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David Wulff

FDP 23.03.2023 Sitzungen 8/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir machen mal einen Themenwechsel. Kommen wir von der Sozialpolitik zur Innen- und Sicherheitspolitik! Wir hatten ja schon gesagt, Freiheits- und Bürgerrechte wurden in der Vergangenheit hart erkämpft und müssen immer wieder verteidigt werden. Und manchmal ist es so, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht. Wenn wir zum Beispiel mal den Gesundheitszustand eines Waldes beurteilen wollen – ich weiß, hier sind auch viele Agrarpolitiker im Raum –, dann kann ich ja nicht einfach so Pi mal Daumen gucken, gehts ihm gut oder gehts ihm nicht gut, sondern ich muss mir jeden Baum einzeln angucken und sehe dann, wie der gesamte Gesundheitszustand des Waldes am Ende ist. Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, was hier für die Bäume im Wald zutrifft, gilt für die Überwachungsmaßnahmen gegen die Bürgerinnen und Bürger im Land erst recht. Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden sind in den letzten Jahrzehnten, auch vor dem Hintergrund der fortschreitenden Technologisierung und Digitalisierung, immer weiter ausgebaut worden. Wir haben auch in der Vergangenheit schon darüber gesprochen: Natürlich, neue Umstände, neue Methoden, auch im Bereich des Verbrechens, brauchen auch bei der Verbrechensbekämpfung neue Maßnahmen. Das ist auch gar nicht von der Hand zu weisen. Die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger wurden aber auch im gleichen Maße immer stärker eingeschränkt, wie die Möglichkeiten der Überwachung ausgeweitet wurden. Und Guido Westerwelle hatte einmal gesagt, die Freiheit stirbt scheibchenweise. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Es wird Zeit, die Überwachungsbefugnisse einmal intensiv zu überprüfen. Hier gehts uns auch einfach mal darum, niemandem jetzt irgendwelche bösen Absichten zu unterstellen. Ich sage ja auch nicht, dass das, was in der Vergangenheit immer … (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Ich sage auch nicht, was in der Vergangenheit an neuen Befugnissen hinzugekommen ist, war halt auch immer falsch und vielleicht auch gar nicht immer mit böser Absicht, aber am Ende ist das Ganze mehr wert als die Summe seiner Teile. Mit jeder Maßnahme, die hinzugefügt wurde, kommt in dem Gesamtpaket halt auch etwas dazu. Und ich habe ehrlich gesagt den Eindruck, dass wir den Überblick dort ein wenig verloren haben. Der Antrag der GRÜNEN zum SOG gestern hat gezeigt, wie lang die Liste sein kann, was man alles streichen könnte oder halt auch nicht. Es wäre sinnvoll, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schade, dass du nicht dabei warst.) es wäre sinnvoll, wenn wir uns da mal drüber unterhalten. Für uns, den Gesetzgeber, überhaupt erst einmal zusammenzutragen, durch welche Befugnisse in welchem Maß in die Bürgerrechte eingegriffen wird, und dann die einzelnen Befugnisnormen auch noch mal zu überprüfen, da müssen wir doch hin. Dabei sollten nicht nur die Auswirkungen dieser Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden auf den Alltag der Menschen in den Fokus genommen werden, sondern wir müssen auch die Effektivität der Strafverfolgung bewerten. Wie sollen wir die Entscheidung treffen können, ob neue Überwachungsmaßnahmen, Eingriffsbefugnisse sinnvoll sind und vor allem notwendig sind, wenn wir nicht einmal wissen, welche Befugnisse es überhaupt alle gibt, wie oft davon Gebrauch gemacht wird oder welchen Mehrwert die für die Strafverfolgung am Ende bringen?! (Beifall René Domke, FDP) Vor der Entscheidung über neue Speicherungspflichten und -berechtigungen ist nicht einmal die Gesamtheit der verschiedenen bereits vorhandenen Datensammlungen in den Blick zu nehmen. Wir müssen doch mal gucken, was ist überhaupt alles schon da. Wir haben doch darüber gesprochen, wir sammeln Daten, wir sammeln Daten, wir sammeln Daten, dann gucken wir ins LKA und sagen, wie wertet ihr die denn überhaupt aus, dann sagen die, da kommen wir eigentlich gar nicht dazu, weil wir haben weder Personal noch die technische Ausstattung dazu. Dann müssen wir doch einmal hinterfragen, was wir da alles sammeln. Und deswegen sagen wir, die Überwachungsgesamtrechnung ist Voraussetzung dafür, dass wir als Gesetzgeber empirisch fundiert und dann faktenorientiert eine Gesetzgebung gestalten können, die den verfassungsrechtlich verankerten Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land gerecht wird. Und die Novellierung des SOG hier im Lande Mecklenburg-Vorpommern steht auf der