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Dr. Heiko Geue

23.03.2023 Sitzungen 8/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausgangslage bezogen auf die Förderverfahren des Landes ist unbefriedigend. Erstens haben wir eine äußerst kleinteilige Förderung – Herr Schmidt hat es gerade schon gesagt –, wir haben auch eine Benchmarkstudie „Förderprogrammlandschaften im Ländervergleich“ des Deutschen Instituts für Urbanistik. Und wir sehen einfach die 255 Programme, die wir haben – Sie haben es ja auch gesagt –: Auf die größten 25 Programme, das sind 10 Prozent, entfallen 80 Prozent der Mittel, und auf die anderen 230 Programme, also die 90 Prozent, die geben 20 Prozent des Fördervolumens raus. Die Zahl der Förderrichtlinien und Förderleistungen nimmt stetig zu, das Problem wird also eher größer. Zweitens haben wir einen hohen Verwaltungs- und Personalaufwand. Neben den rund 280 sind es – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zumindest nach meinen Zahlen –, beim LFI sind es durchaus, in der ganzen Landesverwaltung hochgerechnet können es 700 sein, gegebenenfalls sogar auch mehr Beschäftigte, die direkt oder indirekt in der Förderverwaltung eingebunden sind. Drittens haben wir verschiedene Akteure für den Vollzug der Fördermaßnahmen, nicht nur das LFI als größten, also das Landesförderinstitut als größten Dienstleister, sondern auch noch von den Ressorts beauftragte Dienstleister zur Umsetzung. Viertens haben wir keine echte Kosten- und Verfahrenskontrolle über das Landesförderinstitut. Das LFI ist ein eigenständiger Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank und unterliegt lediglich der Fachaufsicht des Landes. Wenn Entgelte nicht vom Antragsteller erhoben werden können oder nicht ausreichen, erhält das LFI, erhält das Landesförderinstitut eine Kostenerstattung vom Land – ziemlich bequeme Situation für die Nord/LB. Dementsprechend konnten in der Vergangenheit weniger als 10 Prozent der Kosten gedeckt werden, mehr als 90 Prozent erfolgt durch die Kostenerstattung des Landes. Bislang sind auch keine wirklichen Kostenreduzierungen möglich, da wir uns in einer bankspezifischen Struktur mit Overheadkosten der Nord/LB befinden. Entsprechend sind die Einflussmaßnahmen des Landes beschränkt, und es ist kein Anreiz für mehr Effizienz und Kosteneinsparung so richtig bei der Nord/LB erkennbar, weil das natürlich in der Nord/LB nicht, nicht Kerngeschäft ist und, wie gesagt, das Land ja Kostenerstattungen auch durchführt. Fünftens – und das finde ich noch schmerzhafter –, eine Kündigung des Treuhandvertrags durch das Land scheidet aus meiner Sicht, aus unserer Sicht klar aus, weil das Land sämtliche Abwicklungskosten vollumfänglich übernehmen müsste. Es hat schon mal Sachsen-Anhalt gemacht. Sie wissen, ich war im früheren Leben sozusagen da auch Finanzstaatssekretär. Ich kann nicht empfehlen, das hier zu machen, wie Sachsen-Anhalt es gemacht hat – einfach zu teuer, nicht gut. Deswegen haben wir ein anderes Ziel. Auch das hat Herr Schmidt letztendlich richtig dargestellt, und ich bin ihm dankbar, dass er ja am Ende auch gesagt hat, ja, es ist ein schwieriges Verfahren, trotz aller Bauchschmerzen, Herzschmerzen und Kopfschmerzen, die Sie dabei haben. Es ist tatsächlich nicht einfach, aber im Koalitionsvertrag bekennen wir uns klar dazu, zu einer grundsätzlichen Reform der Förderverfahren des Landes mit den Zielen Vereinfachung, Verbesserung und Standardisierung der Förderverfahren. Auch ein Bekenntnis dafür, dass wir eine zentrale Fördereinrichtung wollen, und hier wird auch formuliert, so weit möglich, solle das Landesförderinstitut als Fördereinrichtung, nicht als Förderbank, in die Trägerschaft des Landes überführt werden. Es gibt aber wirklich – Sie haben es ja selbst auch gesagt –, es gibt wirklich Schwierigkeiten im Reformprozess, im Ablösungsprozess. Es ist jetzt ja doch wirklich so … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist ja doch wirklich so … Das ist interessant hier, was ich sage, oder nicht so?! Ich meine hier ein bisschen Selbstkritik der Landesregierung. Sie sagen doch sonst immer, wir würden nur hier jubeln. (Beifall René Domke, FDP: Wir können auch klatschen.) Hallo, ja, endlich mal einer! Also, es gibt Schwierigkeiten im Reformprozess. Es ist leider nicht einfach, das LFI