Henning Foerster
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als ich diesen Antrag sah, da dachte ich zunächst an ein Weihnachtslied von Frank Schöbel und einen Blockbuster aus Hollywood. In der Textzeile des besagten Liedes heißt es „Alle Jahre wieder die gleiche doofe Tour“ und der erwähnte Film trägt den Titel „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Genauso verhält es sich auch mit diesem Antrag. Alle Jahre wieder sehen wir uns hier im Parlament mit der Forderung nach einer, wie es die AfD-Fraktion bezeichnet, Liberalisierung der Bäderverkaufsordnung konfrontiert. Nun können Sie selbstverständlich als Fraktion eigenständig entscheiden, was Sie dem Landtag zur Diskussion und Beschlussfassung vorlegen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) nur wäre es ja hilfreich, wenn Sie sich mit den Argumenten, die wir Ihnen in den Debatten der letzten Jahre immer und immer wieder entgegengehalten haben, auch einmal vertiefend auseinandersetzen würden. Und das tun Sie leider nicht. Stattdessen erneuern Sie auch heute wieder Ihre These, dass die Möglichkeit der Sonntagsöffnung für weitere Unternehmen unterschiedlicher Branchen während der Hauptsaison und die Erweiterung der Zeitfenster ausschließlich positive Effekte hätte. Und zudem kommen Sie erneut mit dem Vorschlag um die Ecke, inhabergeführten Geschäften grundsätzlich die Öffnung an Sonntagen in der Nebensaison zu ermöglichen, sofern diese keine Angestellten einsetzen. Und das ist eben „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Deshalb wird es Sie jetzt auch nicht überraschen, dass ich Ihnen zum wiederholten Male unsere Argumente für die Ablehnung des Antrages hier am Pult vortrage: Die aktuelle Bäderverkaufsordnung, das sagte der Kollege Waldmüller bereits, stellt einen schwer errungenen Kompromiss dar, dem ein langer Aushandlungsprozess voranging. Alle Seiten mussten sich bewegen, (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) um ihn möglich zu machen, insbesondere auch die Kirchen und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Und weil wir als Koalitionsfraktionen genau darum wissen, werden wir eine Anpassung der Bäderverkaufsordnung zunächst auch immer mit den Gewerkschaften und den Kirchen besprechen, bevor wir sie hier im Landtag öffentlich diskutieren, denn Fakt ist eins – und auch das sagte Kollege Waldmüller bereits zutreffend –, eine rechtssichere Bäderregelung zu haben, ist besser, als gar keine zu haben und sich mit gerichtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert zu sehen. Meine Damen und Herren, auch die Abgeordneten der AfD-Fraktion sollten nun langsam einmal die besondere Bedeutung des Sonntages als verfassungsrechtlich geschütztem Ruhetag kennen, denn das ist keine linke Fiktion. Das Thema ist de facto ausgeurteilt. Und deshalb noch einmal der ernst gemeinte Hinweis: Die geltende Bäderverkaufsordnung ist ein ausgehandelter Kompromiss, der für alle Beteiligten sicherstellt, dass die verfassungsrechtliche Sonderstellung des Sonntages nicht zu sehr aufgeweicht wird und dennoch der Bedeutung des Tourismus für unser Land Rechnung getragen werden kann. Will man diese überarbeiten, dann muss man Kirchen und Gewerkschaften zwingend mit ins Boot holen, auch wenn Ihnen das als AfD-Fraktion nicht in den Kram passt. Genau das tut das Wirtschaftsministerium. Die aktuelle Bäderregelung gilt noch bis zum 14. April 2024. Diese soll angepasst werden, auch um den Beschlüssen des Landtages aus dem Sommer 2021 Rechnung zu tragen. Zur Erinnerung, wir haben seinerzeit gemeinsam Folgendes festgestellt: Um als Tourismusland wettbewerbsfähig zu bleiben und attraktive Angebote vorzuhalten, müssen die Infrastruktur, die Mobilität in touristisch stark frequentierten Orten und die Qualität nachhaltig verbessert werden. Mit der Einführung der Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ werden neue Möglichkeiten geschaffen, gästebezogen weitere Einnahmen zu generieren, die zweckgebunden für die Verbesserung des Angebotes für den Gast eingesetzt werden sollen. Den Geltungsbereich neben Kur- und Erholungsorten also um die neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ zu erweitern, wird nach meiner Einschätzung keine größeren Probleme bereiten. Schwieriger wird da schon die Debatte um Zeiträume und Uhrzeiten. Und daher werbe ich auch ausdrücklich dafür, den Versuch zu unternehmen, auch dieses Thema möglichst im Vorfeld zu einen, denn mit jeder stärkeren Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten besteht die Gefahr, dass die Regelung beklagt wird. Gerichtlich wird dann regelmäßig das Verhältnis von Ausnahme und Regel sowie eine mögliche Verletzung desselbigen im Kontext der Sonntagsöffnung geprüft. Und geht das für das Land in die Hose, dann stehen wir nach zwei extrem schwierigen Corona-Jahren erst einmal ohne Bäderverkaufsordnung da. Und das wäre dann tatsächlich ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern. Das darf nicht passieren. Ich denke, zumindest dazu besteht hier im Saal weitgehend Einigkeit. Jetzt noch eine Bemerkung zu Ihrer These, die Sie ja auch immer und gern wiederholen: Mehr und länger öffnen bedeute automatisch höheren Umsatz für die Geschäfte. Auch dazu gibt es zahlreiche Studien, die zeigen, dass dies mitnichten so ist und sich der Umsatz dann vielfach nur anders auf die Wochentage verteilt. Auch das habe ich bereits mehrfach in unterschiedlichen Debatten hier ausgeführt. Zusammengefasst kann man sagen, Ihr Antrag ist nicht modern, er ist rechtlich bedenklich, er ist in Teilen arbeitnehmerfeindlich und absolut nicht zielführend. Und deswegen lehnen wir ihn auch ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
