Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Zu einer weltoffenen, demokratischen Gesellschaft gehört, dass für alle Mitglieder, ob Einheimische oder Zugewanderte, die gleichen Rechte gelten. Deshalb beginnt unser Grundgesetz in Artikel 1 auch mit dem Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Gleich danach in Artikel 3 folgt der Satz: „Niemand darf … wegen seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft … benachteiligt oder bevorzugt werden.“ (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da fehlt was.) Das Grundgesetz will Menschen vor rassistischer Diskriminierung schützen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das lassen die immer weg.) Dennoch machen Menschen hier bei uns im Land Rassismuserfahrungen. Eine der Interviewpartnerinnen aus dem Lagebild Rassismus „Angst schwingt ,immer mit.ʻ Erfahrungen von Frauen in Mecklenburg-Vorpommern“ von Christine Krüger und Júlia Wéber, Hochschule Neubrandenburg, sagt: „Eigentlich fühlte ich mich hier wohl, also am Anfang. Obwohl Rassismus immer ein Thema war. Aber bei mir ist es halt schlimmer geworden, als ich angefangen habe, Kopftuch zu tragen.“ (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ein frauenverachtendes Symbol.) „Dann habe ich vieles erlebt, es ist Alltag für mich geworden, dass mich Leute auf der Straße beschimpfen. Und jetzt hab ich Schwierigkeiten, weil ich ja meinen Abschluss im Sommer bekomme. Und bis jetzt habe ich keine Ausbildung gefunden, weil ich immer Absagen bekomme wegen dem Kopftuch. Oder sie sagen nichts. Wenn ich Vorstellungsgespräch habe, gucken die“ Menschen „mich so komisch an und verunsichern mich.“ Zitatende. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und genau deshalb ist es wichtig, dass wir immer wieder, und zwar mit großer Öffentlichkeit, deutlich machen, die Demokrat/-innen stehen hier zusammen, wir sind ein offenes, menschenfreundliches Land, das Menschen aus anderen Ländern und Kulturen offen und annehmend begegnet und sie willkommen heißt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Vertragsstaat des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung von 1966 hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, ich zitiere aus Artikel 2, „mit allen geeigneten Mitteln unverzüglich eine Politik der Beseitigung der“ rassistischen Diskriminierung „in jeder Form … zu verfolgen“. Und, Herr Kollege Förster, in Artikel 1 findet sich dann auch eine rechtsverbindliche Diskriminierung – pardon! – Definition des Wortes „rassistischer Diskriminierung“, falls Sie die noch suchen. Die Antirassismusrichtlinie der Europäischen Union fordert seit über 20 Jahren die Mitgliedsstaaten dazu auf, einen Rahmen zur Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung zu schaffen. Seit 2006 gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, AGG. Trotz einer Ankündigung im Koalitionsvertrag von SPD und DIE LINKE gibt es in Mecklenburg-Vorpommern bislang noch kein Ausführungsgesetz zum AGG auf Landesebene. Auch bei der einzurichtenden Antidiskriminierungsstelle hinkt Mecklenburg-Vorpommern hinterher. 9 von 16 Bundesländern sind bereits soweit. Die hiesige Antidiskriminierungsstelle ist dagegen nach meinem Wissen noch immer im Aufbau. Und anlässlich der Eröffnung der Internationalen Wochen gegen Rassismus fordert meine Fraktion die Landesregierung dazu auf, ihre Ankündigungen wahr zu machen, dem Landtag das angekündigte Ausführungsgesetz zum AGG vorzulegen und der noch im Aufbau befindlichen Antidiskriminierungsstelle endlich Leben einzuhauchen. Dass hier Handlungsbedarf besteht, haben die Lagebilder Rassismus von Bund und Land nachdrücklich bestätigt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