herauszulösen. Schon mein Vorvorgänger hat mit diesem ganzen Prozess begonnen, und wir sind immer noch nicht so weit. Das hängt auch an der Nord/LB selbst. Wir haben wirklich lange mit ihnen immer wieder verhandelt. Wir haben gesagt, wir wollen nicht die ganze Bank – das gibt die Wirtschaftsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern nicht her, und, wie gesagt, dann hätten wir die ganzen bankspezifischen Themen, die wir eigentlich gar nicht haben wollen aufgrund der europäischen Bankenregulierung –, sondern wir wollen das Institut. Können wir das nicht so machen, dass das Darlehensgeschäft bei der Nord/LB bleibt und wir nur das Institut rauslösen? Dann war mal mehr, dann mal wieder weniger Bereitschaft, das zu machen. Inzwischen ist es klar, nachdem wir wirklich jetzt auch versucht haben, Ernst zu machen, zu sagen, wir übernehmen die Kosten der Herauslösung für das Institut, dass die Nord/LB gesagt hat, na ja, aber es ist technisch aufwendig, kostspielig, auch das mit dem Darlehensgeschäft, und dass deswegen eine reine Auslösung nur des Instituts eigentlich wirtschaftlich nicht möglich ist, sodass entsprechend wir jetzt auch nach anderen Lösungen suchen müssen. Wir prüfen deswegen jetzt alternativ eine sogenannte Anstalt in der Anstalt, also eine organisatorische und prozessuale, … (René Domke, FDP: Solange es keine Stiftung ist, ist alles in Ordnung. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Christine Klingohr, SPD) Gut, da kann ich jetzt gar nichts zu sagen. Ich bin auch froh, dass wir hier an der Stelle jetzt über eine Anstalt sprechen und nicht über anderes. … organisatorische und prozessuale Eigenständigkeit des LFI im Nord/LB-Umfeld, dass wir damit erst mal anfangen, um dann die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an das LFI zu reduzieren und die Geschäftstätigkeit stärker darauf auszurichten, was wir wollen. Die Ziele habe ich ja benannt. Dazu wird jetzt – das haben wir vereinbart mit der Nord/LB und dem LFI – eine Vorstudie durchgeführt. Und zwar wird eine neue Software „Abacus“ – das Unternehmen nenne ich jetzt nicht, aber es ist ein wichtiges großes deutsches Unternehmen der Digitalbranche, wissen Sie wahrscheinlich, welches ich meine, so viele haben wir ja leider nicht börsennotiert –, aber diese neue Software wird als Kernbankensystem zur eigenständigen Verwaltung des Darlehensbestands und der Berichtsverpflichtung geprüft. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Geprüft! Und dieses, diese Software wird eben auch von vielen anderen Bundesländern verwendet. Deswegen finde ich das ganz richtig, dass das jetzt mal geprüft wird, wäre das nicht ein entsprechender Weg. Die Ergebnisse dazu sollen bis Ende des Jahres vorliegen. Anschließend wäre weiter das Ziel, das LFI in eine Anstalt – das hatte ich ja schon gesagt – zu überführen, aber auch in der letzten Phase irgendwann dann auch herauszulösen. Aber diese Zwischenschritte zu gehen, damit wir tatsächlich die Ziele, um die es uns ja wirklich eigentlich geht, nämlich, wir wollen Kostenkontrolle, wir wollen Vereinfachung, wir wollen weniger Bürokratie nach außen und nach innen, das sind die Ziele, dass wir das erreichen können. Jetzt noch mal zu dem Antrag. Kann der Landesrechnungshof an der Stelle helfen? Ich bin immer der Meinung, dass der Landesrechnungshof eine sehr leistungsfähige, immer hilfreiche Institution ist. Ich glaube trotzdem, an dieser Stelle kann der Landesrechnungshof nicht wirklich helfen, weil wir letztendlich ja kein Erkenntnisdefizit haben. Sie haben es beschrieben, Herr Schmidt, ich habs beschrieben, die unbefriedigende Ausgangssituation liegt klar da. Das könnte uns der Landesrechnungshof sicher auch noch mal bestätigen, brauchen wir aber, glaube ich, nicht als Thema. Sondern das Thema ist ja jetzt die Herausforderung der Herauslösung dieses Herauslösungsprozesses, der leider nicht einfach ist, weil wir es mit diesen bankrechtlichen Themen zu tun haben, den in den Griff zu bekommen und dann entsprechend auch die Maßnahmen umzusetzen. Deswegen würde ich hier gar nicht, gar nicht, weil ich es inhaltlich ablehne, sondern weil ich glaube, da kann der Landesrechnungshof jetzt wirklich nicht helfen, würde ich empfehlen, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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