Tagesordnung. Das muss jetzt kommen. Und wie wollen wir denn seriös eine Evaluierung vornehmen, wenn wir keine vernünftige Grundlage dafür haben? Und wir sind der Meinung, dass eine Überwachungsgesamtrechnung genau diese Grundlage dafür sein kann, dass wir diese Novelle des SOG dieses Mal ordentlich und verfassungskonform und bürgerrechtssicher an der Stelle dann auch machen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger darauf, also die auf den Bürgerinnen und Bürgern lastende Überwachungslast ist diesen gegenüber aber auch in einer Gesamtheit transparent zu machen. Das heißt, wir wollen auch darstellen, was ist denn eigentlich gesamt da drinnen. Wir wissen zum Beispiel, in Bayern, da ist vielleicht irgendwie eine viermal so hohe Überwachungslast wie in Mecklenburg-Vorpommern. Die Frage – also als Beispiel, wir wissen es ja noch nicht genau, weil wir noch keine Gesamtrechnung haben –, aber die Frage, ob in Bayern dann auch im gleichen Maße die Sicherheit viermal höher ist als in Mecklenburg-Vorpommern, das stelle ich hier mal ganz offen in den Raum, ich glaube nämlich, nicht. Und so müssen wir doch auch am Ende jedes Detail angucken. Für eine qualifizierte parlamentarische wie auch eine gesellschaftliche Diskussion über Maßnahmen wie Videoüberwachung an Bahnhöfen, den Einsatz von Drohnen oder die Überwachung von Kennzeichen bedarf es einer verlässlichen Datengrundlage sowie einer Evaluation. Nur so lassen sich die Verfassungsklagen verhindern, und eine Überwachungsgesamtrechnung stellt einen wirksamen Ansatz für mehr Transparenz dar. Und ich betone an der Stelle, wir wollen, dass unsere Polizei, dass unsere Sicherheitsbehörden effektiv arbeiten können. Aber wir wollen auch, dass unsere Bürgerinnen und Bürger darüber Bescheid wissen, welche Befugnisse da sind, und wir wollen nicht mehr Befugnisse einräumen als nötig. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Bereits im Jahr 2005 hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Folgendes auf den Weg gegeben, und ich zitiere einmal an der Stelle aus dem Urteil vom 12. April 2005: „Wegen des schnellen und für den Grundrechtsschutz riskanten informationstechnischen Wandels muss der Gesetzgeber die technischen Entwicklungen aufmerksam beobachten und notfalls durch ergänzende Rechtssetzung korrigierend eingreifen. Dies betrifft auch die Frage, ob die bestehenden verfahrensrechtlichen Vorkehrungen angesichts zukünftiger Entwicklungen geeignet sind, den Grundrechtsschutz effektiv zu sichern und unkoordinierte Ermittlungsmaßnahmen verschiedener Behörden verlässlich zu verhindern.“ Das heißt also, was vielleicht einmal aus der Not heraus geboren ist, und wir sagen, wir machen hier jetzt noch was, oder weil wir festgestellt haben, dass die Verbrecher jetzt alle irgendwelche verschlüsselten Chats benutzen, dann müssen wir erst mal ganz schnell gucken, dass wir das auch irgendwie entsprechend überwachen können, da kommt eine Maßnahme nach der anderen. Und wir müssen das regelmäßig hinterfragen. Das ist die Aufgabe, die wir haben. Und dieses regelmäßige Hinterfragen gelingt uns nicht, wenn wir nur eins angucken, sondern das gelingt uns nur, wenn wir die Gesamtheit aller Maßnahmen im Blick haben. Und das Ausmaß staatlicher Überwachungsmöglichkeiten ist seit 2005 noch weitaus unübersichtlicher geworden. Und damals kam das schon vom Bundesverfassungsgericht so in unser Stammbuch. Für die seitens des Ministeriums angekündigten Überarbeitungen des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes halten wir Freien Demokraten es für notwendig, eine unabhängige Kommission damit zu beauftragen, das Ganze zu evaluieren. Die jüngsten Entscheidungen der Verfassungsgerichte haben die Notwendigkeit deutlich gemacht: Fehler dürfen nicht gemacht werden und aus Fehlern, also Fehler dürfen gemacht werden, aber aus Fehlern sollte gelernt werden. Und das übliche Vorgehen hier im Lande war bisher: Erst einmal so viel wie möglich reglementieren, dann auf eine gerichtliche Entscheidung warten und anschließend reparieren, aber nur so weit wie irgend nötig. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Marc Reinhardt, CDU) Aus diesem Tritt wollen wir rauskommen. Dafür haben wir einen Vorschlag unterbreitet. Ich freue mich auf die Debatte dazu. Ich habe ja schon die Ankündigung bekommen, dass sich die Kollegen auch aus den Regierungsfraktionen intensiv damit auseinandergesetzt haben. Und deswegen freue ich mich auf eine spannende Diskussion darüber. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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