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Martin Schmidt

AfD 27.01.2023 Sitzungen 8/44

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Kurz vorneweg: Also ich bin schon wirklich fassungslos, dass das Argument des Finanzministers hier ist, dass in unserem Land kein Vermögen vorhanden ist, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Das hat er so gar nicht gesagt.) dass man deswegen die Freibeträge nicht erhöhen kann. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Also das ist schon, schon völlig umgekehrte Logik. Eben weil die Freibeträge so hoch sind, können die Leute hier kein Vermögen anhäufen. Das ist es eben! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Jawoll, sehr richtig! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Also im vorliegenden Antrag geht es eben um eine Anhebung der Steuerfreibeträge bei Erbschaften und Schenkungen. Das ist grundsätzlich ein honoriges Anliegen, (René Domke, FDP: Es geht um einen Inflationsausgleich.) und da die AfD sich immer auf Gemeinsamkeiten fokussiert, werden wir auch hier zustimmen. Aber der Antrag kommt leider zu kurz daher, und deshalb verschärft meine Fraktion diesen Antrag noch mal mit einem Änderungsantrag, der Ihnen hier als Tischvorlage vorliegt. Wie Sie alle wissen, stagniert seit über einem Jahrzehnt die Höhe der verschiedenen Freibeträge. Für Ehepartner sind es aktuell 500.000 Euro, für beispielsweise Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder sind es 400.000 Euro, für Enkel 200.000 Euro und für andere Personen, wie Geschwister, lediglich 20.000 Euro. Bei den explodierenden Immobilienpreisen der vergangenen Jahre und jetzigen Inflation sind diese Werte, gelinde gesagt, veraltet. Schaut man sich beispielsweise bei immowelt.de die durchschnittlichen Quadratmeterpreise in Mecklenburg-Vorpommern an, dann stellen wir fest, dass sie sich in den vergangenen fünf Jahren fast verdoppelt haben. 2017 lag der Preis schon bei hohen 1.077 Euro pro Quadratmeter, 2022 explodierte der Preis auf unfassbare 1.951 Euro pro Quadratmeter. Diese Entwicklung korreliert dann auch mit dem Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer. In den Daten des Statistischen Landesamtes kann man das nachlesen. Und Herr Dr. Geue hat ja schon ein bisschen daraus gebracht, ich lege das hier jetzt noch mal vor. So lag der steuerliche, steuerpflichtige Erwerb 2017 noch bei 63,457 Millionen Euro. Dieser schnellte rauf auf 158,463 Millionen Euro im Jahr 2021. 2017 machte das im Schnitt 68.233 Euro pro Fall aus, legt man 930 Fälle dazu. 2021 kletterte bei 1.084 Fällen der Pro-Kopf-Schnitt auf 146.183 Euro. Die festgesetzte Steuer betrug 2017 noch 12,678 Millionen Euro und wuchs 2021 auf 24,623 Millionen Euro an, durchschnittlich 13.632 Euro pro Fall. Das stieg von 2017 auf nun 22.714 Euro pro Fall – eine Steigerung von 60 Prozent in vier Jahren. Durch den Nullzinsturbo der EZB und die damit verbundene Immobilienspekulation wurden ordentlich Gelder auf der Einnahmenseite des Staates generiert. Für unsere Bürger hat das fatale Folgen. Im Klartext heißt das, dass fast jeder langsam in den Bereich kommt, dass ein Haus am Strand von Usedom oder eine Innenstadtwohnung in Rostock diese Freibeträge knackt. Erbt eine Tochter das Haus eines einheimischen Inselbewohners in lukrativer Strandnähe, dann ist das langsam kein Grund zur Freude mehr. Es kann schnell bedeuten, massiv Schulden zu haben und das Haus veräußern zu müssen. Und das sind eben nicht die oberen Zehntausend hier in diesem Land, wie Finanzminister Dr. Geue hier