Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft. Es sind schließlich erst die unzähligen Freiwilligen hier im Land, die Angebote schaffen und mit Leben erfüllen, die es ohne sie gar nicht geben würde, ob im Sport, der Kultur oder sozialen Vereinen. Ohne sie wäre unsere Gesellschaft ärmer, der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft vielleicht sogar gefährdet. Die Ehrenamtlichen stemmen aber auch Strukturen, auf die wir dringend angewiesen sind, bei denen es nicht egal scheint, ob es sie gibt oder nicht. Neben Einrichtungen des Katastrophenschutzes sind dies insbesondere die zahlreichen Freiwilligen Feuerwehren hier im Land, die bei Notfällen schnell zur Stelle sind und die Berufsfeuerwehren tatkräftig unterstützen, und das Rettungswesen auch, wie wir gehört haben. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um allen Ehrenamtlichen in Mecklenburg-Vorpommern und heute insbesondere den Engagierten in den Feuerwehren, egal welcher Art, den Dank meiner ganzen Fraktion und der Koalition auszusprechen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU) Vielen Dank für jeden Einsatz zu jeder Tages- und Nachtzeit, ob gegen Feuer oder die Folgen eines Verkehrsunfalls! Vielen Dank auch für die integrative Leistung und die Organisierung des Miteinanders vor Ort in den Gemeinden! Aber Dank allein als leere Worthülse genügt nicht. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hat doch bei Corona-Maßnahmen auch genügt.) So, wie wir uns auf alle Engagierten verlassen können, so weiß auch das Ehrenamt mit uns einen starken Partner an seiner Seite. Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, das Ehrenamt weiter zu fördern und zu stärken, nicht nur, weil es eine Pflichtaufgabe für uns ist, sondern auch eine Herzensangelegenheit. Die Arbeit der Ehrenamtsstiftung, die Durchführung der Ehrenamtsmesse, die MitMachZentralen sowie die Ehrenamtskarte sind hierbei wichtige Eckpfeiler und Ausdruck unserer Wertschätzung. Fakt ist, das Ehrenamt kann sich auf uns verlassen. Meine Damen und Herren, die Feuerwehrentschädigungsverordnung ist ein weiterer Baustein, um den ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren eine Zuwendung hier der monetären Art zukommen zu lassen. Davon wird definitiv niemand reich. Sie soll vielmehr den grundlegenden Mehraufwand von Funktions- und damit Verantwortungsträgern entschädigen und unmittelbaren finanziellen Nachteilen durch das Engagement entgegenwirken. Veränderte wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen machen es schlichtweg notwendig, solche Verordnungen eben regelmäßig auch zu überarbeiten. Anpassungen sind nicht zuletzt deswegen zwingend erforderlich, um zum einen die unveränderte Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen und zum anderen das Ehrenamt auch schlicht finanziell zu ermöglichen. Ehrenamt muss man sich manchmal auch einfach leisten können, denn wir können es uns nicht leisten, dass Menschen sich aus solchen wichtigen Strukturen zurückziehen, nur, weil Lohnarbeit und gestiegene Lebenshaltungskosten sie dazu zwingen. Zur Wahrheit gehört zum Glück aber auch, dass der ganz überwiegende Teil der Ehrenamtlichen gerade nicht wegen der Entschädigung oder unabhängig von der Höhe ihre Aufgaben erfüllen und dies gerne tun, und das verdient unseren größten Respekt, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die gute Nachricht für alle ehrenamtlichen Feuerwehrleute ist, die Anpassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung kommt. Die schlechte Nachricht für die CDU-Fraktion ist, dafür braucht es den Antrag in keiner Weise. Zum jetzigen Zeitpunkt ist er schlicht obsolet, selbst die Vorlagefrist eines Rückenwindantrages hätten Sie verpasst. Sie sind schlicht zu spät. Der Entwurf der Verordnung ist erstellt und bereits im Verfahren, der Minister hat dazu ausgeführt. Für alle Beteiligten sind nicht zuletzt auch die finanziellen Auswirkungen zu prüfen, für das Land im Rahmen der Konnexitätsvereinbarung, für die Kommunen, die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst entscheiden, in welcher Höhe sie Aufwandsentschädigungen zahlen können und wollen. Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, lassen Sie mich noch einen ganz kurzen Kommentar zum Thema Zeitpunkt verlieren. Sie selbst schreiben ja in Ihrer Antragsbegründung und haben es auch heute gesagt, dass es bereits seit Januar 2021 oder sogar seit Ende 2020 Gespräche zwischen dem Innenministerium und dem Landesfeuerwehrverband gab über die dringend erforderliche Anpassung der Entschädigungsverordnung. Sie haben heute vom Innenminister gehört, wie man so was regelt. Wenn das CDU-geführte, damalige CDU-geführte Innenministerium dort offensichtlich anderer Meinung war als der Landesfeuerwehrverband, (Marc Reinhardt, CDU: Nein, war es nicht.) hat der Innenminister das im Wege einer Weisung überwunden. (Zurufe von Ralf Mucha, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) Und jetzt muss ich wohl doch noch einmal sagen, (Zurufe von Ralf Mucha, SPD, Marc Reinhardt, CDU, und Wolfgang Waldmüller, CDU) nicht nur schnacken, sondern machen, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) in diesem Fall dann auch noch mal in der positiven Art und Weise. (Zuruf von Ralf Mucha, SPD) Wir sind uns einig, dass es kommt. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wir sind uns einig, dass es richtig ist. Den Antrag der CDU-Fraktion brauchen wir dafür aber nicht. Wir lehnen ihn ab (Marc Reinhardt, CDU: Alles klar!) und freuen uns dann auf die Verordnung, wenn sie denn kommt. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
