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Henning Foerster

Die Linke 24.03.2023 Sitzungen 8/50

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch 2022 war in Mecklenburg-Vorpommern ein Wahljahr. Von März bis Mai entschieden Tausende Beschäftigte darüber, welche ihrer Kolleginnen und Kollegen in der neuen vierjährigen Wahlperiode ihre Interessen im Betrieb vertreten sollen. Betriebsratswahlen sind gelebte Demokratie in der Wirtschaft. Zahlreiche Studien belegen, dass mit Betriebsräten vieles besser läuft. Betriebsräte sind Profis für Mitbestimmung und gute Arbeit. Mit der Betriebsratswahl stimmen die Beschäftigten folglich auch über familienfreundliche Arbeitszeiten, faire Arbeitsbedingungen, gerechte Einkommen und die Anwendung geltender Tarifverträge ab. Starke Betriebsräte setzen sich zudem in Krisensituationen für die Sicherung von Beschäftigung ein und unterstützen mit eigenen, oft innovativen Konzepten bei der Gestaltung zukunftssicherer Arbeitsplätze. Das ist nicht zuletzt mein eigenes Selbstverständnis als langjähriger Betriebsrat und Betriebsratsvorsitzender. Und diese Botschaft wollen LINKE und SPD mit dieser Debatte heute auch noch einmal in die Öffentlichkeit tragen, denn man muss sich ja die Frage stellen, wie es um die Mitbestimmung in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich bestellt ist. Hierzulande besteht nach unserer Auffassung in Sachen betrieblicher Mitbestimmung nach wie vor Nachholbedarf. Nur 9 Prozent aller Betriebe verfügen über einen Betriebsrat und lediglich 38 Prozent aller Beschäftigten im Land werden von gewählten Betriebsräten vertreten. Warum ist das so? Nun, ein Grund ist ganz sicher die kleinteilige Unternehmensstruktur. Kleinere Betriebe tun sich traditionell schwerer, Entscheidungsprozesse im Betrieb noch mit einem Betriebsrat abzustimmen. Oft stellt sich der Chef die Frage, was er als Geschäftsführer, Buchhalter, Vorarbeiter und Kümmerer denn noch mit einem 1- oder 3-Personen-Betriebsrat abstimmen soll, und auf der anderen Seite können sich offenbar auch nur wenige Beschäftigte vorstellen, als Einzelkämpfer für ihre Kolleginnen und Kollegen unterwegs zu sein. Zur Erinnerung: In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten wird eine Einzelperson zum Betriebsrat gewählt. Erst ab 21 Beschäftigten gibt es dann ein Gremium mit drei Personen. In den letzten Jahren sind bundesweit zudem zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen Betriebsratswahlen behindert oder engagierte Betriebsräte massiv unter Druck gesetzt wurden. Auch hier im Landtag haben wir über solche Fälle diskutiert und uns solidarisch mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen erklärt. Beispielhaft genannt sei die Entlassung von 60 Brief- und Paketzustellern bei einer großen Zeitung im Osten des Landes unmittelbar nach der erstmaligen Bestellung eines Wahlvorstandes zur Einleitung von Betriebsratswahlen. Generell lässt sich Folgendes feststellen: Auch, wenn gesetzliche Änderungen die Gründung von Betriebsräten in kleineren Betrieben erleichtert haben – das war Anfang der 2000er-Jahre –, sind die Angriffe auf Beschäftigte, die für die Gründung eines Betriebsrates eintreten, erheblich. Etwa jede sechste Betriebsratsgründung deutschlandweit wird massiv von Arbeitgebern bekämpft. Das ist in jedem Fall ein klarer Rechtsbruch. Dem Arbeitgeber ist es nämlich grundsätzlich untersagt, die Betriebsratsarbeit zu behindern. Und das gilt erst recht für die Gründung eines Betriebsrates. Beim Vorgehen gegen Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen, sticht Studien zufolge zweierlei hervor: Zum einen sind es meistens inhabergeführte Betriebe, in denen diese Auseinandersetzungen eskalieren, und zum anderen sind in hohem Maße Anwälte daran beteiligt, die sich darauf spezialisiert haben, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern. In Betrieben ohne Betriebsrat zu arbeiten, mag auf den ersten Blick kein Problem sein. Vieles verlagert sich dann entweder auf die Kommunikation mit dem Vorgesetzten oder gleich mit dem Chef, sicherlich auch untereinander in der Belegschaft. Gerade in sich postmodern gebenden Unternehmen kultiviert man das gern als Alternative zum vermeintlichen Bürokratismus der betrieblichen Mitbestimmung. Erst dann, wenn Entlassungen oder sogar Betriebsschließungen anstehen, kommt die Quittung. Es gibt ohne Betriebsrat keinen Sozialplan und anders als gemeinhin angenommen gibt es auch keinen einfachgesetzlichen Anspruch auf Abfindung. Doch auch die andere Seite haben wir in den vergangenen Jahren erlebt: starke Betriebsräte, die sich in Krisensituationen