgendwo passiert hier was und die Landesregierung muss schon schuld sein. Nein, so ist es natürlich nicht, sondern Sie wissen das auch, wir können in die Kommunalverfassung hineinschauen, der Landrat ist zuständig, das Innenministerium ist zuständig, Paragraf 79 Kommunalverfassung, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt doch gar keinen Anlass!) die Rechtsaufsicht obliegt grundsätzlich in dem Zusammenhang dem Innenministerium und aber jedenfalls nicht der kompletten Landesregierung. Das halte ich für falsch. Aber das ist mal wieder typisch in dem Zusammenhang, dass hier einfach Populismus folgt. Aber auch das Innenministerium sollte hier nicht eingreifen, denn das Beanstandungsrecht bezieht sich – und das steht im Paragrafen 81 drin – auf rechtswidrige Beschlüsse. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es besteht doch gar kein Anlass zum Eingreifen! – Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Wenn Sie mir die Gelegenheit geben, noch zu Ende meinen Satz zu sagen, dann sage ich das genau. Aber, Frau Kollegin, einmal kurz die Entspannung und Ruhe bitte, hier zuzuhören. (Christian Brade, SPD: Genau.) Das Innenministerium sollte, ich wiederhole das, natürlich nicht eingreifen, denn es hat – und das ergibt sich aus 81 – nur auf rechtswidrige Beschlüsse zu reagieren. Und dafür gibt es, auch aus meiner Sicht, in diesem Bundesland keinerlei Anlass. Also natürlich hat es eben nicht einzugreifen. Und jetzt gestatten Sie, dass ich noch einmal differenziere in dem Zusammenhang. Das ist, wenn man sich damit befasst, sozusagen so eine gewisse Eigenart. Auch präventiv sollte es eine solche Weisung nicht geben, denn man sollte auch nicht präventiv in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen, erst recht nicht, wenn es nämlich eigentlich darum geht, dass der eigene Wirkungskreis, wie hier, betroffen ist. Und in ihrem eigenen Wirkungskreis sind die Kommunen eben unabhängig eigenverantwortlich, ohne Weisungen von übergeordneten Stellen erfüllen zu müssen, Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz. Und für Besserwisser, gestatten Sie mir diese Anmerkung, für Besserwisser aus der AfD, (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) die sind da nach dem Willen des Grundgesetzes eben doch nicht gefragt. (Heiterkeit bei Michael Meister, AfD) Fassen wir also das zusammen: Klimaaktivisten der Letzten Generation haben ein anerkennenswertes Ziel. Soweit ihr Weg über Straftaten geht, sind Strafverfolgungsorgane berufen. Vertreter der Kommunen dürfen mit unterschiedlichen Interessengruppen sprechen, das ist sogar ihre Aufgabe. Sie sollten aber keine Straftaten billigen und sich auch nicht nötigen lassen. Drittens – das wissen die in den kommunalen Selbstverwaltungen agierenden Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister aber selbst –, ein Eingreifen im Wege der Rechtsaufsicht ist also nicht geboten. Der Antrag ist daher abzulehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Um das Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster. Horst Förster , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fange mal vorne an beim Herrn Minister. Sie haben angedeutet, ich hätte irgendwo den Klimawandel infrage gestellt. Nein, ich habe im Grunde innerlich Bezug genommen auf ein Gespräch mit Ihnen. Ein Jahr liegt das vielleicht zurück, wo es allein darum ging, inwieweit der allein menschengemachte – da kann ich mich gut erinnern, dass Sie damals die Meinung vertraten, dass man diesen Anteil nicht genau bestimmen kann, aber er überwiegend sei. Allein darum geht es, dass ganz still und heimlich im öffentlichen Diskurs aus dem Anteil des Menschen am Klimawandel das allein Menschengemachte wurde wie ein Dogma. Das habe ich nur gewagt, infrage zu stellen. Ansonsten ist es ja auch so, dass wir einen natürlichen Klimawandel immer schon hatten, der irgendwo auch da mitwirken will. Aber das ist nicht das Entscheidende, das Entscheidende ist hier das Wahnhafte, und dabei bleibe ich auch. Das Anliegen jetzt in allen Ehren, da muss ich doch immer wissen, ob zwischen den Maßnahmen und dem, was ich will, ein vernünftiges Verhältnis besteht. Und wenn die Klimaneutralität 2030, die mit nicht in der Verfassung vorgesehenen Gesellschaftsräten erzwungen werden soll, selbst, wenn die heute eintreten würde oder eingetreten wäre, es hätte nichts geändert. Ich habe kürzlich noch einen Vortrag gehört, wo einer genau von dieser Seite, der heftig den Klimawandel bekämpft, er ausgeführt hat, dass natürlich Deutschland nur im geringen Anteil beteiligt ist und dass selbst, wenn wir alle das Atmen einstellen und die Neutralität heute hergestellt wäre, im Ahrtal wäre trotzdem dieses Unglück passiert. Und weil das alles eben nicht mit nationalen Maßnahmen durchzuführen ist, kann man alles Erdenkliche tun, um den Klimawandel zu bekämpfen, alles in Ehren, man kann aber nicht eine Schwelle überschreiten, wie es hier geschieht, und das irgendwo versuchen zu rechtfertigen, wie auch Frau Oehlrich das tut, die sich ja hinstellt, die die Sekunden zählt und sozusagen der Öffentlichkeit weismachen will, dass wir hier an diesem Tag, dass wir hier die Beschlüsse fassen können, hier umsetzen können, und dann ist die Welt in Ordnung. Nein, das ist wahnhaft! Und dieses wahnhafte Denken verführt natürlich auch zu totalitären Ansätzen, die bei Ihnen, die sich immer demokratisch nennen, ja ganz deutlich erkennbar werden, wenn Sie hier auch noch heute im Grunde ja nichts anderes getan haben, als diese Klimaextremisten und deren Taten zu rechtfertigen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es geht doch ganz eindeutig – und das haben Sie verkannt oder wollen Sie nicht erkennen – um eine politische Bewertung von Straftaten, die Sie bagatellisieren. Und Juristen können ja alles begründen, das war zu allen Zeiten schon so. Und der Herr Innenminister hat das ja auch ganz geschickt gemacht, indem er gesagt hat, also hier, da liegt ja gar keine Nötigung vor. Wissen Sie, es liegt auch rechtlich eine Nötigung vor, zumindest eine versuchte Nötigung, denn es wurde ganz klar der Stadt Greifswald Unheil angedroht, neue Straftaten. Und das nimmt der Minister zum Anlass, um ein Gespräch anzubieten. Aus der Sicht der Täter, sage ich jetzt ganz bewusst, ist hier die Nötigungshandlung erfolgreich erfolgt. Nur der Minister macht es sozusagen freiwillig, er geht freiwillig darauf ein. In der rechtlichen und politischen Bewertung ändert sich gar nichts. Da wird mit Straftaten gedroht, man geht dann großzügig darauf ein, sagt, na ja, mit den Tätern will ich mal reden und dann machen wir gemeinsam eine Resolution. Ich sage dann, dass ich ihr Anliegen unterstütze, Gesellschaftsrat, alles Drum und Dran, weil ich ja nun mal ein GRÜNER bin. Dann ist das jedenfalls, ich will das ja nicht juristisch vertiefen, noch mal, eine versuchte Nötigung ist es immer. Und in der politischen Bewertung, in der Außenwertung ist es das Eingehen, ist es eine politische Erpressung, ganz klar eine politische Erpressung, und nicht mal der Anschein darf entstehen. Und hier nehme ich das vorweg, was ich am Ende noch mal sagen werde, das Problem ist die politische Bewertung. Ich habe es ja eben auch ausgeführt. Was wäre denn, wenn andere Gruppierungen hier solche Maßnahmen ergriffen hätten, wenn etwa von der rechten Seite – was ja völlig legitim wäre, sich gegen Massenmigration, illegale Massenmigration zu wehren –, wenn dort an unseren Staatsgrenzen rechte Gruppierungen oder mittlere Gruppierungen, was nicht links ist, ist ja heute schon rechtsextrem, dort auch die Straßen blockiert hätten, um ein Signal zu stellen, wir wollen nicht jeden beliebig in dieses Land lassen? Dann würden Sie, Herr Minister, das völlig anders sehen, wenn dann mit solchen Mitteln gearbeitet würde und staatstragende Oberbürgermeister oder noch mehr oder Minister, Bundesminister sagen, dann kommt mal her, wir wollen mal reden. Nein, diesen Straftaten, diesen Straftaten kann nicht mit Diplomatie begegnet werden. Dadurch werden sie aufgewertet. Diesen Straftaten, diesen Straftätern muss ganz klar mit dem Strafgesetzbuch begegnet werden! Und, Frau Oehlrich, Sie haben ja auch wieder ganz raffiniert die Kurve hier gekriegt. Aber um terroristische Einordnung geht es gar nicht, um eine terroristische Vereinigung. Es geht – und da ist ja Berlin, selbst die Staatsanwaltschaft in Berlin dicht dran –, es geht um die Einordnung als kriminelle Vereinigung. Und da ist das Einzige, was noch davon abhält die Staatsanwaltschaften, dass in der Bewertung Straftaten hinreichenden Gewichts, dass man da natürlich hier und da alles so und so einordnen kann. Und da spielt natürlich ganz groß rein, dass Klimawandel ja sozusagen wie eine heilige Kuh oder wie eine Monstranz von allen vor sich her getragen wird. Und das rechtfertigt ja quasi alles. Das ist doch auch die politische Wertung an der Stelle, das kann doch niemand leugnen. Und es hat ja auch eine gesellschaftliche Auswirkung. Wir reden über einen Gesellschaftsrat, der ja hier vorgesehen ist. Das ist ein Schritt in die Räterepublik, die Ihnen natürlich gefällt. Ist mir völlig klar, ist ja auch völlig was anderes als das, wie in einer Demokratie entschieden wird. In einer Demokratie entscheiden nicht diejenigen, die die Gewalt anwenden und hier überall wirklich Unglück übers Land bringen. Also ich weiß gar nicht, wie man das rechtfertigen kann, diese Ausmaße von sich über, in welchem Ausmaß man sich hier über die Rechte anderer Bürger, Zigtausender anderer Bürger hinwegsetzt, auch noch in Kauf nimmt, dass da durch die Blockaden Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen, in öffentlichen Diskussionen dann auch noch sagt, tja, das kann eben passieren, wollen wir nicht, aber wenn es passiert, dann ist es eben so, und das irgendwie auch noch versucht zu rechtfertigen. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Und wenn Professor Northoff sich hier hinstellt und dann sagt, ja, was ist denn dabei, wenn man mit anderen spricht, man darf mit anderen sprechen, Oberbürgermeister darf man auch ansprechen – ja, ein Oberbürgermeister darf aber nicht mit anderen sprechen als Folge der Androhung schwerer Straftaten gegen eine Stadt, denn dann sind wir fernab eines Rechtsstaates, lieber Herr Professor Northoff. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und wenn dann, und das ist ja auch die Problematik, dass irgendwelche – Kirchen sind ja nicht mehr das, was man dachte, früher dachte, dass es um den Glauben an den lieben Gott geht, das sind ja heute politische Entscheidungsinstitutionen. (Paul-Joachim Timm, AfD: So ist es.) Wenn dann in den Kirchen zugelassen wird, dass da Pressekonferenzen stattfinden, wenn ein großes Unternehmen Ökoworld sich bereit erklärt, alle Geldstrafen zu bezahlen, und wenn die Herren und Damen Täter sagen, macht uns alles nichts aus, Geldstrafen zahlt ja die Industrie oder andere Spenden, und dann gehen Sie mal in die Tiefe, von wem denn diese Klima-, diese Letzte Generation lebt, welche Spenden sie kriegt! (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Die kriegt Spenden von Institutionen und Vereinen, die öffentlich gefördert werden. Das sind doch die Skandale, die dahinterstehen! Und dass der Staat dann mehr oder weniger auch ohnmächtig zusieht und sich nicht richtig traut einzugreifen, das sind doch alles die Hintergründe, weil da eine ganze Mafia, grün-linke Mafia dahintersteht. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Sie brauchen nur mal nachzugucken, es sind keine leeren Worte, wo die Spenden herkommen! Die stellen ja ihre Leute an, das ist alles offiziell nachlesbar. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die stellen ihre Leute an, die werden geführt, es wird dann etwas anders formuliert, die sind fest angestellt für die Ausführung dieser Straftaten. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und so ein großes Unternehmen wird dann nicht in den Griff genommen als Unterstützung einer kriminellen Vereinigung oder Beihilfe für irgendwas. Nein, das ist ja, das wird dann geduldet, das ist ja ganz toll! Man ist ja für Klimaschutz, also muss man die da unterstützen, die meinen es ja richtig ernst. Die Regierung, die redet ja nur, tut nichts. Ja, das ist unser Staat. Und deshalb ist es, gehört es hier in dieses Haus. Ich will denen keine Bühne bieten. (Heiterkeit bei Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will erreichen, dass dieses Parlament hier ganz klar rechtsstaatlich reagiert und irgendwo vielleicht doch zu erkennen gibt, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) dass das nicht die politische Kultur in Deutschland sein kann, bestimmte Ziele durchzusetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und dann kommt – ja, das darf ich jetzt gar nicht vergessen –, dann kommt Herr Noetzel, ja, der natürlich in der Roten Hilfe groß aktiv ist, (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Michael Noetzel, DIE LINKE, und Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE) wo er sich für den Rechtsstaat einsetzt, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) in besonderer Weise, der hier nichts anderes betreibt als eine blindwütige Hetze mit dummen, dämlichen Unterstellungen! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Wenn sich einer abgrenzt von … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Einen Moment, Herr Förster! Horst Förster , AfD: Bitte? Vizepräsidentin Beate Schlupp: Einen Moment, Herr Förster! Horst Förster , AfD: Ja. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Also wir hatten gestern, glaube ich, das Thema Debattenkultur. (Zuruf von Michael Meister, AfD) Und das, was Sie … Horst Förster , AfD: Ja, das … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Nein, nein, nein, wir diskutieren hier nicht! Sie diskutieren nicht mit mir! (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Ich rede jetzt! Und wir erreichen jetzt einen Bereich, wo ich von Debattenkultur nicht mehr reden möchte. (Jens-Holger Schneider, AfD: Oha!) Man kann hier alles sagen, aber es gibt eine bestimmte Form, in der man es sagen kann. Man kann sich auch bemühen, das Ganze so zu formulieren, man kann zum Ausdruck bringen, was man zum Ausdruck bringen will, (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ohne damit hier politische Beleidigungen oder anderes auszusprechen. Ich weiß, dass die Indemnität ein hohes Gut ist, aber ich bitte nicht, diesen Tatbestand auszureizen. (Heiterkeit bei Minister Christian Pegel) Gerade Ihnen als Juristen muss ich das ja, glaube ich, nicht erklären. Horst Förster , AfD: Gut, dann spreche ich nicht mehr von dummdreisten, sondern von unverschämten, abwegigen Unterstellungen, (Jens-Holger Schneider, AfD: Genau.) die er hier über uns gegossen hat, die sich ja selbst richten. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Ich kann ja nur hoffen, dass viele sich das mit anhören, was Sie da sagen, diese wirklich links-aggressive Hetze. Das sind ja Ihre Lieblingsworte: Hetze, Hass und Hetze. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Diese Hetze, die man hier über sich ergehen lassen muss, ist ja schwer zu ertragen, (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Christian Winter, SPD) schwer zu ertragen. Ich glaube, Sie haben mal irgendwo so einen Strich gezogen. Ja, also wirklich, ich habe das Gefühl, die Grenze zwischen Rechtsstaat und linkem Totalitarismus, die scheint wirklich hier zu verlaufen. Das haben Sie heute sehr deutlich gemacht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Also ich will es mal auf den Punkt bringen: Meine Partei steht natürlich – wir spüren die Beeinträchtigung überall –, wir stehen natürlich voll hinter dem Versammlungsrecht, voll hinter dem Demonstrationsrecht, aber auf der Ebene des Rechts, unter Beachtung des Rechts. Und man kann nicht irgendwie auch nur in Ansätzen diese jedes Maß überschreitenden Aktivitäten dieser sogenannten Letzten Generation rechtfertigen. Und wer das macht, der macht sich schuldig damit, macht sich schuldig und verlässt auch den Boden, meines Erachtens, des Grundgesetzes. Und diese Bagatellisierung, die vor allem von den GRÜNEN kommt, die muss uns doch zu denken geben, diese geteilte Rechtsauffassung: Wenn der dasselbe tut, ist es ganz gut, und wenn der das so macht, ist es ganz schlecht. Nein! Das ist ja auch das Empfinden der Bevölkerung, das ist ja nicht irgendwie populistische Abwehr, dass ich mal irgendwo fünf Minuten zu spät komme. Das sind dermaßen massive Eingriffe, die wir bisher nicht erlebt haben, und dann muss die Feuerwehr kommen und dann können wir, das habe ich erst vor Kurzem erfahren, die können die nicht abnehmen, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) sondern dann kommen die mit dem Presslufthammer und müssen die Straße aufbohren und mit dem Teer da an den Händen, was weiß ich, wegtragen. Und der Staat, seien wir doch ehrlich, guckt doch relativ ohnmächtig zu und überlegt, wo könnten sie wieder eingreifen oder zugreifen, und versucht dann, präventiv vorzugehen. Da sind die natürlich immer wieder neu ermutigt, weil ja letztlich nichts passiert, und dann fällt ihnen was Neues ein. Dann übergießen sie Symbole der Demokratie in der Ausstellung übers Grundgesetz in Berlin. Das stellen Sie sich mal vor, das hätte irgendwer gemacht, irgend so ein Verrückter, ein verrücktes Mitglied, das es ja auch in allen Parteien gibt, der zufällig bei uns mal ein Mitglied geworden wäre, der so was gemacht hätte! Die Welt würde ja Kopf stehen, da würde ja Frau Faeser persönlich anmarschieren und würde da, was weiß ich, alles hinlegen und an die Opfer von, was weiß ich, erinnern, und sagen „Wehret den Anfängen!“. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Jens-Holger Schneider, AfD: Genau.) Nein, wir sagen auch, „Wehret den Anfängen!“, solches Gebaren irgendwo zu rechtfertigen. Ich habe den Eindruck, dass Sie da große Schwierigkeiten haben, das auch hinreichend klarzumachen. Herr Domke hat das ja gemacht. Der hat auch ganz klar gesagt, man muss erkennen, dass natürlich der Zusammenhang da ist, wenn da Drohungen sind, ich werde bedroht mit Straftaten, und dann bin ich bereit zu einem Gespräch. Toll! Und dann wollen Sie sagen, da ist nicht der Zusammenhang zwischen Gewaltandrohung und Reaktion?! Das fällt einem natürlich nicht schwer, wenn man im Grunde derselben Gesinnung ist. Gut, wir haben eine andere Einstellung dazu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2095. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2095 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Maßnahmen zur Versorgungssicherheit bei Humanarzneimitteln ausbauen – Lieferengpässen endlich aktiv begegnen, Drucksache 8/2109. Antrag der Fraktion der CDU Maßnahmen zur Versorgungssicherheit bei Humanarzneimitteln ausbauen – Lieferengpässen endlich aktiv begegnen – Drucksache 8/2109 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister. Katy Hoffmeister , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich vertrete heute meinen Kollegen Glawe. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere an die Sitzung im Januar. Das ist eines seiner Themen, das ihn umtreibt, und insofern darf ich ihn heute hier vertreten. Ich würde Sie aber für den ersten Moment mitnehmen, und zwar in eine Apotheke, in eine Apotheke in diesem Land, die ich vor etwa einem halben Jahr besucht habe, und zwar nicht als Patientin – zum Glück –, also mit anderen Worten, nicht vor dem Tresen, sondern hinter dem Tresen, und im Gespräch und als Gesprächspartnerin für die Apotheker und ihre Mitarbeiter. Und sie wollten mir demonstrieren, wie da die Lage war, und haben es relativ deutlich mit Mucosolvan-Kinderhustensaft versucht zu erklären. Ein Blick in ihr EDV-Warnsystem zeigte zunächst: „vorhanden“ – rot, also nein, „Lieferung möglich“ – „derzeit nicht möglich“. Damals war der Mucosolvan Kindersaft eines von den Medikamenten, die in den Fokus geraten sind, eines von etwa 350 bis 370 Medikamenten, die derzeit damals vergriffen waren. Heute haben wir einen Versorgungsmangel, der sogar dazu führt, dass das Bundesministerium für Gesundheit eine Versorgungsmangelfeststellung in die Welt gesetzt hat, unter anderem beispielsweise für antibiotikahaltige Säfte für Kinder, zuletzt im April 2023. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gefreut haben wir uns, und wir haben es erfreut zur Kenntnis genommen, dass inzwischen auch die Sozialministerin Drese offenbar den Ernst der Lage erkannt hat und sich Gedanken um die Arzneimittelversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern macht. Liebe Frau Ministerin, das ist ein erster und richtiger Schritt. Im Januar nämlich noch, als wir unseren ersten Antrag dazu eingebracht haben, hatten wir den Eindruck, dass das Problem eher heruntergespielt werden sollte und wieder mal auf die gleiche, immer wieder gleiche Tour auf den Bund verwiesen werden sollte, obwohl schon zu diesem Zeitpunkt der Ernst der Lage klar war. Inzwischen aber haben sich die Lieferengpässe bei den Arzneimitteln und aktuell insbesondere bei den Antibiotika für Kinder weiter verschärft. Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte hat erst kürzlich wieder in einem Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach erklärt, dass die Gefährdungslage erheblich sei, und das insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Versorgung erfolge gegenwärtig weder kindgerecht, so der Bundesverband, noch nach den geltenden Leitlinien. Viele Bundesländer, darunter auch M-V, haben inzwischen reagiert und die Einfuhr von nicht zugelassenen Antibiotika ermöglicht. Ich habe allerdings Zweifel daran, dass das eine langfristige und möglicherweise auch als kurzfristige Lösung geeignet sein kann. Schließlich besteht der Antibiotikamangel europaweit, inzwischen übrigens nicht nur in den Apotheken, sondern auch in den Krankenhäusern, denn die Nachfrage ist überall hoch. Doch auch in vielen weiteren Bereichen herrschen Engpässe: Blutdrucksenker, Fiebersäfte, Krebsmedikamente, um nur einige Beispiele zu nennen. Mittlerweile sind laut Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte rund 480 Medikamente von den Lieferengpässen betroffen, im Vergleich zum Januar noch mehr also, als es nämlich nur 370 waren. Die Bestrebungen auf Bundesebene kommen zu spät und sind nicht ausreichend. Der Gesetzentwurf von Herrn Lauterbach hat noch immer nicht den Bundestag und schon gar nicht den Bundesrat passiert. Folglich wissen wir auch nicht, welche Maßnahmen konkret eingeleitet werden sollen. