Wolfgang Waldmüller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! In der Tat, der Antrag „Elternbeiträge an den Internaten der Sportgymnasien in Mecklenburg-Vorpommern begrenzen und neu regeln“ ist ein sehr dringlicher Antrag. Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, der Hintergrund für diesen vorliegenden Antrag ist Ihnen sicherlich allen bekannt, schließlich hat sich der Landessportbund in einem Schreiben an alle sportpolitischen Sprecher der Fraktionen gewandt und auf einen weiteren Anstieg bei den ohnehin schon hohen Elternbeiträgen hingewiesen. Die Situation sollte oder ist auch innerhalb der Landesregierung natürlich bekannt, vorausgegangen war ja auch ein Gespräch des Landessportbunds mit allen Beteiligten, das jedoch jetzt noch ohne Ergebnis geblieben ist. Und dies haben wir eben jetzt zum Anlass genommen, den sportpolitischen Sprechern der Regierungsfraktionen und den Fraktionen der FDP und GRÜNEN das Angebot einer interfraktionellen Initiative zu unterbreiten, und ich freue mich natürlich, dass die FDP und die GRÜNEN dieses Angebot angenommen haben. Nun zum konkreten Inhalt des Antrags: Gegenwärtig variieren die monatlichen Elternbeiträge an den Internaten der Sportgymnasien zwischen 470 und 620 Euro je Schüler. Und durch die Erhöhung werden im kommenden Schuljahr bis zu, je nachdem, bis zu 690 Euro erreicht. Vergleichbare Bundesländer liegen dagegen mit 250 bis 364 Euro – das zeigt der Vergleich – deutlich unter diesem Niveau. Das liegt insbesondere daran, dass in diesen Bundesländern eine stärkere Entlastung über den Internatslastenausgleich beziehungsweise über das Land erfolgt. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es hingegen nur die Förderung über den Landessportbund für die Kadersportler, doch diese Mittel sind begrenzt und bei Weitem nicht ausreichend für eine wirksame Entlastung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit verbunden sind natürlich weitreichende Folgen. Zum einen droht eine Abwanderung von Talenten in benachbarte Bundesländer, zum anderen – und das finde ich deutlich gravierender – ist zu befürchten, dass künftig nicht mehr das Talent, sondern der Geldbeutel entscheidend für den Besuch an einem Internat eines Sportgymnasiums sein wird. In der Folge, weil wir reden über Folgen, käme noch eins hinzu, das hat jetzt nichts mit dem Elternbeitrag zu tun, aber würde das ja bedeuten, dass der Nachwuchs, der möglicherweise es dann schafft bis hin zum Kader, Olympiateilnahme beziehungsweise in den Olympiastützpunkt zu kommen, wegbricht und möglicherweise die Bemühungen um den Erhalt der Olympiastützpunkte in unserem Land völlig umsonst wären. Ich habe kürzlich gehört, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) ich habe kürzlich gehört, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) dass beispielsweise in Neubrandenburg, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) ich habe kürzlich gehört, dass beispielsweise in Neubrandenburg acht von zehn talentierten Sportlern einen Internatsplatz abgelehnt haben, offensichtlich, da die Eltern nicht in der Lage oder bereit waren, die hohen monatlichen Elternbeiträge zu bezahlen, denn man darf nicht vergessen, dass zu diesen Kosten noch Ausgaben für die Sportausrüstung, Fahrtkosten zu den Wettkämpfen, Taschengeld et cetera dazukommen. Meine Damen und Herren, eine solche Entwicklung kann gewiss nicht in unserem Interesse sein. (Zuruf aus dem Plenum: Das geht überhaupt nicht.) Eine weitere Problemlage haben wir zudem an den Sportgymnasien des CJD in Rostock. Für diese Schüler erfolgt gegenwärtig kein Internatslastenausgleich, obwohl es in Rostock kein Angebot in öffentlicher Trägerschaft gibt und das CJD Rostock nach dem Schulgesetz als Sportgymnasium