für die Sicherung von Beschäftigung einsetzen und den Umstrukturierungsprozess ihrer Unternehmen mit eigenen Ideen zur Gestaltung zukunftssicherer Arbeitsplätze unterstützen. Viele von uns kennen beispielsweise die Betriebsratsvorsitzenden unserer Werften aus zahllosen Gesprächen, Anhörungen oder von Demonstrationen. Meine Fraktion hat Betriebsräten, wann immer es in den letzten Jahren geboten schien, eine Stimme im Landtag gegeben, egal, ob es solche der Post, der „Ostsee-Zeitung“, des „Nordkuriers“, der Majorel-Callcenter, der Lila-Bäcker-Standorte, der MV WERFTEN, der Ostmecklenburgischen Eisenbahn oder des Service Centers von Sky Deutschland hier in Schwerin waren. Wir haben deren Kampf um die Sicherung von Arbeitsplätzen ebenso unterstützt wie de ren Widerstand gegen die Behinderung von Betriebsratswahlen. Und wir haben in mehreren Haushaltsberatungen den Vorschlag für einen Betriebs- und Personalrätepreis Mecklenburg-Vorpommern unterbreitet, der seinerzeit leider vor allem am Widerstand der CDU gescheitert ist. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) Meine Damen und Herren, über das Wirken von Betriebsräten habe ich, glaube ich, genug gesagt, daher jetzt noch einige Worte zu den Personalräten. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst und bei den Trägern der Sozialversicherungen wählen einen Personalrat. Dieser garantiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genauso wie Beamtinnen und Beamten, dass auch in ihrer Dienststelle demokratische Grundsätze gelten. Er ist es, der ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber und Dienstherrn einfordert. Interessenvertretung bedeutet auch im öffentlichen Dienst Einsatz für korrekte Eingruppierung, Fortbildung, Arbeitszeit, Gesundheitsschutz oder Urlaub. Personalräte kennen die zum Schutze der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge oder Dienstvereinbarungen, und deshalb soll ihnen im Rahmen der erstmaligen Verleihung eines Betriebs- und Personalrätepreises Mecklenburg-Vorpommern dieselbe Aufmerksamkeit entgegengebracht werden wie ihren Kolleginnen und Kollegen Betriebsräten aus der freien Wirtschaft. Meine Damen und Herren, seit vielen Jahren gibt es zu Recht einen Unternehmerpreis Mecklenburg-Vorpommern. Vorbildliche und innovative Unternehmen werden öffentlichkeitswirksam präsentiert und ausgezeichnet. Gleiches wollen wir nun für die Kollektivorgane Betriebs- und Personalrat tun, in diesem Jahr erstmalig und künftig dann regelmäßig. Die Aufforderung an die Landesregierung dazu finden Sie im Antrag. Der Preis soll in drei Kategorien vergeben und im Rahmen des traditionellen Arbeitnehmerempfangs der Landesregierung überreicht werden. Und ich persönlich freue mich, dass die Ministerpräsidentin die Schirmherrschaft übernommen hat, und hoffe, dass dem Thema somit auch hinreichend öffentliches Interesse garantiert ist. Die drei Kategorien lauten: Erstens: „Mitbestimmung – stark gemacht“. Ausgezeichnet werden sollen hier Projekte, mit denen die Mitbestimmung gestärkt oder Strukturen neu geschaffen wurden. Denkbar sind zum Beispiel die Gründung eines Betriebsrates, das Durchsetzen von Mitbestimmung gegen Widerstände oder erfolgreiche Überzeugungsarbeit bei den Beschäftigten durch besondere Maßnahmen. Zweite Kategorie lautet: „Mitbestimmung – gut eingebracht“. In dieser Kategorie sollen Projekte prämiert werden, die Arbeitsbedingungen konkret verbessert haben, egal aus welchem Bereich. Vorstellbar sind Regelungen zur besseren Bewältigung der Transformation, zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, zur Verbesserung der Arbeitssicherheit, zur Förderung der Gesundheit oder der Geschlechtergerechtigkeit. Und drittens: „Mitbestimmung – neu gedacht“. Dabei geht es um Projekte, bei denen neue Wege gegangen wurden, zum Beispiel bei der betrieblichen Zusammenarbeit oder dem Abschluss einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung. Ich persönlich erhoffe mir davon, dass hier ein neuer Impuls gesetzt werden kann, um das Thema „Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung“ in unserem Land bekannter zu machen und im besten Fall natürlich auch Beschäftigte dazu zu ermuntern, sich als Betriebs- und Personalrat zu engagieren. Vielleicht ist es auch eine Initialzündung für die erstmalige Gründung eines Betriebsrates. Die Sympathie und die Unterstützung dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen sind den Kolleginnen und Kollegen, die sich diesbezüglich auf den Weg machen möchten, sicher. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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