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Christiane Berg

CDU 27.01.2023 Sitzungen 8/44

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Hintergrund dieses Antrages, den hat Herr Domke sehr schön dargestellt. Es ist nicht so schön, sich mit dem eigenen oder der eigenen Endlichkeit zu befassen. Aber so ist es nun mal. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Freibeträge bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer zu erhöhen, die seit 2009 nicht mehr angepasst worden sind – es gab ein Urteil im vergangenen Jahr. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 die Immobilienwertverordnung geändert. Es erfolgte eine Anpassung der Grundstücksbewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke in Richtung des tatsächlichen Preisniveaus auf dem Immobilienmarkt. Die Folge ist, dass Immobilienbesitzer bei der Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer deutlich höher bewertet werden als bisher. Neben dieser geänderten Bewertung ist die Preisentwicklung seit 2009 zu beachten. Unter anderem viele Jahre lang, die niedrigen Zinsen haben auch zu einer überdurchschnittlichen Wertsteigerung bei Immobilien geführt, und das macht für die meisten Menschen den größten Teil des zu vererbenden beziehungsweise verschenkenden Vermögens aus, Häuser, wir hörten es schon. So zeigt der Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes für Wohngebäude, dass sich im Zeitraum von 2010 bis 2021 die Preise für den Neubau von Wohngebäuden um 41 Prozent erhöht haben. Laut Häuserpreisindex haben sich im bundesweiten Durchschnitt die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser, auch Eigentumswohnungen, im gleichen Zeitraum um 84 Prozent verteuert. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Für selbstgenutzten Wohnraum stieg es um 47 Prozent. Und ich glaube, Herr Minister, das ist auch ein Grund, dass die Sparkassen so wenig Sparvolumen nachweisen können, denn viele der jetzigen Kunden haben ihr Vermögen verbaut. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Sie werden es in den nächsten Jahren vererben, wenn sie dann alles abgezahlt haben. Wenn sich die Preise für den Neubau von Wohngebäuden, ich sagte es eben, im Zeitraum 2010 bis 2021 um 41 Prozent erhöht haben, bedeutet das aber auch, dass die Unterhaltung, die Gebäudeunterhaltung sich erhöht hat. Und dass wir seit 2021 eine weitere Zuspitzung haben, darüber möchten wir jetzt nicht reden, aber das ist natürlich bekannt. Meine Damen und Herren, wir reden nicht über Immobilienmogule, wir reden nicht über sehr vermögende Unternehmen oder Personen, die mit der Bewirtschaftung dieser Immobilien ihr Einkommen erzielen. Für diese Unternehmen gibt es tolle Möglichkeiten, die Belastung durch diese Steuern zu verringern. Das ist natürlich für ein privates Vermögen sehr schwierig. Nein, wir reden in erster Linie über Leute, Eigenheimbesitzer oder mit einem kleinen zusätzlichen Immobilienbesitz. Ich oute mich mal: Meine Mutter lebt in Sachsen in meinem Haus, das heißt, irgendwann ist dort auch darüber zu befinden und … (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU – Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Darüber wollen wir jetzt nicht reden. Aber das sind die Leute, die es betrifft, und die dann plötzlich sagen: Hä, wieso? Hier kommt es durch die Kombination der geänderten Immobilienwertverordnung mit den Preissteigerungen der letzten Jahre zu Situationen, in denen die Erben mit ganz normalem selbstgenutzten Wohnraum manchmal nicht mehr wissen, wie sie die Erbschaftsteuern und die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen finanzieren sollen. Meine Damen und Herren, eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in einem angemessenen Umfang ist nicht nur gerechtfertigt, sondern erforderlich, wenn der Staat nicht über den Weg der kalten Progression von Preissteigerungen und Inflation profitieren möchte. (Beifall René Domke, FDP) Und wer solch eine Anhebung der Freibeträge nicht will oder ablehnt, der soll dann aber auch ganz klar sagen, dass er die Vererbung des selbstgenutzten Eigentums über die kalte Progression stärker besteuern möchte. Nun heißt es, die Bundesländer sind aufgefordert, gemeinsam einen Vorschlag zu entwickeln, damit die Belastung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer gerade für ausschließlich privat genutztes Vermögen nicht ständig weiter steigt. Die Ampelfraktionen haben sich Ende letzten Jahres darauf geeinigt, eine entsprechende Gesetzesinitiative der für die Erbschaftsteuer zuständigen Bundesländer im Bundesrat mitzutragen. Und nun musste ich eben zur Kenntnis nehmen, dass mein Land sich daran nicht beteiligen wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Es bleibt dabei, wir fordern die Landesregierung zusammen mit allen Bundesländern auf, sich auf eine entsprechende Anpassung der Freibeträge zu einigen. Und die vom Bundesfinanzminister Lindner ins Gespräch gebrachte Anhebung um 25 Prozent kann aus der Sicht meiner Fraktion eine Diskussionsgrundlage sein. Wir werden dem Antrag zustimmen. – Und danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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