anerkannt ist. Das geht dann so weit, dass, würden nun Schüler beispielsweise der Heinrich-Schütz-Schule im Internat des CJD untergebracht, so würde hingegen der Internatslastenausgleich erfolgen. Und an dieser Stelle besteht also auch weiterer Handlungsbedarf. Meine sehr verehrten Damen und Herren, da die Versendung der Verträge bereits in diesem Monat erfolgen wird, drängt die Zeit. Wir schlagen daher in unserem Antrag eine Übergangslösung für das kommende Schuljahr vor, kurzfristig umsetzbar und durch die Auflegung eines Landesprogrammes könnte die Differenz zwischen dem begrenzten Betrag von 280 Euro monatlich auf den tatsächlichen Internatskosten abgefangen werden. Die vorgeschlagene Begrenzung auf 280 Euro ergibt sich aus dem Warenkorb des SGB II für das Jahr 2022. Die Finanzierung des Landesprogramms könnte aus dem Härtefallfonds erfolgen, da die Kostensteigerungen auch auf die gestiegenen Energiepreise direkt, aber vor allen Dingen auch indirekt zurückgeführt werden können. Das Schulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern, Paragraf 102 Absatz 3 Satz 4, ermöglicht eine Beteiligung des Landes an den Internatskosten. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Sehr richtig!) Und grundsätzlich ab dem Schuljahr 2024/2025 wird auch eine Neuregelung bei den Elternbeiträgen notwendig, und obwohl es durch das Schulgesetz M-V vorgesehen ist, erfolgt bisher keine Angemessenheitsprüfung. Als erster Schritt müsste demnach ein entsprechendes Modell auch entwickelt werden. Und auf dieser Grundlage könnte dann jährlich ein landesweit einheitlicher pauschaler Elternbeitrag für alle Internate der anerkannten Sportgymnasien inklusive des CJD in Rostock auf ein sozialverträgliches Maß festgelegt werden. Möglich wäre beispielsweise ein nach Höhe des Haushaltseinkommens gestaffelter Betrag, wie beispielsweise Thüringen das macht. Die Differenz zwischen den begrenzten Elternbeiträgen und den tatsächlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten müsste dann wiederum über den Schul- oder Internatslastenausgleich und über eine Landesförderung, was im Schulgesetz geschrieben, möglich ist, finanziert werden. Ebenso wäre eine Härtefallregelung für einkommensschwache Familien und für Familien mit mehreren Kindern in einem Internat an einem Sportgymnasium zu entwickeln. Meine Damen und Herren, die gegenwärtige Situation ist, glaube ich, für alle, die damit zu tun haben, und alle, denen Sport etwas bedeutet, inakzeptabel. Talentierten Sportlern wird möglicherweise der Gang an ein Sportgymnasium verwehrt, da die Eltern nicht in der Lage sind, die Internatskosten zu tragen. Es wird nicht überraschen, dass für viele Eltern oder Alleinerziehende Beiträge von 700 oder, stellen Sie sich vor, Sie haben zwei Kinder, die talentiert sind, 1.400 Euro – es gibt, was ich gerade sage, diese Zahlen sind nicht fiktiv, sondern es gibt konkrete Beispiele hier auch aus Schwerin –, das ist einfach im Monat nicht darstellbar. Und gerade in Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland sind viele junge talentierte Sportler für den Besuch eines Sportgymnasiums auf die Unterbringung natürlich im Internat angewiesen. Die Fördermöglichkeiten des LSB sind am Limit, da die bisherigen Landeszuweisungen unverändert geblieben sind. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die maximale Förderhöhe für den LSB bereits auf 350 Euro erhöht wurde. Es braucht also zwingend, zwingend eine Lösung, eine schnelle Lösung. Und mit unserem Antrag haben wir einen Lösungsansatz vorgelegt, der noch viel Spielraum in der konkreten Ausgestaltung lässt. Und in diesem Sinne bitte ich, in diesem Sinne für unsere Nachwuchstalente bitte ich um übergreifende Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
