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Michael Noetzel

Die Linke 23.03.2023 Sitzungen 8/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr gerne Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, ich bin Ihnen ehrlich dankbar für diesen Antrag, denn ich muss gestehen, auch wenn ich mich mit dem Thema SOG und innere Sicherheit schon eine Weile beschäftige, war mir das Konzept der Überwachungsgesamtrechnung so noch nicht bekannt. Auf der anderen Seite sind mir und meiner Fraktion die vielfältigen Verschärfungen der Maßnahmen und Befugnisse der Sicherheitsbehörden in den letzten Jahren natürlich nicht nur im Einzelfall, sondern insbesondere in ihrer Gesamtheit unheimlich. Gelernt habe ich, dass es das Konzept gibt, aber die Rechtswissenschaft noch streitet. Es geht dabei los, woher der Begriff und die grundsätzliche Idee überhaupt stammen – vom Bundesverfassungsgericht selbst oder doch aus der diese Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung kommentierenden Rechtswissenschaft. Gelernt habe ich auch, dass die Ampel vereinbart hat, ich zitiere: „Die Eingriffe des Staates in die bürgerlichen Freiheitsrechte müssen stets gut begründet und in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden. Die Sicherheitsgesetze wollen wir auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie auf ihre Effektivität hin evaluieren. Deshalb erstellen wir eine Überwachungsgesamtrechnung und bis spätestens Ende 2023 eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Sicherheitsgesetze und ihrer Auswirkungen … Dafür schaffen wir ein unabhängiges Expertengremium“ – Sie haben es schon gehört, die sogenannte Freiheitskommission –, „das bei zukünftigen Sicherheitsgesetzgebungsvorhaben berät und Freiheitseinschränkungen evaluiert.“ Zitatende. Ich finde, das ist ein sehr gutes Vorhaben, aber ich muss gestehen, auch hier, dass ich von der Freiheitskommission so noch nichts gehört habe, hoffe aber, dass sie erfolgreich arbeitet, denn so viel Zeit ist ja nicht mehr. Und wenn ich mir die Antwort auf die Frage des Herrn Amthor anhöre, dann scheint es auch nicht so weit her zu sein, dass es bis Ende 2023 funktioniert. Auf Antrag der FDP-Fraktion hat bereits am 22.02.2021 eine Anhörung im Bundestag zu dem Konzept der Überwachungsgesamtrechnung stattgefunden. Die Angehörten im Bundestag haben dabei wohl eher reserviert reagiert. Auf netzpolitik.org hat sich dazu oder netzpolitik.org hat sich dazu wie folgt geäußert, ich zitiere: „Bislang ist die ‚Überwachungsgesamtrechnung‘ bloß ein wissenschaftliches Konzept. Dabei könnte sie für mehr Transparenz bei Überwachungsmaßnahmen sorgen. Wie genau sie funktionieren könnte, bleibt jedoch auch nach einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags unklar.“ Seitdem ist schon etwas Zeit ins Land gegangen, aber Klarheit besteht aus meiner Sicht noch nicht. Es gibt eine Forschungsarbeit des Freiburger Marx-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht. Die Forschenden entwickelten im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung ein Konzept, mit dem sich eine Überwachungsgesamtrechnung operationalisieren, also messbar machen lassen soll. Die Betonung liegt auf „soll“. Zum anderen gibt es das Forschungsprojekt „Sicherheitsgesetzgebung und Überwachungsgesamtrechnung“ des Instituts für Digitalisierung und das Recht der Inneren Sicherheit (IDRIS) der Ludwig-Maximilians-Universität München in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltverein. Die Laufzeit beträgt 2021 bis 2024. