Anne Shepley
Wir haben ja gerade auch schon an den Fragen davor gesehen und wir sind natürlich auch uns alle bewusst – die Debatte über die Unterbringung wird ja auch jetzt gleich folgen –, es gibt natürlich Engpässe in unseren Kommunen, unseren Gemeinden. Es gibt Situationen, wo Gemeinschaftsunterkünfte wirklich an die Kapazitätsgrenzen kommen. Ist es aus Ihrer Sicht dann nicht nötig, dass das Land alle möglichen Schritte geht, eben auch mal prüft, ob dieser Paragraf 47 vielleicht auch hier im Land angewendet werden kann? In Berlin wird er sehr erfolgreich genutzt. Und ich denke, dass in der jetzigen Situation, wo wir alle danach bestrebt sind, Menschen menschenwürdig unterzubringen, doch uns vielleicht auch daran gelegen sein könnte, dass wir Geflüchtete bei ihren Familien unterbringen, damit gleichzeitig Platz schaffen in Gemeinschaftsunterkünften, in Erstaufnahme. Wieso wird das nicht in Betracht gezogen von der Landesregierung?
