David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich wollte eigentlich ganz gerne sagen, ich schließe mich meiner Vorrednerin an, aber ich muss mich meiner Vorvorrednerin anschließen. Also Frau von Allwörden kann ich da an der Stelle eher folgen als der Kollegin Oehlrich, denn grundsätzlich ist es so, dass wir den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten, also Tasern, so nicht in der Vehemenz ablehnen. Ich verrate hier auch kein Geheimnis, dass wir auch in anderen Bundesländern mit der FDP, mit den dortigen FDP-Fraktionen das durchaus auch forciert haben und geguckt haben, wie man das halt vernünftig einsetzen kann. Dennoch können wir dem Antrag der AfD heute so nicht zustimmen. Das liegt allerdings … (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Ich führe dazu auch noch weiter aus und kann das auch sehr rechtsstaatlich noch mal ein bisschen einordnen, denn das, was die AfD hier fordert, das ist halt vielleicht gut gemeint, aber auch an der Stelle einfach schlecht gemacht, (Zuruf von Petra Federau, AfD) denn einfach mal angesichts der in letzter Zeit deutlichen Zunahme der Gewalt gegen Polizeibeamte und akutes, also das Aufgreifen des Themas und die Forderung in den Raum werfen ohne wirkliches Konzept dahinter, das bringt uns an der Stelle leider nicht weiter. Der Einsatz als Taser ist für uns als Waffe einzustufen. Die Voraussetzungen für den Einsatz eines Tasers sind dabei denen des Schusswaffengebrauchs gleichzustellen. Insoweit ist nach unserem Dafürhalten eine Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes notwendig. Wir hatten das auch in der Debatte diese Woche schon, wo wir sagen, das SOG regelt klar, was die Polizei darf und was sie nicht darf. Das heißt also, an der Stelle zu sagen, der Taser ist einfach nur ein Hilfsmittel, um körperliche Gewalt abzuwenden oder Ähnliches, das ist für uns an der Stelle nicht zielführend. Und zu sagen, der Tasereinsatz kann das mildere Mittel einer Gefahrenabwehr sein und damit den Gebrauch der Schusswaffe irgendwie verhindern, ist vielleicht auch nicht ganz so zielführend. Der Innenminister hatte da auch mal ausgeführt vorhin, dass es ja immer diesen Plan B noch geben muss. Wichtig ist an der Stelle, das wurde ja auch schon erwähnt, der Einsatz des Tasers ist nicht ungefährlich. Herr Noetzel hatte das erwähnt, seit 2018 wurden sieben Fälle, also sieben Todesfälle, nach dem Einsatz eines Tasers beschrieben. Der Hersteller Axon oder Axon, wie auch immer, hatte mal in einem Interview mitgeteilt, dass bis 2019 26 Todesfälle nach dem Einsatz eines Tasers zu verzeichnen waren. Das heißt also, das ist nicht ungefährlich und für uns umso mehr ein Grund zu sagen, das ist dem Gebrauch der Schusswaffe gleichzustellen. Da aber die Schusswaffe ja auch im Einsatz der Polizei ist und unsere Beamtinnen und Beamten damit sehr verantwortungsvoll umgehen, ist es für uns kein grundsätzlicher Ablehnungsgrund. Das heißt für uns nur, das muss eindeutig, unmissverständlich und rechtssicher geregelt werden, (Beifall René Domke, FDP) auf welcher Grundlage so etwas genutzt werden kann. Und da erwarten wir natürlich auch, dass wir einen ständigen Evaluierungsbericht aus der Landesregierung haben. Und neben der gesetzlichen Grundlage ist der Einsatz von Tasern in ein Konzept polizeieigener obligatorischer Aus- und Fortbildung und Weiterbildung einzubetten. Was das alles an Rattenschwanz hinterherzieht, das haben wir auch schon einmal jetzt erläutert bekommen, denn so einfach ist das Ganze am Ende ja dann doch immer nicht. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Dass wir das SOG aber generell in dieser Legislatur noch einmal überarbeiten wollen … (Nikolaus Kramer, AfD: Dafür brauchen wir das SOG nicht zu überarbeiten.) Nach unserer Auffassung schon. (Nikolaus Kramer, AfD: Der Taser ist ja drin!) Ja. (Nikolaus Kramer, AfD: Es steht in diesem Antrag drin!) Nein, der … (Nikolaus Kramer, AfD: Es müsste nur die Verwaltungsdienstvorschrift geändert werden diesbezüglich.) Wir …
