Anne Shepley
Ja, guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Laut Paragraf 47 Asylgesetz sind Asylsuchende ja verpflichtet, bis zur Entscheidung ihres Asylantrags, längstens aber 18 Monate in einer Erstaufnahme- oder Gemeinschaftsunterkunft untergebracht zu sein. Das Land kann diese Verpflichtung jedoch beenden. Sie werden sich vielleicht auch erinnern, wir hatten das in einem unserer letzten Anträge, dass wir überlegt hatten, laut Asylgesetz Paragraf 49 Absatz 2 kann auch eine Unterbringung bei Familien oder privat erfolgen. Gerade in der großen Gruppe der Syrer/-innen und der Afghan/- innen, die zu uns kommen, ist es doch oft so, dass schon Familien hier sind. Meine Frage jetzt deswegen an die Landesregierung: Ist Ihnen dieses Instrument bekannt und nutzen Sie diese Möglichkeit, und wenn Nein, warum nicht?
