Wolfgang Waldmüller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man kann das relativ kurz machen: Sie waren in der letzten Legislatur noch nicht da, dann hätten Sie sich mal bei Ihren Kollegen erkundigen sollen, wie das denn gelaufen ist mit der Bäderregelung und was das alles für ein Zirkus war. Und insofern kann man froh sein, dass wir die Bäderregelung haben, die wir jetzt haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) Und insofern würde ich Ihnen zugutehalten wollen, dass Sie das nicht wissen. Wenn Sie es aber doch wissen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dann ist es ein rein populistischer Antrag, um nach außen zu erwähnen: Wir, wir sind die freiheitsliebende AfD und wir sind für euch Unternehmer, ihr könnt immer öffnen! Das ist rein populistisch. Wir haben jetzt eine Bäderverkaufsverordnung mit 26 Sonntagen und in insgesamt 76 ausgewählten Tourismus- oder Weltkultur- oder Freizeitanlagen. Und, Sie haben das gesagt, es ist bedingt oder im engen Umfang möglich, Waren zum täglichen Bedarf oder des täglichen Gebrauchs zu verkaufen. Und Sie fordern nun, das haben Sie gesagt, dass die Geschäftsinhaber in der Hauptsaison an allen Sonntagen gestattet sein sollen. Dann sollen Geschäftsinhaber ganzjährig an allen Sonntagen dem gewerblichen Verkauf nachgehen, solange es sich nicht um einen Feiertag handelt. Und letztlich wollen Sie die Begrenzung der Bäderverkaufsverordnung von den aktuell 66 Orten ausweiten auf sämtliche Orte im Land. Ich glaube, die Bäderverkaufsverordnung, bevor ich jetzt auf Sie noch eingehe, ist, glaube ich, wirklich wichtig. Und es ist auch eine Errungenschaft, so, wie sie jetzt dasteht. Es ist wirklich wichtig, weil gerade in diesen touristischen Orten, die nicht das ganze Jahr Saison haben und nicht das ganze Jahr die Kunden haben, sie nur in dieser Zeit die Möglichkeit haben, tatsächlich den Ganzjahresertrag zu verdienen. Und deswegen ist es gut und richtig, dass es hier die Möglichkeit gibt, hier die Existenz eben zu sichern. Zudem, glaube ich, ist es auch für die Attraktivität der Orte und für das Wiederkommen, als Empfehlung für weitere Gäste und so weiter, ist das insgesamt für die Attraktivität unseres sehr touristisch geprägten Landes notwendig, überhaupt keine Frage. Jetzt kommen wir zu Ihrem Ansinnen. Sie haben gesagt, Freiheit, wir brauchen und wollen Freiheit, wann sie wollen und wo sie wollen. Jetzt kann man natürlich, jetzt kann man natürlich zu Ladenöffnung beziehungsweise Öffnungszeiten insgesamt stehen. Es gibt die unterschiedlichsten Ausprägungen, von liberal bis eben ganz, ganz, ganz streng. Es ist ja die Frage, nicht, was für eine Einstellung ich habe, ob ich liberal bin oder ob ich ganz, ganz streng bin, sondern ich frage, was ist denn überhaupt möglich, weil es korrespondiert, die Bäderregelung korrespondiert ja mit dem Ladenöffnungsgesetz, Sie haben es gesagt, und mit dem Grundgesetz Artikel 140, mit dem Sonntagsschutz. Damit korrespondiert das. Und insofern, in diesem Rahmen bewegen wir uns. Und die jetzige Bäderverkaufsordnung, die gilt noch bis zum 14.04.2024 mit einer 5-Jahres-Option. Sicherlich kann man, wenn die ausläuft, kann man noch einmal nachverhandeln, man kann es versuchen, nachverhandeln. Die Vertragspartner, die kennen Sie ja. Die Vertragspartner sind die Kirchen, sind die Gewerkschaften, und mit denen muss man sich einigen darauf. Und was haben wir denn gehabt im Land? Wir haben ja eine Klage der Kirche gehabt, wir sind ja angefochten worden. Die Bäderregelung ist ausgesetzt worden beziehungsweise ist beklagt worden. Die Kirchen haben gewonnen, und es war notwendig, eine neue Bäderregelung zu finden. Das war notwendig und es ging Spitz auf Knopf. Wir haben gerade mal, 2019, glaube ich, ist die Bäderregelung dann noch auf den Weg gebracht worden, und wir haben kurz, bevor sie dann ausgelaufen ist … Was wäre die Folge gewesen? Wir hätten gar keine gehabt und wir hätten überhaupt keine Öffnungszeiten gehabt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Sebastian Ehlers, CDU – Thomas Krüger, SPD: Genauso ist das.) Und insofern, und insofern ist das ja, was wir neu abgeschlossen haben, schon eine Erweiterung dessen, was vorher war. Und wenn Sie jetzt sagen, ja, ihr habt nicht richtig verhandelt, weil in Schleswig-Holstein haben wir ja andere und die sind weit: Ja, richtig, das haben Sie ja auch richtig gesagt, es sind auch die Vertragspartner, die Kirchen, es sind auch die Gewerkschaften, und die haben eine bessere Regelung, was sie im Wettbewerb besserstellt als unsere, wenn man davon ausgeht. Aber es gibt einen feinen Unterschied dabei: Die schleswig-holsteinische Bäderregelung ist noch nie beklagt worden. Und wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Und bei uns ist es eben beklagt worden, und deswegen konnten wir gar nicht anders reagieren, als eine Vereinbarung mit den Gewerkschaften und mit der Kirche zu kriegen, damit es eben nicht weiter beklagt wird, damit überhaupt eine Regelung stattfinden kann. Und das ist, das ist die Tatsache zu den Bäderregelungen. Wenn wir Ihrem einseitigen Änderungswunsch nachgehen würden, hätten wir mit Sicherheit die Klage entweder der Gewerkschaften oder der Kirchen und wir hätten gar keine Bäderregelung, und das sagen Sie mal den Unternehmern draußen! – Vielen Dank fürs Zuhören! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