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Und das, meine Damen und Herren, ist auch auf Bundesebene zu wenig, viel zu wenig. (Sebastian Ehlers, CDU: So ist es.) Die Verschärfung der Lieferengpässe zeichnet sich hingegen bereits fast seit einem halben Jahr ab, und auch auf Landesebene vermisse ich das kraftvolle und engagierte Engagement und die Initiative, die Problematik ernsthaft anzunehmen und ihr vor allem entgegenwirken zu wollen. Es zeigt sich immer deutlicher, dass wertvolle Zeit verstrichen ist, ohne dass entgegengesteuert wurde. (Daniel Peters, CDU: So ist es.) Und dabei ist auch uns klar, meine Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das nicht von heute auf morgen geht, dass es nicht von heute auf morgen möglich ist, die Lieferengpässe zu beseitigen. Und wir wissen auch, dass das nicht allein durch das Land Mecklenburg-Vorpommern gelöst werden kann. Dies darf jedoch aber kein Argument sein, sich aus der Verantwortung herauszuziehen oder zu schleichen und zu sagen, ja, wir sehen das Problem, aber um die Lösung sollen sich bitte andere, wenn möglich der Bund oder gern auch die EU, kümmern. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Andere Bundesländer sind uns da voraus. In Mecklenburg-Vorpommern hat es jedenfalls seit Januar aus unserer Sicht keine ernst gemeinten Initiativen gegeben, um das Problem zu lösen. Inzwischen scheint, wenn man den jüngsten Äußerungen folgt, zumindest deutlich zu werden, dass es kein Erkenntnisdefizit bei der Landesregierung mehr gibt. Ein guter Zeitpunkt, aus unserer Sicht, unseren heutigen Antrag als Anlass zu nehmen, endlich auch auf Landesebene aktiv zu werden und eine Strategie dafür zu erarbeiten. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die im vorliegenden Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen sind, das wissen wir, kein Allheilmittel. Und wir wissen auch, dass sie das Problem alleine nicht vollständig lösen können. Klar ist aber auch, dass sich dadurch nicht, dass sich dadurch das Problem jedenfalls mindern lassen kann. Sie sind ein Ausgangspunkt aus unserer Sicht und eine echte Diskussionsgrundlage, und ich bin davon überzeugt, dass ausreichend Expertise im Land Mecklenburg-Vorpommern vorhanden ist, um eine landesspezifische Strategie zu erarbeiten. Klar ist, dass es sich bei der Bewältigung und Lösung der Lieferengpässe um eine langfristige, eine Daueraufgabe handelt. Umso früher man aber damit angefangen hätte, desto geringer wären vielleicht die auch jetzt eingetretenen Ausmaße zu sehen gewesen. Doch gerade mit Blick auf den Herbst, meine Damen und Herren, machen wir uns in besonderer Weise Sorgen, denn bis dahin müssen Maßnahmen eingeleitet werden, um Lieferengpässe und Versorgungsengpässe in großen Dimensionen zu vermeiden. Damit Deutschland wieder Apotheke der Welt wird, braucht es Anstrengungen und Maßnahmen auf allen Ebenen, und dazu zählt auch die Landesebene. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sabine Enseleit, FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Um das Wort gebeten hat für die Landesregierung die Sozialministerin Frau Drese. Ministerin Stefanie Drese: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema Lieferengpässe beschäftigt uns bereits seit längerer Zeit. Daher hatte ich bereits im Januar dieses Jahres in meiner Landtagsrede über das Thema informiert. Ein paar Grundsätze möchte ich noch einmal nennen. Die Ursachen dieser Lieferengpässe sind vielfältig und reichen von Qualitätsmängeln bei der Produktion über Lieferverzögerungen bei Ausgangsstoffen und Verpackungsmaterialien bis hin zu einer gestiegenen Nachfrage im Zusammenhang mit ungenügenden Produktionskapazitäten oder dem Marktrückzug von Produzenten aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit. Die Globalisierung und der Preisdruck im Pharmamarkt haben bei einer Vielzahl von Wirkstoffen und Arzneimitteln zu einer Konzentration auf wenige Herstellungsstätten, die darüber hinaus zum Großteil in Drittstaaten liegen, geführt. Diese Entwicklung abzubremsen oder sogar umzukehren, wird lange dauern und erfordert ein gemeinsames, ein koordiniertes und ein entschlossenes Agieren – auch auf europäischer Ebene. Gleichzeitig möchte ich aber betonen, auftretende Lieferengpässe bedeuten in der Regel nicht, dass Patientinnen und Patienten in unserem Land keine ausreichende Versorgung mit geeigneten Arzneimitteln erfahren. In der Regel kommen andere geeignete Medikamente oder alternative Therapien in Betracht. Und hier kommt eine große Stärke unseres Gesundheitssystems zum Tragen: unsere Ärztinnen und Ärzte sowie unsere Apotheken, die nicht nur im Internet auffindbar sind, sondern auf den Marktplätzen und in den Einkaufspassagen überall im Land. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, ausdrücklich dem medizinischen Personal und den Apothekerinnen und Apothekern im Land für die exzellente Behandlung, Betreuung und Beratung zu danken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie leisten schon seit Längerem einen ganz entscheidenden Beitrag, um möglichst alle Patientinnen und Patienten trotz Lieferengpässen in ausreichendem Maß mit den erforderlichen Arzneimitteln zu versorgen. Dennoch besteht natürlich großer Handlungsbedarf, denn die Zahl der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelisteten Lieferengpässe ist hoch und ist in letzter Zeit angestiegen. Dieses Bild wird mir von den Akteuren im Gesundheitswesen ebenfalls gespiegelt. Aktuell sind insbesondere antibiotikahaltige Kinderarzneimittel betroffen. Als eine wichtige Maßnahme wurde deshalb beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein Beirat „Liefer- und Versorgungsengpässe“ eingerichtet. Aufgabe des Beirates ist es, die Versorgungslage mit Arzneimitteln zu beobachten und zu bewerten, die Versorgungsrelevanz eines Lieferengpasses unter Berücksichtigung möglicher bestehender Therapiealternativen zu beurteilen sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgungssituation auszuarbeiten. Sowohl die Apothekerverbände als auch die Krankenkassen, die Pharmaindustrie sowie medizinische Fachgesellschaften sind hier vertreten, so, wie es der Antrag der CDU-Fraktion fordert. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Sehr gut!) Eine weitere wesentliche Maßnahme ist die Schaffung von Anreizen, (Sebastian Ehlers, CDU: Nehmen Sie den Rückenwind mit, Frau Drese!) um die Wirkstoffproduktion von unter anderem Antibiotika wieder nach Europa zu verlagern. Auch das eine Forderung im Antrag, leider ist da unter Minister Spahn nichts geschehen. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Nachdem hier jahrelang nichts passiert ist, liegt mittlerweile der Gesetzentwurf zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, kurz ALBVVG, vor. Ganz konkret schlägt darin Gesundheitsminister Lauterbach vor, dass Arzneimittel mit altersgerechten Darreichungsformen für Kinder künftig bei der Festbetragsgruppenbildung unberücksichtigt bleiben sollen. Pharmazeutische Unternehmer können ihren Abgabepreis für diese Arzneimittel einmalig um bis zu 50 Prozent über den zuletzt geltenden Festbetrag anheben. Darüber hinaus soll die Zuzahlungsfreistellungsgrenze für festbetragsgeregelte Arzneimittel gesenkt werden. Das sind ganz konkrete Anreize für die Industrie, um eine Herstellung in Europa zu begünstigen. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass niemand die Industrie zwingen kann, diese Anreize auch zu nutzen. Auch weitere Forderungen des CDU-Antrags sind im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz beziehungsweise durch Änderungen der Apothekenbetriebsordnung bereits berücksichtigt, etwa durch den Ausbau von Entscheidungsspielräumen der Apotheken selbst. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, endlich tut sich also etwas. Ich kann Ihnen auch versichern, dass die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder und des Bundes hier in einem stetigen Austausch sind, um mit der Situation umzugehen und die Lage mittel- und langfristig zu verbessern. Der Entwurf der Bundesregierung zum Gesetz mit der flotten Abkürzung ALBVVG befindet sich derzeit im Bundesratsverfahren mit Fristverkürzung. Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Fristverkürzung, damit die neuen Regelungen so schnell wie möglich wirksam werden können. Wir unterstützen zudem alle Anstrengungen der EU und des Bundes, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung beitragen sollen. Dies gilt insbesondere für die Verbesserung der Verfügbarkeit von Fiebersäften, speziellen Antibiotika und anderen Medikamenten, die für die Behandlung von Kindern benötigt werden. Sie werden es sicherlich registriert haben, dass deshalb das Landesamt für Gesundheit und Soziales als zuständige Behörde für den Vollzug des Arzneimittelgesetzes in Rücksprache mit meinem Ministerium am 8. Mai eine Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt hat. Wir gestatten damit, dass Apotheken und pharmazeutische Großhändler unbürokratisch agieren können, um unter bestimmten Voraussetzungen Antibiotikasäfte für Kinder ohne zusätzliche Genehmigung nach Deutschland einzuführen und dort in den Verkehr zu bringen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Auch das ist eine pragmatische und patientenorientierte Maßnahme in Reaktion auf den bundesweit angezeigten Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Versäumnisse der vergangenen Jahre und Jahrzehnte können wir nicht kurzfristig beseitigen. EU, Bund und Länder stellen sich aber nun entschlossen dem Problem, und mit der Ärzte- und Apothekerschaft haben wir starke und kompetente Partner an der Seite, die das Patientenwohl auch in schwierigen Versorgungssituationen jederzeit im Blick haben. Dafür danke ich von Herzen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Stein. Thore Stein , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Frau Ministerin Drese hat ja gerade sehr richtig ausgeführt, dieses Problem, was uns hier auf den Tisch gelegt wird, beziehungsweise der Umgang mit diesem Problem ist ja kein Problem, was irgendwie gestern vom Himmel gefallen ist. Und wenn wir uns einmal angucken, wer in den letzten 10 Jahren das Bundesgesundheitsministerium innehatte, oder wenn wir jetzt 20 Jahre angucken, dann waren das entweder die CDU oder die FDP und jetzt erst seit Kurzem die SPD. Und ich bezweifle, dass ein solcher Antrag vor drei Jahren hier mit Überschrift „CDU-Fraktion“ im Landtag vorgelegt worden wäre. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das gehört ja zur Wahrheit auch dazu. (Katy Hoffmeister, CDU: Da gab es aber auch keinen Mangel.) Und selbstverständlich gab es, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) selbstverständlich gab es auch schon vor fünf Jahren einen Mangel, Frau Hoffmeister. (Sebastian Ehlers, CDU: Sie haben selber Kinder.) Da empfehle ich ein wenig Recherche, (Sebastian Ehlers, CDU: Nicht in dem Maße.) wobei Sie das ja auch nur stellvertretend heute hier gehalten haben. Aber bereits vor fünf Jahren hatten wir circa 200/250 Präparate, die als nicht ausreichend verfügbar angezeigt waren. Herr Spahn hat seinerseits auch ganz hervorragend reagiert und hat gesagt, ihr müsst euren Mangel etwas früher anzeigen. Ganz toll! Also wir wussten immerhin schon zwei Monate früher, dass es demnächst einen Mangel geben würde. Den Mangel abzustellen, auf die Idee ist er wohl nicht gekommen, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) hat es zumindest nicht geschafft. Er ist ja auch nicht mehr Gesundheitsminister – nicht unbedingt die schlechteste Personalentscheidung in den letzten Jahren, wobei der, der jetzt nachkam, auch nicht unbedingt besser ist. (Nikolaus Kramer, AfD: Maskendeals waren wichtiger.) Die Maskendeals, ja, sicherlich. So eine Villa kostet ja auch Geld in Berlin. Schauen wir mal die Problemursachen an, wenn wir uns über eine Lösung unterhalten wollen, weil was Frau Ministerin Drese eben dargestellt hat, sind ja auch nur kurzfristige Ansätze, um der wirklich eklatanten Mangelsituation im Ansatz Herr zu werden. Aber das ist ja eher eine Kriegswirtschaft als jetzt irgendwie was nachhaltig Langfristiges. Und das Problem ist ja, dass wir schon seit den 1980er-Jahren eigentlich angefangen haben in Europa, unsere Arzneimittelproduktion ins Ausland zu verlagern, insbesondere nach Asien, dort, wo wir die Werkbank der Welt gesehen haben, und dort, wo wir glaubten, dass man für uns, für Europa eben günstig produzieren würde. Und das hat ja auch tatsächlich bis in die 90er-Jahre, Ende der 90er-Jahre ganz hervorragend funktioniert. Es wurden, zu sehr günstigen Preisen wurden die Grundwirkstoffe hergestellt, während sie häufig in Europa oder auch in den USA nur noch zum Endprodukt zusammengemischt worden sind. Und nun haben wir das Problem, dass auf der einen Seite auch in Asien die Lohnkosten steigen. Wir haben das Problem, dass die Herstellungskosten steigen aufgrund eben des generellen Anstiegs auch von Energie- oder Grundrohstoffen. Und wir haben das Problem, dass auch in Asien mittlerweile ein deutlich größerer Markt vorhanden ist, der sich noch dazu auch teilweise abspaltet und sagt, wir produzieren erst mal für unsere Bürger, für unsere Menschen zuerst, was ja auch durchaus naheliegend ist. Und das führte eben dazu, dass gerade in Corona-Zeiten neben Lieferengpässen aber eben auch eine Ausfuhrbeschränkung eingeführt worden ist, da diese Länder ihre Präparate erst mal für sich selbst behalten wollten. Und das führte dann eben zur Eskalation einer Situation, die sich ja schon über Jahrzehnte eigentlich abgezeichnet hat. Und während man in Deutschland nun also allerlei wunderschöne Papiere erstellt mit ganz tollen Namen – die Abkürzung habe ich schon wieder vergessen –, ist es so, dass andere Länder in Europa da deutlich pragmatischer rangehen. Alleine in Frankreich wurde es zur einer Art Chefsache erklärt, und innerhalb von zwei Jahren hat man also die Paracetamol-Herstellung einfach ins Land zurückgeholt, massiv staatlich gefördert und subventioniert und hat sie wieder neu aufgebaut. In Österreich investiert gerade Novartis 100 Millionen Euro, um die Penicillin-Herstellung für ganz Europa dadurch sicherzustellen, und in Deutschland erstellen wir Papiere. Immerhin, wir erstellen Papiere. Aber ich kann Ihnen versprechen, in Deutschland wird es in absehbarer Zeit wahrscheinlich keine eigene Produktion geben, da einfach die entsprechenden Konzerne gar kein Interesse daran haben, sich erst mal jahrelang mit bundesdeutscher Bürokratie herumzuschlagen, um sich dann im Zweifelsfall nach wie vor hier zu sehr ungünstigen Produktionsbedingungen auf den Markt zu begeben. In dem Fall ist Europa tatsächlich vielleicht Hoffnung auch für Deutschland, denn andere europäische Staaten machen es da deutlich besser. Und darin liegt ja letztendlich einfach die Lösung der ganzen Geschichte: Wir müssen gucken, dass wir die Produktion ins eigene Land zurückholen. Wir müssen gucken, dass wir diese Produktion auch in Absprache mit europäischen Partnern so verteilen, dass am Ende der gesamte europäische Raum davon profitiert. Und wir müssen natürlich auch damit uns irgendwo eingestehen, dass die Zeit einer äußerst billigen Versorgung mit Medikamenten eben auch vorbei ist. Da müssen auch die Krankenkassen mitziehen, die natürlich auch ein Problem haben, da wir ja mittlerweile auch noch einige Millionen Menschen mehr in diesem Land medizinisch mitversorgen. Jetzt können Sie gleich wieder aufschreien. Es ist ein Problem.: Diese Menschen belasten unsere Sozialsysteme, sie belasten auch das Gesundheitssystem, und natürlich fehlt dann an anderer Stelle eben das Geld. Das ist auch die Wahrheit. Und jetzt müssen wir noch mal genau dahin zurückkommen, dass wir eben in dem Moment, wo wir dieses Problem langfristig in den Griff bekommen wollen, kommen wir nicht drum herum, hier auch die Hürden deutlich abzusenken, die dazu führen, dass Hersteller in Deutschland gar kein Interesse an einer Produktion haben. Und dann, denke ich, wird es auch klappen, denn selbstverständlich haben diese Hersteller ja auch ein Interesse daran, für den europäischen Markt, der ja nach wie vor große Geldmengen letztlich auch für das Gesundheitswesen ausgibt, hier zu produzieren und hier auch entsprechende Marktanteile zu haben. Und ganz zuletzt, weil es bisher noch gar nicht angesprochen worden ist, sollten wir uns in eine Richtung Gedanken machen, und zwar der Prävention, denn das ist ja auch leider etwas, was sich seit Jahrzehnten verschärft, dass wir einen unglaublich hohen Einsatz von Medikamenten haben, gerade auch im Bereich der Kindermedizin. Also, dass die Fiebersäfte knapp werden, liegt auf der einen Seite daran, dass die Grundstoffe fehlen. Es liegt aber auch daran, dass mittlerweile heute viel zu leichtfertig mit der Verschreibung von Medikamenten umgegangen wird, was zum einen daran liegt, dass sicherlich auch die Eltern deutlich weniger entspannt sind, wenn es um Fieber bei Kindern geht. Das war früher eine ganz normale Kinderkrankheit. Da hat man sie ins Bett gelegt und nach zwei Tagen war es auch wieder vorbei, und heute muss sofort das Fieber gesenkt werden, was medizinisch noch dazu in weiten Teilen häufig auch noch kontraproduktiv ist. Auch da müssen wir hin, dass wir eben sagen, wir müssen gucken, dass wir gesunder bleiben. Wir haben allein im Bereich der Jugendlichen, haben wir enorme Anstiegsraten, was das Übergewicht angeht. Und Übergewicht ist nun mal einer der Hauptgründe für die ganzen Krankheiten, die wir heute in der Gesellschaft haben. Und bevor wir jetzt also uns immer nur die Frage stellen, wie kriegen wir die ganzen Krankheiten in den Griff, sollten wir uns vielleicht mal die Frage stellen, wie schaffen wir es eigentlich, dass wir als Gesellschaft insgesamt gesünder werden, dann brauchen wir auch nicht mehr ganz so viel von diesen lustigen Pillchen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – René Domke, FDP: Weg mit dem Snackautomaten da draußen!) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich gehe davon aus, Herr Fraktionsvorsitzender Domke, das war jetzt kein Antrag? (René Domke, FDP: Das war ein Zwischenruf.) Ich dachte, Sie beantragen, den abzuschaffen? (allgemeine Heiterkeit – Zuruf von René Domke, FDP) Gut. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Torsten Koplin , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde, dass die Fraktion der CDU hier ein höchst brisantes Thema aufgerufen hat. Und, Frau Hoffmeister, das fiel gedanklich nicht schwer, Ihnen in die Apotheke zu folgen, und alles, was Sie über die Situation beschreibend gesagt haben, das ist durchaus zutreffend. Die Reaktion auf einen Redebeitrag vorhin, indem Sie sagten, also vor fünf Jahren hätte das Problem noch nicht bestanden, das kann jetzt eigentlich nur von Unkenntnis geprägt sein. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Wir haben wirklich seit 2013 in einer gewissen Unregelmäßigkeit, aber immer und immer wieder dieses Thema hier im Landtag behandelt, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) mit verschiedenen parlamentarischen Instrumenten, seien das die Kleinen Anfragen oder Anträge wie zuletzt 2019 durch die Linksfraktion. Und es war die CDU-Fraktion, die uns hat abtropfen lassen mit Argumenten wie, ich zitiere mal, vorgetragen durch den Abgeordneten und Minister Herrn Glawe: (Katy Hoffmeister, CDU: Dann fällt es Ihnen doch umso leichter, jetzt zuzustimmen.) „Die Versorgungsprobleme …“ Ich komme noch drauf. „Die Versorgungsprobleme werden natürlich auch durch Alternativpräparate ausgeglichen.“ Punkt und fertig mit der Argumentation! Und brisant: „… bei Krebsmedikamenten sehe ich das Problem nicht so groß, weil da … deutlich bessere Medikamente“ entwickelt werden. Auch hier Zitatende nach dem Punkt. Sie haben sich das damals aus unserer Sicht viel zu leicht gemacht und sind jetzt an dem Punkt, wo Sie sagen, ja, da muss gehandelt werden. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) In der Tat waren damals etwa 250/260 Medikamente – ohne Impfstoffe – nicht zu beziehen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Jetzt haben wir fast doppelt so viele, die nicht zu beziehen sind, und ernst zu nehmende Studien gehen davon aus, dass sich diese Zahl erhöhen wird in den vierstelligen Bereich, es sei denn, wir können wirksam dagegen angehen. Ich bin der Gesundheitsministerin sehr dankbar, dass sie diesen Weg, der im Rahmen des Möglichen, diesen Weg gegangen ist und Wege eröffnet hat, an Medikamente heranzukommen, die bislang hier nicht zugelassen sind. Das ist eine janusköpfige Angelegenheit, weil wir etwas darauf geben können, dass die Medikamente von hoher Qualität sind, die abgegeben werden, und wir müssen uns jetzt darauf verlassen, dass auch unter diesen Umständen diese hohe Qualität weiter gewährleistet wird. So sehr ich diesen Weg hier lobe im Rahmen des möglichen Instrumentariums zunächst, habe ich einen kritischen Blick auf das Agieren des Bundesgesundheitsministers Lauterbach. Ich erkenne unbedingt an, dass er nach einer Lösung strebt, und es hat natürlich etwas für sich, wenn man sagt, also wir nehmen mal Begrenzungen aus den Regularien heraus, insbesondere eben für Kinderarzneimittel, wo man sagt, also die Rabattverträge gelten da nicht mehr, für Festbeträge werden wir das 1,5-Fache auszahlen. Das wird zu etwas führen, aber der Markt oder die Medikamente, die auf dem Markt sind, werden dadurch nicht mehr. Es wird zu höheren Verteilungskämpfen kommen, es wird zu höheren Preisen kommen, die aufgerufen werden. Diese Preise sind dann von den Kranken-, in den meisten Fällen von den Krankenkassen zu bezahlen. Wir haben im vergangenen Jahr gerade eine Notoperation bei der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene gehabt, weil die Gesamtfinanzsituation sehr angespannt ist. Die wird dadurch überhaupt nicht besser. Und es werden sich also Verteilungskämpfe neu aufzeigen. Womit auf alle Fälle zu rechnen ist, dass die Pharma mehr Geld einstreichen wird. Und wir sagen, wir müssen unbedingt – und da bekräftigen wir die Haltung der LINKEN auch aus vorherigen Zeiten –, wir müssen eine eigene Wirkstoffproduktion aufsetzen in Deutschland. 