René Domke
Ja, ich darf noch mal dafür werben. Es kommt auf uns alle zu, auch wenn Sie vielleicht glauben, dass wir nicht so viel zu vererben haben. Aber genau um diesen Punkt geht es ja in diesem Antrag. Insofern lohnt es sich, dem etwas Aufmerksamkeit zu schenken. Noch mal: Nicht nur die Erben, nicht nur die Beschenkten, auf die geht Vermögen über, sondern es geht auch ein Teil des Vermögens auf den Fiskus über, auf den Staat und damit auf uns alle. Und wenn die Gesellschaft insgesamt etwas abbekommt, dann hat der Gesetzgeber seinerzeit einen Riegel vorgeschoben, hat Freibeträge geschaffen, Freibeträge geschaffen, weil er gesagt hat, natürlich muss den Erben, muss den Beschenkten auch noch etwas bleiben, hat einen Anteil festgelegt, der definitiv vom Zugriff des Staates verschont bleibt. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist ja nicht unbeträchtlich.) Diese Freibeträge hängen ab vom Verwandtschaftsgrad, und das heißt, in einem höchstpersönlichen, in einem höchstprivaten Bereich – und ich denke mal, da sind wir uns einig, das Sterben ist eine höchstprivate Angelegenheit – wird Steuersubstrat generiert. Man kann jetzt an dieser Stelle vortrefflich streiten, ob das durch die Erbschaft oder Schenkung übergehende Vermögen, das ja in der Regel aus bereits versteuertem Einkommen stammt, überhaupt noch mal besteuert wird. Das ist eine interessante Diskussion, die wir jetzt aber an dieser Stelle nicht führen wollen. Gegenstand unserer heutigen Beratung ist, ob das Verhältnis, das Verhältnis der Beteiligung des Fiskus, des Staates, an diesen höchstpersönlichen, höchstprivaten Vorgängen das Richtige ist. Und jetzt lassen Sie mich das mal mit einer zeitlichen Einordnung starten. Seit über 13 Jahren wurden in Deutschland die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht mehr angepasst. Das heißt, sie wurden nicht mehr erhöht. Und genau das stellt das Problem dar. Vor 13 Jahren hat der Steuergesetzgeber eine Entscheidung getroffen und hat die Freibeträge so festgelegt, wie sie heute immer noch festgeschrieben sind. Ziel war es, genau dieses Verhältnis Bürger/Staat zu regeln, festzulegen, dass eben dieser Teil des ererbten oder das geschenkten Vermögens steuerfrei zu stellen ist und dabei die verwandtschaftliche Nähe berücksichtigt wird. Allerdings – und da kommen die Schlauen von uns darauf – muss man feststellen, dass dieser Teil in den 13 Jahren immer geringer geworden ist. Woran liegt das? Der Wert des vererbten oder verschenkten Vermögens ist schon allein inflationsbedingt angestiegen, und steigt der Wert des Vermögens, inflationsbedingt, aber nicht nur, der nominale Freibetrag aber nicht, kommt es ja zwangsläufig dazu, dass der Anteil, den der Staat sich nimmt, größer wird und immer weniger Vermögen verschont bleibt. Und war eine solche Preisentwicklung erkennbar, als man sich vor 13 Jahren auf diese Freibeträge verständigt hat? Nein, natürlich nicht. Eine verfassungsrechtlich erforderliche Reform der Bewertung von Immobilienvermögen – das war damals die Immobilienwertermittlungsverordnung von 2021 – führte noch mal zu deutlich höheren Werten bei den Immobilien, wie sie anzusetzen waren. Und, meine Damen und Herren, wir haben auch noch einen weiteren Effekt. Wir haben Krisen gehabt. Was machen die Menschen? Sie legen in Krisen Vermögen vor allem in Immobilien an. Das führt dazu, dass die Immobilienpreise steigen, weil die Nachfrage gestiegen ist. Auch das ist eine Wertentwicklung, die sich in den Freibeträgen überhaupt nicht widerspiegelt. Also die Frage, die sich wieder stellt: Waren die Umstände damals bei der Entscheidung vor 13 Jahren bekannt? Natürlich nicht, die waren nicht eingeplant. Und deswegen stellt sich mir und meiner Fraktion und meiner Partei die Frage: Warum finden denn eigentlich diese ganzen