Prof. Dr. Robert Northoff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag der CDU soll die Landesregierung aufgefordert werden, bei den Staatsanwaltschaften Sonderdezernate für die Bearbeitung von Straftaten gegen Amtsträger einzurichten. Die genannten Vorschriften, wie wir aus dem Weiteren entnehmen können, entsprechen vor allem Widerstandshandlungen, Beleidigungen und übler Nachrede und Körperverletzung. Auch an dieser Stelle die Klarstellung gleich zu Beginn: Es ist schrecklich, wenn Menschen angegriffen werden, es ist schrecklich, wenn Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte angegriffen werden. Und Opfer von Straftaten verdienen immer unser Mitgefühl, aber mehr als das, auch unsere Solidarität. Auch die Tätigkeit beim WEISSEN RING, glaube ich, gehört zu den Dingen, die da richtig sind. Derartige Straftaten dürfen nicht hingenommen werden. Und ja, es gilt natürlich in dieser generellen Form das Gewaltmonopol, obwohl in Ihrem Kontext das Ganze wieder ein bisschen schwierig wird. Und auch der Gedanke, dass also Menschen ein Recht haben, in Sicherheit zu leben, ist grundsätzlich richtig, auch wenn in dem Kontext, in den Sie es stellen, das dann wieder problematisch wird. Aber das sind doch beides Selbstverständlichkeiten, dafür brauchen wir keinen Landtagsbeschluss. Zu Nummer 2 – das ist, glaube ich, schon mehrfach deutlich geworden – muss man aber differenzieren. Zunächst, ich teile grundsätzlich die Besorgnis, dass nach der Polizeilichen Kriminalstatistik die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Rettungskräfte zugenommen hat. Aber jemand, der sich mit Kriminologie befasst, muss so was natürlich hinterfragen. Und das wissen Sie auch, Frau von Allwörden, die Aussagekraft der PKS ist nicht unbeschränkt, es gibt da doppeltes Dunkelfeld. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, ich glaub, das machts nicht besser. – Sebastian Ehlers, CDU: Schlimmer, schlimmer!) Nicht alles, nicht alles, was angezeigt wird, führt nachher noch zu einer Verurteilung. Und ich habe selbst einige Prozesse in meinem jugendlichen Alter führen dürfen, führen müssen zum Thema Widerstand. Das waren nicht immer ganz einfache Situationen. Nicht, dass man dafür einen besonderen Staatsanwalt gebraucht hätte, aber wenn da jugendliche Wut und manchmal auch Mitglieder einer Hundertschaft, die in der Deeskalation noch nicht so ganz ausgebildet sind, aufeinanderstoßen, dann sind das schwierige Dinge, die man da manchmal auch in Richtung Eskalation … (Ann Christin von Allwörden, CDU: Die gehen erst los, wenn sie ausgebildet sind. Unausgebildet gehen sie nicht raus. – Zuruf von Michael Meister, AfD) Das ist mir schon klar. Ja, da bin ich jetzt nicht weit weg von Ihnen, aber das ist genau das Problem. Wenn solche Gruppen aufeinanderstoßen, kann das zu Problemen führen. Gleichwohl würde ich, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Aber die Polizei ist doch nicht das Problem!) gleichwohl … (Ann Christin von Allwörden, CDU: Sie sagen, die Polizei ist das Problem?! – Zurufe von Michael Meister, AfD, und Michael Noetzel, DIE LINKE) Geben Sie mir noch mal die Gelegenheit, im Zusammenhang zu berichten! (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Michael Meister, AfD) Okay. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das weise ich zurück.) Gleichwohl ist die Polizeiliche Kriminalstatistik eine wichtige Informationsquelle, darauf können wir uns einigen. Ich verlasse mich auch darauf, aber ich weiß, welche Aussagekraft sie hat. Beim Bundeskriminalamt – das wissen Sie wahrscheinlich – hat es ein Bundeslagebild 2021 gegeben, was ausführlich zu dieser Thematik Stellung genommen hat. Und das hat auch auf die weiteren Besonderheiten der Datengrundlage hingewiesen. Es gibt nämlich – und das hat die Vertreterin der GRÜNEN vorhin etwas ausführlicher dargestellt – keine anerkannte kriminologische Definition der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Das ergibt sich dort auf Seite 6 des Lageberichtes. Und der vorliegende Antrag sorgt auch deswegen für etwas Verwirrung, weil Sie ja einerseits hier die Beleidigung und üble Nachrede einbeziehen, andererseits aber schwerere Vorwürfe wie Nötigung, Bedrohung, schwerwiegende Angriffe wie Totschlag oder Ähnliches gar nicht aufführen und sie da auch nicht mit einbeziehen. Da ist, wie ich finde, die Datengrundlage des Bundeskriminalamtes seriöser. Außerdem ist zu beachten, dass statistische Veränderungen – auch das, glaube ich, wissen Sie – auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden zurückzuführen sein können. Es gibt in diesem Lagebericht ein gutes Beispiel dafür. Da wird ein großer Anstieg von Landfriedensbruchstraftaten, die in unserem Zusammenhang durchaus wichtig sind, beschrieben, und der ist darauf zurückzuführen, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einer körperlichen Auseinandersetzung von Hunderten von Personen beim Fußballspiel in Rostock in einem bestimmten Jahr abgeschlossen wurden und damit dann statistisch erfassbar wurden. Solche statistischen Erhebungen muss man herausrechnen, wenn man seriös mit den Daten umgehen will. