Reinhard Meyer
Herr Peters, das ist leider völlig falsch, was Sie sagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Und wenn wir auf die notwendige Änderung der Bundesgesetze hinweisen und das gegenüber dem verantwortlichen Bundesminister tun, ich weiß nicht, was man dann sozusagen noch sagen soll, weil Sie erwarten ja offensichtlich, dass man weitere Schritte tun soll. Also gehen wir auch davon aus, dass wir das genau an der richtigen Stelle hinterlassen haben. Aber noch mal, erlauben Sie mir ganz kurz zur Erklärung: Das hat natürlich mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz an sich und mit der Deutschlandgeschwindigkeit zu tun, dass wir gesagt haben, es gibt ein Vorhaben, das ist in drei Teile geteilt: den Landfall in Lubmin, da ist quasi die Plangenehmigung erteilt worden, weil irgendwo muss das Gas ja ankommen, zweiter Schritt Pipeline, dritter Schritt Offshoreterminal. Und wir haben in jeder Kommunikation – mit RWE, mit dem Bund, mit allen anderen – gesagt, eine Genehmigung für zwei und damit den Bau der Pipeline und vor allen Dingen eine Genehmigung für drei kann es nur unter zwei Voraussetzungen geben: Änderung des Gesetzes und eine positive Prognose für ein Terminal, insbesondere, was die BImSch-Fragen angeht. Es ist wohl erlaubt, in diesem Verfahren Anträge zu stellen, Unterlagen einzureichen, und dann ist sozusagen in Kommunikation mit der Behörde zu klären, welche Unterlagen fehlen, was fehlt noch. Hier ist es grundlegend, weil der Bund muss Änderungen von Gesetzen machen, und wir brauchen diese positive Prognose. Noch mal, alles im Wirtschaftsausschuss schon ausführlich erläutert in der Vergangenheit. (Julian Barlen, SPD: Das weiß Herr Peters auch.) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU)
