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Henning Foerster

Die Linke 26.01.2023 Sitzungen 8/43

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag zielt ja unter anderem darauf ab, Straßenbauprojekte aus dem Bundesverkehrswegeplan zugunsten etwa von Schienenprojekten zu stoppen. Und dazu merke ich zunächst einmal an, dass der Bundesverkehrswegeplan ja kein starrer Plan ist. So wurden beispielsweise ja Schienenprojekte für die Strecken von Stralsund über Greifswald, Züssow, Anklam und Pasewalk nach Berlin sowie von Schwerin über Grevesmühlen nach Lübeck nachträglich vom sogenannten potenziellen in den vordringlichen Bedarf hochgestuft. Und demgegenüber wurden aber auch Schienenprojekte gestrichen. Das betraf beispielsweise die Strecke von Stralsund über Neubrandenburg und Neustrelitz nach Berlin und leider auch den durchgängigen zweigleisigen Ausbau der Strecke Rostock–Stralsund, denn laut Sachstandsbericht vom Juni 2020 zu den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit bescheinigte die schon mehrfach angesprochene Bedarfsplanüberprüfung den Maßnahmen „Zweigleisiger Ausbau Rostock (Abzweig Riekdahl) – Ribnitz-Damgarten West“ und „Velgast – Stralsund“ kein volkswirtschaftlich positives Ergebnis. Und damit war das Aus besiegelt, leider! Da half auch kein einstimmig beschlossener Landtagsantrag, das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 1 vollständig umzusetzen. Andererseits gibt es eben auch wichtige Straßenbauprojekte, die ausnahmsweise nachträglich in den Bundesverkehrswegeplan aufrückten. Die Ortsumgehung Zirchow auf der Insel Usedom ist ein solches Straßenbauvorhaben. Hintergrund sind hier die Annahmen zum steigenden Verkehrsaufkommen mit Inbetriebnahme des Swinetunnels. Und für meine Fraktion möchte ich an dieser Stelle noch mal sagen, dieses Vorhaben muss definitiv prioritär behandelt werden. Das sind wir den Menschen, die täglich den Verkehrskollaps zu erleiden drohen, einfach schuldig. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sehr richtig!) Auch die Ortsumgehungen Wolgast oder Mirow sind Straßenbauvorhaben, die aus unserer Sicht schlicht umzusetzen sind. Und deshalb, Frau Wegner, pauschal Straßenbauprojekte zu stoppen oder ein Moratorium zu verhängen, passt vielleicht gut zur parteipolitischen Agenda der GRÜNEN, wäre aber aus unserer Sicht nicht zielführend. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, konkret dürfte der Antrag auch auf die geplante Nordumgehung Schwerins abzielen. Frau Wegner ist darauf eingegangen. Mit dem Lückenschluss wäre die Ortsumgehung um Schwerin herum komplett. (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und im Koalitionsvertrag auf Landesebene haben wir uns zur Umsetzung der Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan bekannt. Allein damit ließe sich die Ablehnung dieses Antrages für meine Fraktion begründen. Ich will es mir aber nicht ganz so einfach machen, zumal das Thema, und da haben Sie ja recht, viele Gemüter in und um Schwerin bewegt. Und so steht kommenden Montag in der Schweriner Stadtvertretung zum erneuten Male ein Antrag auf der Tagesordnung, der die Annahmen aus der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan anzweifelt. Aus Sicht der Antragsteller werden die vordringlichen Ziele wie die Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrt und die damit verbundene Lärm- und Luftschadstoffemissionsminderung ebenso wenig erreicht wie die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Negiert wird auch, dass mit der Nordumgehung der Fernstraßenring um Schwerin geschlossen würde. Schwerins Oberbürgermeister soll folglich aufgefordert werden, Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium und weiteren Beteiligten zu führen, an deren Ende die Streichung des Vorhabens stehen soll. Ich will damit nur sagen, neu ist diese Diskussion weder hier im Landtag noch auf kommunaler Ebene in Schwerin. Wie ist die Situation? Bislang stand eine Mehrheit in der Stadtvertretung Schwerin zur Umsetzung der Nordumgehung und sieht die Entlastung des Verkehrs innerhalb der Stadt Schwerin auch weiterhin für wichtig an. Jüngst erklärte mir auch die IHK noch mal für die Wirtschaft, dass man weiterhin hinter diesem Vorhaben steht. Widerstand formiert sich erwartungsgemäß in den vom Bau betroffenen Gemeinden wie Wickendorf, Rampe und Carlshöhe. Dort haben sich entsprechend Bürgerinitiativen gegründet, und auch die Naturschutzverbände halten das Vorhaben mit Blick auf naturschutzrechtliche Eingriffe und die Verkehrswende für nicht mehr zeitgemäß. Wie ist nun aber der aktuelle Sachstand? Die Baugrunduntersuchungen sind nach meiner Kenntnis abgeschlossen, es folgen also Umweltplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung und danach ein Planfeststellungsverfahren. Ein rechtsstaatliches Verfahren wird also garantiert. Inwieweit der Bund das Vorhaben am Ende tatsächlich finanzieren und umsetzen wird, steht allerdings auf einem anderen Blatt, denn aktuell – und das klang hier auch schon mehrfach an – findet auf Bundesebene die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsplanüberprüfung der drei Bedarfspläne für die unterschiedlichen Verkehrsträger, nämlich Schiene, Straße und Wasserstraße, statt. Geprüft wird, inwieweit die Pläne an die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Und diese Überprüfung, die soll bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Zentrale Grundlage für die Durchführung der Bedarfsplanüberprüfung ist eine neue Langfristverkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2040. Und das heißt, dass veränderte Rahmenbedingungen wie das Klimaschutzprogramm des Bundes und das Bundesklimaschutzgesetz zu berücksichtigen sind. Ebenso erfolgt eine Einordnung der Bedarfspläne im Hinblick auf deren Klimawirkungen. Und zudem wurde im Ampelkoalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart, parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden mit dem Ziel zu starten, eine Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans zu erreichen. Bis zur Bedarfsplanüberprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte. Ich gehe mal davon aus, dass das so umgesetzt wird. Und daher erschließt sich mir auch nicht, inwieweit die Landesebene oder auch die Länderkammer jetzt Einfluss auf die Ampelkoalition nehmen kann, um offenkundig dort strittige Auffassungen aufzulösen. Das müssen die handelnden Personen in Berlin schon selbst bewerkstelligen. Der Koalitionsausschuss ist hier mehrfach angesprochen worden. Das FDP-geführte Bundesverkehrsministerium vertritt dabei naturgemäß andere Auffassungen als die Bundes- und Landtagsfraktionen der GRÜNEN. Aber, und das will ich zum Schluss in aller Deutlichkeit hier noch mal sagen, der Landtag Mecklenburg-Vorpommern kann diese Konflikte der Ampel weder auflösen, noch kann er sie schlichten. Die Zuständigkeit zum Stoppen von Projekten liegt auch nicht bei uns. Auch bleibt das Gesetzgebungsverfahren mit umfassender Beteiligung zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten abzuwarten. Und deswegen lehnen wir diesen Antrag schon aus rein formalen Gründen ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Franz-Robert Liskow, CDU)

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