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Reinhard Meyer

11.05.2023 Sitzungen 8/52

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der Stand der Dinge ist, dass wir immer noch dabei sind, diese Schlussabrechnungen entgegenzunehmen. Das erfolgt ja in zwei Paketen, einmal die Überbrückungshilfen I bis III sowie November- und Dezemberhilfe, alles in einem Paket, und dann kommt die Überbrückungshilfe III und IV als zweites Paket hinzu. Das sind natürlich viele Schlussabrechnungspakete – insgesamt 830 ist die Einschätzung –, auf der, die einer abschließenden Prüfung unterzogen werden müssen. Wir haben ja momentan eine Frist, die vom Bund – das muss ja einheitlich geschehen zwischen Bund und Ländern – verlängert worden ist bis zum 30. Juni. Es gibt aber heute schon die Möglichkeit, wenn die prüfenden Dritten – das kennen wir auch von den Steuererklärungen – sich damit befassen, dass man die Möglichkeit da hat, diese Frist zu verlängern für die Einreichung, nochmals auf den 31. Dezember 2023, per Antrag. Und wir haben uns, was den Überblick angeht, mit dem Bund abgestimmt, dass jetzt zunächst einmal der 30. Juni 2023 abzuwarten ist, um wirklich einen Überblick zu haben, wie die Abrechnungslage ist, und dann weitere Schritte gegebenenfalls vorzunehmen.

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