Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Trotz Inflation, trotz steigender Immobilienpreise und auch trotz der Anpassung steuerlicher Grundstücksbewertungen werde ich gleich empfehlen, den Antrag der Fraktion der FDP – und die AfD hat ja auch noch was vorgelegt – abzulehnen, und möchte das auch gerne begründen. Die zentrale Frage hat letztendlich Herr Domke gerade gestellt: Ist denn, sind die Freibeträge noch ausreichend, ja oder nein? Seine These ist, sie reichen nicht aus. Ich meine, sie reichen aus, und ich möchte das auch gerne begründen. (Beifall Rainer Albrecht, SPD) Wir haben einmal die Situation – und Sie haben jetzt von der nochmaligen Besteuerung gesprochen, Sie haben es aber jetzt nicht starkgemacht, das Argument –, aber ich will doch hier sagen, es wird natürlich erstmalig bei demjenigen, der erbt oder der beschenkt wird, die Steuer erhoben, wie das ja ansonsten auch ist mit der Mehrwertsteuer, wenn man was kauft. Das wird natürlich auch mit Geld gekauft, das davor über die Einkommensteuer schon versteuert worden ist. Also wir sollten da auch an der Stelle exakt bleiben. Und natürlich, den Grundzusammenhang sehe ich auch wie Herr Domke, dass es ganz zentral und wichtig ist, dass das, was in der Familie aufgebaut worden ist als ein Vermögen, dass das nicht vollständig den Menschen weggenommen wird, sondern dass es auch hohe Freibeträge gibt. Ich bin der Meinung, es gibt nach wie vor hohe Freibeträge, auch vor dem Hintergrund von der Inflation und weiteren Entwicklungen. Wir haben Freibeträge, und das muss man sich noch mal klarmachen, für Ehepartnerinnen und Ehepartner, für Lebenspartner in Höhe von, persönliche Freibeträge in Höhe von 500.000 Euro. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Da kommen weitere Befreiungstatbestände bis zu über 300.000 noch hinzu, für Kinder 400.000 plus weitere Befreiungstatbestände von 100.000, für Enkel 200.000. Das sind wirklich hohe Beträge. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wenig.) Wenn sie dann nicht greifen, ist die Steuerklasse 1 die niedrigste Steuerklasse, die dann noch mal differiert. Sie haben zum Beispiel erst einen Steuersatz von über 20 Prozent, wenn das vererbte Vermögen 13 Millionen Euro beträgt, erst dann von über 20 Prozent, nämlich 23. Sie haben aber auch, das finde ich noch viel wichtiger, als Schutz für diejenigen aus den Mittelschichten, die ihre Häuser und andere Vermögenswerte vererben oder verschenken, haben sie Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände, die zum Beispiel darin bestehen, dass, wenn Ehegatten ein vererbtes Haus, welches zuvor vom Erblasser selbst genutzt wurde, weiter nutzen, bleibt das Haus weiterhin steuerfrei, keine Erbschaftsteuer. Der Ehegatte kann weiter, auch wenn es eine Villa ist, ohne Erbschaftsteuer da drin leben. Bei Kindern gilt das gleichermaßen. Wenn sie dann einziehen bis zu einem, mit bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern, da drüber greift dann die Steuer. (Zuruf von René Domke, FDP) Also worüber reden wir hier miteinander? Das sind, glaube ich, alles Tatbestände, die zeigen, dass für die Mittelschichten die Freibeträge auch in der heutigen Zeit noch recht hoch sind und die Übertragungen von typischen Einfamilienhäusern oder anderen Vermögenswerten in den allermeisten Fällen steuerfrei gestellt werden. Das gilt auch, es gibt auch hohe Freibeträge für die Übertragung von Betriebsvermögen. Es gibt ein Grundmodell mit 85 Prozent Steuerfreiheit und so weiter, will ich gar nicht mehr stärker drauf eingehen, weil das Grundargument bleibt ja letztendlich die Frage: Müssen die Freibeträge, die ich grundsätzlich begrüße und die ich auch für wichtig halte, dass sie in dieser Größenordnung da sind, müssen sie weiter erhöht werden? Sie haben sich jetzt fast vorhin schon versprochen, lieber Herr Domke, und haben von der Vermögensteuer gesprochen. Die gibt es in Deutschland nicht, (René Domke, FDP: Das soll auch so bleiben. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) haben Sie ja auch gleich wieder kassiert. Aber dementsprechend, da sind wir politisch sicher unterschiedlicher Ansicht, wie wir da auch vorgehen können. Tatsache ist, dass die … (Zuruf von René Domke, FDP) Ich will da jetzt im Moment gar nichts machen, (Heiterkeit bei René Domke, FDP) ich will auf die Erbschaftsteuer weiter eingehen. Tatsache ist, dass die Erbschaftsteuer die einzige relevante Steuer in Deutschland ist auf Vermögen, und damit, wenn wir hier mal den europäischen Vergleich ansetzen, haben wir hier eine vergleichsweise geringe Vermögensbesteuerung, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und das hat natürlich auch Gerechtigkeitsargumente. Wir haben natürlich auch die Problematik, dass die Vererbung von Vermögen dann auch Pfade anlegt, die andere Menschen gar nicht erreichen können, wo wir auch sehen müssen, ob das gesamtgesellschaftlich wünschbar ist. Wir haben die Notwendigkeit, dass wir auch angesichts der