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Reinhard Meyer

24.03.2023 Sitzungen 8/50

Sehr gerne, Frau Präsidentin! Herr Damm, selbstverständlich halten wir uns auch hier an ein rechtsstaatliches Genehmigungsverfahren. Das ist das A und O. Das will ich auch noch mal ausdrücklich betonen. Und das bedeutet in der Tat, das haben wir auch sehr früh, bereits am 3. Februar in einer Telefonkonferenz mit Herrn Habeck entsprechend moniert – „wir“ heißt Herr Backhaus und ich –, dass wir gesagt haben, auch schon bei dem Thema Sellin wäre es notwendig, das LNG-Beschleunigungsgesetz und das Energiewirtschaftsgesetz zu ändern, weil bisher stehen im LNG-Beschleunigungsgesetz Rostock und Lubmin. Und von der geografischen Kenntnis des Landes kann man den Einspeisepunkt Lubmin da zwar reinschreiben, aber dort wird nicht das Terminal sein. Das hat der Bund auf… (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Das hat der Bund aufgegriffen und hat auch angekündigt, die entsprechenden Gesetze kurzfristig zu ändern, allerdings unter dem Vorbehalt, dass wir in Gesprächen sind, wo könnte denn ein Terminal tatsächlich sein. Das ist bisher also noch nicht geschehen, aber in Kürze zu erwarten. Wenn man sich darüber verständigen kann, wenn es einen Terminal geben soll, wo das sein soll, man braucht zwingend eine Änderung des Gesetzes. Und dann ist eben auch über einen Änderungsantrag zu dem Teilvorhaben Pipeline, wenn möglich, auch zum Beispiel nach Mukran, aber eben auch weiter auf See, wenn es ein solcher Standort wäre, das entsprechend zu beantragen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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