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich zu Sinn und Zweck des Projekts: „In den Sicherheitsgesetzen von Bund und Ländern wird seit Jahrzehnten ‚aufgerüstet‘, d.h. der Fundus an bereichsspezifischen Ermächtigungsgrundlagen für Grundrechtseingriffe von Polizei, Staatsanwaltschaft und Nachrichtendiensten ausgeweitet. Motor für diese Gesamtentwicklung ist dabei insbesondere der Fortschritt im Bereich von Digitalisierung und Informationstechnologie. Dieser führt gerade zwangsläufig zu einem massiven Druck auf die Entscheidungsträger aus Rechts- und Innenpolitik, den Sicherheitsbehörden auch einen ausreichenden Rahmen für den Einsatz neuer Ermittlungs- und Überwachungstechnologien zur Verfügung zu stellen.“ Es hat sich somit „auch für den Bund und die Länder die Schlagzahl für die Reformgesetzgebung im Bereich von Straf- und Strafprozessrecht, Polizeirecht und Nachrichtendienstrecht massiv erhöht. Dabei ist ein erheblicher“ – ein erheblicher! – „Qualitätsverlust bei der Gesetzgebungspraxis zu beobachten.“ Das könnten wir auch hier bei uns im Land beobachten. „Viele Gesetzesvorhaben verlieren sich in einem Geflecht aus Gesetzgebungskompetenzen, Bestimmtheits- und Verhältnismäßigkeitsanforderungen. Rechtsstaatliche Korrekturen durch das Bundesverfassungsgericht, die Verfassungsgerichtshöfe der Länder oder gar auf europäischer Ebene durch den Gerichtshof der Europäischen Union … können häufig erst Jahre später und dann meist auch nur marginal erfolgen. Besonders besorgniserregend erscheint die Tatsache, dass Überlegungen zur Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit neuer Eingriffsbefugnisse meist nur isoliert auf sich selbst bezogen sind. Der Frage, wie sich etwa neue Überwachungsbefugnisse in die bereits bestehende Landschaft an Eingriffsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene in zahlreichen Spezialgesetzen einfügen, wird regelmäßig auf politischer Bühne keinerlei Bedeutung geschenkt.“ Zitatende. Das Zitat war etwas länger, aber ich hätte es nicht anders oder besser sagen und formulieren können, nachdem ich das gelesen habe und ohne dass das irgendein Plagiatsjäger nicht auch sofort ermittelt hätte. Das Thema hatten wir ja heute kurz. Wie auch immer, Sie merken, dass ich die Grundproblematik sehe und teile. Für den Antrag kann ich das leider nicht so uneingeschränkt behaupten. Erstens. (René Domke, FDP: Das wäre jetzt auch ein Ding gewesen.) Ja. Nein, nein, so weit sind wir nicht weg. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von David Wulff, FDP) Erstens. Wie ich dargelegt habe, gibt es noch gar keine halbwegs verbindliche Idee, wie eine Überwachungsgesamtrechnung aussehen kann. (David Wulff, FDP: Das ist falsch.) Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts geben dafür zwar Hinweise, aber die Rechtswissenschaft kämpft sozusagen noch um ein wirkliches Konzept. Der von Ihnen – zweitens –, der von Ihnen zugrunde gelegte Zeitrahmen ist schlichtweg nicht realisierbar. Drittens brauchen wir sicher keine Kommission – die Kollegin Oehlrich übernimmt die Funktion in persona –, (Heiterkeit bei Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) was wir brauchen, ist die politische Weitsicht und Umsicht, auch das, was in Experten- und Sachverständigenanhörungen erklärt wird, so aufzunehmen und umzusetzen, dass es keiner Gerichtsverfahren und erst recht keiner stattgebenden Urteile bedarf. Also wir lehnen Ihren Antrag ab, aber ich freue mich auf die Forschungsergebnisse der Ludwig-Maximilians-Universität und insbesondere Ihrer Freiheitskommission im Bund und auf die anschließende Diskussion zu unserem SOG, das wir selbstverständlich – der Minister hat dazu ausgeführt – evaluieren werden und dann auch alles auf den Prüfstand stellen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP)

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