ungeplanten Begleiteffekte keinen Eingang in die Berechnung und Anpassung der Freibeträge? Warum erhöht man nicht die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer und stellt den politischen Willen von damals wieder her? Und ich kenne keinen einzigen Beschluss, wo man genau gefasst hat, dass man Steuern in diesem Bereich erhöhen möchte. Man hat aber eins gemacht, man hat die Öffentlichkeit gar nicht darüber informiert, dass es immer mehr geworden ist, der Teil des Staates immer größer wurde. Das ist ein schleichender Prozess, ist auch ein unehrlicher Prozess, den wir jetzt hier heute korrigieren können oder zumindest die Landesregierung auffordern können, sich entsprechend zu verhalten. Meine Damen und Herren, es ist nicht der einzige Bereich. Sie kennen die Diskussion, dass wir auch in anderen Bereichen, gerade bei der Ertragsteuer, bei der Einkommensteuer, die kalte Progression kennen. Genau derselbe Effekt – Freibeträge werden nicht angepasst, der Tarifverlauf wird nicht angepasst. Da haben wir es jetzt tatsächlich geschafft mit einem liberalen Bundesfinanzminister, ein Projekt, wo sich ganz viele Bundesregierungen vorher dran verhoben haben oder es zumindest mal angesprochen haben und danach fahnenflüchtig wurden, dass das jetzt mal angefasst wurde durch ein Inflationsausgleichsgesetz, und ich glaube, das ist erst mal der richtige Schritt, dass in dem Bereich der Ertragsteuern nachgezogen wird. Aber das ist ja kein Automatismus dann für die Vermögensteuer, quatsch, für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, denn wir müssen jetzt die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Grunde genauso nachziehen. Und ich bin ganz dankbar, dass zumindest die Fraktionen von SPD und GRÜNEN im Bundestag dieser Initiative zugestimmt haben und mittragen, dass die Länder aufgefordert werden, hier selbst Vorschläge zu erarbeiten, weil es ist ja eine Steuer, die direkt in den Landeshaushalt fließt, jetzt tätig zu werden und genau diese Freibeträge auf das Niveau zu heben, um das Verhältnis Staat/Bürger wiederherzustellen. Der Bundesfinanzminister Christian Lindner hat also ganz klar nicht nur das Inflationsausgleichsgesetz auf den Weg gebracht, was übrigens 48 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland zugutekommt. Und das heißt nicht nur, was ja immer gleich dann wieder kommen wird, dass es die Reichen und die Selbstständigen sind, nee, es sind die Arbeitnehmer, es sind die Rentner, es sind Sparer, natürlich auch die Selbstständigen. Aber dieses Inflationsausgleichsgesetz wird fast jeden treffen, der auch nur eine geringste Erhöhung seines Einkommens dann höher zu versteuern hat. Und genau diesen Effekt, genau diesen Effekt wollen wir auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer übertragen, und wir wollen eine Dynamisierung, wir wollen einfach einen Inflationsausgleich schaffen bei den Freibeträgen, damit das Verhältnis dessen, was vom Vermögen in der Familie bleiben kann, je nach Verwandtschaftsgrad, und was der Staat bekommt, stimmt. Das muss neu geregelt werden und das sollte in Zukunft auf die Räder kommen. Es sollte sich immer an der Inflation orientieren, und damit kann es nicht zu einer Übergriffigkeit kommen, und vor allem kann es nicht zu einer Verschleierung kommen oder zu einer, ja, wie soll ich sagen, im Grunde ist es eine Verschleierung. Es sind ja schleichende, schleichende, ja, ich möchte schon fast sagen Enteignungen, schleichende Enteignungen, die viele Familien treffen. Und deswegen ist es aller Mühe wert, das heute zu diskutieren, und es ist auch aller Mühe wert, die Landesregierung aufzufordern, sich im Bundesrat mit den anderen Landesregierungen dafür einzusetzen, dass wir hier eine Anpassung der Freibeträge vornehmen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