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Kritisch zu betrachten ist aber insbesondere Ihre Aufforderung, die Landesregierung aufzufordern, bei allen Staatsanwaltschaften nun Sonderdezernate einzurichten. Zunächst einmal, es war so ganz dezent am Anfang zu erkennen, wieso überhaupt die Landesregierung hier im Geschäft ist. Sie haben das so ein bisschen konstruiert über den Finanzminister, aber ich hoffe und wünsche mir eigentlich, dass Sie nicht meinen, dass die Landesregierung hier durchgreifen soll auf die Staatsanwaltschaften, um dort so etwas einzurichten. Das kann ich mir im Augenblick, ehrlich gesagt, nicht so gut vorstellen. Und selbst von unserer Justizministerin kann ich mir das so nicht vorstellen. Wir haben nämlich in unserem Ausschuss mehrfach auch über den Durchgriff auf die Staatsanwaltschaft geredet. Und mir ist sehr deutlich geworden in dem Zusammenhang, dass sie sehr distanziert, sehr vorsichtig, sehr zurückhaltend ist mit Anweisungen an die Staatsanwaltschaft, und das aus gutem Grund. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und sie hat es ja auch gerade selbst gesagt, sie hat sich natürlich bei der Generalstaatsanwaltschaft erkundigt und bei den anderen Staatsanwaltschaften, und auch ich habe bei meinen informellen Ermittlungen von da aus nicht die Rückmeldung bekommen, dass das jetzt gerade dringend nottun würde. Also insofern, glaube ich, kann man auch aus diesem Grunde erst mal damit entspannt umgehen. Aber natürlich, jede Straftat, insbesondere auch gegen Strafverfolgungsorgane, ist eine zu viel, das ist völlig unstreitig, und auch die Begründung, die wir manchmal von den Tätern hören, die Gewaltausübung sei ja gegen einen Stellvertreter des Staates und damit soll das gesamte staatliche Handeln dann also irgendwie infrage gestellt werden, das geht natürlich gar nicht. Und Straftaten gegen Polizistinnen und Polizeibeamte damit zu legitimieren, dass dem Täter selbst Unrecht geschehen sei – auch das habe ich schon gehört –, die dürfen keinen Nährboden bekommen. Auch das geht nicht. Aber der Ansatz der CDU, ich zitiere, „mit der gesamten Härte des Rechtsstaates“ vorzugehen, ist hier einfach nicht zielführend. Ich folge da, ehrlich gesagt, eher einer Analyse des Bundeskriminalamtes. Am Ende seines Lagebildes hat es sich nämlich sehr ausführlich genau damit befasst, was jetzt zu tun wäre. Und jetzt darf ich zitieren aus diesem Lagebericht, Seite 51 – ich habe das ein bisschen gestrafft hier aus Zeitgründen, aber die wesentlichen Inhalte sind nicht verändert –: „Um den dargestellten Entwicklungen entgegen zu wirken, muss die gesellschaftspolitische Auseinandersetzung mit der zunehmenden Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung gegenüber“ Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten „verstärkt werden – insbesondere vor dem Hintergrund“ komplexer Zusammenhänge. Das BKA hat zum Beispiel festgestellt, wenn es der Wirtschaft schlecht geht, dann gibt es einen tendenziellen Anstieg von Widerständen. Das muss man, glaube ich, auch einfach mal mitnehmen und darüber nachdenken, wo es solche komplexen Zusammenhänge geben kann. Und weiter heißt es dort, ich zitiere weiter: „Eine bestmögliche Ausbildung, die auch“ eine „weitere Sensibilisierung und Bewusstseinsstärkung bzgl. der gesellschaftlichen Vielfalt umfasst, … eine optimale Schutzausstattung … und vielseitige Ausrüstung mit Einsatzmitteln“, das bildet „die Grundlage für eine kompetente und verhältnismäßige Bewältigung der durch Gewalttaten geprägten Einsatzsituationen.“ Ich teile, ehrlich gesagt, diese Analyse, auch diese Schlussfolgerung. Und wenn ich zusammenfassen darf: Ich bin gerne dabei, wenn wir die Polizei in der beschriebenen Weise und im Bewusstseinsbildungsprozess, aber auch in ihrer Ausrüstung stärken Sonderdezernate sind diesbezüglich der falsche Weg und der Antrag ist daher abzulehnen. – Ich danke Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
