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Reinhard Meyer

11.05.2023 Sitzungen 8/52

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Wir haben ja bestimmte Aufgaben im präventiven Bereich nach dem Geldwäschegesetz des Bundes geregelt, das gilt ja für alle Länder. Und wir sind verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Das machen wir in Abstimmung mit dem Bund, weil auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ja da bestimmte Aufgaben übernommen hat, was ich auch gut finde. Aber wir haben vor allen Dingen bestimmte Maßnahmen und Pflichten durchzuführen, erst mal in der Aufklärungsarbeit mit bestimmten Gruppen, die ja im Geldwäschegesetz identifiziert worden sind: Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler, dann entsprechende Unternehmen, die Treuhandvermögen verwalten, Immobilienmakler und so weiter und so weiter. Das ist ja im Gesetz geregelt. Und das bedeutet, immer wieder darauf hinzuweisen, dass man Identitäten überprüft, wenn man mit neuen Geschäftspartnern unterwegs ist oder sich da etwas geändert hat, dass man die Aufzeichnungen und Aufbewahrungspflichten tatsächlich sehr ernst nimmt in der Dokumentation. Vor allen Dingen ganz wichtig, Verdachtsmeldepflicht, das soll also vor allen Dingen, ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt, weil da immer noch eine gewisse Hemmung ist, wenn man verschiedene Anhaltspunkte hat, dann sich nicht zu melden oder das nicht zu melden. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. Und insofern führen wir auch nicht nur Stichproben durch, die wir bei bestimmten Unternehmen und Prüfungen vornehmen – das waren im Berichtsjahr 2022 über 150 Prüfungen –, sondern wir machen neben der Prüfungstätigkeit eben auch Aufklärungsarbeit. Aber wenn Sie mir eine persönliche Bemerkung erlauben – ich kenne das Thema auch schon länger in Zuständigkeiten –: Ich glaube, dass der Föderalismus hier, der sehr gut ist grundsätzlich, nicht immer hilfreich ist, was die Zuständigkeiten angeht. Ich würde mir beim Thema Geldwäsche mehr Zentralität des Bundes wünschen – man hat ja mit der Bundesanstalt da schon einen bestimmten Weg beschritten –, weil ich glaube, das gilt nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern, die Ressourcen, auch gerade bei der Prävention in den Ländern relativ beschränkt sind, und wenn man mehr gegen Geldwäsche machen will, präventiv, dann braucht es auch mehr Ressourcen beim Bund. – Danke!

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