68 Prozent der Wirkstoffproduktion ist in Asien, in China und Indien, die eigene Bedarfe haben logischerweise und da eben auch die von der Frau Ministerin beschriebenen Mechanismen wirken. Eigene Wirkstoffproduktion unter den Kriterien, die jetzt in Rede stehen durch das Eckpunktepapier aus dem Dezember vergangenen Jahres, mit dem 1,5-Fachen wie ich sagte, das wird nicht den Anreiz bieten, dass diejenigen dann die Wirkstoffproduktion hierher verlagern. Wir sehen da die öffentliche Hand in der Pflicht. Wir sagen, Wirkstoffproduktion gehört auch nach Deutschland (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und auch in öffentliche Hand. Warum? (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Weil es existenziell Daseinsvorsoge ist. Es ist unmöglich! (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Ich habe – genauso, wie Frau Hoffmeister das beschrieben hat (Zuruf von Daniel Peters, CDU) mit dem Blick und den Erfahrungen in der Apotheke –, ich habe auf meinem Handy die Sorgen einer Familie, die Odyssee, an Fiebersäfte ranzukommen für ein Kind mit weiteren Erkrankungen. Da hat es eine große Brisanz. Das, was ich da zu lesen bekam, die Angst, die springt einen förmlich an. Das sind existenzielle Sachen, das kann man nicht dem Markt frei überlassen und sagen, werden die Konzerne sich dann herablassen und werden die das machen. Möglichkeiten haben sie jetzt erweitert bekommen, aber das ist keine Gewissheit, und wir haben eine Verantwortung für die medizinische Versorgung, insbesondere für Kinder, insbesondere bei schweren Erkrankungen, bei Medikamenten für Therapien bei Krebserkrankungen. Da müssen wir was machen! Da können wir nicht uns als Bittsteller hinstellen, da müssen wir selber Gestaltungsmöglichkeiten haben! (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Dass da was geht, dass da was geht … (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Wie bitte? (Daniel Peters, CDU: Ist es da in den Ländern, wo es so läuft, besser? Schauen Sie sich das mal an!) Ich habe mich beschäftigt mit der Wirkstoffproduktion in Indien (Zuruf von Daniel Peters, CDU) unter äußerst unwürdigen Bedingungen und unter äußerst fragwürdigen umweltpolitischen Bedingungen, wo dann … Da gibt es auch Gesetze für den Umwelt- und Naturschutz in Indien, werden aber stark missachtet – vergiftete Böden, vergiftete Flüsse. Da dürfen wir doch nicht wegschauen und sagen, macht ihr mal weiter! Nein! Wir sind da in einer globalen Verantwortung und zuvorderst in einer Verantwortung für die Menschen in unserem Land, deswegen unsere Position an dieser Stelle. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley. Anne Shepley , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Auch ich stehe heute hier für einen Kollegen. Sie wissen, dass unser gesundheitspolitischer Sprecher Dr. Harald Terpe ist. Nichtsdestotrotz hat er mich natürlich sehr gut auf diese Rede vorbereitet, und wir hatten gestern noch Gelegenheit, uns natürlich auch noch mal in Tiefe mit dem Antrag zu beschäftigen. Es wurde hier schon gesagt, der Antrag der CDU greift ein sehr aktuelles Problem in der Bereitstellung einer Reihe von Arzneimitteln für die bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten auf. Auch, wenn bei etwa 100.000 in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln Lieferengpässe für etwa 480 nicht so viel erscheinen mögen, wenn man jetzt nach den reinen Zahlen geht, ergibt sich die Brisanz – und auch das ist heute schon gesagt worden – daraus, dass unter ihnen zum Beispiel Antibiotika, einige bekannte Präparate zu Krebsbehandlung, Blutdrucksenker oder Fiebersäfte für Kinder zu finden sind. Und ich glaube, alle Eltern in diesem Raum werden mir zustimmen, dass es kaum eine schlimmere Situation für Eltern gibt, als dazustehen, zu wissen, ich brauche jetzt einen Fiebersaft, meinem Kind geht es nicht gut, in die Apotheke zu gehen und den nicht bekommen zu können. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Das Gleiche gilt natürlich für alle anderen Menschen, die Medikamente brauchen und diese nicht bekommen. Ich glaube, helfen zu wollen, ist doch etwas, was uns allen gerade bei unseren Familien, Freunden, Bekannten wichtig ist. Und dass diese Situation so nicht haltbar ist, ist uns auch allen klar, und da sind wir uns auch alle einig. Jahrzehntelang galt Deutschland als Apotheke der Welt und die Bevölkerung war an eine sichere Versorgung mit Medikamenten gewöhnt, kannte also keinen Mangel. Vielmehr wurde sogar über eine Über- oder Fehlversorgung diskutiert. Es stellt sich also die Frage, wie es zu den Lieferengpässen kommen konnte. Die Ursachen sind vielfältig, bahnten sich unterschwellig seit vielen Jahren an und verschärften sich unter den Bedingungen der Pandemie. Ursächlich könnte man unter anderem den Rückzug von Generikaherstellern aus Deutschland und Europa, Lieferketten- und Qualitätsprobleme bei Herstellern aus China und Indien für Rohstoffe der Arzneimittelherstellung, Marktaustritte oder Sortimentsreduzierung aus betriebswirtschaftlichen Gründen nennen. Verehrte Kolleg/-innen, der Sicherstellungsauftrag für die Arzneimittelversorgung liegt ausweislich des Apothekengesetzes bei den Apotheken. Dieser Versorgungsbereich gehört zu den am strengsten regulierten Sektoren im Gesundheitssystem und unterliegt vornehmlich der EU- und Bundesgesetzgebung, auch das ist heute schon angesprochen: das Apothekengesetz, die Versorgungssicherungsverordnung, SGB V und so weiter. Demzufolge liegt die Verantwortung für wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der Lieferengpässe beim Bundesgesetzgeber und bei der Bundesregierung und den ihnen nachgeordneten Behörden. Auch das ist heute schon angesprochen worden. Und damit sind wir bei der Frage, ob die Forderungen der CDU-Fraktion an die Landesregierung geeignet und ausreichend Erfolg versprechend sind, die Medikamentenversorgung nachhaltig und zeitnah sicherzustellen. Die Forderung, eine Strategie mit landes- und bundesseitigen Maßnahmen zu erarbeiten, wie unter II formuliert, klingt wohlfeil angesichts der in der Begründung des Antrages ja auch eingeräumten fehlenden gesetzgeberischen Zuständigkeit des Landes. Das lässt sich auch durch eine Einbindung der unter I., unter II., Entschuldigung, II.1 genannten Partner/-innen nicht ändern. Der geeignete Ort für die Landesregierung, auf die Bundesgesetzgebung Einfluss zu nehmen, ist die Gesundheitsminister/-innenkonferenz, auf der die Behandlung der Thematik ja wohl in Kürze auch vorgesehen ist. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die unter II des Antrages subsumierten Aspekte 2 bis 6 befinden sich übrigens teilweise – die Ministerin hat dazu ausgeführt – im Prozess der gesetzlichen Umsetzung auf Bundesebene. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Einen Moment, Frau Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist zwar nicht wirklich laut durch Zwischenrufe, aber es ist sehr laut im Untergrund. Es finden offensichtlich so viele Gespräche statt, ich hatte Mühe, Abgeordnete zu identifizieren, die der Rednerin auch zuhören und sich nicht unterhalten. Ich finde das auch der parlamentarischen Debatte nicht angemessen und bitte doch, die Gespräche zwischen den Bänken auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Und jetzt können Sie fortsetzen, Frau Shepley. Anne Shepley , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Und jetzt kommt natürlich auch das spannendste Wort meiner Rede, deswegen ist es vielleicht auch gut, jetzt zuzuhören, denn der nächste Satz heißt nämlich: Jedenfalls liegt der Referenten/-innenentwurf zum, die Abkürzung ist ALBVVG, das ganze Wort ist Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – haben wir wieder was gelernt, ich zumindest –, zur Abgabe von Stellungnahmen auch durch den Bundesrat bereit. Im Gesetz sind unter anderem strukturelle Veränderungen im Generikabereich, Änderungen in der Preisbildung als Anreize für die Hersteller/-innen und Apotheker/-innen, die fehlenden Arzneimittel bereitzustellen, Diversifizierung von Lieferketten, von Wirkstoffen, Bevorzugung von EU-Produzent/-innen bei der Ausschreibung, Bevorratungsverbesserung und Frühwarnsysteme bezüglich drohender Engpässe vorgesehen. Wir sehen wieder, es ist ein großes komplexes Thema, was wir sicherlich nicht in zwei Minuten hier im Landtag klären werden. Die Vorgängerregierung und die jetzige mögen in den Augen der CDU-Fraktion nicht schnell genug sein, jedenfalls aber schneller und der Lösung näher als Sie selbst, verehrte Kolleg/-innen von der CDU! Wir werden uns bei Ihren Antrag enthalten müssen und wir danken für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel. Barbara Becker-Hornickel , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es ist ein aktueller Antrag, den die CDU uns hier heute vorgelegt hat, den wir natürlich begrüßen. Wir haben uns lang und breit jetzt darüber unterhalten und es wurde vorgetragen, wie die Situation der Medikamentenlage bei uns im Lande ist. Und ja, auch wir haben uns im Januar damit beschäftigt und es ist überhaupt nicht wirklich besser, sondern kritischer geworden. Ich danke Frau Hoffmeister für die Mitnahme in die Apotheke. Ich habe die Situation oder wir konnten uns die Situation ja auch sehr gut vortragen lassen auf dem Apothekertag in Rostock, wo wir durchaus auch hier die Meinung der Apotheker mitnehmen durften, denen – die natürlich gezeigt haben, dass sie aufgrund ihrer Kenntnisse durchaus jetzt nicht wirklich umfassend in der Lage waren, aber sie haben gezeigt, sie sind tätig geworden, was man in so einer Krise machen kann, und das war sehr erfolgreich –, und ich denke, dafür steht ihnen auch unser Dank zu. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, FDP, Sebastian Ehlers, CDU, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wir begrüßen auch die Initiative der Ministerin, auch hier in M-V die Medikamente zu erlauben, die keine entsprechende Zulassung haben. Aber das darf doch nicht die Lösung sein für alle Zeit! Das ist – auch das fiel hier schon – ein erster Schritt. Wir sprechen hier von lebenswichtigen Medikamenten. Es sind ja nicht nur die Kindersäfte. Wir wissen, auch 99 Prozent aller Medikamente können schon aktuell geliefert werden, aber es fehlen trotzdem Medikamente. Wir reden über Leben, über unsere Gesundheit, über Zukunft und Gesundheit unser Kinder. Die Lage ist einfach ernst. Sie ist zu ernst, um hier Bashing zu betreiben. Wir müssen in die Zukunft schauen! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Die große Aufmerksamkeit, ja, haben die antibiotikahaltigen Säfte für Kinder hervorgerufen, und hier hat auch die Bundesregierung den Versorgungsmangel festgestellt. Und – ich habe das Wort geübt, ich hoffe, ich kriege es jetzt auch raus – das Bundeskabinett hat hierzu das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz beschlossen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Christine Klingohr, SPD: Super! – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!) Danke! So, und auch insbesondere für die Kinderarzneimittel werden die Preisregeln gelockert, Festbeträge und Rabattverträge werden abgeschafft. Um den Lieferengpässen allgemein zu begegnen, wird das allerdings nicht ausreichen. Die Berücksichtigung der Wirkstoffproduktion in der EU muss bei den Vergabeverfahren auf weitere Wirkstoffe ausgeweitet werden, und künftig muss bei der Vergabe von Rabattverträgen neben dem Preis auch die Lieferverlässlichkeit eine Rolle spielen. Die Mehrfachvergaben sollten zur Regel werden. Engpassbedingte Vertragsstrafen für die Hersteller können genutzt werden, um auch den Mehraufwand in den Apotheken zu vergüten. Ich würde den Antrag der CDU gern etwas strukturieren – in Maßnahmen, die geeignet sind, Lieferengpässe langfristig zu vermeiden, und Maßnahmen, die uns helfen, mit Lieferengpässen jetzt und in Zukunft besser umzugehen. Ersparen Sie mir bitte noch mal das komplizierte Wort! Einmal es fehlerfrei ausgesprochen zu haben, ist mir schon Ehre genug. Zur ersten Kategorie gehören insbesondere auch der Aufbau einer resilienten Lieferinfrastruktur, der Ausbau der Produktion in der EU und vor Ort sowie die Diversifizierung bei Herstellern und Herkunftsländern. Das wurde, denke ich, von meinen Vorrednerinnen schon einmal ausgeführt. Aber Vorschläge, wie es einfach gelingen kann, das kann ich nicht, das steht mir auch nicht zu, und ich mache mir auch keine Illusionen, dass hier kurzfristig irgendwo etwas passiert. Diese Maßnahmen, die dort vorgesehen sind, werden erst in ein paar Jahren Wirkung zeigen und sind nicht geeignet, die aktuelle Krise zu beenden. Zudem erfordern sie Abstimmungen auf Bundes- und EU-Ebene. (Der Abgeordnete Thore Stein bittet um das Wort für eine Anfrage.) Zur zweiten Kategorie gehören unter anderem die Einbindung … Bitte jetzt nicht! … und bessere Vernetzung der Akteure. Hier muss auch Digitalisierung vorangetrieben und bürokratische Hürden müssen gesenkt werden. Und hier sind wir noch einmal bei unseren Apothekern. Insbesondere gilt es auch hier, die Verantwortung und Entscheidungsspielräume unserer Apotheker zu stärken. Wie gezeigt, ich habe es gesagt, sind sie in der Lage, in der Krise zu liefern. Sie sind die Experten für Arzneimittel. Diese Expertise gilt es wertzuschätzen und zu nutzen, statt sie in Bürokratie zu ertränken. Meine Zeit läuft, also: Das sind die Maßnahmen in der Zuständigkeit des Bundes. Eine Idee des Antrags der CDU sagt uns Liberalen besonders zu, und zwar die Schaffung von Anreizen für die Ansiedlung von Unternehmen aus der Pharmabranche hier unter anderem auch in M-V. Wir sehen in M-V ein großes Potenzial, einen Zukunftsmarkt wachsen zu lassen. Wir erwarten einfach auch hier eine Strategie für M-V. Ich glaube, wir haben gute Voraussetzungen – hierfür qualifiziertes Personal, zwei Universitäts- und weitere Forschungsstandorte sowie verfügbare Flächen zu bezahlbaren Preisen. Hier sollten wir unter anderem ansetzen. In jeder Krise steckt eben auch eine Chance. Wir sollten in der gegenwärtigen Situation, so bedrohlich sie scheint, den Blick nach vorn richten. Wenn wir jetzt die richtigen Weichen stellen mit attraktiven Rahmenbedingungen, ich sage nur Steuergesetze und eine Politik, die Investitionen und Innovationen begrüßt, dann werden wir in Zukunft die wichtigen Medikamente produzieren können und vielleicht auch andere Teile der Welt beliefern. Zum Antrag: Wir werden zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Frau Abgeordnete, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Stein! Thore Stein , AfD: Danke, Frau Präsidentin! Frau Kollegin, was mich an Ihrem … Ich möchte Ihren Redebeitrag gar nicht im Ganzen jetzt kommentieren, nur eine Aussage, die hat mich doch wieder, die stört mich, die stört mich, weil sie auch aus dem Mund einer Politikerin kommt, deren Partei noch dazu in der Bundesregierung sitzt. Wenn wir sagen, wir können diese Probleme, mit denen wir heute konfrontiert werden, nicht in den nächsten Jahren lösen – kurzfristig, also für die nächsten Jahre –, das ist etwas, das ist doch eigentlich beschämend für eine Industrienation wie Deutschland, dass wir nicht in der Lage sind, ein Problem einmal kurzfristig zu lösen. Andere Länder, ich habe es eben ausgeführt, die erkennen ein Problem, dann wird das zur Chefsache gemacht und zwölf Monate später ist dieses Problem gelöst im Ansatz. Und wir erstellen erst mal Papiere, wir reden, wir diskutieren, wir brauchen Jahre, wir brauchen Jahrzehnte für alles. Dieses gesamte Land ist eigentlich nur noch handlungsunfähig in weiten Teilen, und das durchzieht alle Politikbereiche. Und deswegen bitte ich Sie darum, sagen Sie doch nicht, in der Politik, wir sind nicht in der Lage, das Problem in den nächsten Jahren zu lösen. Was ist das für ein Außenbild, was wir als Politik den Menschen da darstellen?! Das geht jetzt nicht gegen Sie persönlich, sondern ist insgesamt einfach eine Kritik, wo wir hingekommen sind. Also ich habe eben ausgeführt, die Österreicher, die Franzosen, die schaffen das deutlich schneller als wir, und irgendwie, bei uns klemmt es ja. Und das ist eigentlich bedauerlich. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Möchten Sie darauf antworten, Frau Abgeordnete? Barbara Becker-Hornickel , FDP: Ja. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön! Barbara Becker-Hornickel , FDP: Ich kann durchaus Ihren Zweifel nachvollziehen, aber ich denke, auch kurzfristig, langfristig haben wir keine Definition. Ich möchte hier nicht stehen, irgendwelche Versprechen liefern und sagen, in einem Jahr ist alles gelöst. Ich denke, da sind wir uns eigentlich einig, das ist eine Utopie, so wird es nicht sein. Dafür haben wir in den vergangenen Jahren zu viel – gerade bei der Arzneimittelproduktion – außerhalb unseres Landes und auch der EU vergeben. Und ich wehre mich gegen Versprechen, die ich schlicht und einfach nicht einhalten kann. Ich würde sie gerne geben, aber das traue ich mich nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Thore Stein, AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Klingohr. Christine Klingohr , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Lieferengpässe bei Arzneimitteln – wir haben es heute schon mehrfach gehört – machen uns ebenso wie vielen Menschen in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern große Sorgen. Wir sehen hier in der Tat ein Problem. Wir müssen diese Sorgen daher ernst nehmen und auch adressieren. Die Menschen können zu Recht verlangen, dass die Politik erklärt, wie sie sich des Problems annehmen wird, welche Maßnahmen ergriffen werden und wie die derzeitigen Erwartungen für die Zukunft aussehen. Und ja, auch ich war natürlich in der Apotheke, auch in meiner Rolle als Sprecherin für Gesundheit und Soziales in unserer Fraktion. Und ja, auch auf dem Apothekertag habe ich mit mehreren Kolleginnen und Kollegen hier aus dem Plenum auch zusammengesessen und wir haben gemeinsam beraten, wie können wir es angehen, dieses Problem. Und noch eine private Anmerkung: Ich bin mehr oder weniger in einer Apotheke groß geworden, weil meine Mutter hat 40 Jahre in der Apotheke gearbeitet. Deshalb ist mir das Thema auch ein Thema, was nicht spurlos vorbeigeht. Grundsätzlich finde ich es daher begrüßenswert, dass wir heute über das Thema Arzneimittelknappheit und Lieferengpässe bei Arzneimitteln sprechen. Wenn wir uns den heute vorliegenden Antrag ansehen, dann wissen Sie doch so gut wie ich, dass dieser keine Vorschläge enthält, die sich nicht bereits in der Umsetzung befinden oder hinter bereits in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen zurückbleibt. Daher schon einmal vorweg: Diesem Antrag werden wir nicht zustimmen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) weil er derzeit nichts Konstruktives beisteuert oder vorschlägt. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Aber lassen Sie mich, aber lassen Sie mich von vorne anfangen: (Zurufe von Katy Hoffmeister, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Im September des vergangenen Jahres wurden sehr deutlich wir darauf aufmerksam, dass bestimmte Medikamente in Deutschland aufgrund gestörter Produktionsketten nicht lieferbar sind. Noch im Dezember stellte das Bundesgesundheitsministerium ein Eckpunktepapier vor, welches mittel- und langfristige Maßnahmen aufzeigte, um die Versorgung mit Arzneimitteln zu sichern. Im Januar haben wir uns hier im Landtag dann mit dem Eckpunktepapier befasst. Ebenso hat der Bundestag das Thema im Januar behandelt. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat dazu eine Expertenanhörung zu Lieferengpässen bei Arzneimitteln durchgeführt. Hier haben Expertinnen und Experten Lösungsansätze dargelegt und natürlich Maßnahmen vorgeschlagen. Nun hat das Bundeskabinett Anfang April das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz beschlossen. Im nächsten Schritt muss das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Und Sie haben es auch bereits gehört, der Gesetzentwurf ist derzeit im Verfahren zur beschleunigten Behandlung im Bundesrat. Konkret sieht das Versorgungsverbesserungsgesetz eine ganze Reihe nachhaltiger Maßnahmen vor. Auch wenn es hier, wie wir gehört haben, sicherlich noch ausbaufähig ist, so werden die Preisregeln für Kinderarzneimittel gelockert, damit ihre Herstellung lukrativer wird. Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen steht also besonders im Fokus. Die Krankenkassen werden die entstehenden Mehrkosten übernehmen. Auch die Anreize für die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika werden verstärkt. Um den Produktionsstandort Europa attraktiver zu machen und ein breiteres Spektrum an Lieferketten zu fördern, sollen die Krankenkassen in ihren Rabattverhandlungen mit den Arzneimittelherstellern dem Kriterium des Produktionsortes mehr Gewicht verleihen. Die Krankenkassen erhalten einen Auskunftsanspruch, um die Einhaltung der Vorgaben zum Wirkstoffproduktionsort kontrollieren zu können. Jedoch werden Anreize zur Produktion, am besten zur Produktion in Europa, und zur Diversifizierung der Lieferketten nicht ausreichen, um gegen unvorhergesehene Entwicklungen gewappnet zu sein. Daher soll den Herstellern die Bevorratung bestimmter Arzneimittel vorgeschrieben werden. Im SGB V wird dafür eigens der Paragraf 130a mit einer Ergänzung versehen, die besagt, dass bestimmte Arzneimittel in einem Umfang bevorratet werden müssen, der einer Reserve für eine Dauer von drei Monaten entspricht. Außerdem ist eine Vereinfachung der Austauschregeln für Apotheken vorgesehen. Dadurch können Apothekerinnen und Apotheker ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben, sollte das ursprünglich vorgesehene Medikament nicht verfügbar sein. Zudem soll der Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte zusätzliche Informationsrechte erhalten, welche ihm eine genaue Marktbeobachtung mit dem Ziel zur Vermeidung von Versorgungsengpässen ermöglichen. Mit dem Gesetzentwurf liegen auf Bundesebene Lösungsansätze vor, die tatsächlich über Gesprächsrunden und Konzeptentwicklungen hinausgehen. Eines ist klar: Auch das neue Versorgungsverbesserungsgesetz wird nicht jeden Schiefstand unmittelbar beheben können und einige Veränderungen werden Zeit brauchen. Die CDU-Fraktion hier im Landtag – ebenso wie im Bundestag – verlangt nun aber nach einer sofortigen Lösung für ein Problem, welches im Laufe der letzten Jahre entstanden ist. In dem vorliegenden Antrag wird weiterhin angeführt, die Situation der Lieferengpässe habe sich in den letzten Monaten noch verschärft. Es stimmt, es sind derzeit bei circa 480 Medikamenten Lieferengpässe dokumentiert, und wir müssen diese Lieferengpässe sehr ernst nehmen. Führen Sie sich aber vor Augen, dass in Deutschland circa 50.000 verschreibungspflichtige Arzneimittel zugelassen sind. In vielen Fällen kann ein Medikament daher durch Medikamente mit gleichen Wirkstoffen ersetzt werden. Um noch einmal die kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen auf Landes-, Bundes-, und Europaebene zusammenzufassen: Frau Ministerin Drese hat hier im Land schnell reagiert und heute auch die kurzfristigen Maßnahmen dargelegt, um die Arzneimittelversorgung zu sichern. Nun können zum Beispiel Medikamente aus dem europäischen Ausland eingeführt werden, die zwar in Deutschland zugelassene Wirkstoffe enthalten, jedoch ursprünglich nicht mit einem deutschsprachigen Etikett versehen sind. Im Bund wird das Versorgungsverbesserungsgesetz entwickelt, dessen wichtigste Eckpunkte ich Ihnen dargestellt habe. Kommen wir noch auf die europäische Ebene zu sprechen. Aus landespolitischer Perspektive haben wir auf die Prozesse auf europäischer Ebene natürlich keinen direkten Einfluss, aber zur vollständigen Darstellung muss dennoch bemerkt werden, dass sich auch in Brüssel intensiv mit dem Problem der Arzneimittelversorgung befasst wird. Angesichts der geschilderten Anstrengungen auf unterschiedlichsten Ebenen denke ich, dass dem Problem der Lieferengpässe bei Arzneimitteln ernsthaft begegnet wird und wir mittel- und langfristig davon ausgehen können, dass sich eine Normalisierung der Situation einstellt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister. Katy Hoffmeister , CDU: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde es mal so zusammenfassen: Sehr verehrte Regierungskoalition, sehr geehrte Frau Ministerin, das Thema heißt also: „Machen wir ja schon, kein Grund zur Aufregung.