Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nach dem Antrag der AfD-Fraktion sollen die Einsatzbeamt/- innen der Landespolizei mit Distanz-Elektroimpulsgeräten ausgestattet werden. Distanz-Elektroimpulsgeräte sind Elektroimpulswaffen, mit denen auf den Körper einer Person zwei Pfeile geschossen werden können – der Innenminister hat es schon erläutert –, die mit Kupferdrähten an der Batterie des Gerätes hängen, sich im Körper der getroffenen Person verhaken und elektrische Impulse übertragen. Die Reichweite dieser Waffe beträgt bis zu 10,6 Metern. Eine getroffene Person kann mehrmals unter Strom gesetzt werden. Die Nervenimpulse der getroffenen Personen werden durch die Stromzufuhr überlagert. Es kommt zu unkontrollierbaren Muskelkontraktionen. Die getroffene Person bricht zusammen und kann – das ist die Idee – in der relativ kurzen Zeit des muskulären Kontrollverlustes überwältigt werden. Mehrere Studien stufen die Anwendung von Distanz-Elektroimpulsgeräten am Brustkorb im Herzbereich wegen des damit verbundenen Herzinfarktrisikos als lebensgefährlich ein. Durch das wiederholte Auslösen einer Impulsfolge werde das Herzinfarktrisiko noch erhöht. Weil die getroffenen Personen in der Regel einfach umfallen, besteht zudem die Gefahr von Sturzverletzungen bis hin zu Schädel-Hirn-Traumata. Nach der Begründung des AfD-Antrags sollen Distanz-Elektroimpulsgeräte der Vermeidung körperlichen Zwangs dienen. Da befinden sich die Kolleg/-innen jedoch auf dem Holzweg. Unmittelbarer Zwang, so lautet der Fachbegriff, wird in Paragraf 102 Absatz 1 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes als Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffen definiert. Als Waffen sind nach Paragraf 102 Absatz 4 SOG Schlagstöcke, Pistolen, Revolver, Gewehre, Maschinenpistolen und, ja, Distanz-Elektroimpulsgeräte zugelassen. Das heißt, der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten dient nicht der Vermeidung unmittelbaren Zwangs, sondern er ist unmittelbarer Zwang. Grundlage für die Zulassung von Distanz-Elektroimpulsgeräten war eine Gesetzesänderung im Frühjahr 2011. Nach Angaben des Innenministeriums wurde und wird der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten in Mecklenburg-Vorpommern auf das Spezialeinsatzkommando beschränkt, da für den Geräteeinsatz also hinsichtlich der Handhabung, Wirkungsweise und der rechtlichen Voraussetzungen ein besonderer Schulungsaufwand besteht. Von 2011 bis 2017 wurden Distanz-Elektroimpulsgeräte in Mecklenburg-Vorpommern ganze zwei Mal eingesetzt. Von 2018 bis 2020 waren es bereits sechs Mal. Befürworter/-innen des Einsatzes von Distanz-Elektroimpulsgeräten führen deren Wirksamkeit als Distanzeinsatzmittel an. Eine angreifende Person könne je nach Gerät bis zu 10,6 Meter entfernt sein, das bedeute, dass die Polizeibeamt/-innen nicht in den Nahkontakt treten müssten. Durch die Stromzufuhr breche praktisch jede getroffene Person unabhängig von ihrer physischen und psychischen Konstitution zusammen und könne in der etwa fünf Sekunden andauernden Zeit des Kontrollverlustes überwältigt werden. Distanz-Elektroimpulsgeräte könnten daher die Lücke zwischen Reizgas und Schlagstock einerseits und Schusswaffe andererseits schließen. Allerdings birgt der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten schwer überschaubare Risiken. Einen Eindruck davon erhält man, wenn man sich die beiden Todesfälle genauer ansieht, die in der jüngeren Zeit in Deutschland nach dem Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten zu verzeichnen waren. Weil sich ein 56-jähriger Mann im rheinland-pfälzischen Pirmasens massiv gegen die anstehende Überführung in eine psychiatrische Klinik wehrte, setzte die Polizei ein Distanz-Elektroimpulsgerät ein. In der Folge erlitt der Mann einen Herzinfarkt und starb auf dem Weg in die Klinik. Im Nachgang erhob die Schwester des Verstorbenen schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Sie bezweifelte, dass acht Polizeibeamt/-innen keine andere Lösung hätten finden können, um ihren psychisch kranken Bruder in die Klinik zu bringen. In Frankfurt am Main setzte die von einem Notarzt herbeigerufene Polizei ein Distanz-Elektroimpulsgerät gegen einen 49-jährigen psychisch kranken, stark übergewichtigen Mann ein, weil dieser aggressiv die notwendige Einnahme von Medikamenten abgelehnt hatte. Nach dem Beschuss mit dem Distanz-Elektroimpulsgerät übergab sich der Mann und kollabierte. Er starb vier Tage später in der Frankfurter Uniklinik. Distanz-Elektroimpulsgeräte kommen häufig in krisenhaften Situationen zum Einsatz, in denen es sich bei den polizeipflichtigen Störern entweder um psychisch kranke Personen oder um Personen handelt, die sich in einem psychischen Ausnahmezustand befinden. Doch gerade gegenüber diesen Personengruppen müssten aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten vorrangig deeskalierende Taktiken zur Anwendung kommen. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stehen jedoch Distanz-Elektroimpulsgeräte zur Verfügung, ist davon auszugehen, so Polizeisoziologe Rafael Behr von der Akademie der Polizei in Hamburg, dass die Polizei, anstatt zu versuchen, die Situation durch Kommunikation zu deeskalieren, eher zu einem Mittel greifen wird, das eine schnelle Lösung verspricht, auch wenn dieses gesundheitliche Risiken mit sich bringt. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Entsprechend warnt der Vorsitzende des UN-Komitees gegen Folter Jens Modvig vor dem flächendeckenden Gebrauch von Distanz-Elektroimpulsgeräten auch bei der Streifenpolizei, da diese exzessiv eingesetzt werden würden, auch wenn dies gar nicht nötig sei. Nach Ansicht meiner Fraktion überwiegen beim Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten die Nachteile ganz klar gegenüber den Vorteilen. Wir lehnen den Antrag daher ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU)
