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René Domke

FDP 11.05.2023 Sitzungen 8/52

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Laut den Ergebnissen des Mikrozensus 2021 leben rund 137.000 Menschen mit Migrationshintergrund in unserem Bundesland, und das aus ganz verschiedenen Lebensbiografien. Bei einer Gesamtbevölkerung von rund 1,6 Millionen Menschen ist es ein Anteil, bei dem eine gute Integration eigentlich gelingen sollte. Die Schwachpunkte, die wurden ja heute schon ausreichend benannt, und sicherlich werden wir uns da weiter auszutauschen haben. Dass die Zahl der Schutzsuchenden seit Mitte letzten Jahres deutlich ansteigt, das hat natürlich Gründe, die wir aber im Land kaum beeinflussen können. Aktuell stehen Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern vor riesigen Herausforderungen, auch das haben wir heute schon erörtert. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat zur größten innereuropäischen Flüchtlingsbewegung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs geführt und Mecklenburg-Vorpommern hat immerhin über 22.000 Menschen zumindest zeitweise aufgenommen. Daneben steigen aber auch die Zahlen der Asylsuchenden aus anderen Ländern weiter an, vermehrt wieder Geflüchtete aus Syrien, aus dem Irak und Afghanistan. Und Einwanderung ist wichtig für unser Land. Der demografische Wandel in unserem Land schreitet stetig voran. Und wir brauchen nicht nur mehr Fachkräfte, wir brauchen auch Arbeitskräfte, wir brauchen schlichtweg Zuwanderung auch in unseren Arbeitsmarkt. Wir brauchen eine Zeitenwende in der Migrationspolitik, auch das ist heute ausgeführt worden, aber wir brauchen auch mehr Klarheit und Ordnung. Und wir brauchen einen durchsetzungsfähigen Rechtsstaat, der auch rechtssichere und zügige Rückführung im Auge hat, und zwar für diejenigen, die kein Bleiberecht haben. Zeitgleich werben wir mit einem Punktesystem entschieden weiterhin um mehr Einwanderung von Fachkräften. Das ist ein vernünftiger Weg. Vergessen dürfen wir bei der ganzen Emotionalität bei diesem Thema, bei allem Ehrgeiz, Arbeitskräfte akquirieren zu wollen, und auch, dass wir eine humanitäre Verpflichtung haben, Menschen eine neue Heimat bei uns im Bundesland zu geben – Schutzsuchenden müssen wir immer einen sicheren Ort bieten, ich glaube, da besteht großer Konsens –, Fakt ist aber auch, Einwanderung darf nicht ungeordnet sein, nicht kurzsichtig und schon gar nicht ideologisch erfolgen. Und damit wir den Zuspruch oder Verständnis der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land für die zwingend notwendige Migration nicht verlieren, müssen wir aber auch klar darüber kommunizieren, dass wir nicht allen, die an unsere Tür klopfen, dauerhaft eine Wohnsitznahme ermöglichen können. Neben der Begrenzung der irregulären Migration, der zwingenden Beschleunigung von Asylverfahren bedarf es eben auch einer konsequenten Rückführung. Auch wenn das nicht die Größenordnung ist, aber wir haben heute, glaube ich, schon herausgearbeitet, dass es ein wichtiges Signal auch ist, um die Akzeptanz in der Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Und dabei sollten wir uns natürlich zuallererst nicht auf die konzentrieren, die bemüht sind, sich zu integrieren, sondern wir sollten uns auf diejenigen konzentrieren, die straffällig geworden sind, die sich eben nicht in ein Rechtssystem eingliedern wollen. Mit 19,4 Prozent liegt der Anteil der nicht deutschen Tatverdächtigen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2022 aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik deutlich über dem Anteil, den diese Bevölkerungsgruppe an der Gesamtbevölkerung hat. Die Anstrengungen des Landes für eine konsequente Rückführung von Ausreisepflichtigen ist in erster Linie auf die Menschen zu richten, wie gesagt, die straffällig geworden sind. Und hierfür ist es erforderlich, die behördlichen Ressourcen zu bündeln, die Kommunikation zu verbessern, meine Damen und Herren, und ein konsequentes Rückführungsmanagement zu etablieren. In Hamburg gibt es hierfür eine sehr sinnvolle und auch bewährte Struktur, und zwar seit dem Jahr 2016. Eine neu gegründete