“ Ein bisschen irritierend kommt dann allerdings der Vorwurf, sehr geehrte Frau Klingohr, liebe Kolleginnen, da steht ja nichts Konstruktives in Ihren Vorschlägen drin. Wenn Sie aber doch gerade die Vorschläge umzusetzen gedenken, dann frage ich mich, wie das zusammenpasst. Aber die Frage werden Sie sicherlich selbst beantworten. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich jedenfalls, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Regierungskoalition, sehr geehrte Frau Ministerin, habe den Eindruck, Sie wollen hier uns eine Beruhigungspille geben. (Sebastian Ehlers, CDU: Nicht zugelassene Beruhigungspille.) Und jetzt bin ich mir gar nicht mehr so ganz sicher, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) ob ich mir wünsche, dass es diese Beruhigungspille möglicherweise bald in der Apotheke nicht mehr gibt, weil ich möchte, dass Sie handeln, und zwar effektiv handeln. Und deshalb, bitte verschonen Sie uns mit „Das machen wir schon“, verschonen Sie uns mit der Gabe von Beruhigungspillen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Ich will Ihnen zusätzlich sagen, dass mich natürlich irritiert, das ist ein sehr aktueller Antrag, wir machen uns große Sorge, auf der anderen Seite aber kommt, ja, wie, der Handlungsbedarf bestand schon immer. Also ehrlich gesagt, eins müssen Sie uns jetzt zugestehen, Sie werden jedenfalls anerkennen, dass die Versorgungslage kritischer geworden ist – und das würde ich jetzt mal zur Kenntnis nehmen aus der Aussprache – (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) und jedenfalls eine Handlungsbedürftigkeit erkennen. Und dann vielleicht zwei/drei inhaltliche Sachen, die Sie gerade vorgetragen haben, einmal zum ALBVVG: Ja, wir wissen, dass die Bundesregierung den Entwurf beschlossen hat, nämlich am 5. April, und uns ist auch klar, dass Ende Mai der in den Bundestag geht. Aber haben Sie auch mal den Gesetzentwurf verglichen, wie Herr Lauterbach ihn vorgelegt hat und wie er aus der Bundesregierung herausgekommen ist? Und würden Sie vielleicht dann bitte noch einmal einen Blick auf zwei wesentliche Unterschiede richten, nämlich auf „sollen“ Berücksichtigung finden bei der Vergabe von Arzneimitteln und Arzneimittellieferketten oder „müssen“ berücksichtigt werden?! Und dann werden Sie feststellen, dass die Vergabekriterien sich schon im Laufe der Zeit, nämlich vom Verlassen des Ministeriums zur Bundesregierung verändert haben. Und ich will, dass Sie darauf achtgeben, meine Damen und Herren, dass dieses Entwurfsstadium der Bundesregierung jetzt nicht auf jeden Fall weiter verwässert wird, sondern ganz im Gegenteil, deutlich konkretisiert wird. Das sei meine Bitte an die Regierungskoalition und auch die Parteien, die im Moment die regierungstragenden Parteien bilden in Bundestag und Bundesrat. Eine andere Anmerkung erlauben Sie mir: Ja, natürlich könnte man jetzt sagen, die Ministerin hat ganz schnell mit dem LAGUS gehandelt, als es darum ging, tatsächlich eine Allgemeinverfügung auf den Weg zu bringen für die Antibiotikasäfte für Kinder. Aber, meine Damen und Herren, das hätte die Regierung tun können schon seit dem 19.04.2023, denn dort nämlich ist die Rechtsgrundlage überhaupt erst gelegt worden vom Bund für den Erlass einer solchen Allgemeinverfügung. Und wenn Sie sich angucken, wann das Land Mecklenburg-Vorpommern gehandelt hat, dann war das am 08.05. Und ich darf noch auf zwei andere Bundesländer verweisen, die nämlich noch im April gehandelt haben, nämlich Nordrhein-Westfalen und Bayern. Also so schnell scheint der Erkenntnisgewinn jedenfalls in diesem Land selbst für einen Einzel- und speziellen Fall nicht erfolgt zu sein. Und es wird Sie nicht verwundern, Herr Koplin: Sie wissen, wir beide schätzen uns, wenn es um fachlichen Austausch geht, aber Verstaatlichung als das Allheilmittel zu propagieren, da wissen Sie, dass ich dieses Rezept ablehne. Damit würde ich auch nicht in irgendeine Apotheke gehen, jedenfalls wenn ich in der Sprache der Arzneimittel und der Arzneimittelliefersituation bleiben darf. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und insofern würde ich gerne aufgreifen, was die Ministerin gesagt hat, nämlich die Ministerin hat mal erklärt in einer Pressemitteilung, ja, diese Notsituation sei in gewisser Weise eine Chance. Ich finde es zwar schwierig, in der Situation von Chancen zu sprechen, aber sie hat es darauf bezogen, dass es eine Chance sei für den Arzneimittelstandort Mecklenburg-Vorpommern. Da war ein bisschen auf CHEPLAPHARM geschielt und dass man darüber hinaus noch andere Unternehmungen, denke ich, in den Blick genommen hat. Da würde ich Sie ermutigen, auf diesem Schritt weiterzugehen. Uns alle würde ich aber ermutigen, dieses Thema nicht aus dem Blick zu verlieren, und würde Sie deshalb bitten, einem Überweisungsantrag in den Sozialausschuss zuzustimmen. Und ansonsten werbe ich natürlich weiterhin für unseren Antrag. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2109. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, diesen Antrag in den Sozialausschuss zu überweisen. Wer einer Überweisung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2109. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2109 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und FDP und Stimmenthaltungen der Fraktionen der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 35 : Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Eine der größten CO2-Quellen des Landes abschalten – Förderung der klimaschädlichen Bewirtschaftung von Moorböden stoppen, Drucksache 8/2089. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eine der größten CO -Quellen des Landes 2 abschalten – Förderung der klimaschädlichen Bewirtschaftung von Moorböden stoppen – Drucksache 8/2089 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen, auch die, die gerade den Raum verlassen ob des Themas! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Mecklenburg-Vorpommern ist mit rund 280.000 Hektar in absoluten Zahlen nach Niedersachsen das moorreichste Bundesland Deutschlands. Gemessen an der Landesfläche ist M-V sogar das moorreichste Bundesland. Und seit die Wissenschaft erkannt hat, welche zentrale Rolle Moore im weltweiten Kohlenstoffkreislauf spielen, hat sich unsere Sicht auf diese Ökosysteme enorm verändert. Moore sind unsere Verbündeten, wenn es darum geht, die Folgen des menschengemachten Klimawandels zu reduzieren, denn sie gehören im natürlichen wassergesättigten Zustand zu den größten Kohlenstoffspeichern der Erde. Damit sie als Kohlenstoffspeicher funktionieren, brauchen Moore also Wasser. Deshalb ist die richtige Losung: Moor muss nass. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Herr Minister Backhaus nutzt diese Losung häufig und gerne, und das ist gut so. Mecklenburg-Vorpommern hat in dieser Hinsicht auch bereits einiges getan, keine Frage. Doch unser Job als Opposition ist es auch, auf jene Dinge hinzuweisen, die noch nicht optimal laufen, und deshalb wollen wir mit unserem heutigen Antrag eine Förderpraxis verändern, die dem Klimaschutz in keiner Weise dient und sogar die Erhitzung der Erde weiter fördert. Tief entwässerte und landwirtschaftlich genutzte Moorböden gehören zu den größten Quellen für das klimarelevante Kohlendioxid. Und obwohl dieser Fakt der Landesregierung natürlich bekannt ist, so etwas im Jahr 2023 weiterhin durch die Landesregierung zu fördern, das verstehen wir nicht. Auf 137.500 Hektar Moorgrünland, also der Hälfte aller Moorflächen in M-V, können Agrarbetriebe eine Förderung von 200 Euro pro Hektar und Jahr beantragen, ohne dass sie den Moorwasserspiegel auch nur um einen winzigen Millimeter anheben müssen. Und das ist absurd, denn auf diese Weise geht die Freisetzung von klimaschädlichen Treibhausgasen auf diesen Flächen ungebremst weiter. Gestatten Sie mir eine kurze Rückschau auf die Entstehung dieses Grundproblems: In unserem Bundesland gibt es sehr große Flächen von Niedermoorgrünland. Dieses Grünland ist Ergebnis der sogenannten Komplexmelioration, also einer groß angelegten Moorentwässerung der DDR in den 1960er- bis 80er-Jahren. Beispielsweise sind die großen vermoorten Flusstäler Trebel-, Recknitz-, Warnow-, Peene- oder auch Randowtal betroffen. Aber auch in den großen Moorniederungen wie der großen Friedländer Wiese, im Siebenbürger Moor und in der Lewitz wurden Moore in Größenordnungen entwässert und in Agrarflächen umgewandelt. Diese Komplexmelioration galt als Fortschritt. Doch die Entwässerung der Moore erwies sich als Bumerang. Die Moorgebiete wurden einerseits zu einer Quelle für Stickstoffbelastung unserer Gewässer und zum anderen emittieren sie eben gewaltige Mengen CO2, nicht zu vergessen der gigantische Verlust an Biodiversität, der im Ergebnis der Melioration entstand. Diese Fehlentwicklungen wurden nicht zuletzt von der Wissenschaft in unserem Bundesland erkannt. Seither bemüht sich verantwortungsvolle Politik in Ansätzen, die Landnutzung und den Moorschutz in Einklang zu bringen. Und das gelingt, wenn auch viel zu langsam, auf vielfältige Weise, zum Beispiel mit dem Landesmoorschutzprogramm und teilweise mit den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des Landes, die sich häufig auch dem Moorschutz widmen. So wird auch in der aktuell anlaufenden Förderperiode 2023 bis 2027 von der Landesregierung mit EU-Mitteln die Bewirtschaftung von Moorgrünland gefördert. Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung der extensiven und naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen. (Thore Stein, AfD: Klingt doch gut.) Wenn dieses Moorgrünland bei hohen Wasserständen naturschutzgerecht bewirtschaftet wird, dann ist das eine gute und sinnvolle Sache. (Zuruf aus dem Plenum: Funktioniert nur nicht.) Bei der Verpflichtungsvariante „extensives Dauergrünland“ allerdings, da erhalten Agrarbetriebe die erwähnten 220 Euro pro Hektar und Jahr, ohne dass ihnen Vorgaben für Mindestwasserstände in den Moorflächen gemacht werden. Die Flächen können also tief entwässert weiterbewirtschaftet werden. Für den Schutz des Klimas ist das kontraproduktiv, denn auf diese Weise kann der Moorboden ungebremst mineralisiert werden. Als Folge entweichen weiter riesige Mengen an CO2 in die Atmosphäre. Das ist im Grunde die absurde Fortsetzung der damals auf Unwissenheit und Ideologie begründeten intensiven Moornutzung in der DDR mit EU-Klimaschutzmitteln. Heute kann es aber nicht mehr an der Unwissenheit liegen, denn die Zahlen liegen ja auf dem Tisch. Wiesen und Weiden emittieren bei dieser Form der Bewirtschaftung 32 Tonnen CO2 pro Hektar und Jahr, so viel wie eine dreiköpfige Familie. Indem unsere Landesregierung eine derart klimaschädliche Landnutzung fördert, bestätigt sie den Befund des Europäischen Rechnungshofes. Dieser hatte 2021 festgestellt, dass für Klimaschutz vorgesehene GAP-Mittel in der EU seit vielen Jahren nicht dazu beitragen, dass die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft abnehmen. Nehmen Sie das doch bitte einmal zur Kenntnis! Das ist ein desaströser Befund. Wir verwenden Klimaschutzgelder überwiegend für Maßnahmen, die dem Klimaschutz überhaupt nichts bringen. Eine derart klimaschädliche Agrarförderpolitik können wir uns einfach nicht leisten! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thore Stein, AfD) Moor muss nass! Und deshalb müssen alle geförderten Maßnahmen auf Moorböden genau diesem Ziel dienen. Die Landesregierung hat auch Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aufgelegt, die explizit der nassen Moorbewirtschaftung dienen. Das ist gut und genau der richtige Weg, denn immer mehr Agrarbetriebe sind bereit, klimaschonend zu wirtschaften, entgegen der auch hier im Parlament leider immer wieder allgemein publizierten Mär, es gäbe nicht genug Bäuerinnen und Bauern, die ihre Flächen klimagerecht bewirtschaften wollen. (Thore Stein, AfD: Wie viele sind es denn?) Neben der naturschutzgerechten Grünlandnutzung fördert die Landesregierung zum Beispiel die moorschonende Stauhaltung und den Anbau von Paludikulturen. Für letztes Jahr hat es die Landesregierung im Rahmen der GAP explizit dafür auch eingesetzt. Auch das gilt es anzuerkennen. Leider können aber zahlreiche Agrarbetriebe die Nutzung von nassem Moorgrünland im Zusammenhang mit der moorschonenden Stauhaltung momentan doch nicht gefördert bekommen. Ursache sind zu gering angesetzte Mittel für einen Dienstleister, der die hydrologischen Fragestellungen auf diesen Agrarflächen vor der Förderung der Betriebe bewerten muss. Nun hat Minister Backhaus auf den öffentlichen Druck hin angekündigt, diese Mittel aufzustocken, aber dieses Beispiel zeigt das Grundproblem. Die Landesregierung hat auf der einen Seite nicht ausreichend Mittel für Agrarbetriebe eingeplant, die ihre Flächen klimagerecht bewirtschaften wollen, auf der anderen Seite plant die Landesregierung jährlich 30 Millionen Euro für Wirtschaftsformen, die Moorgrünlandnutzung weiter entwässern und letztendlich zerstören. Das ist eine klare Fehlsteuerung, und die muss korrigiert werden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir fordern, dass diese Wirtschaft auf Moorgrünland nur dann gefördert werden kann, wenn sichergestellt ist, dass damit torferhaltende Wasserpegel verbindlich einhergehen. Die Korrektur einer jahrzehntelangen Fehlnutzung der Moore ist eine Mammutaufgabe. Es werden viele Eigentumsfragen berührt. Es gilt, komplexe hydrologische Probleme zu lösen, und nicht selten sind umfangreiche Rückbaumaßnahmen notwendig. Und gerade weil der Moorschutz eine so gewaltige und auch wichtige Aufgabe ist, muss sie mit großer Personaldecke bewältigt werden. Die Landestaskforce Moorschutz hat dahin gehend die Bedarfe schon benannt. Dieses Thema bedarf auch sehr viel Kommunikation. Die betroffenen Kommunen und Agrarbetriebe brauchen Beratung, eine Menge Unterstützung, zum Beispiel auch beim Flächentausch. Die von der Landesregierung geplante Moorklimaschutzagentur muss deshalb, so unsere Forderung, mit den notwendigen Kapazitäten ausgestattet werden, um landesweite Beratung und Unterstützungsangebote sicherzustellen. Eine weitere Voraussetzung für die schrittweise Wiedervernässung von Moorflächen sind funktionierende Stauanlagen. Meist ist es nicht damit getan, einfach die existierenden Entwässerungsgräben fest einzustauen oder zuzuschütten. Vielmehr ist aufgrund der Geländeverhältnisse eine feinjustierte und differenzierte Stauhaltung notwendig. Die oft veralteten hydrotechnischen Bauwerke müssen deshalb dringend erneuert werden, eine Aufgabe, mit der wir die Wasser- und Bodenverbände nicht alleinlassen dürfen und für die wir Landesmittel bereitstellen müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich sage das noch mal so ausdrücklich, weil nur so können wir auch Akzeptanz bei den anderen politischen Akteuren hier im Land finden. Das sind ja nicht nur wir hier im Landtag in unserem Elfenbeinturm, die sich das ausdenken, sondern wir müssen da alle mitnehmen. Das wird ja hier auch weitestgehend gefordert, aber dafür braucht es eben auch Unterstützung von uns. Außerdem müssen die Möglichkeiten bei der Verpachtung von Landesflächen genutzt werden. Das ist unsere nächste Forderung. Eine moorschonende Grünlandnutzung muss eine verbindliche Grundvoraussetzung für den Abschluss von Pachtverträgen über entsprechende Landesflächen werden. Und als letzten Punkt möchte ich noch auf die dringend notwendige Verankerung des Moorschutzes im Bodenschutzgesetz hinweisen. Wie Sie vielleicht wissen, werden in Paragraf 17 des Gesetzes die Grundsätze der sogenannten guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung genannt. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Diese sind jedoch nicht mehr ganz zeitgemäß, denn sie umfassen nicht die Spezifika der landwirtschaftlichen Nutzung eben von Moorböden, und deshalb braucht es eine Definition der guten fachlichen Praxis von Moorbodennutzung. Dazu gehören unter anderem ein Umbruchverbot, ein Verbot der Ackernutzung und die Festschreibung maximaler Entwässerungstiefen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, alles in allem müssen wir davon wegkommen, durch falsche Förderpolitik falsche Anreize zu setzen. Die Bewirtschaftung tief entwässerter Moorböden darf nicht weiter gefördert werden, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn so ist die Klimaneutralität unseres Bundeslandes nicht erreichbar. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten in Vertretung für den Landwirtschaftsminister der Innenminister Herr Pegel. Bitte schön! Minister Christian Pegel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt mit ihrem Antrag wichtige Fragen nachhaltiger Landnutzung in Mecklenburg-Vorpommern zur Diskussion. Daher möchte ich für den Kollegen Till Backhaus gern die Gelegenheit nutzen, Sie zum einen zu grüßen – er war heute Morgen ja noch hier, ist jetzt auf Rügen zum Besuch des Bundesenergieministers –, aber zugleich auch die Sicht der Landesregierung zu erläutern. Dabei wissen wir miteinander, wir stehen in diesem Themenfeld vor immensen Aufgaben und Herausforderungen. Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral sein will. Hierfür erarbeiten wir als Landesregierung derzeit ein eigenes Landesklimaschutzgesetz. Da rund 6 von 18 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen in unserem Bundesland auf entwässerte Moore zurückgehen, bedeutet Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern vor allem Moorklimaschutz. Wir müssen die Emissionen aus trockenen Mooren reduzieren und die CO -Senken-2 leistung des Waldes stärken. Das funktioniert nur über Wasserstandsanhebungen. Die Landesregierung stellt sich für den Moorschutz neu auf, um diese Moorschutzziele 2040 zu erreichen. Letztes Jahr haben die Kolleginnen und Kollegen des Umwelt- und Klimaschutzministeriums deshalb die Taskforce „Moorschutz“ gegründet. Diese holt alle Akteure des Moorschutzes in Mecklenburg-Vorpommern an einen Tisch und bildet den kommunikativen Rahmen aller Aktivitäten des Landes. Das Landesklimaschutzgesetz wird uns sodann erlauben, ein eigenes Kapitel für den Landnutzungssektor zu verankern. So wird es auch Berichtspflichten zu diesem Themenfeld an den Landtag geben. Parallel erarbeiten die Kolleginnen und Kollegen des Klimaschutz- und Umweltministeriums eine Moorschutz- und Nutzungsstrategie. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Aha!) In dieser wird die Frage, wie die Moorschutzziele bis 2040 in unserem Bundesland erreicht werden können, beantwortet werden. Diese Fragen sind jedoch äußerst komplex, und den Kolleginnen und Kollegen des Klimaschutz- und Umweltministeriums ist wichtig – das hat im Übrigen auch die Regionalkonferenz in Friedland sehr deutlich gezeigt –, dass dies nur ein gemeinsamer Prozess auch und gerade mit der Landwirtschaft sein kann. Die Strategie wird sodann von der Taskforce „Moorschutz“ beschlossen, in die Ressortanhörung gegeben und dem Landtag vorgelegt werden. Hierfür wird es allerdings noch ein wenig Zeit brauchen. Des Weiteren wird es zeitnah eine Moorschutzagentur geben. Ziel ist, dass alle Bewirtschafter und Eigentümer für ihre Fläche eine feste Ansprechperson zu technischen, finanziellen, administrativen und agrarökonomischen Fragen der Wasserstandsanhebung haben. Diese Agentur soll den Moorschutz auf ein neues Niveau heben und auch Fragen zur nassen Landnutzung beantworten. Darüber hinaus wird die gesamte Moorschutzförderung neu aufgestellt. Die wesentlichste Neuerung ist die Einführung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahme „moorschonende Stauhaltung“. Diese Förderung ist ein zentrales Instrument in der Transformation landwirtschaftlicher Nutzung, weil sie die Interessen von Klima- und Naturschutz mit den Zielen der Ernährungssicherung verbindet. (Thore Stein, AfD: Ach ja? Toll!) Sie erlaubt den Bewirtschaftern, die nasse Landnutzung mit jeweiligen Wasserständen auszuprobieren, sodass die Flächen nicht aus der Nutzung genommen werden. Neu ist auch die sogenannte Moorschutzpauschale, die wir als Landesregierung mit Mitteln des Europäischen EFRE-Fonds erstmalig umsetzen werden und die die bisherige Moorschutzförderung ergänzen wird. Außerdem hat der Bund mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, kurz ANK, ein umfassendes Programm im Umfang von 4 Milliarden Euro in Planung. Leider hat der Bund bislang nicht erläutert, wie er seine Mittel in die Fläche bekommen will und wird. Dies behindert insofern auch unsere eigene Umsetzungsdynamik hier im Land. Neu wird auch sein, dass diese neuen Förderinstrumente zukünftig von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt umgesetzt werden. Ziel ist, dass Synergien mit der Agrarförderung und der Wasserrahmenrichtlinie gehoben werden, wenn sie aus einer Hand verwaltet werden. Und der Landwirtschaftskollege Till Backhaus ermutigt alle Landbesitzer, einen Blick auf die MoorFutures zu richten. Wer kein Empfänger von Fördermitteln sein will, kann selbst aktiv werden, Moore wiederzuvernässen und die generierten MoorFutures an Dritte zu verkaufen. Das alles setzt unser Kompetenzzentrum Ökowertpapiere bereits um und unterstützt auch alle anderen Interessierten gern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung wartet nicht, sie handelt, ob inhaltlich, konzeptionell oder organisatorisch. Vieles ist in Vorbereitung beziehungsweise bereits in Umsetzung. Doch auch unsere insbesondere personellen Ressourcen sind beschränkt. Daher gilt es zu priorisieren und einen tragfähigen Gesamtprozess für diesen vielschichtigen wie auch wichtigen Themenbereich zu forcieren. Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses, neben dieser Gesamtschau des Status quo darf ich für den Ministerkollegen Backhaus jedoch auch direkt auf den Antrag zu sprechen kommen. Viele Punkte sind schlicht zu absolut formuliert und wenig differenziert dargestellt. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Hier bedarf es einer genauen Abwägung gegenteiliger Interessenlagen, um einen Gesamterfolg sicherzustellen und am Ende zu erzielen. Aber ich darf Ihnen für die Landesregierung zusichern, dass sich die Kolleginnen und Kollegen aller Häuser, insbesondere des Klimaschutz- und Umweltministeriums, dafür einsetzen werden, die Aspekte des Klimaschutzes bei der Agrarförderung weiterhin stark zu berücksichtigen und die Förderung zur Bewirtschaftung entwässerter Moore schrittweise abzubauen. Wir prüfen derzeit, inwieweit wir schon ab dem Jahr 2024 die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Moorflächen grundsätzlich nur in Verbindung mit moorschonender Stauhaltung fördern. Aber wir dürfen auch keine Landwirte bestrafen, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu verantworten haben, keine Förderungen aus anderen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen mehr erhalten. Insofern gehen wir schrittweise voran und nicht mit der Brechstange. Der persönliche Schwerpunkt des Kollegen Backhaus liegt derzeit darauf, die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahme „moorschonende Stauhaltung“, eben schon erwähnt, ab 2024 einem breiteren Kreis von Antragstellern zu ermöglichen. Hierfür haben die Kolleginnen und Kollegen des Klimaschutz- und Umweltministeriums erneut ausgeschrieben, um dem technischen Dienstleister die Bearbeitung einer größeren Zahl an Anträgen zu ermöglichen, als das bisher als Antragsintensität erahnt war. Das sehr hohe Interesse der Landwirte für die moorschonende Stauhaltung zeigt, dass die Landwirtschaft diesen Weg mitgehen will. Wir sollten hier nicht gegenseitig mit dem Finger auf uns zeigen. Wir sollten auch nicht zum Spielball der verschiedenen Interessen aus Klimaschutz, Naturschutz, Ernährungssicherung und Wertschöpfung im ländlichen Raum werden. Wir sollten vielmehr den Weg zusammen gehen und auch zusammen dafür werben. Eingehen will ich für die Landwirtschaftskolleginnen und -kollegen noch auf Ziffer 4 und die Forderung, die Instandsetzung von Stauanlagen zukünftig zu fördern. Fachlich sehen die Kolleginnen und Kollegen des zuständigen Hauses das ebenso. Allerdings sind hier immense Summen nötig, die das Land alleine nicht wird stemmen können. Auch deswegen hat der Kollege Backhaus dies als Sofortmaßnahme beim Bundesumweltministerium zur Finanzierung aus dem dortigen Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz angemeldet. Wir freuen uns über Unterstützung und werben bei der Bundesumweltkollegin. Zu Ziffer 5, betreffend die Verpachtung landeseigener Flächen, will ich für den Kollegen Backhaus sagen, dass wir auch hier selbstverständlich höhere Wasserstände anstreben. Das Land wird eigene Flächen für konkrete Projekte zur Wasserstandsanhebung zur Verfügung stellen, wenn diese hierfür geeignet sind. Aber es macht keinen Sinn, dass pauschal und grundsätzlich zur Wasserstandsanhebung gezwungen werden soll. Alle Beteiligten müssen aber im Blick behalten, dass eine Wasserstandsanhebung auf Landesflächen schon aus Gründen der Hydraulik des Wassers regelmäßig nicht allein die Landesflächen erfassen wird, sondern immer auch Nachbargrundstücke. Wir müssen hier die hydrologischen Einheiten denken und uns darum bemühen, dass die benachbarten Grundstückseigentümer mitmachen. Das Land wird darum werben und den Grundstücksnachbarn Angebote unterbreiten, aber nicht einfach auch auf deren Grundstücken das Wasser anheben können. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das fordert doch auch keiner.) Abschließend ist gleichwohl zu konstatieren, dass die Punkte in der Landtagsdrucksache wichtige Aspekte des natürlichen Klimaschutzes aufwerfen. Ich hoffe, dass ich für den Kollegen Backhaus deutlich machen konnte, dass der Moorschutz in Mecklenburg-Vorpommern in ein neues Kapitel geht. Wir sehen den Moorschutz nicht als reine Maßnahme des Naturschutzes, sondern es ist eine Frage nachhaltiger Landnutzung. Wir sind überzeugt, dass wir den Moorschutz mit diesem Ansatz in Umfang und Geschwindigkeit auf ein neues Level heben können. Mit den Worten des Kollegen Backhaus gilt auch weiterhin – Sie haben ihn dankenswerterweise vorhin schon zitiert –: „Das Moor muss nass.“ Aber es gilt auch sein zweiter Grundsatz: „Mit den Menschen, nicht gegen sie!“. Deshalb bitten wir Sie um Begleitung des Weges der Landesregierung (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und um Ablehnung dieses Antrages, der die Brechstange statt des Dialoges will. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Innenminister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thore Stein. Thore Stein , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ein Antrag, der in seiner Stoßrichtung, in seiner Diktion wenig überrascht. Herr Minister, nicht Backhaus, Herr Minister Pegel hat das eben ja schon … Ja, ich fand das fachlich ganz gut, was Sie vorgetragen haben, daher die Verwechslung. (Rainer Albrecht, SPD: So kennen wir ihn.) Nein, alles gut. Er hat das eben sehr schön gesagt, dieser Antrag ist in seiner gesamten Formulierung, in seiner gesamten Stoßrichtung absolut totalitär. Er lässt keinerlei Kompromissbereitschaft erkennen. Es wird hier alles diesem vermeintlichen Weltuntergangsszenario durch eine Erhitzung der Erde untergeordnet. Und wenn wir da nicht von heute auf morgen alles über den Haufen werfen, was hier in den letzten Jahrhunderten an Kulturleistungen erbracht worden ist, dann wird es mit der Menschheit rapide bergab gehen. Das ist ja der Grundgedanke, der dieser ganzen Geschichte letztlich zugrunde liegt. Und den lehnen wir ab, den tragen wir nicht mit. Und somit könnte ich eigentlich die Rede auch beenden, denn somit ist Ihr Antrag auch eigentlich hinfällig. Ich will aber ganz kurz noch ausholen, will mich auch gar nicht so lange aufhalten, da es auch ein wenig müßig ist. Es ist nun mal so, diese Flächen sind ja nicht entwässert worden aus Jux und Tollerei, sondern das ist ja eine Kulturleistung, die in den letzten 800/900 Jahren hier in Mecklenburg-Vorpommern stattgefunden hat. Wenn wir uns historische Berichte aus der Zeit Heinrich des Löwen mal durchlesen, der davon berichtet, wie er mit seinen Kriegsheeren nach Mecklenburg einfiel und eigentlich gar nicht vorankam, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) weil das ganze Land eigentlich eine einzige Morast- und Sumpffläche war, da hat sich in der Zeit deutlich was getan, denn der Mensch hat natürlich in harter Arbeit dieses Moorland irgendwo für sich selber abgerungen, um dort eben Landwirtschaft zu betreiben, Nahrungsmittel anzubauen. Und hier wird ja immer gerne dieses Hohelied der Ernährungssicherung von allen gesungen und vor sich hergetragen und zeitgleich möchte man immense, immense Anteile der Fläche, die eben seit Jahrhunderten für die Ernährung der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland sorgt, aus der Produktion nehmen. Wir haben 300.000 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern, die man als Moorfläche grob umreißen kann, und die sind überwiegend in landwirtschaftlicher Nutzung, und zwar primär als Futterfläche für Rinder, primär. Und das ist auch sinnvoll, denn ich kann diese Flächen letztlich durch eben eine Grünfuttergewinnung sinnvoll nutzen, um eben eine Veredelung zu betreiben. Und um da aber auch naturschutzfachliche Aspekte mit einfließen zu lassen, gab es dann eben den Ansatz, dass man gesagt hat, wir dürfen diese Flächen aber nicht allzu intensiv nutzen. Und deswegen ist es eben eingeführt worden, dass wir eine extensive Nutzung fördern. Das ist sinnvoll, das unterstützen wir auch, denn ein extensiv genutztes Grünland ist, wenn es um Artenschutz und Biotopschutz geht, deutlich höher zu bewerten als ein sehr intensiv genutztes Grünland. Und das rechtfertigt eben auch diese Maßnahme. Was Sie machen, Sie ordnen das ja alles dem wie auch immer gearteten Klimaschutz unter. Und da ist natürlich am besten gar keine Bewirtschaftung mehr sinnvoll. Das wollen wir eben nicht. Und daher sprechen wir uns nach wie vor dafür aus, dass wir sagen, ja, Moore müssen genutzt werden können. Die Standorte müssen der Ernährungssicherung im Sinne von Grünfuttergewinnung für Rinder dienen können. Und wir würden gern den Weg weitergehen, der bisher eingeschlagen worden ist, dass wir sagen, Nutzung muss sich auf der einen Seite aber auch vertragen mit den Ansprüchen an Arten- und Biotopschutz, und daher lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab. Eingehen möchte ich noch mal ganz kurz, das hat Minister Pegel auch getan, auf den Punkt Nummer – wo war das, jetzt finde ich ihn hier gerade nicht –, aber es geht um die Infrastruktur, die Infrastruktur, die ja in diesem Land auch seit Jahrzehnten vor sich hin rottet, also die gesamten Anlagen, die ja der Aufstauung und Entwässerung von Flächen dienen. Also Punkt 4 ist es hier, sehe ich gerade, genau. Das haben wir ja auch schon über eine Kleine Anfrage abgefragt beziehungsweise auch schon im Agrarausschuss gehabt. Das ist natürlich auch ein Dilemma. Auf der einen Seite möchte auch Minister Backhaus – das ist ja eben aufgeführt worden – in den kommenden Jahrzehnten nach und nach immer mehr Flächen einer Wiedervernässung unterziehen, auf der anderen Seite fehlen dafür aber auch die notwendigen Infrastrukturanlagen komplett beziehungsweise sind sie in einem Zustand, der eine sinnvolle Bewirtschaftung beziehungsweise Steuerung und Regulierung überhaupt nicht mehr zulässt, weil man hier auch 20/30 Jahre lang einfach die Augen davor verschlossen hat, dass dieses Relikt aus der Entwässerung zu DDR-Zeiten eben auch eines hohen Aufwands an Unterhaltung und Pflege bedarf. Da hat man die Augen vor verschlossen, genauso, wie man jahrzehntelang ignoriert hat, dass die gesamten Verrohrungen, die wir in dem Zusammenhang mit der Entwässerung oder auch teilweise Flurordnungsmaßnahmen unter der Erde liegen haben, dass die jetzt auch alle marode sind. Also da kommt ein enormer Batzen an Investitionsbedarf auf uns zu. Da kann ich verstehen, dass Herr Backhaus schon mal nach Berlin guckt mit der Frage, könnt ihr das für uns bezahlen, weil wir können es nicht bezahlen. Da bin ich also durchaus bei Ihnen, dass wir hier zumindest in dem Punkt auf jeden Fall tätig werden müssen. Alles andere, wie gesagt, lehnen wir ab. Wir sind der Ansicht, dass man die menschlichen Nutzungsansprüche einem wie auch immer gearteten Klimawandel, der aus einem Klimawahn letztlich sich ableitet, voranstellen muss. Nichtsdestotrotz befürworten wir aber selbstverständlich auch Naturschutz und Biotopschutz in dem Zusammenhang. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Thomas Diener. Thomas Diener , CDU: Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man hier jetzt quasi nach dem Mittag in die Runde schaut, schaut es so aus, als wenn das Thema Moor das zentrale Anliegen des Landtages hier heute ist. Deswegen gibt es auch andere Maßnahmen, das vielleicht ein bisschen mehr in den Fokus zu rücken. Doch dazu sage ich später noch ein bisschen was. Im Grunde genommen ist ja eine Überschrift hier „Moor abschalten“. Hier auch in der Überschrift sind quasi schon zentrale Irrtümer verbrieft, denn ein Moor ist kein Atomkraftwerk, das schaltet man nicht nach Wochen ab. Es braucht also 30 Jahre, das zu entwässern, auch 30 Jahre, das zu renaturieren. Insofern geht es hier nicht um eine Küchenmaschine, das sind viele langjährige Prozesse, das Moor ist kein Thermomix. Genauso gut, CO -Quellen – der Minister sprach von 2 CO -Senke, das ist ein Unterschied, dazu kommen wir 2 später auch noch – als auch klimaschädliche Bewirtschaftung von Moorböden, auch das ist mehr als strittig. Die neuesten Aussagen des Weltklimarates, insbesondere zur Förderung von Grünland, sagen nämlich etwas anderes aus. Der Aufbau von Humus oder Grünland, dabei handelt es sich überwiegend bei Moorböden, ist nämlich bisher völlig falsch berechnet worden, die klimaschädlichen, vermeintlich klimaschädlichen Wirkungen der Landwirtschaft um das Drei- bis Vierfache überschätzt. Insofern müssen wir das Ganze auf eine neue Basis stellen. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Wir haben also tatsächlich – die Angaben waren heute etwas unterschiedlich – von 280.000 bis 300.000 Hektar Moor in Mecklenburg-Vorpommern. Insofern gehört Mecklenburg-Vorpommern zu einem der moorreichsten Länder in der Bundesrepublik. Moore sind natürlich auch wichtige Kohlenstoff-, Stickstoffspeicher und auch Wasserspeicher und einzigartiger Lebensraum für zahlreiche Pflanzen und Tiere. Insofern haben Moore selbstverständlich eine besondere Bedeutung für den Wasserhaushalt, den Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen und den Erhalt der biologischen Vielfalt. Diesen sensiblen Lebensraum und diesen Speicherraum natürlich müssen wir erhalten und schützen. Und deshalb hat die CDU-geführte Landesregierung unter dem zuständigen Landesminister Martin Brick bereits im Jahr 1997 das erste Moorschutzkonzept des Landes erarbeitet. (Marc Reinhardt, CDU: Ach! Hört, hört!) Insofern ist das Thema als solches nicht neu, nur der Umgang selbstverständlich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, während in den 1960er- und 1970er-Jahren Moorflächen stark entwässert wurden und erhebliche Treibhausgasmengen freigesetzt worden sind, sind unter dem Einsatz späterer Zeiten also ungefähr 30.000 Hektar wieder erfolgreich vernässt worden in diesem Bundesland. Mit dem vorliegenden Antrag soll nun eine moorschonende und emissionsreduzierende Moorbewirtschaftung angestoßen werden. Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sollen angepasst, die Fördermittelvergabe eingeschränkt, die Beratung erweitert, Investitionen in Stauanlagen unterstützt, die Ackernutzung auf Moorböden ausgeschlossen und die Vergabe landeseigener Flächen angepasst werden. Völlig außer Acht gelassen wird dabei, dass Landwirtschaftsunternehmen in Produktionsanlagen investiert haben und dadurch Betriebskonzepte und die Förderung langjährig ausgerichtet haben an ihrer Produktion, insbesondere natürlich im Rinderhaltungsbereich und hier besonders auch im Milchviehhaltungsbereich. Eine kurzfristige Umstellung der Produktionsweise ist in solchen Unternehmen nicht möglich, zumindest nicht, wenn man die Unternehmen nicht auch gleichzeitig ein Stück weit plattmachen will. Völlig außer Acht gelassen wird der ordnungsrechtliche Rahmen auch, dass nämlich die Eigentümer erhebliche Wertminderungen ihrer Flächen hinnehmen müssen. Vorhin war von Tausch der Fläche, Flächentausch die Rede. Wer soll das denn anschließend nehmen? In Wirklichkeit, es geht ja gedanklich bis zur Enteignung. Wir hatten das Thema kürzlich auch im Agrarausschuss. Also wenn man das im Sinne des Klimaschutzgesetzes in den nächsten 20 Jahren erreichen will, dann muss man die Enteignung ganz konkret ins Auge fassen, ansonsten sind es Prozesse von 50/60 Jahren, da kann man also hier nichts tun. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Anreize! Anreize, Herr Diener!) Völlig außer Acht gelassen wird bis heute aber auch, dass es also keine wirtschaftliche Nutzung von Paludikulturen gibt, trotz jahrelanger Forschung. Wir haben heute was gehört von Akustikmatten und, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) und vielen anderen Dingen, die man da vielleicht hätte draus machen können. Das ist also schwierig. Nach wie vor auch völlig außer Acht gelassen wird, dass Anwohner Einschränkungen der Lebensqualität durch erhöhte Wasserstände, Vernässung von Kellern, Verunreinigung des Trinkwassers oder auch Mückenplagen hinnehmen müssen. Vorhin haben wir gerade – oder heute im Pressespiegel – von der Asiatischen Tigermücke lesen können und dürfen, also überhaupt kein Spaß. (Sandy van Baal, FDP: Das ist der nächste Antrag.) Und es ärgert uns natürlich, wenn so getan wird, also auch hier im Hause gelegentlich, als sei Wiedervernässung ganzer Landstriche komplett ohne Folgen für die dort lebenden Menschen möglich. Wer dort lebt, weiß es besser, wer dort lebt, fühlt sich nämlich für dumm verkauft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt zahlreiche Beispiele für Versuche der Moorvernässung: Kieshofer Moor, Polder Kamp, Swinemoor, Polder Bargischow/Gnevezin, Koblentzer Seewiesen oder Galenbecker See. Das sind alles Probleme oder Beispielprobleme, die mit Wiedervernässungsmaßnahmen einhergehen. Die Einwohner und Landwirte vor Ort sollen die Einschränkung der Lebensqualität und ihres wirtschaftlichen Handelns ohne Ausgleich hinnehmen. Ich glaube, da geht die Sozialpflichtigkeit des Eigentums deutlich zu weit. Zu oft entsteht vor Ort der Eindruck, dass der Schutz der Moore in unserem Land eine höhere Bedeutung hat als der Schutz der Menschen und der Schutz des Eigentums. Meine Fraktion hat sich immer wieder dafür eingesetzt, dass Umwelt- und Naturschutz mit den Menschen und nicht gegen die Menschen umgesetzt werden kann. Umwelt- und Naturschutz leben von der Akzeptanz der Menschen vor Ort und nicht von ordnungsrechtlichen Maßnahmen, wie sie gerade, meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, immer wieder ins Spiel gebracht werden. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo steht denn das im Antrag? Da steht doch nichts dazu.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade in den vergangenen Tagen hat das Thema Moorschutz eine erhöhte Aufmerksamkeit erhalten. Anlass waren Aussagen auf der Regionalkonferenz zum Landesklimaschutzgesetz in Friedland. Ich habe dazu meine Meinung in einer Pressemitteilung veröffentlicht und dazu stehe ich auch nach wie vor. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut!) Die Meinungsäußerung war sicherlich etwas drastisch, aber sie war auch so gewählt, dass auch diejenigen endlich zuhören, die so tun, als gäbe es Wiedervernässung ohne negative Begleiterscheinungen. Da schließt sich auch der Kreis ein Stück weit zur Anwesenheit hier im Parlament aktuell. Ich muss dazusagen, die Angriffe und die folgenden Angriffe, vor allem in den sozialen Netzwerken, waren gelegentlich etwas überzogen. Das gehört sicherlich zum Spiel. Ich habe es mal ausgewertet – also auch nur zur Information mal –, wer sich da überhaupt geäußert hat. Das waren also in der einen Branche Fridays for Future, Extinction Rebellion, Animal Rebellion, Letzte Generation, das war also in Teilen, war schon ein bisschen unsachlich, muss ich sagen, ging also bis zu Morddrohungen hin. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auf der anderen Seite war es eine andere, NABU, BUND, Greifswald Moor Centrum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, also die ganze Republik, Deutsche Umwelthilfe. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Also durchaus haben wir schon eine Repräsentanzlücke gehabt in der Meinungsfindung, also muss ich ganz deutlich sagen. Ich werde jedenfalls das Thema weiterhin ansprechen. Und nur, weil es Menschen gibt, die Kritik an Wiedervernässung vielleicht als Ketzerei empfinden, umso mehr muss man gegenhalten, auch wenn diese Menschen teilweise mit akademischen Graden wedeln oder auch im öffentlichen Dienst sich befinden (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und von unseren Steuergeldern auch dort während ihrer Arbeitszeit ihre politische Meinung kundtun. Ich glaube, mit Einschüchterungsversuchen sind sie hier an der falschen Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) In der Sache gibt es Forschungsergebnisse aus Skandinavien, um es auch ein bisschen sachlicher zu machen, was die CO -Bindung von Mooren anbelangt. 2 (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Übrigen kann man dies auch nachlesen auf der Homepage des Greifswald Moor Centrum. Entgegen der allgemeinen These, dass wiedervernässte Moore als CO -Senken fungieren und somit einen wichtigen Beitrag 2 zum Klimaschutz leisten, kamen und kommen Wissenschaftler immer wieder neuerdings zu dem Ergebnis, dass sich Moore aufgrund der veränderten Vegetation sogar zu CO -Quellen entwickeln. 