Krisen, aber angesichts der vielen anderen staatlichen Aufgaben die staatlichen Finanzen auch irgendwo einsammeln müssen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig!) Und die Frage, ob wir das dann weniger machen, indem wir Erbschaftsteuerfreibeträge erhöhen, das würde ich zumindest jetzt auch mal nur dann machen, wenn wir nicht damit nur die sogenannten oberen Zehntausend erreichen, sondern auch die Mittelschichten. Mir geht es wirklich hier darum … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Das ist mir jetzt wichtig, deswegen habe ich kurz gewartet. Mir geht es wirklich hier darum zu unterscheiden. Mir geht es hier um die Mittelschichten. Letztendlich haben Sie dieses Argument auch gebracht. Treffen wir die Mittelschichten, ja oder nein? Wenn wir sie treffen würden, wäre ich auch dafür, am Ende die Freibeträge zu erhöhen. Meine These ist allerdings, dass wir sie nicht treffen, sondern sozusagen nur die oberen Zehntausend. Und das will ich jetzt hier noch mal kurz belegen. Wir haben in Deutschland ein durchschnittlich vererbtes Vermögen von rund 100.000 Euro. (René Domke, FDP: Es geht um einen Inflationsausgleich, Herr Geue.) In Mecklenburg-Vorpommern haben wir ein durchschnittliches Nettovermögen von 76.000 Euro pro Person. In Bayern, ich komme jetzt ab und zu mal mit Bayern, (Zurufe von Martin Schmidt, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) in Bayern 267.000, Sachsen-Anhalt hat ein bisschen weniger als wir mit 75.000, aber Bayern 267 zu 76.000 hier. Wir haben ein Aufkommen in der Erbschaftsteuer in Mecklenburg-Vorpommern von rund 30 Millionen, in Bayern von 2,4 Milliarden. Das heißt, der Anteil der Erbschaftsteuer, des Erbschaftsteueraufkommens am gesamten Aufkommen beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 0,3 Prozent, aber in Bayern 26,4 Prozent zum gesamten Aufkommen der Erbschaftsteuer. Die Erhöhung der Freibeträge würde letztendlich, wenn ich mir anschaue, wie viel Personen in den letzten Jahren in Mecklenburg-Vorpommern Erbschaft- oder Schenkungsteuer gezahlt haben, (Zuruf von Christiane Berg, CDU) letztendlich dazu führen, dass wir nur die oberen Zehntausend entlasten würden, weil tatsächlich in den letzten Jahren rund 30.000 Personen in Mecklenburg-Vorpommern Erbschaft- und Schenkungsteuer gezahlt haben von 1,6 Millionen. Der Rest … (René Domke, FDP: Der Anteil wird aber größer. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ja, Tendenz leicht steigend, aber eher so in Richtung 33.000 oder 35.000 Personen. Das ist, das sind, ich würde mich ja freuen, wenn das die Mittelschichten in Mecklenburg-Vorpommern sind, sie sind es aber leider nicht, im Gegenteil. Ich habe den … (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich habe vor der Einrichtung der Energiepreisbremse mit dem OSV-Präsidenten Weskamp telefoniert und gefragt: Herr Weskamp, wie viel Sparvermögen ist eigentlich bei Ihren Sparkassenkunden? Wie viele Sparkassenkunden haben überhaupt Vermögen, falls keine Energiepreisbremse kommen sollte? Wir waren ja ein bisschen früher hier in M-V als der Bund. Falls sie wirklich nicht kommen sollte, wie lange halten denn Ihre Kunden durch? Er hat gesagt: Na ja, Herr Geue, kann ich Ihnen sagen, 40 Prozent der Sparkassenkunden haben heute schon kein Sparvermögen. Und wenn Sie nichts machen in der Politik, dann haben Ende 20… (Zurufe von Martin Schmidt, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wenn Sie nichts machen in der Politik, dann haben Ende 2023 60 Prozent kein Sparvermögen mehr. Es ist jetzt was passiert, (Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und René Domke, FDP) aber ich will darauf hinaus, wir haben Verhältnisse, die zeigen, dass die Anhebung der Freibeträge oder gar eine Indexierung, wie wir sie ja sonst auch bei keiner anderen Steuer haben, letztendlich für die Mittelschichten in Mecklenburg-Vorpommern ins Leere laufen, weil sie geschützt sind. Sie sind bei Vererbung und Schenkung ausreichend geschützt. Und deswegen bin ich der Meinung, dass wir es nicht machen sollten. Ich habe aber noch einen weiteren Grund, weswegen ich empfehle, den Antrag abzulehnen. Ich habe deswegen sehr bewusst immer wieder die Bayern hier als Beispiel genommen, weil natürlich, wenn wir die Freibeträge erhöhen, uns klar sein muss, dass wir damit vor allen Dingen zum Beispiel denjenigen, die viel mehr Vermögen haben als wir, in Bayern etwas Gutes tun, die müssen weniger Steuern zahlen. Wenn sie weniger Steuern zahlen, dann kriegen wir über den Länderfinanzausgleich weniger Mittel aus Bayern überwiesen. Dann zahlen wir hier in Mecklenburg-Vorpommern mit der Erhöhung der Freibeträge, von denen wir, unsere Mittelschichten, nichts haben, letztendlich die Entlastung der bayerischen Erblasser und Schenkenden. (Im Plenarsaal klingelt ein Handy. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Das halte ich nicht für richtig, deswegen empfehle ich Ablehnung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
