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Horst Förster

AfD 21.03.2023 Sitzungen 8/46

Herr Minister, ich bin wirklich in gewisser Weise entsetzt, dass Sie sich wieder verrennen und auf Ihr Steuergeheimnis zurückkommen. Sie haben es selbst gesagt, das Steuergeheimnis schützt geschützte Daten. Das Verbrennen einer Akte oder, ich sage es ganz neutral, das Entsorgen einer Akte in einem Dienstbetrieb durch eine Unredlichkeit einer Beamtin hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Steuergeheimnis zu tun. Das Einzige, was jetzt darunterfallen könnte, wäre, dass der Antrag eingereicht worden ist. Das war aber öffentlich bekannt, dass schon jede Zeitung es wusste hier. Also was öffentlich ist, fällt nie unter ein Geheimnis. Nochmals: Es schützt geschützte Daten des Steuerpflichtigen, aber nicht, ob Lieschen Müller in ihrer Behörde Zettel, Anträge oder sonst was verbrannt hat. Ich verstehe es einfach nicht. Ich sage Ihnen aus meiner Erfahrung, in jedem Gerichtsverfahren würden Sie damit nicht rausgehen. Da würden Sie notfalls in die Beugehaft gehen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und Sie wissen das! Sie haben sich da verrannt. Das hat mit Steuergeheimnis überhaupt nichts zu tun.

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