Gemeinsame Ermittlungs- und Rückführungsgruppe, GERAS genannt, setzt sich zusammen aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landeskriminalamtes sowie der Ausländerbehörde. Und das ist das Besondere. Im Blickpunkt der GERAS stehen ausländische Tatverdächtige beziehungsweise Straftäterinnen und Straftäter, die bereits verurteilt worden sind oder deren Verurteilung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Und genau diese Gemeinsame Ermittlungs- und Rückführungsgruppe, meine Damen und Herren, für ausländische Straftäterinnen und Straftäter in Mecklenburg-Vorpommern könnte dazu beitragen und wird dazu beitragen, die Begehung weiterer Straftaten dadurch zu verhindern, dass eben auch konsequent zurückgeführt wird. Bereits in den letzten, in der letzten Landtagswoche haben wir eine verstärkte Zentralisierung und Kooperation gefordert, um überhaupt das Thema Rückführung in den Fokus zu nehmen. Aber jetzt geht es eben auch noch mal darum, das Thema „Straftäterinnen und Straftäter“ in den Fokus zu nehmen. In der GERAS in Hamburg müssen die verschiedenen Behörden – polizeiliche Ermittler auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite auch die Ausländerbehörde – nicht erst auf einen gemeinsamen Server zurückgreifen, ich bin überzeugt davon, dass wir diesen im Land noch nicht mal hätten, sondern sie behandeln die Fälle gemeinsam. Eine zusätzliche Information ist nicht erforderlich, nicht nur, weil hier wertvolle Zeit gespart werden kann, sondern es wird auch das Risiko eines Informationsverlustes deutlich reduziert. Und wie bedeutend eine effektive Zusammenarbeit sein kann – ich glaube, auf dramatische Weise mussten wir den Fall in Brokstedt zur Kenntnis nehmen. Das war tatsächlich auch ein Stück weit Versagen, Koordinierungsversagen. Man wusste zu wenig voneinander. Wer in unserem Land straffällig wird, der hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt, und es muss nicht immer erst der Blick nach Berlin gerichtet werden, sondern das ist zum Beispiel eine Maßnahme, die wir sehr gut im Land umsetzen können. Und, meine Damen und Herren, sie kostet noch nicht mal viel Geld, und das wird den Finanzminister vielleicht freuen, mich auch, (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) denn es sind keine erheblichen Kosten, die zusätzlich entstehen, sondern im Grunde werden ja nur verschiedene Einheiten zusammengeführt, um diese Fälle gemeinsam zu behandeln. Also Personal- und Sachmittel sollten eigentlich da sein. Wir wollen sie nur zusammenführen, damit wir wirksamer sein können. Und das, meine Damen und Herren, ist eine Maßnahme, die ich durchaus in den Kontext setzen will des Ergebnisses der Ministerpräsidentenkonferenz, denn genau das war es, Klarheit und Ordnung auch in diese Debatte mit hineinzubringen. Und das ist für mich eine Struktur, die das ausdrückt, Klarheit und Ordnung, was Rückführung straffällig gewordener Ausländerinnen und Ausländer anbelangt. In der gemeinsam Abschiebehaftanstalt zum Beispiel befanden sich im letzten Jahr 195 Personen, 120 stammten aus Hamburg und lediglich 27 aus Mecklenburg-Vorpommern. Meine Damen und Herren, in Anbetracht der Einwohnerzahl und bezogen auf die Zahl der Flüchtlinge in Hamburg ist dies eine beachtliche Größenordnung. Dass die Zahl aus Mecklenburg-Vorpommern so klein ist, liegt nicht daran, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern wesentlich weniger ausreisepflichtige Menschen haben, und diese Zahlen habe ich Ihnen ja schon in der letzten Landtagssitzung dargelegt, sondern es liegt daran, dass wir zu wenig konsequent vorgehen. Also ein konsequenteres Rückführungsmanagement ist kein Hexenwerk, es wird woanders praktiziert. Wir müssen hier nichts Neues erfinden. Und Sie, meine Damen und Herren von Rot-Rot, könnten sich auch mal einen Ruck geben und könnten einem zielführenden Vorschlag der Opposition, der im Übrigen sich deckt mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, auch zustimmen, zumindest mit uns gemeinsam im Ausschuss weiter erörtern. Meine Damen und Herrn, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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