Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag der FDP wird die Landesregierung aufgefordert, die Rückführung ausreisepflichtiger Straftäterinnen und Straftäter und Gefährderinnen und Gefährder konsequent zu verfolgen. Dieser Aufforderung können wir uns sehr gut anschließen. Das hat die CDU-Fraktion nicht erst seit Monaten mehrfach nachdrücklich gefordert, sondern auch schon im Grunde seit Jahren. In der letzten Wahlperiode habe ich nachweislich mehrere Reden gehalten, in denen ich das deutlich gefordert habe. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wer war da noch mal Innenminister?) Außerdem soll die Landesregierung eine gemeinsame Ermittlungs- und Rückführungsgruppe für ausländische Straftäter nach dem Vorbild Hamburgs schaffen und die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stellen. Mit dieser Aufforderung habe ich allerdings meine Schwierigkeiten, und ich sage Ihnen auch, aus welchen Gründen. Ich habe den Bericht im „Hamburger Abendblatt“ vom 20. März 2023 auch gelesen, der offensichtlich eine Grundlage Ihres Antrages zu sein scheint. In einer Sondereinheit der Hamburger Innenbehörde mit Namen „Gemeinsame Ermittlungs- und Rückführungsgruppe für ausländische Straftäter (GERAS)“ arbeiten je drei Vertreter aus der Innen- und der Ausländerbehörde zusammen in Fällen, in denen Hamburg ein Ausweisungsinteresse sieht. Aufgabe dieser Sondereinheit soll unter anderem sein, Verbrechen zu verhindern. Die schleswig-holsteinische FDP hat nach dem Bericht die Struktur gelobt und gefordert, „statt sich um die Masse der hier lebenden Ausländer zu kümmern“, die zwar ausreisepflichtig, aber integriert seien, solle man sich „auf die konzentrieren, die straffällig geworden“ seien. So einfach ist es meines Erachtens nicht. Dass bei der Durchführung der im Koalitionsvertrag von SPD, GRÜNEN und FDP vereinbarten Rückführungsoffensive das Land Mecklenburg-Vorpommern mit einer Ermittlungssondereinheit einen Beitrag für die Umsetzung leisten kann und überhaupt darf, das denke ich nicht. Und dass eine behördenübergreifende Ermittlungsgruppe in Hamburg überhaupt eingesetzt wird, könnte ein Indiz dafür sein, dass die Strukturen innerhalb der Innen- und Ausländerbehörde dort eventuell noch nicht konsequent ausgebaut wurden, um Abschiebungen in dem Maße umsetzen zu können, wie es nötig ist. Und es nützen auch weitere Ermittlungseinheiten nichts, wenn Rückführungen als rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gar nicht, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen – Entschuldigung – gar nicht möglich sind, meine Damen und Herren. Der Innenminister hat es bereits mehrfach vorgetragen, es fehlt teilweise an Rückführungsvereinbarungen der Bundesrepublik mit Herkunftsländern, oder diese weigern sich schlichtweg, eigene Staatsbürger wiederaufzunehmen. Es gibt gesundheitliche oder rechtliche Gründe, die in der Person selbst oder in den Zuständen im Herkunftsland liegen, die einer Abschiebung entgegenstehen oder aber auch aus humanitären Gründen dieses unmöglich machen. Personen haben keine Staatsangehörigkeit und damit kein Herkunftsland oder sie entziehen sich schlicht einer Rückführung, indem sie untertauchen und nicht mehr auffindbar sind. Grund für die aktuelle Flüchtlingssituation in Deutschland ist vor allem das Ausbleiben der von SPD, GRÜNEN und FDP in ihrem Koalitionsvertrag angekündigten Rückführungsoffensive. Der Bund ist in der Pflicht, diese mehrfach angekündigte Rückführungsoffensive für Menschen ohne Bleiberecht zu realisieren, so, wie es SPD, FDP und GRÜNE in ihrem Vertrag vereinbart haben. Illegale Einreisen nach Deutschland und in die EU sind von vornherein zu verhindern. Es sind Rücknahmeabkommen zu schließen und die Rückführung ist konsequent durchzuführen. Ein schöner Dreisatz! Wir verstehen und unterstützen die Intention Ihres Antrages sehr, geehrte Kollegen und Kollegen der FDP. Wir sind bei Ihnen, wenn es darum geht, Straftäter und Gefährder schnell und konsequent in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Wir sehen aber die Notwendigkeit, die personellen und sachlichen Möglichkeiten der Einrichtung und die Erfolgsaussichten einer gemeinsamen Ermittlungs- und Rückführungsgruppe für ausländische Straftäter in M-V nicht und werden Ihren Antrag aus diesem Grunde ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