versucht zu beschwören, sondern das sind ganz normale Leute. Wer beispielsweise ein Haus auf Rügen erbt, das vom Finanzamt mit 1 Million Euro bewertet wird und in der Steuerklasse 1 ist, der zahlt erst einmal 190.000 Euro Steuern, (Enrico Schult, AfD: Wahnsinn!) es sei denn, er wohnt dort zehn Jahre. Und ohne irgendwelche Steuerschlupflöcher oder Nießbrauchskonstellationen im Vorfeld oder, ja, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) gefälschten Wohnsitz ist das alles ziemlich teuer. Dem müssen wir entschieden entgegentreten (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und ein wert- und zeitgemäßes, angepasstes Steuerrecht aufbringen. Und deshalb haben wir hier noch mal eine Änderung nachgelegt, und ich will diese Änderung hier noch mal vortragen: Erstens. Wir wollen, dass sich die Landesregierung für eine substanzielle Anhebung aller Freibeträge einsetzt, die der bisher eingetretenen Vermögenspreisentwicklung, insbesondere bei Immobilien, berücksichtigt. Zweitens. Wir fordern eine substanzielle Anhebung der Freibeträge für den Erwerb durch Personen der Steuerklassen 2 und 3, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der Anteil der unverheirateten und/oder kinderlosen Erblasser künftig zunimmt. Natürlich soll ein angemessener Abstand zu den höheren Freibeträgen für den Erwerb durch Personen der Steuerklasse 1 erhalten bleiben, um der besonderen Bedeutung von Ehe und Familie Rechnung zu tragen. Nichtsdestotrotz kann es nicht sein, dass beispielsweise ein Bruder, der sonst niemanden hat, seiner Schwester ein Haus vererbt und die gerade einmal 20.000 Euro steuerfrei daraus ziehen kann. Und drittens. Wir wollen der Landesregierung auftragen, dass sie sich für eine Indexierung aller Freibeträge starkmacht, um eine steuerliche Mehrbelastung aus künftiger Vermögenspreisinflation zu verhindern. Insbesondere in diesen Krisenjahren kann es nicht sein, dass der Finanzminister sich an den Erben bereichert, ohne dass die galoppierende Inflation auch nur ein Stück weit mit einfließt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aufgrund der aktuellen Preissteigerungen und der riesigen Immobilienpreissteigerungen müssen die Freibeträge, auch die Wertgrenzen für einen progressiven Steuertarif des Erbschaftsteuergesetzes deutlich angehoben werden. Das Haus von Oma muss wieder ohne staatliche Übergewinne, ohne legalisierte Enteignung vererbt werden können. (Jens-Holger Schneider, AfD: Sehr richtig!) Zugriffe auf die Vermögenssubstanz kleiner und mittlerer Unternehmen dürfen nicht so stattfinden, dass Nachfolger überlegen müssten, Betriebsaufgaben in Erwägung zu ziehen, um Steuerschulden zu begleichen, weil bei Steuersätzen von 20, 30 oder mehr Prozent, bezogen auf die Verkehrswerte solcher Unternehmen, solche Steuerlasten nicht getragen werden können. Den oft schmerzhaften Tod von Menschen als Anlass zu nehmen, um sich als Staat Geld anzueignen, ist ohnehin, für uns jedenfalls, eine moralisch heikle Angelegenheit. Von daher sollte man sorgsam damit umgehen und zeitgemäße Besteuerung anwenden. Solche Fälle hat es auch schon gegeben hier in dieser Ampelregierungszeit. Der Sparerpauschbetrag wurde zum Beispiel zu diesem Jahr angepasst. Da hat sich auch keiner Gedanken darüber gemacht, wer hier wie irgendwie besteuert wird. Das wurde einfach mal zeitgemäß angepasst, der Inflation angepasst und das sollte hier auch passieren. Deshalb stimmen Sie uns, unserem Änderungsantrag zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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