2 Übrigens, was sehr interessant ist, die Vegetation verändert sich, es wird sehr viel mehr Methan ausgestoßen. Sie erinnern sich da an Diskussionen, Methan aus Körperöffnungen von Rindern, sowohl vorne als auch hinten. Das ist böses Methan, das ist Methan, 27-mal so stark klimaschädlich wie CO . Das Methan, das aus dem Moor 2 dann freigesetzt wird – ist beim Moorschutzzentrum, Greifswalder Moorschutzzentrum nachzulesen –, das verflüchtigt sich. Es gibt also gutes und schlechtes Methan. Das haben wir an anderer Stelle auch schon hören dürfen. Es gibt also guten Atomstrom aus Atomkraftwerken, wenn sie schon da sind und in der Ukraine stehen, es gibt also schlechten Atomstrom, wenn er denn von woanders herkommt. Es gibt im Übrigen auch gutes Frackinggas und schlechtes Frackinggas. Also die Unterteilung kann also, glaube ich, kaum noch jemand nachvollziehen. Insofern ist also nach wie vor die klimaschutz- oder schädliche Wirkung von Mooren durchaus umstritten. Anstelle von Moosen treten nämlich jetzt zunehmend Bäume und Sträucher in das Ökosystem ein. Man kann sich da vor Ort deutlich überzeugen an den Stellen, wo es gemacht wird. Und aufgrund der hohen Stickstoffkonzentration wird dann kein Torfmoos mehr dort wachsen, sondern andere Pflanzen. Es hat also dazu geführt in vielen Bereichen. Deswegen wird offenbar auch manchmal nicht gemessen, soll nicht gemessen werden, dass einfach die theoretischen Angaben dort nicht widerlegt werden sollen. Auf alle Fälle muss man das komplett neu bestimmen. Insofern erarbeitet die Landesregierung jetzt das Klimaschutzgesetz für die Moore. Insofern bedarf es dieses Antrags an der Stelle nicht. Wir haben uns nach wie vor auch in der Vergangenheit oftmals eingesetzt für viele, viele Moorschutzmaßnahmen, und zwar im Einvernehmen mit den Akteuren vor Ort. Und ob Sie es glauben oder nicht, wir haben auch einige Forderungen gehabt in der Vergangenheit. Ich nenne sie ganz kurz noch mal: Moorrenaturierungsmaßnahmen durch die Bereitstellung landeseigener Flächen, Abbau oder Torfabbaustopp von BVVG-Flächen, im Hinblick auf Moore, aber auch die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen, in Renaturierungsflächen diese ausschließen. Und deswegen – die Zeit sehe ich gerade hier – trägt meine Fraktion die Überweisung des vorliegenden Antrages in den zuständigen Ausschuss mit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Damm, bitte! Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! Ich konnte leider nicht sitzenbleiben, Herr Diener, weil Sie heute erneut wissenschaftliche Fakten zur Klimaschädlichkeit von trockengelegten Mooren infrage gestellt haben, auch die Erforschung der Nutzung durch Paludikultur. Dass die Rolle von Mooren und Moorschutz für den Klimaschutz überhaupt erkannt wurde, das verdanken wir maßgeblich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus unserem Bundesland, allen voran der Träger des Alternativen Nobelpreises Professor Dr. Michael Succow, der Träger des Deutschen Umweltpreises Professor Dr. Hans Joosten und die jetzige Leiterin des national und international anerkannten Greifswald Moor Centrum Franziska Tanneberger. Und es war nach unserer Auffassung eine Peinlichkeit und Unverfrorenheit erster Güte, dass mit Ihnen, Herr Diener, sogar ein Mitglied dieses Hohen Hauses hinsichtlich dieser wissenschaftlichen Kapazitäten diesen geschmacklosen Vergleich gezogen hat, den ich hier gar nicht wiederholen möchte. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Welcher denn?) Es hat nichts mehr mit einer zuweilen auch emotional geführten politischen Debatte zu tun. Es ist einfach nur unanständig, geschmacklos und wissenschaftsfeindlich. (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) Und dass Sie sich bis heute dafür nicht öffentlich entschuldigen wollen, mehr noch, heute bekräftigt haben, dass Sie dazu stehen, zeigt doch nur, dass Sie sich offenbar von einer sachlichen Auseinandersetzung in Fragen der klimaverträglichen Moornutzung längst verabschiedet haben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau. So siehts aus.) Und damit Sie wieder dahin zurückfinden, habe ich Ihnen heute ein Geschenk mitgebracht, nämlich das aktuelle Moorbuch von Frau Dr. Tanneberger. Mögen Sie bei der Lektüre verstehen, worum es geht! Mögen Sie verstehen, dass wir gar keine andere Möglichkeit haben, (Thore Stein, AfD: Ist das hier ein Theater?) als unsere Landnutzungssysteme auf Moorböden mittelfristig auf nasse Moorwirtschaft umzustellen. (Thore Stein, AfD: Ist hier eine Theaterbühne?) Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Thore Stein, AfD: Was ist denn hier los? – Der Abgeordnete Hannes Damm übergibt ein Buch an den Abgeordneten Thomas Diener.) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Damm, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das hier in diesem Hohen Haus nicht, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass das hier in diesem Hohen Haus nicht der Sitte geziemt. Bleiben Sie erstens mal bitte stehen! Und solche Geschenke hier zu übergeben im Rahmen einer Debatte, das ist ebenso in diesem Hohen Haus nicht üblich. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! Herr Abgeordneter, (Sebastian Ehlers, CDU: Keine Reaktion, oder was?!) möchten Sie auf die Kurzintervention reagieren? Thomas Diener , CDU: Gerne, Frau Präsidentin! Also erst mal recht herzlichen Dank für das Geschenk! Gleichwohl haben wir uns mit Frau Dr. Tanneberger schon ins Benehmen gesetzt. Sicherlich haben wir unterschiedliche Auffassungen dazu. Auch kann man den Weg unterschiedlich gehen. Ich habe versucht, das zu skizzieren, hier also die Anwesenheit zum Anfang zum Thema Moor und die, ich sage mal, überbordende Reaktion an anderer Stelle, insbesondere die Quellen, die sich dort sozusagen aufgeregt haben. Auf alle Fälle ist es gelungen, auf diese Art und Weise das Thema Moor ein bisschen mehr in den Fokus zu rücken. Ich denke, das ist gut und sinnvoll auch, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) denn es gab auch Reaktionen, und gibt es nach wie vor, die nicht öffentlich sind, ich sage mal, die also mich oder uns bestärken in diesem Tun, dass endlich mal das Thema auch auf die Tagesordnung gebracht wird in einer Art und Weise, die durchaus auch Raum greift. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe eben zwei Sachen angeführt, erstens Weltklimarat, (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dass Sie sich das da vorne überhaupt trauen auszusprechen, ist unglaublich! Unglaublich!) insbesondere Kohlenstoffkreislauf im Hinblick auf Humusaufbau unter Grünland. Bei den Moorflächen handelt es sich überwiegend um Grünlandflächen, vereinzelt auch um Ackerflächen. Das ist bisher nicht berücksichtigt worden und muss ganz neu gerechnet werden. Bisher waren ja Rinder aufgrund ihres Pansens sozusagen als klimaschädlich eingestuft. Das ist also völlig falsch berechnet worden bisher. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ändert doch nichts daran, dass Moor CO bindet, Herr Diener, überhaupt nichts!) 2 Unter einem Hektar Grünland gibt es also bis zu 180 Tonnen Humus, deutlich mehr als im Waldboden zum Beispiel. Das sind alles relativ neue Erkenntnisse, die bisher in keinster Weise Eingang gefunden haben. Und dass man natürlich, also ich habe jetzt zu Hause noch einen Torfspaten, weil ich als Kind selbst noch Torf gegraben habe für Heizungszwecke. (Nikolaus Kramer, AfD: Sag ich doch! Moorsoldat! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, das sind aber, also es gibt einen langen Torfspaten zum Stechen, in anderen Bereichen zum Wenden nachher. Also ich habe langjährige Erfahrung sowohl im Vernässen als auch im Kultivierbarmachen von Moor mit allen Maßnahmen, die dort sowohl bodentechnisch als auch pflanztechnisch erforderlich sind. Und es ist in der Tat so, dass die Erkenntnisse, die man bisher hat, dort nicht in dem Maße zutreffend sind. Insbesondere die Freisetzung von Methan ist wenig berücksichtigt worden bisher. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Abgeordneter, die Redezeit ist jetzt auch beendet. (Marc Reinhardt, CDU: Ja, kann er sich ja hinsetzen.) Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bruhn. Dirk Bruhn , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wo macht man nach so viel Tobak weiter? Ich bedanke mich erst mal bei der einreichenden Fraktion für diesen Antrag. Er gibt mir heute die Gelegenheit, über den größten CO -Einzelemittenten unseres Bundeslan-2 des zu sprechen, und das sind nun mal entwässerte Moore. Das relativiert sich aber, wenn man mitdenkt, es gibt so gut wie keine größere Industrie in M-V. Zu Beginn eine kurze Einleitung: „Warum Moore so wichtig sind“. Dazu zitiere ich die Textstelle von Hirschelmann und anderen: „Moore nehmen nur 3 % der Landfläche der Welt ein, enthalten aber in ihren Torfen – mit 500 Gigatonnen – zweimal mehr Kohlenstoff als die gesamte Biomasse aller Wälder der Erde. Wenn ein Moor entwässert wird, tritt Sauerstoff in den Torf ein, CO und oft auch N O 2 2 werden emittiert. Die entwässerten Moore, lediglich 0,3 % der Landfläche der Welt, verursachen überproportional hohe Emissionen: Mit jährlich 2 Gigatonnen CO sind 2 sie für fast 5 % der weltweiten anthropogenen CO - 2 Emissionen verantwortlich. Die größten Emittenten sind Indonesien, die EU, Russland, China und die USA … In Deutschland machen entwässerte Moore nur 7 % der Landwirtschaftsfläche aus. Doch sie verursachen 99 % der CO -Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten 2 Böden und 41 % aller Emissionen aus der gesamten Landwirtschaft, einschließlich N O aus Düngung sowie 2 N O und CH aus Tierhaltung … In einem moorreichen 2 4 Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern sind entwässerte Moore mit ca. 6,2 Millionen t CO -Äq. pro Jahr die 2 größte Einzelquelle für Treibhausgase … Neben ihrer Klimawirksamkeit haben nasse Moore eine große Bedeutung für die biologische Vielfalt: Moore bieten einzigartige Lebensräume für Arten, die sich an die feuchten und speziellen Bedingungen angepasst haben und sind oft die letzten naturnahen Refugien für seltene und bedrohte Arten. Nasse und wiedervernässte Moore erbringen zahlreiche weitere ökologische Leistungen für die Gesellschaft …, beispielsweise den Rückhalt von Schadstoffen und die Regulierung des Lokalklimas sowie des Wasserhaushalts. Bei der herkömmlichen landwirtschaftlichen Nutzung von Mooren werden die Grundwasserstände abgesenkt. Dadurch kommt es zu Torfsackung und -schwund. Dies macht die Entwässerung immer schwieriger und vernichtet die Grundlage der nassen Moorbewirtschaftung, weil die Böden unwiederbringlich verbraucht werden und produktives Land großflächig verloren geht.“ Bei uns in M-V meint man, Wiedervernässung von Mooren, die trockengelegt werden sollten in den 60er-/70er-Jahren des letzten Jahrhunderts, man hat schon 900 Jahre Moore bewirtschaftet, aber da ging es nicht um großflächige Wasserabsenkung. Auch wenn meine Fraktion und ich heute Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ablehnen, möchten wir Sie ausdrücklich nicht in die Ecke der Moor-Taliban-Aussage von Thomas Diener stellen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Christian Winter, SPD, und Christian Albrecht, DIE LINKE) Wir distanzieren uns deutlich von solchen Aussagen und würden niemals das Engagement des Greifswald Moor Centrum, von Wissenschaftlern, von Naturschützer/-innen mit dem extremistischen und gewalttätigen Handeln der Taliban vergleichen und ein solch menschenverachtendes und menschenfeindliches Verhalten damit relativieren. Solche Aussagen vergiften das politische Klima und lenken ab von den riesigen Herausforderungen, vor denen wir heute bei der Umsetzung der Pariser Klimaschutzziele stehen. Und in Mecklenburg-Vorpommern sind Moorschutz und Wiedervernässung ein probates und überaus wichtiges Mittel zur Erreichung unserer Ziele. Doch zurück zum Antrag: Die Ziele beim Klima- und Moorschutz, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, mögen uns größtenteils durchaus einen. Der zu beschreitende Weg dahin trennt uns aber offensichtlich. Viele Ihrer Punkte sind fachlich richtig, aber dann folgen Sie wieder dem Schema „Augen zu und durch durch die Wand“. Meine Fraktion und auch der Koalitionspartner sind der Auffassung, dass Klima- und Moorschutz nur gemeinsam mit den Menschen unseres Landes, nur gemeinsam mit den Landwirten funktionieren kann. Vom Prinzip des Schutzes von Mooren gerade durch Nutzung und damit verbunden dem Bewirtschaften von Flächen mit moorschonender Stauhaltung werden wir nicht abweichen. Wir werden auf Moorböden den Wasserstand anheben und Moore renaturieren. Zu den einzelnen Punkten Ihres Antrags: In Punkt 1 wollen Sie die Maßnahme „Extensive Dauergrünlandbewirtschaftung“ einstellen. Wir halten dagegen diese AUKM für sinnvoll, zumal sie erstmals mit neuen Maßnahmen sich kombinieren lässt, die wir neu geschaffen haben. Ab dieser Förderperiode ist es möglich, für ein Wirtschaften bei moorschonender Stauhaltung auch Geld zu bekommen. Wir wollen ja gerade, dass Betriebe für Klimadienstleistungen wie den Moorschutz auch Geld verdienen. So werden wir moorschonende Stauhaltung von 30 Zentimeter beziehungsweise 10 Zentimeter unter Flur mit bis zu 450 Euro fördern. Dieses Programm lässt sich zusätzlich noch mit anderen Maßnahmen kombinieren. Und es ist tatsächlich ein Renner, denn dieses Programm wird bereits jetzt gut von unseren Landbetrieben angenommen und es ist überzeichnet. Das zeigt doch, dass viele Landwirte dem Thema „Vernässung von Mooren“ offen gegenüberstehen und die Notwendigkeit von Veränderungen sehen. Neue Anträge beziehungsweise Wiederanmeldungen der in 2023 abgelehnten Flächen werden 2024 wieder möglich sein. Wir sollten sie dabei unterstützen und fördern und nicht enteignungsgleiche ordnungspolitische Tatbestände schaffen, wie man Ihren Antrag auch interpretieren könnte. Zu den einzelnen Punkten weiter: Es ist natürlich selbstverständlich, dass es ein bedarfsdeckendes Beratungsangebot geben muss, und das wird auch mit der Ausweitung des Programmteils Jahr für Jahr angepasst. Punkt 4, Instandsetzung und Optimierung von Stauanlagen, ist im Grundsatz richtig. Der heutige Bestand reicht nicht mehr aus, das Wasser in der Fläche zu halten. Es gibt aber auch Flächen, wo die Anlagen nicht mehr gebrauchsfähig sind, aber die hydraulische Wassersituation keine Veränderung hervorruft. Punkt 5, die Pachtverträge, die sind privatrechtlich und können von uns aus hier nicht geändert werden. Bei der Neuverpachtung, also der Neuschreibung von Pachtverträgen, wird das Verbot, Moore als Acker zu nutzen, schon angewendet, und bei jeder Neuverpachtung werden Wasserstände vorgeschrieben oder vereinbart. Ihre Forderung nach einer angepassten Tierhaltungsstrategie ist genauso richtig. Aber der von Ihnen zitierte Vorschlag, das mit Flächentausch zu machen, wird nicht möglich sein oder nur sehr begrenzt, weil einfach kein Gegenstück zur Verfügung steht, was man tauschen könnte. Aber ich muss auch sagen, dass das Tempo der Renaturierung dringend erhöht werden muss. Wenn wir in dem Tempo, das wir bis dato angehen, auch weitermachen, sind wir 2250 erst fertig, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martina Tegtmeier, SPD – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ganz genau.) weil das größte Problem dabei, Flächen zu gewinnen, sind die Eigentumsverhältnisse. Und da ist richtig, was mein Vorredner gesagt hat, auch der Nachbar muss zustimmen, weil seine Fläche mit tangiert werden kann, weil man Moorschutzmaßnahmen nicht grundstücksgenau beschreiben kann oder durchführen kann. Welchen Weg wir beim Moorschutz gehen, welche Maßnahmen wir ergreifen, wie viel Personal wir bereitstellen und wie viel Geld wir dabei in die Hand nehmen, hat in Vertretung von Minister Backhaus der Innenminister dargestellt, und ich fand den Vortrag nicht nur ganz gut, sondern spitze. Deshalb bleibt mir nur, auf unseren Koalitionsvertrag zu verweisen. Im Absatz 183 können wir Folgendes lesen: „Intakte Moore binden CO in erhebli-2 chem Umfang und sind deshalb ein entscheidender Faktor für Klimaschutz. Wir werden gemeinsam mit der Landwirtschaft mit einer Moor-Umnutzungs- und -Schutzstrategie erheblich zur Senkung der Treibhausgasemissionen aus entwässerten Mooren beitragen. Ziel ist der schrittweise freiwillige Ausstieg der Ackernutzung auf Moorböden und eine kontinuierliche Wasserstandsanhebung auf Grünland. Die Nutzung nasser Moorstandorte (Paludikultur) und damit die Wertschöpfung in der Region soll gefördert werden.“ Zitatende. Und das unterscheidet die Regierungskoalition von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN. Wir wollen und werden den Moorschutz gemeinsam mit der Landwirtschaft umsetzen und nicht gegen sie. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das steht doch aber nicht so im Antrag!) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Sandy van Baal. Sandy van Baal , FDP: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass sich die Reihen wieder füllen. Kommt ja gleich noch ein Superantrag. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Noch einer!) Ich fange mal mit dem Guten an: Also nicht, dass wir uns gleich missverstehen und, Herr Damm, dass Sie gleich aufspringen, in der Bewertung der wissenschaftlichen theoretischen Fakten sind wir einer Meinung. Wir haben bloß halt eine komplett andere Herangehensweise. Trockene Moore stoßen sehr viel CO aus und aus klima-2 politischer Sicht wäre es auch sinnvoll, sie alle zu vernässen, da sind wir uns einig. Diese Moorflächen schweben aber nicht irgendwo in der Luft oder können mal so einfach vernässt werden. Viele dieser Flächen werden bewirtschaftet, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau das ist der Punkt.) und zwar von Menschen, die einfach von der Bewirtschaftung, wie sie jetzt aktuell bewirtschaftet werden, auch noch leben müssen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alles gut, Herr Damm, Sie können gleich loslegen, wenn ich fertig bin. Der erste Eindruck, der bei mir entstanden ist, als ich den Antrag dann auch gelesen habe, wir können doch jetzt nicht den Menschen einfach diese Lebensgrundlage erst mal absprechen. Dass sich das verändern muss, da bin ich dabei. Und ich bin auch übrigens – auch wenn er heute nicht hier ist, zu dem Thema sehr schade – Landwirtschaftsminister Backhaus in dem Zusammenhang auch dankbar, dass er klar gesagt hat, dass es mit ihm keine Enteignungen geben wird, um Moore zu vernässen. (Thore Stein, AfD: Jaja!) Ich hoffe, er bleibt da standhaft bei dieser Äußerung. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Abwarten!) Mal zum Antrag im Detail: (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die AUKM „Extensive Dauergrünlandbewirtschaftung“ soll für tief entwässertes Moorgrünland beendet werden. Und das meine ich jetzt, von heute auf morgen. Was machen die betroffenen Landwirte mit den Flächen so auf die Schnelle, kurzzeitig? Oder ist das ganze Projekt langfristiger gedacht? (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fördermittel sollen nur noch an Betriebe, die torferhaltend wirtschaften, ausgezahlt werden. Wie soll das genau in der Praxis gehen? Wer soll das kontrollieren? Und was passiert, wenn die Grundwasserstände aufgrund eines besonders trockenen Jahres sehr niedrig sind und kurzfristig einfach nicht weiter gehoben werden können? Bekommen die Landwirte dann keine Förderung? Diese Forderung ist in unseren Augen in der Praxis einfach nicht umsetzbar. Beratungsangebote übrigens für Agrarbetriebe gibt es schon. Da gibt es die Moorklimaschutzagentur. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die gibts doch noch gar nicht!) Zumindest habe ich das so entnommen aus den letzten Agrarausschusssitzungen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die gibts doch noch gar nicht!) Und die Landesregierung soll mit einem speziellen Maßnahmenprogramm die Stauanlagen im Land fördern und den Moorschutz verbessern. Da sind wir auch bei Ihnen. Die Frage ist dann bloß, das wird ja ganz, ganz, ganz viel Geld kosten, da müssen wir uns alle mal einen Kopf machen, wo es herkommen soll. Aber den Punkt, den können wir nachvollziehen. Und da könnte ich mit den verbliebenen Forderungen, außer wie gesagt, bei den Stauanlagen, weitermachen. Meine Fraktion hält den Antrag, der ist uns zu Klein-Klein. Und auch hier greift das, was wir als FDP ständig sagen, und das sage ich hier auch noch mal, Anreize sind besser als Verbote und vor allem überbordende Bürokratie. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Verehrte Kollegen der GRÜNEN, ich nehme Ihnen ja wirklich ab, dass Sie das so okay finden, (Thore Stein, AfD: Nee, die meinen das ernst.) jeden einzelnen Lebensbereich der Menschen zu regeln und insbesondere beim Klimaschutz, da stehen Sie auch für. Ich verstehe das ja auch wirklich aus Ihrer Sicht, aber die Menschen haben dafür noch kein Verständnis und die wollen das nicht. Und da müssen wir sie zuerst mitnehmen und das aufzeigen. Und auch sowohl meiner Partei als auch meiner Fraktion ist dabei natürlich klar, … (Die Abgeordnete Anne Shepley bittet um das Wort für eine Anfrage.) Am Ende gern, Frau Shepley, jetzt nicht. … wir müssen den CO -Ausstoß massiv reduzieren, aber 2 doch nicht, indem man den Menschen auf die Schnelle die Lebensgrundlage entreißt und ihnen mit immer mehr neuer Bürokratie auf die Nerven geht und sie mit gesetzlichen Gängeleien überzieht. Das machen Menschen, die nicht Mitglied bei den GRÜNEN sind, nicht mit. Die Menschen wollen ihr Leben leben und sich nicht jeden Tag von anderen Leuten sagen lassen, was sie zu tun haben. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Und das Gute ist, es stellt für den Klimaschutz nicht mal ein Problem dar. Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass meine Partei und auch meine Fraktion sich für den CO - 2 Zertifikatehandel starkmachen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der muss aber auch gedeckelt sein.) Und ich bin sehr froh, dass die FDP sich hierbei in der Bundesregierung durchgesetzt hat und der Zertifikatehandel immer weiter ausgebaut wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und unserer Meinung nach liegt hier auch die Lösung. Andere Länder wie Australien machen es uns bereits vor. Wir müssen Menschen, welche die Möglichkeit haben, CO zu binden, dafür bezahlen, dass sie genau das 2 tun, … Oh, habe ich noch einen Zettel? Ja. … und dann brauchen wir auch keine einzige kleine Einzelvorschrift und, wie gesagt, zusätzliche Bürokratie. Wir brauchen einen klaren Leitfaden, welche Anforderungen ein Moor zu erfüllen hat, damit die Besitzer von Moorflächen wissen, wann sie CO -Zertifikate verkaufen 2 können. Das ist in unseren Augen ganz einfach. Und glauben Sie mir, kurz-, aber spätestens mittelfristig werden sehr viele Moore wiedervernässt werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Frau Shepley, bitte! Anne Shepley , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, werte Kollegin, für Ihre Ausführungen! Ich kann es ja leider jetzt nicht mehr als Frage formulieren. Ich versuche, es ein bisschen anders zu machen, und vielleicht können Sie ja trotzdem darauf eingehen. Wir hatten ja in den anfänglichen Ausführungen des Ministers gehört, dass das Interesse an entsprechenden Förderprogrammen, Moore auch wiederzuvernässen und dann noch landwirtschaftlich zu nutzen, sehr hoch ist, dass quasi – ich überspitze das jetzt mal bewusst ein bisschen – die Nachfrage so groß ist, dass man jetzt noch mal nachlegen muss, dass noch mehr Geld gebraucht wird für diesen Bereich. Und das steht jetzt für mich in einem gewissen Gegensatz zu dem, was Sie gerade versucht haben, uns zu erklären, nämlich, dass die Gesellschaft einfach noch nicht so weit ist, die Leute eigentlich keinen Bock darauf haben und es nur wieder die bösen GRÜNEN sind, die uns irgendwas aufschwatzen wollen, was wir eigentlich gar nicht brauchen. (Nikolaus Kramer, AfD: Das haben Sie genau richtig verstanden, Frau Shepley.) Und ich glaube, da liegt für mich jetzt so ein bisschen ein Gegensatz, weil ich würde jetzt dem Minister nicht unterstellen, dass er uns hier sozusagen einen Bären aufbinden wollte. Ich glaube schon, wenn die Nachfrage groß ist und Herr Backhaus das so mitgegeben hat, dann wird die Nachfrage groß sein. Das deutet aber für mich jetzt nicht darauf hin, dass wir weder bei den Landwirtinnen und Landwirten noch in der Gesellschaft da gar kein Interesse haben und dass die Leute alle sagen, geht mir doch weg mit eurer Moorwiedervernässung. Woher nehmen Sie denn Ihre Erkenntnis, dass das gesellschaftlich noch nicht so weit ist? Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Möchten Sie darauf reagieren, Frau Abgeordnete? Sandy van Baal , FDP: Sehr gerne. Vielen Dank! Die Programme laufen gut, da gebe ich Ihnen recht, aber nicht alle, die in diesen Flächen wirtschaften, oder sehr viele, die in diesen Flächen wirtschaften, möchten es wiedervernässt haben. Das nehme ich aus persönlichen Gesprächen wirklich mit. Und es gibt Interessenten dafür, die können das ja auch machen – um Gottes willen, mich nicht falsch verstehen –, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber wie gesagt, die Masse ist es nicht, und die fühlen sich dadurch überrumpelt. (Beifall Beate Schlupp, CDU) Und da muss man sie halt überzeugen, wie sie damit halt Geld verdienen können. Und da sehen wir das nicht als Lösung, sondern sehen die Lösung, wie ich sie vorgetragen habe. Es gibt Interesse, aber bei Weitem nicht so viel, wie Sie denken. Und das habe ich aus persönlichen Gesprächen mitgenommen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Sylva Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ein Antrag, (Nikolaus Kramer, AfD: Den wir nicht brauchen.) wo es sich lohnt, drüber zu reden. Gut, dass er eingebracht worden ist, auch wenn wir es zum Teil anders sehen, aber wir sprechen drüber. Meine lieben Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie fordern die Abschaltung der CO - 2 Emissionen, welche durch die Bewirtschaftung der Moorböden in M-V entstehen. Das ist eine sehr radikal formulierte Forderung. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn das schon radikal ist!) Sie lösen sie nachher auf in mehreren Schritten. Ich möchte als Erstes eingehen auf Ihren Punkt 1, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen für das extensive Dauergrünland sofort einzustellen, weil Sie diese als Fehlanreiz bewerten. Ehrlich gesagt, darüber bin ich erstaunt. Mit den Verpflichtungsvarianten für das extensive Dauergrünland habe ich mich im Rahmen unserer Beteiligung intensiv beschäftigt. Gerade die Verpflichtungsvariante 6.4 Salzgrasland- und Küstenvogelschutzgebiete, die Verpflichtungsvariante 6.5 extrem nasse Grünlandstandorte und Nasswiesen, die 6.6 Feucht- und Nassgrünland und die 6.7, der Wiesenbrüterschutz, das sind doch wichtige, wichtige und zu unterstützende Maßnahmen, auch wenn sie sich im Moment noch nicht kombinieren lassen. Das Magerrasenkonzept fällt sicherlich hier raus, aber Renaturierungsgrünland könnte hier auch verortet werden. All diese Maßnahmen dienen dem Erhalt der Artenvielfalt, immer in der Kombination von unterschiedlichem Tierbesatz, von festgelegten Mahdzeitpunkten und Pflegemaßnahmen (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ohne Düngung und Pflanzenschutz mit Schonpflichten und Ruhephasen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ausdrücklich gelobt habe ich das.) Ich muss gestehen, es ist ein kompliziertes Regelwerk und ich würde mir dieses Regelwerk künftig deutlich einfacher wünschen, aber das nur am Rande. Es sichert in sensiblen Gebieten das Überleben vieler Brutvogelarten und Insekten, es dient dem Erhalt der Biodiversität. Es ist gut, dass dieses Programm für das extensive Dauergrünland mit viel Artenschutz, fachlicher Kompetenz seitens der Naturschutzfachleute im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klima erarbeitet wurde, und es ist gut, dass es von den Landwirten genutzt wird. Eine Kombination der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen „extensives Dauergrünland“ mit den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen „moorschonende Stauhaltung“ macht auf den entsprechenden Standorten natürlich Sinn, aber es muss möglich sein. Genau das ist der springende Punkt. Es ist sinnvoll, da haben Sie recht und da gebe ich Ihnen auch recht, aber es muss möglich sein. Denn es macht keinen Sinn, diese Kombination zu erzwingen, denn auf vielen Flächen besteht die technische Möglichkeit nicht, diese Stauhaltung vorzunehmen, um auf 30 oder 10 Zentimeter unter Grasnarbe anzustauen. Und dann auf die Agrarklima- und Umweltmaßnahmen „extensives Dauergrünland“ zu verzichten, weil das andere nicht möglich ist, das wäre, glaube ich, sehr kontraproduktiv. Vielleicht noch ganz kurz an diesem Rand: Wir haben über die Größe der Moorflächen gesprochen. Hier wurden verschiedene Zahlen genannt, einmal 300.000 Hektar, 230.000 Hektar, 170.000 Hektar. Wir sprechen eigentlich, wenn wir in die Szenarien zum Klimaschutzgesetz reinschauen, im Bereich der „Land use, land-use change, and forestry“, also in diesem Bereich sprechen wir von 169.000 Hektar Moorflächen, die derzeit ackerbaulich oder besser gesagt landwirtschaftlich genutzt werden. Aber um noch mal wieder zurückzukommen auf diesen Punkt AUKMs, AUKM „extensives Dauergrünland“, AUKM „moorschonende Stauhaltung“, in jedem Fall – das wurde hier auch schon gesagt – ist das Einverständnis der Flächeneigentümer eine Voraussetzung. Das ist wichtig, wenn mehrere Flächeneigentümer für eine Moorfläche, zum Beispiel eine Moorfläche bewirtschaften. Die Flächen sind teilweise groß. Wir reden hier von 80, 100, 160 Hektar, die so eine eventuell zu vernässende Fläche einnehmen kann, oder sogar noch größer, wenn wir in die Nähe von Greifswald schauen. Alle Beteiligten müssen mit der Anhebung des Wasserstandes einverstanden sein. Zu guter Letzt muss auch die Zustimmung des Wasser- und Bodenverbandes vorliegen, da Auswirkungen auf Siedlungen ausgeschlossen werden müssen. Und hier möchte ich vielleicht auch noch mal ganz kurz den Blick nach Friedland werfen. Es ist schwierig, es ist dann schwierig, ruhig zu bleiben, wenn gefordert wird, dass wir auch Siedlungen zum Beispiel eventuell nicht mehr brauchen, weil das ja bei der Braunkohle auch so gemacht wurde, dass sozusagen man über jede, ich will nicht sagen, Leiche gehen würde, um diese Moorflächen wiederzuvernässen. Also das kann es nicht sein! Aber das sind auch dann in so einer aufgeheizten Stimmung Sätze, die fallen und die dann natürlich zu großem Unmut führen. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind hydrologische Gutachten notwendig. Das Innenrelief muss von technischen Sachverständigen oder vom Technischen Dienst vermessen werden. Eine digitale Geländekarte muss erstellt werden. Der Wasserstand unter Grasnarbe auf einer Fläche differiert immer. Im Durchschnitt können es 30 Zentimeter unter Grasnarbe sein und die Kuh ist trotzdem ertrunken. Die Ermittlung des durchschnittlichen Wasserstandes unter Grasnarbe ist aber Voraussetzung für die Höhe der Förderung und damit beihilferechtlich relevant. Wie verfahren wir in trockenen Perioden – Frau van Baal hat es hier schon gesagt –, wenn trotz Rückhalt kein Wasser zum Rückhalt vorhanden ist, wie in Teilen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zum Beispiel?! Das Institut für ökologische Forschung und Planung (biota) aus Bützow hat vom Ministerium für Landwirtschaft, Klima und Umwelt den Zuschlag für die Betreuung dieser Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „moorschonende Stauhaltung“ bekommen. Niemand hat mit einer solchen Antragsflut gerechnet. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, schade!) Wie beschrieben, es muss bei allem Wollen eine sichere Abklärung der Rahmenbedingungen stattfinden. Von den über 100 Anträgen wird in diesem Jahr ein Viertel fach- und sachgerecht begleitet werden können. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber der Minister hatte ja schon angekündigt, dass die Mittel dafür auch aufgestockt werden, um etwas schneller voranzukommen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielleicht ein Beispiel, hier bei uns auf der Insel, von der OSTSEESTIFTUNG begleitet, der große Polder in Drammendorf, über 100 Hektar wiedervernässt, wirklich im Einverständnis mit den Eigentümern des Landes in Kooperation mit der APV Samtens, ein gutes Projekt, ein beispielhaftes Projekt. Wir haben weitere solcher Antragsteller. Das geht dann auch wirklich gut, wenn der Antragsteller Eigentümer dieser Fläche ist, wenn er auch sozusagen mit keinen anderen Eigentumsverhältnissen zu tun hat. Wenn der Wasser- und Bodenverband zustimmt, haben wir noch den großen Polder Ganschvitz zum Beispiel auf Rügen in der Pipeline mit 80 bis 100 Hektar. Sehr geehrte Damen und Herren, jede Fläche ist anders, und daher ist bei geplanten Anhebungen des Wasserstandes nicht immer zwingend eine Stauhaltung Voraussetzung. Die wissenschaftliche und technische Begleitung der Vorhaben ist aber auch aus diesem Grund unbedingt notwendig. Wenn allerdings eine sichere Wasserstandsregulierung für die Fläche, für den Anbau von Paludikulturen benötigt wird, setzt dies funktionierende Staustufen oder Stauanlagen voraus. Da diese meist aus der DDR-Zeit stammenden Anlagen in den letzten 30 Jahren wenig Wartung erfahren haben, ist eine Instandsetzung oder der Ersatz durch modernere einfache Anlagen in vielen Fällen notwendig. Die Landesmittel dafür sind nicht vorhanden. Sehr geehrte Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es wäre gut, wenn Sie den Vorschlag – Herr Minister Pegel hat es in Vertretung von unserem Minister Backhaus schon gesagt, dass es einen Antrag unseres Bundeslandes an das Bundesumweltministerium gibt für eine weitere Fast-Track-Maßnahme zur Sanierung genau dieser Stauanlagen –, wenn Sie diese Forderung oder, besser gesagt, Bitte unterstützen würden. Mit diesen Mitteln, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) mit diesen Mitteln wäre eine solide Umsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „moorschonende Stauhaltung“ in einigen Bereichen schneller zu erreichen. Ein momentanes Hemmnis für den Anbau von Paludikulturen ist die fehlende Nachfrage, da momentan konventionelle Baustoffe noch preislich viel lukrativer sind. Aber auch an dieser Stelle finden Entwicklungen statt. Voranzustellen ist hier die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe, die Universität Greifswald mit ihren bedeutenden WIR!-Bündnissen. Wir haben das heute schon mal erwähnt, in der Diskussion heute Morgen. Es geht um Upscaling von Materialien, um einen Marktzugang zu erreichen, ähnlich wie bei den Lebensmittelentwicklungen oder Lebensmittelprodukten. Das Gleiche trifft dort noch mal zu für die Baustoffentwicklung. Hier muss etwas getan werden. An dieser Stelle ist definitiv noch viel zu tun, aber da hilft uns Ihr Antrag nicht weiter. – Vielen Dank! Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch einmal das Wort der Abgeordnete Hannes Damm. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen, das war jetzt eine ganze Menge. Ich muss mal sagen, in dem Antrag steht auch eine ganze Menge drin. Aber ganz häufig haben wir erlebt, dass hier in den Wortbeiträgen sehr viel in einen Topf geschmissen worden ist. Deswegen noch mal auf den Antrag zurück. Und es gab den Vorwurf sogar von Herrn Minister Pegel, was ich echt unsachlich fand, (Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh!) uns hier vor…, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) uns hier vorzuwerfen, wir würden mit der Brechstange vorgehen wollen mit diesem Antrag. Ich habe noch mal die Forderungen hier ganz kurz für Sie: Wir wollen die klimaschädliche Bewirtschaftung einstellen und den Torferhalt in Zukunft. Da haben Sie gesagt, ja, das wollen wir auch, daran arbeiten wir, also Zustimmung. Dann habe ich, also da steht drin, zweiter Punkt, Bedarf der flächendeckenden Beratungsangebote, auch hier erkenne ich keine Brechstange. Die Förderung von Sanierungen von Stauanlagen – also Anreize, Förderung, auch das keine Brechstange. Dann fünftens, bei Landesflächenverpachtung dann die moorschonende Bewirtschaftung fordern. Auch da, sagen Sie, stimmen Sie zu. Keine Brechstange! Zwei Punkte sind noch übrig, nämlich die Förderung von Anpassungsstrategien für Futtermittelbetriebe – ja, Förderung von Anpassungsstrategien, keine Brechstange aus meiner Sicht – und letztens die gute fachliche Praxis erarbeiten für die Bewirtschaftung von Moorböden, und auch da kann ich keine Brechstange erkennen. Insofern wünsche ich mir, (Zuruf von Christian Brade, SPD) dass sich hier mit dem Antrag auseinandergesetzt wird und sachlich debattiert wird. Und da Sie all diese Sachen ja auch wollen oder in einer etwas anderen Form möchten, werden wir natürlich auch – Sie haben uns aufgefordert, hier den Weg der Landesregierung zu begleiten –, auch der Ausschussüberweisung natürlich zustimmen, weil genau das ist es nämlich, das Parlament begleitet die Regierung über die fachliche Arbeit in den Ausschüssen. Und da würde ich bitten, dass Sie da auch zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann haben Sie gesagt, Herr Pegel, dass wir hier Prioritäten setzen müssen. Ich habe es vorgetragen, diese klimaschädliche Förderung, das betrifft 50 Prozent der Moore in unserem Bundesland. Also wenn das keine Priorität sein soll bei diesem Thema, wenn man nur die Hälfte der Moore erfasst, dann weiß ich auch nicht. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Sie haben gesagt, wir gehen auf dem Weg, Klimaneutralität und Wiedervernässung bis 2040. Ich frage mich, wie Sie das erreichen wollen. Sie haben die Moorklimaschutzstrategie, ja, beziehungsweise die Agentur, die soll 2023 1.000, 2024 2.000, 2025 3.000, 2026 4.000 und 2027 dann 6.000 Hektar wiedervernässen. Das sind in Summe 16.000 Hektar in den nächsten fünf Jahren. 16.000 Hektar, bei einer Gesamtsumme von 260.000 Hektar wären für das gesamte Projekt noch 18 Jahre Zeit. In den ersten fünf Jahren machen wir deswegen 6 Prozent und in den folgenden 13 Jahren machen wir 94 Prozent?! Also wie soll das gehen? (Zuruf von Christian Brade, SPD) Selbst wenn man nur das, was Sie hier in der Debatte auch angesprochen haben … Wobei ich das nicht verstehe – entweder muss alles Moor nass oder nicht alles, aber jedenfalls sind wir der Meinung, alles –, Sie gehen jetzt von einer Zahl von 160.000 Hektar aus, das wären dann also in den ersten 5 Jahren 10 Prozent, in den folgenden 13 Jahren 90 Prozent. Da ist doch ein Ungleichgewicht! Und das, das wollen Sie vertagen auf die nächsten Regierungen, auf die nächsten Generationen, einfach in die Zukunft. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und genauso in die Zukunft wird es vertagt, wenn Sie sagen, warten Sie auf unsere Moorschutzstrategie, warten Sie auf das Klimaschutzgesetz! Wir haben hier ein konkretes Problem aufgeworfen, klimaschädliche Subventionen. Da wollen wir raus. Im Antrag steht übrigens auch nicht, Frau van Baal, dass wir ab morgen den Leuten das Geld wegnehmen wollen. (Sandy van Baal, FDP: Ab wann?) Da steht drin, es soll eingestellt werden, da steht nicht „ab morgen“. Normalerweise macht man das in der Ausschreibung der neuen Förderperiode. Da ist es ganz normal, dass sich Förderbedingungen ändern. Und das hat die Regierung angekündigt, zumindest das wollen Sie machen. Insofern könnten wir da uns auch vorstellen, zusammenzugehen und das weiter im Ausschuss zu beraten. So, zu den Linken wollte ich sagen, ich fand es gut, dass Sie sich fachlich hier auseinandergesetzt haben mit dem Antrag. Ich habe viel, eigentlich überwiegend Zustimmung gehört, leider dann trotzdem die Ablehnung. Das passt nicht für mich, war ja nicht nur ein „zu spät, zu wenig“, sondern einfach nur ein anderes Ende. Ich würde gerne fachlich differenziert im Ausschuss diese Unstimmigkeiten ausräumen. Wo ich wirklich enttäuscht war, war dann, dass Sie gesagt haben, ja, wir wollen Moorschutz gemeinsam, Sie nicht. Wo steht das? Ich habe ja die Forderungen noch mal einzeln vorgetragen. Da ist die Rede von Förderung, von Kommunikation. In meiner Rede habe ich das deutlich gemacht, wir müssen mit den Menschen reden, dafür braucht es aber eben auch Mittel. Und zur FDP noch mal: Ja, genau da in dieselbe Richtung, wir wollen nicht die Lebensgrundlage absprechen, wir wollen eben diese gemeinsame Lösungsstrategie erarbeiten. Da müssen wir uns jetzt auf den Weg machen. Wir haben Vorschläge gemacht, sicherlich nicht abschließend, aber da soll es hingehen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von Frau Rahm-Präger fand ich es komisch, dass Sie die Forderung, klimaschädliche Emissionen abzuschalten, dass Sie das radikal fanden. Also da geht es lediglich darum, dass wir sagen, klimaschädliche Emissionen dürfen nicht weiter stattfinden. Also das Gegenteil, das nicht zu machen, das ist radikal. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wo man an dieser gemeinsamen Zukunftsperspektive, die Sie auch in Ihren Koalitionsvertrag geschrieben haben hier auf Landesebene, den wir auch gemeinsam im Bund in den Koalitionsvertrag geschrieben haben, wo das radikal sein soll, allein dieses Ziel, erschließt sich mir nicht. Und ich hoffe, dass da nicht unterschwellig doch eher eine Ablehnung von diesem Gesamtziel ist. Das hoffe ich nicht, aber anders kann ich es mir auch ein bisschen hier an der Stelle nicht erklären. Sie haben auch nicht mitbekommen scheinbar, dass wir in unserem Antrag nicht die gesamte Richtlinie ablehnen. Das habe ich auch … Ja, jetzt hören Sie ja wieder nicht zu, leider. Aber wir lehnen nicht die ganze Richtlinie ab. Uns geht es lediglich um die eine Ziffer, die Ziffer 6.2. Und weil wir wollen, dass diese 30 Millionen Euro immerhin nicht in so eine klimaschädliche Förderung gehen, weil es genug andere gute Förderungen gibt, wollen wir, dass Sie das Geld dorthin stecken, weil es da offensichtlich fehlt, weil aufgestockt werden muss. Machen Sie das doch, nehmen Sie das Geld doch aus der klimaschädlichen in die klimapositive und fördern die Menschen, die wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wäre zum Beispiel auch die Sanierung der Staue. Auch da braucht es Geld, haben Sie wieder gesagt, dafür ist keins da. Warum nicht aus dieser klimaschädlichen Förderung nehmen? Das wäre mindestens mal ein Anfang. Und weil sich alle auch auf diese wirtschaftlichen Folgen der Wiedervernässung hier in der Debatte fokussiert haben, möchte ich noch mal sagen, wir müssen, wenn wir das bewerten, nicht eben nur die Folgen, die es auf der einen Seite hat, wirtschaftlich, agrarwirtschaftlich betrachten, sondern eben auch klimawirtschaftlich, gesamtgesellschaftlich. Und da ist es so, dass mindestens 145 Milliarden Euro deutschlandweit – also diese Zahl, selbst wenn man da den Schlüssel für M-V anwendet, sind wir noch Dimensionen drüber – allein zwischen 2020 und 2021 aufgrund der Folgen des Klimawandels entstanden sind. Und hier in M-V ist es eben ein Drittel der Emissionen, die aus den Mooren kommt. Also da müssen wir ran. Und das zu leugnen, das fällt mir schwer, das noch irgendwie als sachliche Debatte dann zu sehen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wenn es so weitergeht, auch dazu gibt es eine Prognose, dann werden wir bis 2050 bis zu 900 Milliarden Euro Folgekosten für die Gesellschaft haben. 900 Milliarden, fast eine Billion! Und zuletzt: Bei all dem Gerede, dass die Menschen das nicht mitmachen, wenn wir mehr Klimaschutz fordern, es muss doch mal allen klar werden, dass diese Förderung der tief entwässerten Moore, dass das einfach Steuergeldverschwendung ist. Da gibt es ein klares Ziel, was daran geknüpft ist bei der GAP, nämlich klimaschonende Maßnahmen zu machen. Da muss das Geld rein und das ist nachweislich nicht passiert. Dann ist das auch eine falsche Verwendung genau dieser Mittel. Ich sehe jetzt das rote Licht leuchten, folgt, Polder Drammendorf kann ich dann höchstens im Rahmen der Kurzintervention noch mal zu kommen. Ich bitte Sie, stimmen Sie der Überweisung zu und ansonsten stimmen Sie dem Antrag zu! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention. Herr Bruhn, bitte! Dirk Bruhn , DIE LINKE: Nur kurz ein paar Anmerkungen: Sie können nicht das Geld aus einer EU-Förderung auf die Anlagen, wasserwirtschaftlichen Anlagen verwenden, das geht förderrechtlich nicht. Und dann haben Sie ein Verständnisproblem: Das Land will bis 2040 die Klimaziele erreichen. Aber Sie machen ja noch mehr als nur Moorschutz. Also müssten Sie nicht mit 100 Prozent ausgehen, sondern die Zahl, die wir brauchen, um das wirtschaftlich darzustellen. Und dann würde mich interessieren, wie Sie auf diese 30 Millionen Euro kommen. – Danke! Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Möchten Sie reagieren, Herr Abgeordneter? Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Würde ich gerne machen, Frau Präsidentin! Zuerst zu den Fördermechanismen der EU: Das ist eben die Frage, wie Sie das Geld in welche Maßnahme reinkriegen. Natürlich kann man, wenn man eine gemeinsame europäische Agrarförderung hat und man sagt, man macht auf diesen Flächen – das ist ja auch ihr Ziel –, man macht dort Agrarwirtschaft weiterhin, zum Beispiel, indem man sagt, man macht Paludikultur, dafür brauchen wir entsprechend hoch eingestellte Wasserstände, dann ist es natürlich möglich, dass man auch dafür Gelder verwendet, diese landwirtschaftliche Nutzung dann möglich zu machen. Und woher der genaue Förderbetrag ist, das ist eben der Betrag, der für diese Richtlinie vorgesehen ist. Zum letzten Punkt: 2040 klimaneutral, das finde ich jetzt, das schockiert mich ehrlich gesagt ein bisschen, dass Sie sagen, wir müssen nur den Anteil, wir machen ja noch was anderes. Also Sie haben ja Emissionen und Emissionen ist keine Nettosumme am Ende, sondern erst mal haben Sie Emissionen auf der einen Seite und aus den Mooren kommen in M-V 30 Prozent. Wenn wir auf null kommen wollen, dann müssen wir diese Emissionen runterkriegen. Und wenn sie weiterhin emittieren, dann frage ich mich, wie Sie das sonst kompensieren wollen. Wir jedenfalls als Fraktion wollen nicht dann irgendwie zum Beispiel Windenergie dann gegenrechnen, weil wir ja auch im Stromsektor dann null Emissionen brauchen. Das Einzige, worüber man reden kann, ist eine Senkenfunktion, die zum Beispiel Wälder haben, die zum Beispiel Moore haben, wenn sie dann irgendwann in so einem guten Zustand sind, dass sie wieder einspeichern. Aber bis das erreicht ist, das schafft man niemals – und das ist wirklich der einzige Punkt, wo ich vielleicht Herrn Diener dann zustimmen würde –, das schafft man niemals mit der Wiedervernässung der Moore, weil das, wenn das nass ist, nicht sofort umkippt und anfängt, in Größenordnungen hier CO2 einzuspeichern. Erst mal geht es darum bei der Wiedervernässung, dass sie nicht weiter degradieren, die Torfe, dass sie nicht weiter emittieren. Dann gibt es den Methanpeak, den kann man auch einstellen, es gibt wissenschaftliche Forschung dazu, wie man das möglichst niedrig hält, den Methanpeak. Und dann irgendwann, dann geht die Emission zurück. Aber wir müssen jetzt handeln. Die Klimakrise ist jetzt und wir haben ansonsten … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Abgeordneter, die zwei Minuten sind abgelaufen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kann ich auch so stehen lassen. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2089 zur Beratung an den Agrar- und Umweltausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Gegenstimmen bitte! – (Heiterkeit und Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Vielen Dank! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU … (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Können wir vielleicht jetzt mal das Abstimmungsergebnis in Ruhe anhören? (Marc Reinhardt, CDU: Äußerst gerne.) Vielen Dank! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2089. Wer dem zuzustimmen wünscht, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) den bitte ich um ein Handzeichen. – (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Vielen Dank! Die Gegenstimmen bitte! – (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Stimmenthaltungen sehe ich dann keine. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2089 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 36 : Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Heimische Gewässer und ihre Bewohner vor invasiven Arten schützen, auf Drucksache 8/2102. Antrag der Fraktion der FDP Heimische Gewässer und ihre Bewohner vor invasiven Arten schützen – Drucksache 8/2102 – Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Sandy van Baal. Sandy van Baal , FDP: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht alle weglaufen, ist spannend, können Sie lernen! „Grundel und Wollhandkrabbe erobern MV-Gewässer“ oder erobern die Gewässer von M-V, war am Mittwoch in der OZ als Überschrift eines Artikels zu lesen. Ja, das haben sie, die invasiven Arten wie Schwarzmundgrundel, zum Beispiel in der Ostsee und in der Peene, die Wollhandkrabbe in der Elbe und Havel, auch im Plauer See, die Quagga-Dreikantmuschel in der Müritz und der Amerikanische Flusskrebs, der ist überall in den fließenden Gewässern mittlerweile. Invasive Arten sind also Arten, die nicht ursprünglich in einem Gebiet beheimatet sind, sondern sie sind durch äußere Einflüsse, häufig leider durch den Menschen, aber auch durch den Klimawandel in die Gebiete gekommen und breiten sich da immer mehr aus. Und da gehören die einfach nicht hin. Hierbei muss man grundlegend zwei Situationen unterscheiden. Schauen Sie nicht so böse, Herr Barlen! (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU) In manchen Fällen stellt die Ansiedlung von invasiven Arten keine größeren Probleme für die heimische Flora und Fauna dar. In vielen Fällen jedoch bedroht die Ansiedlung von invasiven Arten den Fortbestand von heimischen Arten, und eine friedliche, unbeeinflusste Koexistenz ist einfach nicht möglich. Ich möchte mich heute vor allem mit der zuletzt beschriebenen Situation auseinandersetzen. Gewässer sind nämlich hier besonders betroffen, denn ihre Bewohner, egal ob Tier oder Pflanze, können den Invasoren in der Regel nicht entkommen und sind ihnen somit hilflos ausgeliefert. Hinzu kommt, das Gefährdungsspektrum in Gewässern ist besonders groß, denn wer aufgepasst hat in Biologie, in Gewässern müssen sich heimische Arten nicht nur in der Verteidigung ihres Lebensraumes oder auch ihres Nachwuchses gegen die zugewanderten Arten beweisen, nein, Wasser bietet zudem eine hervorragende Übertragungsmöglichkeit für Krankheiten, zum Beispiel auch Viren. Ein besonders dramatisches Beispiel für das zuletzt von mir beschriebene Problem, ist die Ausbreitung vom Amerikanischen Flusskrebs, vielleicht auch besser bekannt als Kamberkrebs in Deutschlands Gewässern. Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon mal so einen Krebs gesehen hat, … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Kann man die essen?) Man kann alles essen. … aber, wenn dem so ist, dann werden Sie wahrscheinlich einen relativ kleinen Krebs gesehen haben. Und das Problem mit diesen Krebsen ist, die tragen die Krebspest in sich, gegen die sie selber immun sind, aber unser deutscher Edelkrebs leider nicht, der ist nämlich nicht immun dagegen. Und das bedeutet, sofern auch nur wenige dieser Amerikanischen Flusskrebse in ein Gewässer mit deutschen Edelkrebsen verbracht werden, ist die Ausrottung so gut wie sicher. Und genau das ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten passiert. Bis auf wenige kleine Abschnitte von Seen und Teichen sowie einige Zuchtprojekte auch zur Erhaltung des deutschen Edelkrebses ist dieser ausgestorben in den Gewässern unseres Landes. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die sind halt hier. Das ist halt so.) An diesem Beispiel möchte ich auch verdeutlichen, dass ähnliche Problemlagen uns in naher Zukunft auch in anderen Bereichen einfach drohen werden. Die Schwarzmundgrundel – auf die wurde ich übrigens erst aufmerksam von der Kleinen Anfrage von dem Kollegen Timm –, die Chinesische Wollhandkrabbe, die Quagga-Dreikantmuschel und, gerade in der letzten Woche auch erstmals vor der Küste entdeckt, die Blaukrabbe – all das sind invasive Arten, welche sich bereits jetzt rasch bei uns ausbreiten oder ausbreiten werden. Und sie alle bringen ihre eigenen Probleme mit. Das große Problem bei all diesen Arten ist, dass sie einfach auch keine natürlichen Fressfeinde bei uns haben, ihr Vermehrungszyklus enorm ist und dass sie unseren einheimischen Arten leider überlegen sind. Bei einer der von mir benannten Art, nämlich der Schwarzmundgrundel – da habe ich mal recherchiert, es wurde auch an mich herangetragen – sind andere Bundesländer, zum Beispiel Sachsen-Anhalt oder Rheinland-Pfalz, bereits gesetzgeberisch tätig geworden und haben Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung unternommen oder besser gesagt den Versuch. Die Maßnahme der Wahl ist hier das Aussprechen einer sogenannten Anlandeverpflichtung – komisches Wort. Und genau das sollte Mecklenburg-Vorpommern, sollten wir auch versuchen zu tun, vielleicht ein bisschen abgewandelt, weil in den Bundesländern heißt das konkret, gefangene Fische von Arten die einer Anlandeverpflichtung unterliegen, dürfen nicht zurück ins Wasser gesetzt werden. Also man fängt sie und man darf sie einfach nicht zurücksetzen, weder von Anglern noch von Fischern. (Tilo Gundlack, SPD: Und wenn sie ins Wasser reinfallen?) Gefangen ist gefangen, denkt man, werden dann getötet. Aber was mir hier besonders wichtig ist, wir sollten das alles ein bisschen erweitern und verwerten heißt die Devise. Das ist uns sehr wichtig. Und die Schwarzmundgrundel – werden sich ja alle intensiv mit dem Tierchen befasst haben – ist übrigens sehr lecker. (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In Berlin wird sie für teuer Geld verkauft, vielleicht machen das hier auch noch ein paar Gastronomen in Zukunft. Genauso die Wollhandkrabbe, die kann auch wirtschaftlich und wird auch wirtschaftlich vermarktet. Darum geht es nicht. Wir dürfen diese invasiven Arten bloß, wenn wir sie gefangen haben, nicht mehr zurücksetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Diese Regelung gilt nicht nur für die Schwarzmundgrundel, sondern auch für weitere invasive Fischarten. Das Verfahren ist ein bisschen kompliziert. Ich will auch nicht, dass es eins zu eins aus anderen Bundesländern übernommen wird. Da gibt es diese Abgrenzungspraktik in der Regel. Das finde ich persönlich total kompliziert, praxisuntauglich auch, weshalb auch unser Antrag, der natürlich aufmerksam gelesen wurde von allen, (Nikolaus Kramer, AfD: Aber hundertprozentig! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) darauf hinweist, bevor man so eine Anlandeverpflichtung denn ausspricht – das soll wohl das Endziel sein –, muss mit Wissenschaftlern und Interessenvertretungen der Angler, Fischer und Naturschützer in Kontakt getreten werden, natürlich auch mit den anderen Bundesländern und gern auch mit dem Bund. Dass man sich austauscht und dann eine vernünftige Lösung auch für Mecklenburg-Vorpommern findet, das möchten wir gerne. Und es ist mir so wichtig, einige Wissenschaftler sagen ja jetzt schon, dass es, hm, ob das noch mal was wird, aber, wenn wir halt nichts machen oder nicht handeln, dann haben wir jetzt schon verloren, dann geben wir auf, und das ist nicht mein Anspruch und das ist auch nicht der Anspruch meiner Fraktion. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Dann haben wir auch noch in Rhein und Mosel, bloß mal als Beispiel, da sind 80 Prozent der dort lebenden Fischarten alles schon invasive Arten. So möchte ich das nicht in Mecklenburg-Vorpommern. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Gerade als ein Land, in dem die Fischerei und auch der Angeltourismus – das darf man auch nicht unterschätzen – eine besondere Rolle spielen, sollten wir ein großes Interesse daran haben, seine einheimischen Fischbestände so weit es geht zu schützen. Wir sollten damit auch nicht zu lange warten. Und, meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch eine Prognose abgeben: … (Marcel Falk, SPD: Na denn!) Gespannt?! (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) … Unabhängig, ob der Antrag meiner Fraktion hier und heute angenommen wird oder auch nicht, der Landwirtschaftsminister weiß es, er ist leider nicht da, dass er bei diesem Thema tätig werden muss, davon bin ich überzeugt, und dass er früher oder später eine Form der Anlandeverpflichtung für invasive Fischarten auch für Mecklenburg-Vorpommern aussprechen wird. – Vielen Dank! Ich bin sehr gespannt auf die Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat in Vertretung für den Landwirtschaftsminister der Innenminister das Wort, (Nikolaus Kramer, AfD: Wie passend!) Herr Christian Pegel. (Nikolaus Kramer, AfD: Wie passend! – Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Minister Christian Pegel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete des Hohen Hauses! Sehr geehrte Zuhörende! Meine Damen und Herren! Das Themenfeld der gebietsfremden beziehungsweise gebietsfremden invasiven Arten ist komplex und herausfordernd, habe ich gelernt. (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Durch Vorbereiten der Rede habe ich auch einiges gelernt. Fachlich wünschenswerte Aspekte sowie auch rechtliche Vorgaben stehen allerdings – und da werden Sie jetzt ein wenig enttäuscht sein von der Antwort – im Spannungsverhältnis zu personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen der staatlichen Verwaltung sowie auch, und das ist der entscheidende Teil, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben immer dieselben Ausreden.) zum Fakt, zum Fakt, … Erst zuhören, dann urteilen! … zum Fakt des tatsächlich Machbaren. Realistisch betrachtet ist für eine Vielzahl von Arten, die als potenziell invasiv oder invasiv gelten, festzuhalten, dass eine Zurückdrängung oder gar eine Beseitigung dieser Arten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein wird beziehungsweise möglich sein würde. Daher ist es auch hier erforderlich, Prioritäten zu setzen. Insofern wäre zunächst zu differenzieren nach gebietsfremden invasiven Arten von unionsweiter Bedeutung. Die sind nicht Bestandteil der Unionsliste gemäß EU-Verordnung 1143 aus 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Und es ist dann auf der anderen Seite, die sonstigen Arten zu unterscheiden. Weiterhin wäre innerhalb der gebietsfremden invasiven Arten von unionsweiter Bedeutung zu differenzieren nach a) Arten, die sich in einer frühen Phase der Invasion befinden oder erstmalig auftreten, und Arten, die bereits etabliert beziehungsweise weitverbreitet sind. Gemäß dieser Differenzierung zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei zwei der drei in Ihrem Antrag unter Ziffer I Nummer 2 des Antrages genannten Arten, nämlich bei der Schwarzmundgrundel und der Quagga-Dreikantmuschel, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) nicht um Arten von unionsweiter Bedeutung handelt. Auch ist festzuhalten, dass die in Ziffer I Nummer 2 des Antrages angesprochene Wollhandkrabbe als bereits etabliert und weitverbreitet gilt. Von den beispielhaft genannten Arten wird lediglich die Schwarzmundgrundel gelegentlich von Anglern mitgefangen, die Wollhandkrabbe praktisch nur in berufsfischereilichen Fanggeräten, was naheliegend ist. (Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört!) Die Entnahme durch Angler dürfte nur einen winzigen Bruchteil der Population betreffen und bei konsequenter Umsetzung eines Rücksetzverbotes, was Sie ja ansprachen, praktisch zu keinen messbaren Effekten führen. Selbst ein gezieltes Hegefischen auf solche Arten dürfte mit Blick auf das Aufhalten der Ausbreitung oder gar das Zurückdrängen keinen nachhaltigen Erfolg zeitigen. Bei Arten wie der Quagga-Dreikantmuschel, die zwar nominell unter das Fischereirecht fällt, aber nicht gezielt befischt oder in Größenordnungen entnommen wird, sind Entnahmeverpflichtungen völlig ungeeignet. Hier kann man höchstens eine weitere passive Ausbreitung unterbinden wollen, jedoch hätte dies wahrscheinlich derart drastische Maßnahmen zur Folge, dass dies effektiv kaum durchführbar und auch im Umgang mit den Menschen nicht durchsetzbar wäre. So heftet sich die Muschelsaat an alle nur denkbaren Substrate an und wird dabei auch über natürliche Wege, zum Beispiel mittels Wasservögeln, großflächig weiterverbreitet. Dieses Phänomen ist von der Krebspest bekannt, deren Ausbreitung ebenfalls praktisch nicht unterbunden werden kann. Würde man also die Nutzung sämtlicher potenzieller Substrate ganz streng auf einzelne Gewässer reglementieren, dürften kein Boot, keine Fangausrüstung, keine Badebekleidung, keine sonstigen Gegenstände auf voneinander getrennten Gewässern verwendet werden. Dies ist in einem gewässertechnisch eng vernetzten Land wie Mecklenburg-Vorpommern praktisch undurchführbar und höchstens für streng isolierte, Menschen nicht zugängliche Gewässer, beispielsweise Kernzonen der Nationalparke, vielleicht noch denkbar, ohne dass es eine Erfolgsgarantie gäbe, da die natürliche Ausbreitung auch dadurch nicht eingeschränkt werden kann. Bei echten Fischen oder Krebsen wäre dies zwischen sonst isolierten Gewässern eher denkbar, aber auch hier in der Praxis schwierig durchzusetzen, denn das Rücksetzverbot bezieht sich auf Angler und Fischer und wirkt sich in der Regel auf das Fanggewässer aus. Das besonders kritische Verschleppen solcher Arten an andere Gewässer passiert in der weit überwiegenden Zahl der Fälle aber über ganz andere Wege und andere Operatoren. (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Was nun die in Ziffer I Nummer 3 und II Nummer 1 angesprochene gesetzliche Anlandeverpflichtungen betrifft, so ist die unterschiedliche Reaktion der 16 deutschen Länder sicherlich auch nach Belastungslage zu erklären, die sich bei Sachsen-Anhalt mit dem Flusssystem Elbe und bei Rheinland-Pfalz mit dem Flusssystemen Rhein/Main – beides reine Binnenländer – durchaus erheblich von den Gewässern Mecklenburg-Vorpommerns unterscheidet. Dies betrifft die betroffenen Arten, deren Ausbreitungswege und Geschwindigkeiten, aber auch die Sensibilität der hiermit befassten Stakeholder. Dabei werden auch Maßnahmen provoziert, deren Folgewirkungen nicht immer zu Ende gedacht sind. So sind in den genannten Ländern, die eine explizite Anlandeverpflichtung im Fischereirecht geregelt haben, nicht unerhebliche Probleme mit der Umsetzung aufgetreten, denn aus der Anlande- beziehungsweise Entnahmeverpflichtung ergibt sich ein Zielkonflikt mit dem Tierschutzrecht. Bekanntlich unterliegen die Jagd und die Fischerei auf Wirbeltiere, die einen besonderen Schutz mit Verfassungsrang genießen, unter anderem der grundsätzlichen Verpflichtung, keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Dies gilt auch für Tiere solcher Arten, die als nicht heimisch eingestuft werden. Das Tierschutzrecht differenziert nicht zwischen heimischen und nicht heimischen Arten. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!) Werden durch Fischer oder Angler Fische der für den Fang zugelassenen Arten und Größen gefangen, sollen diese Fische grundsätzlich auch angelandet, tierschutzgerecht behandelt und einer Verwertung gemäß dem im Tierschutzrecht verankerten vernünftigen Grund zugeführt werden. Insofern gibt es hier bereits ein universelles Anlandegebot. Fische dürfen demnach nur, sollen dann aber auch in das Ursprungswasser zurückgesetzt werden, wenn dies im Fischereirecht explizit vorgeschrieben ist, weil sie beispielsweise ein vorgeschriebenes Mindestmaß nicht erreichen oder in der Schonzeit gefangen wurden. Da es einschlägige Regelungen im Fischereirecht für nicht heimische Arten nicht gibt, ist das Anlandegebot für diese Arten grundsätzlich durchgängig ebenfalls gegeben. Die in dem vorliegenden Antrag angesprochenen Länder haben dies, dieses Anlandegebot in ihrem Fischereirecht nun explizit geregelt, obwohl es einer solchen Regelung eigentlich, wie eben ausgeführt, nicht mehr bedurft hätte. Dies ist wohl hauptsächlich erfolgt, um die aus einem anderen Rechtsbereich, nämlich dem schon angesprochenen Tierschutzrecht, erwachsene Verpflichtung, die aber eigentlich jedem Angler und Fischer bekannt und bewusst sein sollte, im Kontext Fischereirecht zu verdeutlichen und zugleich einen positiven Effekt aus Naturschutzsicht zu erzielen. Unter Ziffer II Ihres Antrages soll die Landesregierung nun insbesondere dazu aufgefordert werden, Anlandeverpflichtungen für invasive Fischarten gesetzlich festzulegen, ohne jedoch dabei weitere Bürokratie aufzubauen und insbesondere keine neuen Vorschriften zu erlassen, was für sich genommen bereits eine, nennen wir es mal, bemerkenswerte Vorgabe darstellt, angesichts dessen, was Sie erreichen wollen. Insbesondere im Lichte ihrer voraussichtlichen Wirkungslosigkeit ist ein Anlandegebot nach Vorbild anderer Länder hierfür aber erst recht nicht geeignet. Schließlich ergäbe sich aus dem Zielkonflikt der drei betroffenen Rechtsbereiche eine für die Bürgerinnen und Bürger oder die Unternehmen nicht tolerable Überwälzung von Verantwortlichkeiten, die sie permanent in nicht lösbare Rechtskonflikte führten. Was beispielsweise den nach Tierschutzrecht zu gewährleistenden vernünftigen Grund anbelangt, so galt dieser im Rahmen des Jagd- und des Fischereirechts lange Zeit noch als hinreichend gegeben, wenn Tiere aus Gründen der Hege bejagt oder befischt wurden. In jüngerer Zeit wird immer öfter vor allem seitens der Tierschutzorganisationen thematisiert und argumentiert, dass zugleich immer auch eine sinnvolle Verwertung des Tieres erforderlich sei, um eine Entnahme und die Tötung der Tiere zu rechtfertigen. Dieses ist bei vielen nicht heimischen invasiven Arten nicht gegeben. Wenn eine solche Verwertungsmöglichkeit sogar besteht, wie das bei der Wollhandkrabbe der Fall ist, die von asiatischen Spezialitätenrestaurants sehr gerne abgenommen wird, gibt es allerdings noch einen anderen Zielkonflikt. So bestehen Befürchtungen, dass sich die kommerzielle Fischerei mit einem Geschäftsmodell arrangiert, das bei vollständiger Ausmerzung – und die ist ja das Ziel – der Art zusammenbräche, ich also einen unauflösbaren Widerspruch erzeuge. Daher wird argumentiert, dass es eine gewerbliche Nutzung solcher Tiere möglichst nicht geben sollte, um keine falschen Anreize zu generieren. Ohne eine Möglichkeit der Verwertung zu sinnlosen Zwecken verböte sich allerdings wiederum die Tötung solcher Tiere, wie eben unter Verweis aufs Tierschutzrecht dargestellt. Ein Angler, der ein Tier in einer solchen Art fängt und nicht zurücksetzen darf, muss dann gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass es möglichst nur getötet wird, wenn es anschließend auch sinnvoll verwertet werden kann, was wiederum nicht immer gegeben ist. Gerade die genannten Arten sind für eine menschliche Ernährung nach den Traditionen in Deutschland nur sehr begrenzt oder gar nicht geeignet. Eine Nutzung als Tierfutter, durchaus tolerabel, sinnvoll, kommt bei Hobbyanglern nur infrage, wenn diese dann zufällig auch noch Haus- oder Nutztiere halten, die wiederum für die Verwertung als Tierfutter eingesetzt werden können. (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) Diese Konfliktlage kann den Fischereiausübenden nicht zugemutet werden. Für die Berufsfischerei besteht ohnehin ein Anlandegebot nach dem EU-Fischereirecht. Hier bedarf es also ohnehin keiner gesonderten Regelung. Unter Ziffer II wird letztlich auch zu einem Dialog zwischen den verschiedenen Interessenvertretern aufgefordert, was zweifelsohne sinnvoll, jedoch ohnehin Bestandteil der weiteren Planungen im Zuge der Behandlung des Themenkomplexes ist. Die Kolleginnen und Kollegen des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums beziehen insbesondere auch die Fischer und Anglerschaft bei Maßnahmen derartiger Tragweite selbstverständlich immer mit ein. Dies gilt aber bereits für den Entstehungsprozess etwaiger rechtlicher Regelungen. Eines Landtagsbeschlusses bedarf es auch hierfür nicht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Horst Förster Protokoll ↗